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Fördermittel für Energieberatung und Investitionen bei KMU

Fördermöglichkeiten. Fördermittel für Energieberatung und Investitionen bei KMU. Bares Geld – Fördermittel für Energieberatung und Investitionen. „Energieberatung Mittelstand“. Fördermöglichkeiten. Bares Geld – Fördermittel für Energieberatung und Investitionen. Fördermöglichkeiten.

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Fördermittel für Energieberatung und Investitionen bei KMU

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Presentation Transcript


  1. Fördermöglichkeiten Fördermittel für Energieberatung und Investitionen bei KMU

  2. Bares Geld – Fördermittel für Energieberatung und Investitionen „Energieberatung Mittelstand“ Fördermöglichkeiten

  3. Bares Geld – Fördermittel für Energieberatung und Investitionen Fördermöglichkeiten

  4. Bares Geld – Fördermittel für Energieberatung und Investitionen „Energieberatung Mittelstand“ Fördermöglichkeiten Zuschüsse für Beratungsleistungen Zinsgünstige Darlehen für Investitionen

  5. Bares Geld – Fördermittel für Energieberatung und Investitionen „Energieberatung Mittelstand“ Fördermöglichkeiten • Förderprogramm gültig ab 01.03.2013 • Initialberatung oder Detailberatung Voraussetzungen: • Energiekostenabrechnung der Energieträger (Strom, Brennstoff, Fernwärme) > 5.000 €/a betragen • Maximale Förderung - Initialberatung: Anteilsfinanzierung von 80 % bzw. max. 1.280 € • Maximale Förderung - Detailberatung:Anteilsfinanzierung von 60 % bzw. max. 4.800 €

  6. Bares Geld – Fördermittel für Energieberatung und Investitionen „Energieberatung Mittelstand“ - Initialberatung Fördermöglichkeiten • Basisberatung (2 Tage) • Energievertragsprüfung, Kennzahlenermittlung und -vergleich sowie eine individuelle Vor-Ort Beratung im Betrieb • Ermittlung von Schwachstellen/ Einsparpotentialen • Praxisvorschläge durch Berater mit Branchenkenntnis • Entwicklung von individuellen Energiekonzepten • Nutzung von erneuerbaren Energien • Erarbeitung von Maßnahmen zur Kosteneinsparung • Auch längerfristige Begleitung in geförderten Coachings möglich

  7. Bares Geld – Fördermittel für Energieberatung und Investitionen „Energieberatung Mittelstand“ - Detailberatung Fördermöglichkeiten • Alle Leistungen der Initialberatung • Detaillierte Analyse der Energieverbräuche • Auslegung neuer Anlagenkomponenten • Kostenüberblick zu den empfohlenen Maßnahmen als Grundlagen zu Investitionsentscheidungen • Beratung und Einholung von Contracting-Angeboten • Fördermöglichkeiten

  8. Bares Geld – Fördermittel für Energieberatung und Investitionen Fördermöglichkeiten Stand: 26.04.13 https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger? ProgrammNameNr=242%20243%20244

  9. BAFA Förderprogramm - Querschnittstechnologien ab 01.10.2012 • Antragsberechtigt sind KMUs und sonstige Unternehmen • Einzelmaßnahme bis max. 30.000 € je Antragsteller: • Ersatz einzelner Anlagen durch hocheffiziente Anlagen in den Bereichen • elektrische Motoren u. Antriebe,  • Pumpen, • Raumlufttechnischer Anlagen, • Druckluftsysteme und • Anlagen zur Wärmerückgewinnung. • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 30 % für KMU – • Sonstige Unternehmen erhalten 20 % – gefördert. http://www.bafa.de/bafa/de/energie/querschnittstechnologien/index.html

  10. BAFA Förderprogramm - Querschnittstechnologien ab 01.10.2012 • Antragsberechtigt sind KMUs und sonstige Unternehmen • Systemische Optimierung: • Ersatz und die Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien • ab einem Investitionsvolumen von 30.000 Euro • der Ersatz und die Erneuerung von Anlagen oder Anlagenteilen, die dazu beitragen, die Energieeffizienz einer Querschnittstechnologie unter Berücksichtigung ihrer Systemanbindung zu verbessern. • Vor Beginn der Investition ist durch einen Energieberater im Rahmen einer detaillierten Energieberatung ein Energieeinsparkonzept zu erstellen. • Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn eine Endenergieeinsparung von mindestens 25 % erzielt und nachgewiesen wird. • Die maximale Fördersumme ist auf 100.000 Euro begrenzt.

  11. BAFA Förderprogramm - Querschnittstechnologien ab 01.10.2012 • Die Höhe der Zuwendungen beträgt bei einer Förderung nach „De-minimis“ und einer nachgewiesenen Endenergieeinsparung von mehr als 35 % • 30 % der zuwendungsfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen, • 20 % der zuwendungsfähigen Kosten für sonstige Unternehmen, • und bei einer nachgewiesenen Endenergieeinsparung von 25 % bis zu 35 % • 20 % der zuwendungsfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen, • 10 % der zuwendungsfähigen Kosten für sonstige Unternehmen.

  12. BAFA Förderprogramm - Querschnittstechnologien ab 01.10.2012 Höhe der Förderung: Zuschuss für die externe Beratung beträgt 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 3.000 Euro Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 30 Prozent für KMU beziehungsweise 20 Prozent für sonstige Unternehmen. Netto-Investitionsvolumen muss mindestens 30.000 Euro betragen, die maximale Fördersumme liegt bei 100.000 Euro Vor Beginn der Investition ist durch einen Energieberater im Rahmen einer detaillierten Energieberatung ein Einsparkonzept zu erstellen!

  13. BAFA Förderprogramm - Querschnittstechnologien Kontakt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29–35 65760 Eschborn Tel.: 06196 908 883 Fax: 06196 908 800 EMail: QST@bafa.bund.de Internet: http://bit.ly/QFL1aJ http://www.bafa.de/bafa/de/energie/querschnittstechnologien/index.html

  14. Bares Geld – Fördermittel für Energieberatung und Investitionen Fördermöglichkeiten Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen?

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