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Armut in Österreich - Gründe, Fakten, Umgang, Perspektiven Robert Buggler. Sbg. Armutskonferenz

Armut in Österreich - Gründe, Fakten, Umgang, Perspektiven Robert Buggler. Sbg. Armutskonferenz 31.03.2009. Neue Armut. Ausgangssituation. Armut und soziale Ausgrenzung werden vermehrt zum strukturellen Problem Ö: > 1 Million (12 %) armutsgefährdet

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Armut in Österreich - Gründe, Fakten, Umgang, Perspektiven Robert Buggler. Sbg. Armutskonferenz

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Presentation Transcript


  1. Armut in Österreich - Gründe, Fakten, Umgang, Perspektiven Robert Buggler. Sbg. Armutskonferenz 31.03.2009

  2. Neue Armut

  3. Ausgangssituation • Armut und soziale Ausgrenzung werden vermehrt zum strukturellen Problem • Ö: > 1 Million (12 %) armutsgefährdet • ~ 400.000 davon sind „manifest arm“ (5 %)! • Gründe: Langfristige Entwicklungen: • Säulen des Sozialstaates werden brüchig: Arbeit, Ehe • Sonstige Armutsfaktoren: Migration / mangelnde Integration, psychische Erkrankungen, Bildungsarmut, Altersarmut = Pflege, Ungleichheit der Geschlechter, Kinderarmut • Folgen der aktuellen Wirtschafts“krise“ etc. • Maßnahmen dagegen bislang unzureichend (Prävention, sozialstaatliche Absicherung ..) ; tlw. auch zurückgefahren; • Sozialstaat unter Druck(ambivalente Entwicklung) • Keine umfassende Strategie zur Armutsbekämpfung

  4. Armut in Österreich - Fakten • 1.000.000 in Armutsgefährdung - 12% • Einkommen unter der Armutsgrenze • Nur Privathaushalte!! • Davon 400.000 = manifest arm (5 %) • Armutsgefährdung + materielle Deprivation (mind. 2) • Deprivationsindikatoren: Wohnung warm halten, unerwartete Ausgaben tätigen, Arztbesuch bezahlen, 1 x pro Monat jmd. zum Essen einladen, bei Bedarf neue Kleidung kaufen, regelmäßige Zahlungen begleichen …

  5. Armutsgrenzen (Referenzjahr 06)

  6. Österreich im EU-Vergleich

  7. Sozioökonomische Gruppen

  8. Einkommen

  9. Armut und Arbeitsmarkt

  10. Deprivation

  11. Kinderarmut

  12. Das kindbezogene Armutskonzept:

  13. Lebenslagen armer Kinder

  14. Verbesserungen

  15. Rechenbeispiele Wohnen: Stadt

  16. Kindheit in Armut - Deprivation

  17. Umgang mit Armut - Bettler

  18. „Es gibt Menschen, die sind einem Bettler zeitlebens gram, weil sie ihm nichts gegeben haben!“ Karl Kraus

  19. Landessicherheitsgesetz • Bettel - § 3b • (1) Wer an einem öffentlichen Ort oder von Haus zu Haus von fremden Personen unter Berufung auf wirkliche oder angebliche Bedürftigkeit zu eigennützigen Zwecken Geld oder geldwerte Sachen für sich oder andere erbittet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 500 € und für den Fall der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu einer Woche zu bestrafen. • (2) Bei Vorliegen von Erschwerungsgründen kann auch der Verfall des Erbettelten oder hieraus Erlösten ausgesprochen werden.

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