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Delegiertenkonferenz des BDP 1/2010

Delegiertenkonferenz des BDP 1/2010. - Erstellung einer Liste von ausgebildeten Mediator(inn)en - Entwicklung einer Zertifizierung „Psychologischer Mediator/ Psychologische Mediatorin - Entwicklung einer Weiterbildung. Antrag D1. Sektion Rechtspsychologie Landesgruppe Hamburg

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Delegiertenkonferenz des BDP 1/2010

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  1. Delegiertenkonferenz des BDP 1/2010 - Erstellung einer Liste von ausgebildeten Mediator(inn)en - Entwicklung einer Zertifizierung „Psychologischer Mediator/ Psychologische Mediatorin - Entwicklung einer Weiterbildung Antrag D1 Sektion Rechtspsychologie Landesgruppe Hamburg Prof.Dr. Frank Baumgärtel

  2. Zertifikat Psychologische Mediation Ein überflüssiger Versuch, Den Kolleg(inn)en Geld aus der Tasche zu ziehen

  3. Zertifikat Psychologische Mediation Eine überfällige Notwendigkeit: *Übernahme der EU-Richtlinie bis maxim. 2013 *Österreich:Gesetz zur Zivilmediation(2001) nennt undifferenziert: Psychotherapeuten, klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen, Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Ziviltechniker, Lebens- und Sozialberater, Sozialarbeiter, Unternehmensberater oder Hochschullehrer

  4. Zertifikat Psychologische Mediation *Deutschland: einzelne Ländergesetze geplant oder verabschiedet seit 2001(z.B. Niedersachsen) *Bundesregierung plant Mediationsgesetz - dazu haben Richterbund, Rechtsanwaltskammer eigene Anregungen für ihre Berufsgruppen vorgelegt - die drei großen Mediationsverbände (BFM, BAFM,BMWA) führen Mitglieder undifferenziert nach Berufsgruppen - Psychologen deutlich unterrepräsentiert : z.B. BAFM von 800 Mitgliedern 71 Dipl. Psych.

  5. Zertifikat Psychologische Mediation In den Ausbildungsordnungen der Verbände wird nicht zwischen den Berufsgruppen differenziert Nur die Richter und Anwälte sehen spezifische Ausbildungen vor. (und berufen sich auf ihre Verkammerung bzw. Berufsordnungen) ABER: Dipl. Psych. bringen einen Großteil der Ausbildungsinhalte bereits mit aus dem Studium Es fehlen: - rechtliche Grundlagen und Grenzbereiche - mediationsspezifische Prozeßmodelle und Techniken

  6. Daher • Erfassung der bereits spezifisch Qualifizierten • - eigenständige Berufsbezeichnung • mit entsprechender kontrollierter Qualität (Zertifizierung) - Berufsspezifische (ggf. arbeitsbereichsergänzende) Weiterbildung

  7. Zertifikat Psychologische Mediation • DANKE

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