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Deutsche Prüfungsordnung

Deutsche Prüfungsordnung. Ausbilder im Schwimmen und Ausbilder Rettungsschwimmen. Schwimmen / Rettungsschwimmen. Gültig ab 01.01.2010. Was bedeuten die Rahmenrichtlinien?. Die Rahmenrichtlinien der DLRG:

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  1. Deutsche Prüfungsordnung Ausbilder im Schwimmen und Ausbilder Rettungsschwimmen Schwimmen / Rettungsschwimmen Gültig ab 01.01.2010

  2. Was bedeuten die Rahmenrichtlinien? • Die Rahmenrichtlinien der DLRG: • geben die verbindlich gültigen Vorgaben in Bildungs- und Qualifizierungsprozessen im Lizenzsystem des DOSB vor • garantieren Gleichwertigkeit und Vergleichbarkeit der Ausbildungsgänge untereinander • enthalten praktische Anleitungen für die Gliederungen der DLRG, dieses Verständnis in den verbandlichen Ausbildungskonzepten umzusetzen • Einheitliche Zuerkennung und gegenseitige Anerkennung von DOSB - Lizenzen • Einhaltung der vereinbarten Qualitätsstandards

  3. Gliederung der Rahmenrichtlinien Inhalte/Lernziele Allgemeines Sonstiges • Teil A • Zielsetzung, • Bildungsbegriff • Handlungsfelder • Vorstufenqualifikationen • Struktur der Ausbildungsgänge • Lernerfolgskontrollen • Lizenzierung • Lizenzverlängerung • Gemeinsamer Grundausbildungsblock Teil B Schwimmen/Rettungsschwimmen Teil C DLRG-spezifische Qualifikationen Multiplikatoren Teil B Breitensport/Prävention Teil B Rettungssport Teil B Vereinsmanager Genehmigung durch den DOSB

  4. Unterschied DOSB - DLRG „Lizenzen“ : Sind die Ausbildungsabschlüsse, die nach den Vorgaben des DOSB genehmigt und beurkundet werden. Dies sind • Trainer C Breitensport (Rettungsschwimmen) • Übungsleiter C sportartübergreifend • Trainer C Rettungssport • Übungsleiter B Prävention „Qualifikationen“ : umfassen die Ausbildungsabschlüsse unserer DPO und RRL ohne DOSB-Lizenzierung • Ausbildungsassistenten (Schwimmen / RS) • Ausbilder Schwimmen + Ausbilder Rettungsschwimmen • Lehrschein • Multiplikatoren

  5. Ausbilder Schwimmen 15 + 15 + 15 + 30 + 30 +15 = 120 LE Qualifikation erst ab 18 Jahre Ausbilder Schwimmen = 75 LE Landes- verband Fachausbildung Ausbilder Schwimmen 17 Jahre 15 LE + Prüfung Gem. Grundausbildungsblock Didaktisch/Methodische Grundlagen + Personen- und vereinsbezogener Bereich 16 Jahre 30 LE Bezirk 16 Jahre Fachausbildung Ausbildungsassistent Schwimmen 15 LE Vorbereitungslehrgang Ausbildungsassistent 15 LE DRSA Silber + EH-Kurs Ortsgruppe

  6. Ausbilder Rettungsschwimmen Qualifikation erst ab 18 Jahre Ausbilder RS = 90 LE Landes- verband Fachausbildung Ausbilder Rettungsschwimmen 17 Jahre 30 LE + Prüfung Gem. Grundausbildungsblock Didaktisch/Methodische Grundlagen + Personen- und vereinsbezogener Bereich 16 Jahre 30 LE Fachausbildung Ausbildungsassistent Rettungsschwimmen Bezirk 16 Jahre 15 LE Vorbereitungslehrgang Ausbildungsassistent 15 LE DRSA Silber + EH-Kurs Ortsgruppe

  7. Lehrschein = DLRG Qualifikation 15 + 15 + 15 + 30 + 30 +15 = 120 LE Ausbilder Schwimmen Ausbilder RS = 90 LE = 75 LE Fachausbildung Ausbilder Schwimmen Fachausbildung Ausbilder Rettungsschwimmen DOSB Lizenz Trainer C Breitensport (Rettungs- schwimmen) Antrag über die Bundesgeschäftsstelle 30 LE + Prüfung 15 LE + Prüfung Gem. Grundausbildungsblock Didaktisch/Methodische Grundlagen + Personen- und vereinsbezogener Bereich 30 LE Fachausbildung Ausbildungsassistent Rettungsschwimmen Fachausbildung Ausbildungsassistent Schwimmen 15 LE 15 LE Vorbereitungslehrgang Ausbildungsassistent 15 LE DRSA Silber + EH-Kurs

