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Sozialstruktur von Vermögen und Schulden

Sozialstruktur von Vermögen und Schulden. Referentin: Anna M. Schirbaum. Gliederung. 1. Vermögen 2. Sparen und Verschuldung 3. Überschuldung. 1. Vermögen. 1.2. Definition des Vermögens.

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Sozialstruktur von Vermögen und Schulden

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Presentation Transcript


  1. Sozialstruktur von Vermögen und Schulden Referentin: Anna M. Schirbaum

  2. Gliederung 1. Vermögen 2. Sparen und Verschuldung 3. Überschuldung

  3. 1. Vermögen

  4. 1.2. Definition des Vermögens • Vermögen = Summe materieller Güter, z.B. Bargeld, Immobilien, Aktien. Es verbleibt im Besitz und also verfügbar (in Form von Geldvermögen und Gütern). • Bruttogesamtvermögen = Summe aus Geld- und Grundvermögen (andere Def.+Betriebsvermögen) • Nettogesamtvermögen = Abzug der Verbindlichkeiten vom Bruttovermögen

  5. 1.3.1 Vermögen in Deutschland Bruttogesamtvermögen Anfang der 90er: 9,5 Billionen DM >50% Haus- und Grundvermögen 1/3 Geldvermögen ~1/10 Gebrauchs-vermögen

  6. 1.3.2 Vermögen in Deutschland • Nettogesamtvermögen = 8,3 Billionen DM (nach Abzug der Verbindlichkeiten in Höhe von 13% des Bruttovermögens) • Bruttogesamtvermögen beträgt in Westdeutschland 11-14 Billionen DM, wenn man die Anteile der Privathaushalte am Unternehmensvermögen hinzu rechnet.

  7. 1.4.1 Die private Gesamtvermögens-verteilung in West-Deutschland • Ginikoeffizient 1988 für Bruttovermögen: 0,663 und für Nettovermögen: 0,682 • Starke Ungleichverteilung: 10% der privaten HH halten 45% des Nettogesamtvermögens und die unteren 50% aller HH halten 3% des Nettogesamtvermögens • Ungleichverteilung des Gesamtvermögens hat sich in den letzten Jahrzehnten nicht verändert

  8. 1.4.2 Die private Gesamtvermögens-verteilung in West-Deutschland • 1988 besaßen 27% aller HH das 0,5 bis 3-Fache ihres Haushaltsnettoeinkommens • Junge HH, die das 0,5 bis 3-fache ihres Einkommens als Vermögen besitzen, machen 0,5% aller HH aus; bei den alten HH sind es 5,4% • 7,7% aller westdeutschen Personen haben weniger als die Hälfte des Durchschnittseinkommens und weniger als die Hälfte des Durchschnittvermögens pro Kopf

  9. 1.5 Zusammenfassung • Die privaten Vermögensbestände in Deutschland sind in einem überaus hohem Maß auf wenige Haushalte bzw. Personen konzentriert • Dies ist problematisch, wenn die staatliche Altersvorsorge durch private Eigenvorsorge ersetzt werden soll

  10. 2. Sparen und Verschuldung

  11. 2.1.1 Sparen und Verschuldung • Die meisten HH können größere Anschaffungen nicht aus dem laufenden Einkommen finanzieren  Ansparen oder Kredit • Nach der Wiedervereinigung war die Ausstattung der Haushalte in Ost- und Westdeutschland sehr unterschiedlich

  12. 2.1.2 Sparen und Verschuldung • Durch den Aufholprozess der Ostdeutschen bei der Haushaltsausstattung, gab es dort in den letzten Jahren einen überdurchschnittlichen Bedarf an Konsumentenkrediten

  13. 2.2.1 Sparverhalten Ökonomische Lebenszyklustheorie: In jungen Jahren wird gespart um im Alter davon leben zu können.  Je älter der HH, desto mehr wird gespart.

