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Leistungsanforderungen Abitur für das Fach Sport

Leistungsanforderungen Abitur für das Fach Sport. EPA vom 10.02.2005. Teile der Prüfung. Die Fachprüfung umfasst: A) einen schriftlichen Teil B) einen sportpraktischen Teil. Schriftlicher Prüfungsteil:.

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Leistungsanforderungen Abitur für das Fach Sport

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  1. Leistungsanforderungen Abitur für das Fach Sport EPA vom 10.02.2005

  2. Teile der Prüfung Die Fachprüfung umfasst: A) einen schriftlichen Teil B) einen sportpraktischen Teil

  3. Schriftlicher Prüfungsteil: l Zwei Aufgabenvorschläge aus mindestens zwei der drei Lernbereiche: Lernbereich I : Kenntnisse zur Realisierung des eigenen sportl. Handelns Lernbereich II: Kenntnisse zum individuellen sportl. Handeln im sozialen Kontext Lernbereich III: Kenntnisse über den Sport im gesellschaftlichen Kontext Die beiden Aufgabenvorschlägen sollen eine echte Alternative darstellen. Beizufügen zu den Aufgabenvorschlägen sind Erwartungshorizont und Zuordnung zu den Anforderungsbereichen EPA I II III.

  4. Schriftlicher Prüfungsteil: l Die Aufgabenstellung muss so beschaffen sein, dass in allen 3 Anforderungsbereichen Fähigkeiten und Kenntnisse nachgewiesen werden können. Der Schwerpunkt der Aufgabenstellung liegt im Anforderungsbereich II - Beurteilen eines Sachverhaltes ( darlegen, aufzeigen, erklären, analysieren, prüfen) l Die Aufgaben werden durch eindeutige formulierte, aber nicht zu klein schrittige Arbeitsanweisungen gegliedert. l Abgestuftes Leistungsfach: a Weglassen einer oder mehrer Teilaufgaben a Ersetzen von schwierigen Teilaufgaben durch leichtere a Neue Aufgabenvorschläge als Alternative

  5. Sportpraktische Prüfung: l Sportartübergreifender Mehrkampf bestehend aus vier Sportarten 1. Leichtathletik: 4 Disziplinen a Kurzstrecke oder Hürdenlauf a Mittel- oder Langstrecke a Sprung ( Hoch oder Weit) a Wurf oder Stoß ( Kugel, Speer, Diskus) 2. Schwimmen: 2 verschieden Lagen auf Zeit a eine Lage über 100m a eine Lage über 50m Bewertung erfolgt nach Bewertungstabellen aus den Handreichungen zum Lehrplan SII

  6. Sportpraktische Prüfung 2 : 3. Turnen ggf. kombiniert mit Gymnastik & Tanz: 2 Turnübungen mit jeweils 4 Elementen an 2 Geräten oder eine Übung mit 4 Elementen an einem Gerät und Sprung. a Auf jeden Fall muss ein Hang- oder Stützgerät geturnt werden. a Bewertungen der Turnleistung erfolgt entsprechend der in der „Handreichung zum Lehrplan Sport S II“ festgelegten Regelung. a eine der zwei Turnübungen kann durch eine selbsterar- beitete Bewegungskomposition im Bereich Gymnastik / Tanz ersetzt werden. 4. Mannschafts- und Rückschlagspiel: a Es findet eine Überprüfung in einem Spiel statt, das im Lehrplan aufgeführt ist und im Unterricht schwerpunktmäßig behandelt wurde a Die Spielfähigkeit wird im Spiel und ggf. in spielnahen Situationen bewertet.

  7. Bewertung in der sportpraktischen Leistung Die Noten für die Leistungen in den einzelnen Sportarten gehen zu gleichen Teilen in die Endnote ein. Dabei sind die Noten für die Leistungen in den Sportarten Leichtathletik, Schwimmen, Turnen und Spiel unter Berücksichtigung ihrer Tendenz einzubringen. - Die Note des sportpraktischen Teils der Fachprüfung macht die Hälfte der Note der Fachprüfung in Sport aus - Schriftliche und praktische Prüfung gehen zu gleichen Teilen in die Endnote ein, wobei die Note für den sportpraktischen Teil unter Berücksichtigung der Tendenz eingeht. Ein völliger Ausfall in einem der beiden Prüfungsteile (0P) schließt eine ausreichende Prüfungsnote aus. - Bei Durchführung einer mündlichen Prüfung wird das Ergebnis wie das Ergebnis in anderen Leistungsfächern behandelt

  8. Besonderheiten : Nichtteilnahme an einer sportpraktischen Prüfung : l wenn der Prüfling aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen in einer bestimmten Frist an der praktischen Prüfung insgesamt oder in Teilbereichen nicht teilnehmen kann, so ist die Punktzahl, die in dem jeweils zuletzt belegten Kurs in der betreffenden Sportart erreicht wurde, als Ergebnis des betreffenden Teils der praktischen Prüfung zu werten.

  9. Abgestuftes Leistungsfach : • Für die Schülerinnen und Schüler , die Sport abstufen, entfällt die Prüfung in einer der vier Sportarten; • Welche Sportart dies sein soll, entscheidet die Schülerin/ Schüler • Im Bereich der sonstigen Leistungen erhält die Schülerin/Schüler 3 Punkte zusätzlich in der Theorie (gilt nicht für die Praxis, da hier Grundkurslisten ver- bindlich sind)

  10. Mündliche Prüfung : • Die mündliche Prüfung bezieht sich auf die in der Qualifikationsphase (Halbjahre 11/2, 12/1,12/2, u.13) behandelten Themenbereiche.  Themen aus den Lernbereichen I und II sollte besonderes Gewicht eingeräumt werden.  ein enger Bezug zum Lernen, Üben und Trainieren sportlicher Bewegungen soll hergestellt werden  Bewertung : * Verständlichkeit der Darlegung und Angemessenheit des Ausdrucks * Gliederung und Aufbau der Darstellung * Verdeutlichen des eigenen Standpunktes * Eingehen auf Fragen, Einwände, Hilfen.

  11. Einige Kriterien zu den Vorschlägen: • -zwei gleichwertige Vorschläge • -drei Themenbereiche insgesamt • -zwei Themenbereiche pro Vorschlag • -alle Anforderungsbereiche(Schwerp.II) • -GK ,LK Anforderungen • -zwei Sportarten je Vorschlag • -Lesbarkeit; Form; Umfang • -Materialienverständlichkeit • -Erwartungshorizont

  12. Neuerungen für die MSS vom 21.Juli 2010 Inkrafttreten am 1. August 2011 1. Angebot: bleibt im Grunde bestehen 2. Stundenzahl: Sport siebenstündig 3. Bedingungen des Belegens: FS M SP Abitur mdl. D/ NW und GW FS NW SP Abitur mdl. D/ M und GW M D SP Abitur mdl. FS/ NW und GW NW D SP Abitur mdl. FS / M und GW bedeutet : Es kommt immer ein 5. Prüfungsfach dazu ! wählbar math.-naturw. oder sprachlicher Zweig

  13. MSS Neuerungen: • -Wegfall der Abstufung in 13 • - ein LK wird einfach gewertet • -Qualifikationsphase einschl.13 • -Prüfungsbereich bei 5 Fächern Ergebnisse 4 fach gewertet • -bei Verletzung kann Sport in Block I nur 1 fach gewertet werden.

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