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Tutorium SS 2003 11. Sitzung

Tutorium SS 2003 11. Sitzung. Inhalt des Tutoriums. Wiederholung der vergangenen Sitzung / Übungsfragen Heute: Verfahren II Nächste & letzte Sitzung: Bruno Scholl, Bearbeitung von Übungsfragen alter Klausuren. Wiederholungsfragen. Was versteht man unter Gemeinschaftsmethode?

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Presentation Transcript


  1. Tutorium SS 2003 11. Sitzung Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU

  2. Inhalt des Tutoriums • Wiederholung der vergangenen Sitzung / Übungsfragen • Heute: Verfahren II • Nächste & letzte Sitzung: Bruno Scholl, Bearbeitung von Übungsfragen alter Klausuren Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU

  3. Wiederholungsfragen • Was versteht man unter Gemeinschaftsmethode? • Skizzieren Sie das Verfahren der Mitenscheidung! • Erläutern Sie den Unterschied zwischen weicher und „harter“ Koordinierung? • Wer sind die zentralen Institutionen im Verfahren der GASP? • Ist das EP in der 1. Säule Teil eines Zweikammersystems? Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU 7

  4. Verfahren Allgemein I • !!Verfahren variieren zwischen Säulen und zwischen Politikbereichen!! • „Gemeinschaftsmethode“: „Entscheidungsverfahren der Europäischen Gemeinschaft [1. Säule], die für die Mitgliedstaaten und die Unionsbürger verbindliches Recht setzen. • Die Gemeinschaftsmethode ist durch ein enges Zusammenwirken von EP, Rat und Kommission geprägt: • Das Verhältnis von Parlament und Rat entwickelt sich hierbei zunehmend in Richtung eines legislativen „Zweikammersystems“ [in 1. Säule!].“ • In EG: Kommission hat Initiativmonopol bei allen Verfahren! • Rat = „Hauptgesetzgeber“, da für alle EG-Rechtsakte Beschluss des Rates erforderlich!; verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten des EP! • Unterliegt Letztauslegung & Kontrolle durch EuGH Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU

  5. Mitentscheidungsverfahren Graph. Darstellung des Mitentscheidungsverfahrens, s. Vorlesungsskript: Graphik IV.1.2: Verfahren der Mitentscheidung nach Artikel 251 EGV, S. 161 Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU

  6. Verfahren in der Wirtschafts-, Fiskal- und Beschäftigungspolitik 0 • Harte vs. weiche Formen der Koordinierung: Einstufung nach • Grad der Verbindlichkeit und • Zugangs- bzw. Anreizstrukturen (Sanktionierbarkeit / Kontrolle durch EuGH). • Bsp.: nationale Fiskalpolitik: Koordination der Bestimmungen gemeinsam mit den teilnehmenden Mitgliedstaaten. Bei Zuwiderhandlung eines Partners greifen die vorhergesehenen Sanktionsmechanismen durch das Verhängen von Geldstrafen, vs. Beschäftigungspolitik: Sanktionsmöglichkeiten in Form von moralischer Abstrafung durch ausgesprochenen Tadel („Lissabon-Strategie“: Union bis 2010 Vollbeschäftigung & wettbewerbfähigster und dynamischster wissensbasierter Wirtschaftsraum). • Spannungsfeld: Währungspolitik / Stabilitäts- und Wachstumspakt / Konvergenzkriterien (EG) und Wirtschaftspolitik (weitgehende nationale Autonomie) Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU

  7. Verfahren in der GASP I • Verfahren in der GASP: institutionell und prozedural intergouvernemental angelegt  Abgrenzung zur Gemeinschaftsmethode • Europäische Rat in GASP: Schlüsselstellung: • erlässt allgemeine Leitlinien und gemeinsame Strategien (einstimmig) (Art. 13 EUV). • Rat: eigentliches Beschlussorgan (Art. 23 EUV). • Beschlüsse über Verfahrensfragen mit einfacher Mehrheit; • inhaltliche Fragen im Grundsatz mit Einstimmigkeit entschieden, • Blockadegefahr, Gegenmittel: Möglichkeit der „konstruktiven Enthaltung“ (Artikel 23 EUV) – Mitgliedstaaten können an Durchführung eines Beschlusses nicht teilnehmen, ohne diesen selbst zu verhindern. • Rat beschließt - auf der Grundlage einer gemeinsamen Strategie (Art. 13(2) EUV) des ER- gemeinsame Aktionen und gemeinsame Standpunkte mit doppeltqualifizierter Mehrheit. • modifiziertes Veto eines Staats (Berufung auf wichtige Gründe nationaler Politik & Begründung), kann Entscheidung des Rats verhindern. Rat kann mit qualifizierter Mehrheit eine Überweisung an Europäischen Rat beschließen (Art. 23(2) EUV), der wiederum einstimmig darüber entscheidet. • Vertragspraxis: konstruktive Enthaltung / Mehrheitsabstimmung in GASP nicht genutzt; stattdessen Anwendung des Prinzips der Einstimmigkeit! Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU

