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Von der Hilfebedarfserhebung zur Teilhabeplanung

IWas bedeutet Ermittlung des Untersttzungsbedarfs?IIWarum stellen sich Anforderungen einer Teilhabeplanung?IIIWie lsst sich Bedarfsermittlung fr Teilhabeplanung nutzen?. . IBedarfsermittlung . Erfllen sozialrechtlicher Anspruchsvoraussetzungen. Leistungserbringungs-rechtl

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Von der Hilfebedarfserhebung zur Teilhabeplanung

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Presentation Transcript


    1. Von der Hilfebedarfserhebung zur Teilhabeplanung Dr. Heidrun Metzler

    2. I Was bedeutet „Ermittlung des Unterstützungsbedarfs“? II Warum stellen sich Anforderungen einer Teilhabeplanung? III Wie lässt sich Bedarfsermittlung für Teilhabeplanung nutzen?

    3. I Bedarfsermittlung

    4. …und besitzt damit unterschiedliche Implikationen: Zugang: Feststellung einer (drohenden) wesentlichen Behinderung Feststellung der Bedürftigkeit Ressourcensteuerung: „vergleichbarer Bedarf“ (Quantifizierung des Unterstützungsbedarfs) Individueller Unterstützungsbedarf: vom Eingliederungshilfebedarf zum Teilhabebedarf

    5. Vom Eingliederungshilfebedarf… Definition Behinderung § 53 SGB XII: (1) Personen, die durch eine Behinderung … wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Personen mit einer anderen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten.

    6. …zum Teilhabebedarf ICF: Eine Person ist funktional gesund, wenn 1. ihre körperlichen Funktionen (einschließlich des geistigen und seelischen Bereichs) und ihre Körperstrukturen allgemein anerkannten (statistischen) Normen entsprechen (Konzept der Körperfunktionen und -strukturen), 2. sie all das tut oder tun kann, was von einem Menschen ohne Gesundheitsproblem erwartet wird (Konzept der Aktivitäten), und 3. sie ihr Dasein in allen Lebensbereichen, die ihr wichtig sind, in der Weise und dem Umfang entfalten kann, wie es von einem Menschen ohne Beeinträchtigung der Körperfunktionen oder -strukturen oder der Aktivitäten erwartet wird (Konzept der Teilhabe an Lebensbereichen).

    7. II Warum stellen sich Anforderungen einer Teilhabeplanung?

    8. Eingliederungshilfe im Wandel Zielperspektive: Inklusion/Teilhabe Befunde: „Teilhabe konzentriert sich nach wie vor auf Teilhabe am System der Behindertenhilfe“ (vgl. Gertrud Hanslmeier-Prockl (2009): Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung) Isolierte Weiterentwicklung der „Säulen“ führt zu einem weiteren Ausbau des Gesamtsystems, aber nicht zu einem „Umbau“ (vgl. Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen (2008):Forschungsprojekt ‚Selbständiges Wohnen behinderter Menschen – Individuelle Hilfen aus einer Hand’ (IH-NRW)) Folgerungen: Anfragen an Strukturen, Prozesse und Ergebnisse der Eingliederungshilfe

    9. SGB IX § 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken…

    10. UN Konvention, Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft Maßnahmen: Menschen mit Behinderungen haben gleichberechtigt die Möglichkeit, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und sind nicht verpflichtet, in besonderen Wohnformen zu leben; b) Menschen mit Behinderungen haben Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten; c) für Menschen mit Behinderungen stehen gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit auf der Grundlage der Gleichberechtigung zur Verfügung und tragen ihren Bedürfnissen Rechnung.

    11. Sozialpolitische/-rechtliche Folgerungen ASMK 2007/ Bund-Länder-Arbeitsgruppe 2008 ASMK 2009

    12. ASMK 2007/2008: Stärkung von Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Selbsthilfepotentialen, Annäherung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen an die allgemeinen Lebensbedingungen (Wohnen in eigener Wohnung, Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, Vorrang ambulanter Leistungen vor stationären Leistungen), Zielorientierte Gestaltung der Zugänge zum Teilhabesystem durch individuelle Teilhabeplanungen, lokale Koordination und Planung von Teilhabestrukturen,

    13. ASMK 2009 Entwicklung zu einer personenzentrierten Teilhabeleistung durch eine stärkere Berücksichtigung der individuellen Bedarfe und Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Menschen mit Behinderungen, … Da die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe ihre volle Wirkung nur dann entfalten kann, wenn sie sozialräumlich unterstützt wird, ist … bedeutsam, die inklusive Sozialraumgestaltung zu fördern. Sie beauftragen die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, insbesondere mit den Kommunalen Spitzenverbänden Handlungsstrategien zum Auf- und Ausbau eines inklusiven Sozialraumes zu erarbeiten.

