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Kriminal- und Bundespolizei im gehobenen Dienst

Kriminal- und Bundespolizei im gehobenen Dienst. Von Thomas Krammer, Thomas Venhaus und Johannes Fehrer. Kriminalpolizei.

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Kriminal- und Bundespolizei im gehobenen Dienst

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  1. Kriminal- und Bundespolizei im gehobenen Dienst Von Thomas Krammer, Thomas Venhausund Johannes Fehrer

  2. Kriminalpolizei • Die Kriminalpolizei beschäftigt sich mit Schwerverbrechen jeder Art und versucht sie mit modernsten kriminaltechnischen Methoden aufzuklären. Die Kriminalpolizei ist auf Länder- und Bundesebene tätig.

  3. Ausbildung im gehobenem Dienst zum Kriminalkommissar Voraussetzungen: -Allgemeine Hochschulreife (Abitur) Notendurchschnitt von mindestens 3,0 bzw. 8 Punkten im Durchschnitt -Deutsche Staatsangehörigkeit -Altersgrenze: 31 Jahre zum Zeitpunkt der Einstellung -Besitz des Führerscheins der Klasse B -Gerichtlich nicht vorbestraft

  4. Auswahlverfahren • 1. Intelligenz-Leistungstest, Konzentrations- und Rechtschreibtest, nachmittags: Sporttest • 2. Gruppendiskussion, Kurzreferat und Einzelvorstellung vor einer Auswahlkommission • 3. Ärztliche Untersuchung auf Polizeidiensttauglichkeit

  5. Der Studienverlauf • Das Studium ist in folgende Abschnitte gegliedert: • 1. Praktikum I sechs Monate, • 2. Praktikum II sechs Monate,       • 3. Grundstudium sechs Monate,       • 4. Hauptpraktikum sechs Monate,       • 5. Hauptstudium I sechs Monate,       • 6. Hauptstudium II sechs Monate.

  6. Studieninhalt 1.Fächergruppe Rechtswissenschaften • Eingriffsrecht • Staats- und Verfassungsrecht • Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Nebenstrafrecht • Allgemeines Verwaltungsrecht • Recht des öffentlichen Dienstes • Verfahrensrecht • Haushaltsrecht 2.Fächergruppe Polizeiliches Management • Kriminalistik • Kriminaltechnik • Kriminologie • Einsatzlehre • Verkehrslehre • Polizeiliches Einsatzverhalten • Führungslehre • Soziologie • Psychologie • Politologie • Kommunikation und Konfliktbewältigung • Berufsethik • Polizeiliches Informations- und Kommunikationswesen.

  7. Verdienst • Während der Ausbildung erhält ein Student Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 820 € im ersten Ausbildungsjahr und bis zu 930 € im dritten Ausbildungsjahr (Nettobeträge). Nach der Ausbildung erfolgt die Besoldung mit der Besoldungsgruppe A 9 (für einen Ledigen derzeit ca. 1700 € netto). Bei besonderen Leistungen kann man befördert werden zum Kriminalhaupt- und danach zum Kriminaloberkommissar mit der Steuerklasse A13(bis zu 3200 €).

  8. Bundespolizei • Die Bundespolizei stellt die innere Sicherheit von Bund und Länder her. Zu ihren Aufgaben gehören die Felder die mit den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland zu tun haben; z.B. Zoll, Botschaften, Luftverkehr, Bahnverkehr, Schifffahrt, Gefährdung deutscher Mitbürger im Ausland

  9. Ausbildung im gehobenem Dienst zum Polizeikommissar Vorraussetzungen • Deutsche Staatsbürgerschaft • Führerscheinklasse B • Nicht Vorbestraft • Abitur mit 3,0 bzw. 8 Punkten • Nicht älter als 31 bei der Einstellung • WICHTIG: gute bis sehr gute Englische Sprachkenntnisse und gute Sprachkenntnisse in einer anderen Sprache

  10. 2x2Tagetest in der Polizeiakademie Lübeck Auswahlverfahren • 1. Teil • a) schriftlicher Teil • – Feststellung der Intelligenzstruktur • – Feststellung der Sozialen Kompetenz • – Feststellung der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit, • der Sprachrichtigkeit usw. im Rahmen • eines Kurzaufsatzes • b) polizeiärztliche Untersuchung auf Polizeidiensttauglichkeit • 2. Teil • a) Feststellung der körperlichen Leistungsfähigkeit (Sporttest) mit Feststellung • von Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer und Koordinierungsfähigkeit) • b) mündlicher Teil in Form eines Assessment-Centers • (z.z. Gruppendiskussion, Kurzvortrag und Vorstellungsgespräch • (Interview)) zur Feststellung einer ganzheitlichen Eignung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst.

  11. Studienverlauf • Einführungspraktikum • Grundstudium • Praktikum I • Hauptstudium • Praktikum II • Hauptstudium • Praktikum III • Hauptstudium • – schriftliche Laufbahnprüfung • Praktikum IV • Hauptstudium – mündliche Laufbahnprüfung Die Studienabschnitte werden in den Polizeiakademien in Lübeck und Brühl abgehalten.

  12. Studieninhalt • – Vermittlung polizeifachlicher Grundkenntnisse • – Einsatzlehre • – Polizeitechnik • – Grundlagen der Polizeiführungswissenschaften • – Verwendung als Streifen- und Kontrollbeamter • – Gruppenleiter-/Gruppenführer-Vorbereitungslehrgang • – Verwendung als Gruppenleiter/Gruppenführer • – Sport/Einsatztraining • – aufgabenspezifische Vermittlung der Polizeiführungs-, Rechts- und Gesellschaftswissenschaften • – Training zum Ausbau der Führungskompetenz • – Sport • - danach Spezialisierung in z.B. Bahnpolizei, Zoll, Küstenwache, usw.

  13. Verdienst • Nach der Ausbildung erfolgt die Besoldung mit der Besoldungsgruppe A 9 (für einen Ledigen derzeit ca. 1700 € netto). Bei besonderen Leistungen kann man befördert werden zum Polizeihaupt- und danach zum Polizeioberkommissar mit der Steuerklasse A13(bis zu 3200 €). Der Verdienst ist auch abhängig vom Familienstand und kann von Bundesland zu Bundesland variieren.

  14. Höherer Dienst • In beiden Institutionen gibt es Ausbildungsmöglichkeiten im Höheren Dienst. Die Stellenangebote in diesem Bereich sind jedoch gering und werden meist intern vergeben, nachdem ein Kommissar eine Weiterbildung vollzogen hat. Der Kommissar wird dann zum Polizeidirektor eines Landeskriminalamts oder eines Bundespolizeiquartiers.

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