  8. Verfahren in der GASP III Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU

  9. Justiz und Inneres • Seit Maastrichter-Vertrag (1993) / EU-V: Verfeinerung der vertraglichen Instrumente, Ausweitung der Bereiche → Trend: Vergemeinschaftung • Amsterdamer Vertrag: • Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. • Einzelne Materien, z.B. Asyl- und Einwanderungspolitik „vergemeinschaftet" worden, • Erweiterung der Politikfelder und Verfahren • Nizza-Vertrag: • für mehrere Bereiche der Innen- und Justizpolitik die Beschlussfassung im Rat mit qualifizierter Mehrheit eingeführt, z.B. freier Personenverkehr • !Unterscheidung 1. und 3. Säule! Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU

  10. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts • Amsterdam (1999), Art. 61 EGV • Gewährleistung freier Personenverkehr ohne Grenzkontrollen binnen 5-Jahresfrist • Flankierende Maßnahmen: • Vergemeinschaftung bisher intergouv. Bereiche (Asyl, Einwanderung, Visa u.ä.) • Verwaltungstechnische Zusammenarbeit Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU

  11. Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen • Art. 29-42 EU-V / 3. Säule • Umfasst: • Sicherheitsmaßnahmen • Bekämpfung von Rassismus / Fremdenfeindlichkeit, Terrorismus, Menschenhandel, Straftaten gegen Kinder, Drogen- und Waffenhandel, Bestechung und Betrug • Entscheidungsmodalitäten: • Verfahrensfragen mit einfacher Mehrheit • Gemeinsame Standpunkte, Rahmenbeschlüsse etc.: Einstimmigkeit • Durchführungsentscheidungen mit QM • Beteiligte Organe: • Zentral: Europäischer Rat & Ministerrat • Kommission: Initiativrecht (zusammen mit Rat), EP: Anhörungsrechte Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU

  12. Verstärkte Zusammenarbeit • Seit A-V (1999) Möglichkeit zur „verstärkten Zusammenarbeit“ laut EU-V (Art. 27; 40; 43; 44; 45) und EG-V (Art. 11) • Unterscheidung in 1. Säule vs. 2. + 3. Säule • Vergemeinschafteter Bereich: • Gruppe von Staaten, die die Zusammenarbeit beabsichtigen, stellen Antrag an die Kommission. • Bedingung: einschlägigen Vertragsverfahren sind gescheitert, Ziele der Union werden gefördert, einheitlicher institutioneller Rahmen wird beachtet. • Min. Mehrheit der MS Betroffen (seit Nizza 8, auch bei 27er Union) • Kommission unterbreitet entsprechenden Vorschlag an Rat, sonst keine verstärkte Zusammenarbeit. • Rat mit QM, bei „modifiziertem Veto“ (nationale Interessen; seit Nizza: nur noch Aufschub des Ratsbeschlusses) mit QM: Überweisung an Rat in Form der Staats- und Regierungschefs: hier Einstimmigkeit. • Späterer Beitritt für andere Staaten nach Prüfung durch Kommission offen Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU

  13. Vertragsänderung / Regierungskonferenz • S. Graphik IV.7.14: Verfahren zur Änderung der Unionsverträge nach Art. 48 EUV • Regierungskonferenz = Verhandlungen von Repräsentanten der Regierungen der Mitgliedstaaten : • Aufgabe: Ausformulierung und Verabschiedung der Vertragsrevisionen • Vorbereitungen in Mitgliedstaaten durch höhere Beamten und Diplomaten (z.B. Staatssekretäre AA) • politische Gesamtverantwortung für Regierungskonferenz liegt bei Außenministern • Vorbereitungsgruppe (group of government representatives) • Informelle Koordinierungsform • Regelmäßige Treffen in Brüssel • Vertreter der Regierungen der MS, der Kommission, • Politische Entscheidung: ER; endgültigen Entscheidung über Vertragsrevision auf Abschlusstreffen der Regierungskonferenz durch Staats- und Regierungschefs (formal: Rat der EU, Praxis: ER) Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU

  14. Beitrittsverfahren S. Skript: Graphik IV.1. 15: Verfahren zum Beitritt zur EU nach Art. 49 EUV Beschlüsse des ER von Kopenhagen 1993 Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft muss der Beitrittskandidat eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben; sie erfordert ferner eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Die Mitgliedschaft setzt außerdem voraus, dass die einzelnen Beitrittskandidaten die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen [Übernahme des acquis communitaire“] und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen können. Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU

  15. Literaturangaben • Nachbereitung der heutigen / Vorbereitung der nächsten Sitzung: • Weidenfeld, Werner / Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Europa von A bis Z. Taschenbuch der europäischen Integration, 8. Auflage, Bonn 2002. Abschnitt zu: Entscheidungsverfahren, Asyl-, Einwanderungs- und Visapolitik, Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen; im Europa-ABC: Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. • Weiterführende Literatur / Informationsquellen: • http://www.govecor.org/home/welcome.asp • http://www.politik.uni-koeln.de/wessels/forup/Parliamentary_Dimension/Parliamentary_Dimension.htm Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU 8

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