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Seminar im Kirchenrecht: Der Prozess der Selig- und Heiligsprechung

Seminar im Kirchenrecht: Der Prozess der Selig- und Heiligsprechung. Die Selig- und Heiligsprechung bis 1917 Geschichtliche Entwicklung. Eine Präsentation von Verena Schöneberg und Katharina Walter. Gliederung. 1. Erste Entwicklungen – Die Antike 1200 v. Chr. bis 550 n. Chr.

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Seminar im Kirchenrecht: Der Prozess der Selig- und Heiligsprechung

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Presentation Transcript


  1. Seminar im Kirchenrecht: Der Prozess der Selig- und Heiligsprechung Die Selig- und Heiligsprechung bis 1917 Geschichtliche Entwicklung Eine Präsentation von Verena Schöneberg und Katharina Walter

  2. Gliederung 1.Erste Entwicklungen – Die Antike 1200 v. Chr. bis 550 n. Chr. • Die Märtyrerverehrung • Die Bekenner • Die Lebenden Heiligen 2. Mittelalter – 550 n. Chr. Bis 1500 n. Chr. • Die Ursprünge der späteren Heiligsprechungsverfahren • Erste Reglements • Die päpstliche Heiligsprechung 3. Neuzeit – 1500 n. Chr. bis heute • Die Einführung der Ritenkongregation • Die Trennung der Selig- und Heiligsprechung • Die Trennung der Ritenkongregation

  3. Der erste Heilige: Polykarp (Bischof von Smyrna und apostolischer Vater) um 156 n. Chr • Erste Entwicklungen – Die Antike • 1200 v. Chr. bis 550 n. Chr. • Willkürliche Verwendung des Wortes „heilig“: Jeder der sich Jesus Christus verpflichtet hatte galt als heilig  Die Märtyrerverehrung • 2. bis 4. Jhd.: Nur noch Märtyrer gelten als heilig • Märtyrer konnten auch Frauen sein

  4. Die Aufnahme der Heiligen in lokale Listen • Die Reliquienüberführung der Ostkirche • Ursprünglich wurde jeder Heilige an seinem Grab verehrt • Durch Berührung setzten Reliquien ihre Heiligkeit und Gnade frei Einige Gemeinden hatten keine eigenen Märtyrer   Freilegung, Teilung und Überführung alter Reliquien an neue Orte Suche nach neuen, bisher Vergessenen Märtyrergräbern Problem: Dekret aus dem Codex Theodosianus (368 n. Chr.)  Störung der Totenruhe Missachtung des Dekrets

  5. Erste nachweisbare Reliquienüberführung: • 351 – 354 n. Chr. Durch den Cäsaren Flavius Constantius Gallus in Antiochien: Überführung des Heiligen Babylos  Die Bekenner • Wundertätigkeiten und besonders christliche Lebensweisen sollten belohnt werden • Angleichung der Verehrung im 4. Jhd. an die Märtyrer

  6. Unterschiede: Märtyrer Bekenner • Das ganze Leben des Betreffenden • musste gewertet werden • Das Faktum Märtyrertod reicht • zur Aufnahme in die lokale • Liste • Bischof gab durch Aufnahme in • Listen den Märtyrer zur • Verehrung frei  Die lebenden Heiligen • Christen mussten eine herausgehobene Persönlichkeit darstellen zum Beispiel ein Bischof

  7. 2. Mittelalter – 550 n. Chr. bis 1500 n. Chr. • Überführung der Reliquien zur Sicherung in des innere der römischen Stadtmauern  Reliquienhandel nahm zu • Karl der Große versuchte den Handel einzudämmen - Freigabe neuer Reliquien wurde genehmigungsbedürftig • Die Ursprünge der späteren Heiligsprechungsverfahren • Beginn des Vollzugs der Kanonisation mit Einführung der Überführung und Erhebung der Reliquien auf den Altar durch den Bischof • Einführung eines speziellen Ritus  Die Bischöfe der Nachbardiözesen wohnten dem Ritus bei

  8.  Erste Reglements • Erste Regelungen aus dem Jahre 789 zum Zweck der rechtmäßigen Verehrung • Konzil von Frankfurt 794: Verehrung und Anrufung neuer Heiliger sowie Errichtung von Erinnerungsstätten an Wegesrändern verboten • Synode von Mainz 813 : Verbot der Übertragung der Reliquien an einen anderen Ort ohne Zustimmung einer Synode oder des Fürsten und der Bischöfe • Fazit: Einführung eines eigenen Heiligsprechungsverfahrens - Das von den Bischöfen und Synoden verfügte galt nun, die Überführung und Erhebung der Reliquien galt nicht mehr als abschließendes Urteil für die Bestimmung eines Heiligen

  9. Erste Heiligsprechung durch den Papst: Ulrich von Augsburg am 11. Juni 993  Die Päpstliche Heiligsprechung • Bei den Überführungen und Erhebungen zunehmend auch der Papst anwesend mit dem Zweck die lokalen Heiligen in andere Synoden einzuführen - Verehrung eines Heiligen nur mit Zustimmung des Papstes - Vorschläge zur Heiligsprechung kamen zunehmen vom Bischof

  10. - Urban II.: Augenzeugen • Formen der päpstlichen Heiligsprechung 1. Durch den Papst mit Zustimmung der Kardinäle und des Ortsklerus 2. Heiligsprechung durch Anwesenheit des Papstes auf den Synoden 3. Papst beauftragt Bischöfe mit der Heiligsprechung 4. Papst handelt allein • Verschärfung der Kriterien für eine Heiligsprechung - Wunder und ein „heiliges“ Leben

