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EMB-Konferenz Europäische Betriebsräte im IKT-Sektor Brüssel, 14. - 16. Dezember 2005

Internationale Rahmenabkommen und die IKT-Industrie Robert Steiert Internationaler Metallarbeiterbund. EMB-Konferenz Europäische Betriebsräte im IKT-Sektor Brüssel, 14. - 16. Dezember 2005.

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EMB-Konferenz Europäische Betriebsräte im IKT-Sektor Brüssel, 14. - 16. Dezember 2005

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Presentation Transcript


  1. Internationale Rahmenabkommen und die IKT-Industrie Robert Steiert Internationaler Metallarbeiterbund EMB-Konferenz Europäische Betriebsräte im IKT-Sektor Brüssel, 14. - 16. Dezember 2005 Diese Aktivität wird mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union und gemeinsam mit UNI-Europa durchgeführt.

  2. Internationale Rahmenabkommen sind keine Erfindung der Global Union Federations (GUF = internationale Gewerkschaftsverbände). Sie gehen auf die 70er Jahre des letzten Jahrhunderts zurück, als bereits Verhaltenskodices (Codes of Conduct) für multinationale Unternehmen gefordert wurden. Da sich inzwischen immer mehr transnationale Unternehmen (TNC) zu eigenen Verhaltenskodices entschlossen haben, sind die GUF übereingekommen, Vereinbarungen zwischen TNC und GUF als internationale Rahmenabkommen zu bezeichnen. Diese Rahmenabkommen sind nicht das Ergebnis einseitiger Entscheidungen der Unternehmensspitze, sondern verbindliche Übereinkommen mit den GUF.

  3. Die IMB-Vorlage für den Verhaltenskodex: ein globales Instrument Der IMB-Vorlage für den Verhaltenskodex basiert auf dem IBFG-Text Die gleiche Vorlage wird auch von anderen globalen Gewerkschaftsverbänden (den früheren IBS) verwendet. Die IMB-Vorlage für den Verhaltenskodex wurde 1998 vom Exekutivausschuss des IMB verabschiedet. Die in San Francisco und Sydney vereinbarten Aktionsprogramme beinhalten das Mandat zum Abschließen von Rahmenabkommen.

  4. Inhalt eines internationalen Rahmenabkommens • Kernarbeitsnormen der IAO • Weitere Bestimmungen über industrielle Arbeitsbeziehungen, d. h. Neutralität gegenüber gewerkschaftlichen Organisationskampagnen • Zuliefererklausel • Mindestnormen für Arbeitsbedingungen, d. h. Löhne und Gehälter, Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen • Reporting- und Überwachungsverfahren (Monitoring)

  5. Vorgeschrieben: Kernarbeitsnormen Verhandlungsfreiheit (IAO-Übereinkommen 87 und 135, IAO-Empfehlung 143) Recht zu Kollektivverhandlungen (IAO-Übereinkommen 98) Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (138) Verbot der Zwangs- oder Pflichtarbeit (29 und 105) Gleiche Rechte (100 und 111) Zuliefererklausel Reporting / Monitoring

  6. Fakultativ: • positive Haltung gegenüber den Gewerkschaften und ihren Organisationskampagnen • Verpflichtung, im Streikfall keine Ersatzleute zu beschäftigen • Mindestlöhne und -gehälter auf Grundlage gesetzlicher Regelungen oder durchschnittlicher Branchenlöhne • Arbeitszeit / Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit • Humane Arbeitsbedingungen: Arbeitsschutz und Arbeitshygiene

  7. Wer verhandelt ein internationales Rahmenabkommen? • international besetztes Verhandlungsteam • oder • Verhandlungsteam mit dem Mandat eines internationalen Gremiums (Weltzonzernausschuss / Weltbetriebsrat) •  Möglichkeit der Kommentierung und Zustimmung durch betroffene Gewerkschaften und Einrichtungen auf Betriebs- und Unternehmensebene zur Wahrnehmung der Interessen der Beschäftigten

  8. Wo wurden derartige Rahmenabkommen bereits unterzeichnet? • in allen Branchen wurden bisher 43 internationale Rahmenabkommen unterzeichnet, rund 3,8 Millionen Arbeitnehmer sind davon direkt betroffen • 14 dieser Abkommen wurden mit dem IMB, 5 mit UNI abgeschlossen • der überwiegende Teil der mit dem IMB geschlossenen Abkommen entfällt auf die Automobilindustrie und ihre Zulieferer • -von den IKT-Unternehmen haben nur 2 Telekommunikationsunternehmen diese Abkommen unterzeichnet • kein IK-Unternehmen hat sich bisher dazu bereit erklärt • die meisten internationalen Rahmenabkommen des IMB wurden mit deutschen Unternehmen abgeschlossen

  9. Unternehmen Anzahl Be- schäftigte Land Branche / Sektor Global Union Federations Jahr Indesit (Merloni) 20,000 Italien Haushaltsgeräte IMF 2002 Volkswagen 325,000 Deutschland Automobilindustrie IMF 2002 DaimlerChrysler 372,500 Deutschland Automobilindustrie IMF 2002 Leoni 29,900 Deutschland Elektronik, Automobil IMF 2003 GEA 14,000 Deutschland Maschinenbau IMF 2003 SKF 39,000 Schweden Kugellager IMF 2003 Rheinmetall 25,950 Deutschland Rüstungsindustrie/Automobil/Elektronik IMF 2003 Bosch 225,900 Deutschland Metallindustrie IMF 2004 Prym 4,000 Deutschland Metallindustrie IMF 2004 Renault 130,700 Frankreich Automobilindustrie IMF 2004 BMW 106,000 Deutschland Automobilindustrie IMF 2005 EADS 110,000 Niederlande Luft- und Raumfahrt IMF 2005 Gebrüder Röchling 8,000 Deutschland Automobilzulieferer IMF 2005 Arcelor 95,000 Luxemburg Stahlindustrie IMF 2005 Carrefour 383,000 Frankreich Einzelhandel UNI 2001 OTE Telecom 18,500 Griechenland Telekommunikation UNI 2001 Telefonica 161,500 Spanien Telekommunikation UNI 2001 ISS 280,000 Dänemark Gebäudewartung UNI 2003 H&M – Hennes & Mauritz 40,000 Schweden Einzelhandel UNI 2004 International Framework Agreements IMF / UNI

  10. Das Mandat, „Rahmenabkommen“ zu einem Kernpunkt der Aktivitäten des IMB zu machen, wurde auf dem IMB-Kongress 2001 in Sydney verabschiedet und auf dem Kongress 2005 in Wien erneut bestätigt. EBR spielen bei dieser Strategie eine wichtige Rolle, denn in den meisten Fällen konnten sie für den IMB die Voraussetzungen für die Aufnahme von Verhandlungen mit diesen Unternehmen schaffen. IKT-Unternehmen gewinnen zunehmend an Bedeutung, stehen aber sehr oft im Ruf, nicht besonders gewerkschaftsfreundlich zu sein. Sie lagern die Produktion oft in Exportförderungszonen und Länder mit restriktiven Arbeitsgesetzen aus. Wir sollten deshalb gemeinsam erörtern, wie wir Unternehmen im IKT-Sektor zu Verhandlungen über internationale Rahmenabkommen bewegen können, und mit entsprechenden Initiativen beginnen.

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