    14. Ziele: Bedarfsermittlung und Hilfeplanung zugunsten einer teilhabeorientierten und personenzentrierten Eingliederungshilfe weiterentwickeln den Konversionsprozess von einem an Leistungsformen orientierten zu einem personenzentrierten Unterstützungssystem voran zu treiben Auflösung der Grenzen zwischen stationär und ambulant

    15. (Deutscher Verein) Grundsätze: Ergebnisoffene Bedarfsfeststellung und Hilfeplanung (Personenzentrierung) Zielorientierung (des betreffenden Menschen) ICF- Bezug und Ressourcenorientierung

    16. III Wie lässt sich Bedarfsermittlung für Teilhabeplanung nutzen?

    17. Erfordernisse Grundsatzziele des Menschen mit Behinderung klären

    18. Grundsatzziele in den Lebensbereichen „Wohnen“, „Arbeit/ Beschäftigung/ Ausbildung/ Schule“, „Freizeit“, „soziale Beziehungen“ und „Gesundheit“ Name _________________________________ Datum: _______________ I.1.1 Wohnen: Wie und wo wollen Sie in Zukunft wohnen? I.1.2 Arbeit/ Beschäftigung/ Ausbildung/ Schule: Was wollen Sie lernen bzw. zukünftig arbeiten? Wie wollen Sie tätig sein? I.1.3 Freie Zeit: Wie wollen Sie Ihre eigene Freizeit gestalten? I.1.4 Soziale Beziehungen: Wie wollen Sie in Zukunft Ihre Beziehungen zu anderen Menschen gestalten? I.1.5 Gesundheit: Was bedeutet für Sie Gesundheit? I.1.6 Weitere wichtige, bisher nicht genannte Grundsatzziele:

    19. II. ANGESTREBTE WOHN- UND LEBENSFORM Die angestrebte Wohn- und Lebensform wird aus der Perspektive der Menschen mit Behinderung formuliert.Wurde die Perspektive mit Hilfe von Methoden unterstützter Kommunikation entwickelt,weil den Betroffenen eine unmittelbare Äußerung nicht möglich ist, ist dies deutlich zu machen. Eine fachliche Kommentierung oder Bewertung der formulierten Ziele ist nicht erwünscht. im Lebensbereich Wohnen ……………………………………………………… im Lebensbereich Arbeit und Beschäftigung …………………………………. im Lebensbereich Freizeit …………………………………. im Lebensbereich soziale Beziehungen …………………………………… Weiteres……………

    20. Die Klärung der Grundsatzziele erfordert in vielen Fällen Methoden wie persönliche Zukunftsplanung

    21. Erfordernisse Grundsatzziele des Menschen mit Behinderung klären Soziale Ressourcen und Netzwerke analysieren

    22. Hindernisse Frau S. hat in ihrem Wohnbereich keine festen Beziehungen zu den anderen Bewohnern. Kontakte bzw. Beziehungen entstehen nur kurz bei den Mahlzeiten oder beim gemeinsamen Rauchen, wobei aber nur selten Gespräche geführt werden. Einen großen Teil des Tages verbringt sie in ihrem Zimmer, liegt auf dem Bett und hört Musik, als einzige Freizeitbeschäftigung. Sie sieht kein Fernsehen und liest keine Zeitung oder Bücher. An gesellschaftlichen Veranstaltungen nimmt sie teil, bleibt aber nicht lange in der Gesellschaft und zieht sich schnell wieder in ihren Wohnbereich zurück. Zu den Mitarbeitern der Wohnstätte hält sie normalen Kontakt. Ziel: Motivation und Förderung zur selbstständigen Integration in die Wohngruppe

    23. Die Klärung sozialer Ressourcen und bedeutsamer Netzwerke setzt vielfach Netzwerkanalysen voraus.

    24. Erfordernisse Grundsatzziele des Menschen mit Behinderung klären Soziale Ressourcen und Netzwerke analysieren Spezifische Teilhabewünsche eruieren

    25. Hindernisse Frau S. nimmt an vorgegebenen Freizeitangeboten und Veranstaltungen nur nach Aufforderung teil. Sie hält sich hier eine bestimmte Zeit auf und begibt sich dann wieder in ihren Wohnbereich, da sie es nicht lange in „Gesellschaft aushalten“ kann. Sie ist nicht teamfähig. Ziel: Anleitung und Hilfe bei aktiver Einbindung in Freizeitangeboten u. Veranstaltungen, kleine Aufgaben bei Vorbereitungen übergeben.

    26. Die Klärung von Teilhabewünschen setzt Information und Partizipation voraus.

    27. Fazit Hilfebedarfsfeststellungen lassen sich für Teilhabeplanungen nutzen, wenn eine tatsächliche Partizipation der Leistungsberechtigten stattfindet Teilhabewünsche auch außerhalb des Settings „Wohnstätte“ artikuliert werden können Unterstützung neben fachlicher Hilfe auch Leistungen aus sozialen Netzwerken einbezieht

    28. Erfordernisse Grundsatzziele des Menschen mit Behinderung klären Soziale Ressourcen und Netzwerke analysieren Spezifische Teilhabewünsche eruieren Wirkungsorientiertes Qualitätsmanagement

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