  14. 2.2.2 Sparverhalten • Von 1997 auf 2002 ist der Anteil der HH mit regelmäßigem Sparen zurück gegangen • In Ostdeutschland war 1997 der Anteil 66,3%, da für den Aufholprozess Ersparnisse notwendig waren (West 62,3%) • 2002 gaben 60,2% aller HH in West- und 59,1% aller HH in Ostdeutschland an, monatlich regelmäßig zu sparen

  15. 2.2.3 Sparverhalten • Es zeigt sich, dass mit zunehmendem Alter der Anteil der sparenden HH steigt. • 2002 West-D: 57% der jungen und 62,7% der alten HH • 2002 Ost-D: 50,9% der jungen und 70,6% der alten HH widerspricht der ökon. Lebenszyklustheorie

  16. 2.3.1 Kreditverhalten • Von 1997 auf 2002 ist der Anteil aller HH mit Kredit in beiden Teilen Deutschlands angestiegen (1997: West 17%, Ost 22,5%. 2002: West 20,1%, Ost 25,9%) • Osten liegt höher durch das Aufholen bzw. Halten der Haushaltsausstattung. Nach wie vor sind die zur Verfügung stehenden Einkommen niedriger und so eine Kreditaufnahme nötig.

  17. 2.3.2 Kreditverhalten • Sehr ausgeprägte Altersabhängigkeit des Kreditverhaltens: Ältere Menschen haben deutlich weniger Kreditverpflichtungen als junge Haushalte. • 2002 haben im Westen 30,7% der jungen HH und 3,7% der alten HH einen Kredit. Im Osten haben 37,3% der jungen und 5,6% der alten HH einen Kredit.

  18. 2.3.3 Kreditverhalten • In jungen Jahren ist die Last, die Kreditnehmer auf sich nehmen, im Durchschnitt sehr hoch • 10% des Haushaltsnettoeinkommens verwenden junge HH in Deutschland für Kredittilgung (alte HH nur 1,3%) • Ca. 35% ihres Haushaltsnettoeinkommens verwenden sie für Miete und Kreditkosten (alte HH nur 18%)

  19. 3. Überschuldung

  20. 3.1 Definition von Überschuldung Das nach Abzug der Kreditverpflichtungen zur Verfügung stehende Haushaltseinkommen liegt unter der Pfändungsfreigrenze (=Armutsgrenze).

  21. 3.2 Ursachen für Überschuldung • Hauptsächlich Arbeitslosigkeit • Steigende Scheidungszahlen • Zunahme von Niedriglohngruppen • Krankheit • Steigende Kosten • Exzessive Kreditaufnahme

  22. 3.3 Daten zu Überschuldung • Eher junge HH sind davon betroffen: 2002 waren im Westen 10,8% von allen jungen und 1,2% von allen alten HH überschuldet. Im Osten waren es 18,6% von allen jungen und 2,2% von allen alten HH. • In West-D sind 6,6%, in Ost-D 11% aller HH überschuldet (ihr frei verfügbares Einkommen liegt unterhalb der für sie geltenden Pfändungsfreigrenze)

  23. 3.4.1 Folgen der Überschuldung • Betroffene kommen nach Abzug der monatlichen Verbindlichkeiten schnell an die Armutsgrenze (=Pfändungsfreigrenze) • 2002 lag die Pfändungsfreigrenze für eine allein lebende Person bei 930€

  24. 3.4.2 Folgen der Überschuldung • Die meisten Betroffenen schaffen es sich aus der Schuldenfalle zu befreien • Aber 20% müssen sich auf ein Leben am Rand des Existenzminimums einstellen • Überschuldung ist eine spezielle Form der monetären Armut • betroffene HH kennzeichnen geringe Bildungsabschlüsse, eine hohe Arbeitslosenquote, oft Niedrigeinkommensbezieher, nah an Armutslage.

  25. 3.5 Wege aus der Schuldenfalle • Verbraucherinsolvenzverfahren in der Insolvenzordnung (InsO) • Schuldner kann durch ein gerichtliches Verfahren von seinen Restschulden befreit werden • Eingriff in die Rechte des Gläubigers, dieser verliert seinen Anspruch • Verfahren ist allerdings zu teuer für mittellose Betroffene • Prozesskostenhilfe in Diskussion

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