  8. Voraussetzungen für die Zulassung • Ausbildungsassistent : • Vollendung des 16. Lebensjahr • DRSA Silber nicht älter als 2 Jahre • EH-Kurs oder EH-Training nicht älter als 2 Jahre • Anmeldung durch die Ortsgruppe • Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten • Mitgliedschaft in der DLRG (oder öffentlicher Dienst) • Gemeinsamer Grundausbildungsblock : • Vollendung des 16. Lebensjahr (besser 17. Lebensjahr) • Abgeschlossene Ausbildungsassistentenausbildung • Anmeldung durch die Ortsgruppe • Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten • Mitgliedschaft in der DLRG (oder öffentlicher Dienst)

  9. Voraussetzungen für die Zulassung • Fachausbildung Ausbilder Schwimmen und Ausbilder RS : • Vollendung des 17. Lebensjahr • DRSA Silber nicht älter als 2 Jahre • EH-Kurs oder EH-Training nicht älter als 2 Jahre • Abgeschlossene Ausbildungsassistentenausbildung • Gemeinsamer Grundausbildungsblock • Anmeldung durch die Ortsgruppe • Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten • Mitgliedschaft in der DLRG (oder öffentlicher Dienst)

  10. Gültigkeit der DLRG Qualifikationen Ausbilder Schwimmen, Ausbilder Rettungsschwimmen + Lehrschein • Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Qualifikation und endet jeweils am 31.12. des letzten Jahres der Gültigkeitsdauer. Die Qualifikation ist für folgenden Zeitraum gültig • nach Erwerb bis zum 31.12. des 3. Folgejahres Die Qualifikation ist somit immer maximal vier Kalenderjahre gültig.

  11. Verlängerung der DLRG Qualifikationen Ausbilder Schwimmen, Ausbilder Rettungsschwimmen + Lehrschein Ausbilder Schwimmen bzw. Ausbilder Rettungsschwimmen: Zur Fortbildung müssen mindestens8 Lerneinheiten(a 45min) innerhalb des Gültigkeitszeitraum erbracht werden. Lehrschein: Zur Fortbildung müssen mindestens15 Lerneinheiten(a 45min) innerhalb des Gültigkeitszeitraum erbracht werden. Mit dem Nachweis der Fortbildung wird die Gültigkeit der DLRG Qualifikation (Ausbilder) für weiter vier Jahre (31.12.) verlängert. Die maximale Gültigkeit der Qualifikation beträgt vier Kalenderjahre. Die darauf folgende erneute Fortbildung muss dann wieder im Gültigkeitszeitraum erfolgen. Wir empfehlen den Besuch der Fortbildung innerhalb der letzten zwei Jahre der Gültigkeit der Qualifikation.

  12. Verlängerung der DLRG Qualifikationen Ausbilder Schwimmen, Ausbilder Rettungsschwimmen + Lehrschein Verlängerung ungültig gewordener Qualifikationen: Werden die 8 LE Fortbildung für den Ausbilder bzw. die 15 LE Fortbildung für den Lehrschein nicht innerhalb des Gültigkeitszeitraums nachgewiesen, wird wie folgt verfahren: • Fortbildung im 1. oder 2. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: • Die Gültigkeitsdauer wird direkt nach dem erfolgreichen Besuch der geforderten LE Fortbildung bis zum 31.12. des auf die Beendigung der Fortbildung folgenden dritten Folgejahres verlängert. • Fortbildung ab dem 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: • Die Gültigkeitsdauer wird nach dem erfolgreichen Besuch der entsprechenden Fachausbildung bis zum 31.12. des auf die Beendigung der Fortbildung folgenden dritten Folgejahres verlängert. (Fachausbildung ohne Prüfung)

  13. Erteilung DOSB-Lizenz • DOSB-Lizenz Trainer C Breitensport (Rettungsschwimmen) : • Vollendung des 18. Lebensjahr • Gültige DLRG-Qualifikation Lehrschein • DRSA Silber nicht älter als 2 Jahre • EH-Kurs oder EH-Training nicht älter als 2 Jahre • Mitgliedschaft in der DLRG • 1 Passfoto • Kosten: 20 Euro Ausgefüllter Antrag mit allen geforderten Nachweisen, Passbild und Verrechnungsscheck über die LV-Geschäftsstelle an die Bundesgeschäftsstelle

  14. Antrag DOSB-Lizenz http://www.dlrg.de/fuer-mitglieder/ausbildung/download.html

  15. Fragen?!

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