  11. Innozenz III. im Jahre 1243 : Augenzeugen mussten vereidigt werden und • persönlich in Rom erscheinen, zudem wurden • spezielle Kommissionen eingesetzt • Die Vereinheitlichung des Kanonistionsverfahrens - Wunder wurden mit Heilung durch Fürbitten gleichgesetzt

  12. Sixtus V. am 22. Januar 1588 die Apostolische Konstitution „Immensa aeterni Dei“ 3. Die Neuzeit – 1500 n. Chr. bis heute  Die Einführung der Ritenkongregation • Insgesamt 15 Kadinalkongregationen; jede Kongregation durfte nicht mit • weniger als 3 Kardinälen besetzt sein • Kongregationen durften Experten hinzuziehen  Festlegung der grundlegenden Struktur der Kurie

  13. Die erste der Kongregation übertragene Causa war die des heiligen Louis Bertrand • Oftmals wird von einer Zweiteilung der Kongregation gesprochen Außerordentliche Kongregation Ordentliche Kongregation Gottesdienst, Zeremonien, Präzedenzen Selig- und Heiligsprechung

  14. Erste Seligsprechung Wilhelm von Malavalle (nach 1159) durch Alexander III  Die Trennung der Selig- und Heiligsprechung • Die Entwicklung der Seligsprechung  Es bestand eine Notwendigkeit einen beschränkten Kult zuzulassen Vor Urban VIII.: • Es gab Heilige und Selige (Beatus)  Nicht – Kanonisierte  Kult konnte nicht von Rom unterbunden werden • Sixtus IV.: Seligenverehrung nicht mehr nur privater Kult

  15.  Clemens VIII. 1602 : • Zu Beginn des 17. Jhd. wurde der Titel Selig (Beatus) deklarativ gebraucht  Nicht unbedingt mit der Gewährung von Messen und Offizien verbunden  Es gab keine formalen und prozessualen Voraussetzungen • Ab ca. 1600 einheitliches Vorgehen  Aber: Heiligsprechung ohne vorherige Seligsprechung noch möglich • Erste Reformversuche - Beratungen einer Kongregation; wurden später Niedergelegt

  16.  Paul V. und Gregor XV. - Nahmen das Thema wieder auf, hatten aber keinen Erfolg

  17. Urban VIII. Dekrete der heiligen Inquisition de non culta vom 13. März und 25. Oktober 1625 • Abschaffung von Missbräuchen in der öffentliche Verehrung • Kein öffentlicher Kult ohne Zustimmung des heiligen Stuhls

  18. Die Dekrete mussten revidiert werden  Bildung einer Kommission aus Kardinälen und Prälaten der Ritenkongregation Verboten wurden: • Bilder von Seligen mit Zeichen der Heiligkeit oder in Oratorien, in Kirchen • und anderen öffentlichen und privaten Orten zu zeigen, bereits • aufgehängte Bilder mussten wieder abgenommen werden - Das Sprechen über deren Wunder und Offenbarungen • Bücher über sie zu veröffentlichen, in denen ihre Heiligkeit hervorgehoben • wurde • 1626 wurden erste Seligsprechungscausen gestartet

  19. Alexander VII. • Folgende Verbote für Selige wurden eingeführt • Bilder von Seligen durften nicht ohne die Genehmigung des heiligen Stuhls • in Kirchen und Kapellen aufgestellt werden - Selige durften nicht in Kalendern aufgeführt werden - Es durften keine Fürbitten für sie gelesen werden - Es durften keine Prozessionen mit Reliquien durchgeführt werden - Sie durften nicht zu Patronen erklärt werden  Grundlagen zur Unterscheidung von Heiligen und Seligen bis heute

  20. Die Seligsprechung von Franz von Sales hatte als erste einen eigenen liturgisch – rechtlichen Wert erhalten

  21. Der Prozess der Heiligsprechung nach Urban VIII. • Der Prozess durfte in der Ritenkongregation erst nach Zustimmung des Papstes eröffnet werden  Nuntien durften keine Untersuchungen über einen Diener Gottes führen • Es wurde dem Ortsbischof untersagt sich in den Prozess einzuschalten; nur das vor dem Prozess stattfindende Informationsverfahren lag noch in seinen Händen • Es mussten zwischen der Heiligsprechung und dem Tod des Kandidaten 50 Jahre vergangen sein; der Prozess wurde zur Sicherung von Daten und Zeugenaussagen bereits früher eröffnet • Die eigentlichen Voruntersuchungen des Kanonisatinsverfahrens lagen beim heiligen Stuhl • Der eigentliche Prozess hatte drei Schritte: 1. Das Informationsverfahren „super fama“ wurde gestartet und die Causa eingeleitet 2. Im Partikularverfahren wurde die Einhaltung der Dekrete de non culta geprüft 3. Im apostolischen Verfahren wurden die Tugenden, das Martyrium sowie die Wunder autorisiert

  22. Unter Benedikt XIV. wurde eingeführt, dass der Ursprung des Rufes der Heiligkeit des Kandidaten gesucht und geprüft werden musste  Leo XIII. führte eine liturgische und eine historisch – liturgische Kommission ein • An diesen Regeln gab es bis 1917 kaum Veränderungen

  23. Unter Pius X. wurde die Kurie reorganisiert:  Die Trennung der Ritenkongregation • Es wurde eine eigene Kongregation für die Kanonisierung von Heiligen und der Reliquien eingeführt  Die Ritenkongregation war nur noch für Riten und Zeremonien zuständig • Die historisch – liturgische Kommission wurde in die Ritenkongregation eingegliedert

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