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Gebietsreform Bündner Vereinigung für Raumentwicklung 15. März 2013, Davos

Gebietsreform Bündner Vereinigung für Raumentwicklung 15. März 2013, Davos. Barbara Janom Steiner, Regierungsrätin, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden Thomas Kollegger, Leiter Amt für Gemeinden. Wo stehen wir? Wohin gehen wir?. Teil I Barbara Janom Steiner. Gebietsreform.

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Gebietsreform Bündner Vereinigung für Raumentwicklung 15. März 2013, Davos

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Presentation Transcript


  1. Gebietsreform Bündner Vereinigung für Raumentwicklung 15. März 2013, Davos Barbara Janom Steiner, Regierungsrätin, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden Thomas Kollegger, Leiter Amt für Gemeinden

  2. Wo stehen wir? Wohin gehen wir? Teil I Barbara Janom Steiner Gebietsreform Teil II Thomas Kollegger • Vernehmlassungsvorlage zur Anschlussgesetzgebung • Weitere Umsetzungsvorlagen

  3. Teil I: Wo stehen wir? Wohin gehen wir? Gebietsreform

  4. 1960 er Jahre: frühe Regionalisierungs-Bestrebungen in der Schweiz 1961 Institut für Orts-, Regional- und Landesplanung (ORL) an der ETH. 1965–1973 mit der Vorbereitung der Schweizerischen Landesplanung beauftragt 1973 KRG 1974 GG (Regionalverband als Mehrzweckverband) 1979 RPG 1969 Bericht der Regionalplanungsgruppe (Vorläuferin BVR) zu Abgrenzung und Organisation der Regionen (Aspekt der Planungsregionen) Regionalisierung im Kanton Graubünden I Gebietsreform

  5. Bonny-Beschluss/Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG); Entwicklungskonzepte Vor KV-Totalrevision 2003: 15 Regionalorganisationen, z.T. privatrechtlich organisiert KV 2003 und GG: öffentlich-rechtliche Regionalverbände Art. 69 KV: Die Gemeinden schliessen sich für die Erfüllung regionaler Aufgaben zu RV zusammen. Sie sind so abzugrenzen, dass sie ihre Aufgaben zweckmässig und wirtschaftlich erfüllen können. Bericht ERFA-Regio 2004: Regionalverbände im Kanton Graubünden Ab 2008: Umsetzung NRP ("Wertschöpfung, Unternehmertum, Innovationen") Seit 2012: 14 Regionalverbände (neuer Regionalverband Bündner Herrschaft/Fünf Dörfer) Regionalisierung im Kanton Graubünden II Gebietsreform

  6. Gebietsreform

  7. Stärkung der Leistungsfähigkeit und Selbständigkeit der Gemeinden Abbau der Überstrukturierung durch grundlegende Vereinfachung der staatlichen Strukturen Bereinigung der mittleren Ebene mit den heutigen Kreisen, Bezirken und Regionalverbänden Erhöhung der Transparenz und Rechtssicherheit durch Vereinfachung der regionalen Strukturen Reformziele Gebietsreform Umsetzungsstrategien • Unterteilung der Reform in:- Gemeindereform (Gemeinden und interkommunale Zusammenarbeit)und- Gebietsreform (Kreise, Bezirke und Regionalverbände) • Unterschiedliche Umsetzungsstrategien

  8. Strategische Absichten der Regierung wurden im Februar 2011 klar bestätigt: Gemeindereform nach dem Prinzip Bottom-up Mittelfristige Reduktion der Anzahl Gemeinden auf 50 bis 100, langfristig auf < 50 Gebietsreform mit den drei Ebenen Kanton, Regionen und Gemeinden Verankerung in der Verfassung Etappierte Diskussion, Beschlussfassung und Umsetzung • Gebietsreform

  9. Ursprg. Vorstellungen der Regierung in Bezug auf Gebietsreform 5 - 8 Regionen Beschränkte Rechts- und Handlungsfähigkeit Keine Gesetzgebungs- und keine Steuerhoheit Lösungsvorschlag Die Regionen GR: Regionen Nordbünden, Mittelbünden/regioViamala, Moesano, Prättigau/Davos, Nationalparkregion, Oberengadin/Bergell/Valposchiavo, Surselva • Gebietsreform

  10. Botschaft Gebietsreform • Gebietsreform

  11. Beratung Gebietsreform durch den Grossen Rat (Landsession Samnaun) Diverse Anträge: - Regionen als Wahlkreise: mit 92 zu 19 abgelehnt - 8 Regionen: mit 105 zu 8 Stimmen abgelehnt - Bezeichnung Region "Engiadina Bassa/Val Müstair" (anstelle "Inn"): 109:0 Schlussabstimmung: 93 zu 4; Abschreibung KJS-Auftrag (Optimierung Bezirksgerichte): 96 zu 0 • Gebietsreform

  12. Abstimmung vom 23. September 2012 Mit 31788 : 9410 Stimmen sagt das Bündner Stimmvolk klar Ja. Zustimmung in allen Regionen • Gebietsreform

  13. Rechtsnatur der Regionen (aufgrund KV-Revision) Körperschaftendes kantonalen öffentlichen Rechts (analog Regionalverbände) organisatorische Ausgestaltung v.a. in Bezug auf die Organe wird im Rahmen der Anschlussgesetzgebung diskutiert. • Gebietsreform

  14. Kreise Aufhebung der Kreise als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigenen Organen Auflösungszeitpunkt: Inkrafttreten der Einteilung des Kantons in Regionen. Ausnahme: Auflösung der Kreise mit von den Gemeinden übertragenen Aufgaben zwei Jahre später. Weiterhin Wahlsprengelfür den Grossen Rat (Ablehnung der Proporzinitiative am 3.3.2013) • Gebietsreform

