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Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Juli 2014

Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Juli 2014. Verfügbarkeit des schriftlichen Bescheids. Verfügbarkeit des schriftlichen Bescheids der ISA ab dem Datum der internationalen Veröffentlichung

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Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Juli 2014

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  1. Änderungen der AusführungsordnungmitWirkungab 1.Juli2014

  2. Verfügbarkeit des schriftlichenBescheids • Verfügbarkeit des schriftlichenBescheids der ISA abdem Datum der internationalenVeröffentlichung • Der schriftlicheBescheid der ISA und eventuelleStellungnahmen des Anmelderssindabdem Datum der Veröffentlichung in der eingereichtenSprache auf PATENTSCOPE verfügbar • Der IPRP Kapitel I und seine ÜbersetzungsindweiterhinnachAblauf von 30 Monaten ab demPrioritätsdatum auf PATENTSCOPE verfügbar • Die ÄnderungenfindenAnwendungaufAnmeldungen, derenAnmeldedatum der 1. Juli 2014 odereinspäteresDatumist

  3. VorgeschriebenezusätzlicheRecherchewährend des VerfahrensnachKapitel II • Die IPEA muss einezusätzlicheRecherchedurchführen (Regel 66.1ter) • ZurErmittlung der für den Stand der TechnikeinschlägigenVeröffentlichungen, die zumZeitpunkt der Erstellung des Recherchenberichtsnochnichtverfügbarwaren (Patentanmeldungen, die nachdem Datum, an dem der internationaleRecherchenberichterstelltwurde, veröffentlichtoder der IPEA nachdiesem Datum zugänglichgemachtwurden, abereinfrüheresPrioritätsdatumhaben) • Ausnahmen: • NurfürAnsprüche, die GegenstandeinerinternationalenvorläufigenPrüfungsind • Falls einezusätzlicheRecherchenichtzweckmäβigist, z.B. wenn die IPEA der Meinungist, daβ die imRecherchenberichtzitiertenVeröffentlichungen, den Mangel an Neuheit des Anmeldungsgegenstandesausreichendaufzeigen • FindetAnwendung auf Anmeldungen, für die am 1. Juli 2014 oderspäter, einAntrag auf internationalevorläufigePrüfunggestelltwird

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