  15. Bezirke heute • Gebietsreform

  16. Regionalverbände heute • Gebietsreform 14 Regionalverbände

  17. Kreise heute • Gebietsreform 39 Kreise

  18. 11 Regionen neu: • Gebietsreform

  19. Zeitliche Umsetzung • Gebietsreform

  20. Bereinigung der Strukturen auf der mittleren Ebene • Gebietsreform

  21. Anschlussgesetzgebung Leitplanke: Regionen sind Erfüllungsgehilfen der Gemeinden, enge Anbindung an Gemeinden Zeitplan: Regionen sollen ab 2015 operativ sein können(Abstimmung mit FA-Reform) Inhalt: Zuteilung der Gemeinden (Einteilungserlass), Organisatorische Ausgestaltung (Organe, Modalitäten der Aufgabenübertragungen), formelle Anpassungen in zahlreichen Erlassen, Übergangsbestimmungen Hinweise: überregionale Aufgabenerfüllung, möglichst Verhindern von neuen Zweckverbänden, was geschieht mit Regionalverbänden, die alle Aufgaben übertragen haben? • Gebietsreform

  22. Wegmarken auf der weiteren Reise Raumkonzept Schweiz als Orientierungshilfe steht; tripartites Team soll die Zusammenarbeit zwischen den Metropolitan- und Handlungsräumen fördern, die Agglomerationspolitik weiterentwickeln und die Gesamtstrategie für den ländlichen Raum erarbeiten Funktionale Räume und Politik: Spannungsfeld Abgrenzungsfragen in Bezug auf Zuständigkeit (Bund, Kanton, Gemeinden; vgl. Zweitwohnungsinitiative), aber auch in Bezug auf funktionale Räume Zentral ist und bleibt: Koordinationspflicht (vgl. Art. 2 und 7 RPG) Art. 15 Abs. 3 RPG (Abstimmung vom 3.3.2013): Lage und Grösse der Bauzonen sind über die Gemeindegrenzen hinaus abzustimmen; dabei sind die Ziele und Grundsätze der Raumplanung zu befolgen. Weitere Schritte in der Gemeindereform sind mitbestimmend • Gebietsreform

  23. Teil II: Vernehmlassung Anschlussgesetzgebung Gebietsreform

  24. Schwerpunkte der Anschlussgesetzgebung Einteilung der Regionen Organisatorische Ausgestaltung der Regionen Regionale Aufgaben/ Aufgabenübertragung Region und Regionalgerichte Auswirkungen/ Übergangsfragen • Gebietsreform

  25. Einteilung der Regionen KV- Revision vom 23.9.2012 bestimmte 11 Regionen Ausgangspunkt: Einteilung der Gemeinden zu 11 Bezirken. Anpassungen dort, wo klare Willenskundgaben der Gemeinden vorliegen (Mutten, Trin, Haldenstein) Grosser Rat nimmt Zuteilung vor- in Kenntnis der Willensäusserungen der Gemeinden • Gebietsreform

  26. Organisatorische Ausgestaltung der Regionen Öffentlich-rechtliche Körperschaften (mit Statuten) Organe: Gesamtheit der stimmberechtigten RegionseinwohnerInnen Präsidentenkonferenz (PK) mit Stimmengewichtung Regionsausschuss (aus PK bestimmt) als Verwaltungsbehörde GPK Politische Rechte • Gebietsreform

  27. Regionale Aufgaben/ Aufgabenübertragungen Regionale Aufgaben sind Aufgaben, die in den Regionsstatuten als solche verankert sind und von den Gemeinden (ganz oder teilweise) übertragen werden. Regionale Aufgaben können auch von der kantonalen Spezialgesetzgebung den Regionen zugewiesen werden (z.B. Richtplanung, Berufsbeistandschaften). Formen der Übertragung (Vertrag, Erlass) und Regelung der Rücknahme Zusammenarbeit mit anderen Regionen • Gebietsreform

  28. Regionen und Regionalgerichte Regionalgerichte sind untere kantonale Gerichte (Wählbarkeitsvoraussetzungen analog KGer/VGer) Berührungspunkte sind rein territorialer Natur Bestellung der RichterInnen nach dem bisherigen System Bezirksgerichte bis Ende 2016 mit ihrer heutigen Bezeichnung und für den heutigen Sprengel zuständig. Bezeichnung "Regionalgericht" erst ab 2017 • Gebietsreform

  29. Auswirkungen/ Übergangsfragen Archive Immobilien, Mobilien, Arbeitsmittel der Kreise Auflösung Regionalverbände, wenn Aufgabenübertragungen erfolgt (d.h. auch vor Ende 2016 möglich) Rechnungsabnahme Regionalverbände Umsetzungshilfen für die Regionen (Musterstatuten, Musterleistungsvereinbarung) • Gebietsreform

  30. Fahrplan März 2013 Eröffnung Vernehmlassung (Frist 3 Monate) Anfangs 2014Verabschiedung Botschaft Regierung April 2014 Grosser Rat Bis 12.2014Verabschiedung Statuten der Regionen 1. Jan. 2015/2017 Inkraftsetzung • Gebietsreform

  31. Weitere Umsetzungsvorlagen Notariatsgesetz (Vernehmlassung bis 15.4.2013) Lotteriegesetz (Vernehmlassung wird nächstens eröffnet) Weitere (EGzSchKG ...) • Gebietsreform

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