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Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst

Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst. Kurzer Überblick. Warum eine Neugestaltung des Tarifrechts öD? Wie geht der Prozess Neugestaltung Tarifrecht öD weiter? Aktueller Stand des Prozesses zur Neugestaltung des Tarifrechts. Ausgangslage Tarifrecht Öffentlicher Dienst.

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Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst

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  1. Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst

  2. Kurzer Überblick • Warum eine Neugestaltung des Tarifrechts öD? • Wie geht der Prozess Neugestaltung Tarifrecht öD weiter? • Aktueller Stand des Prozesses zur Neugestaltung des Tarifrechts ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

  3. Ausgangslage Tarifrecht Öffentlicher Dienst • Anforderungen an das Tarifrecht haben sich erheblich verändert • Staatliche Dienstleistungen unterliegen einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz • Tarifflucht großer Bereiche im öffentlichen Dienst • Tarifrunden seit Beginn der 90er Jahre sind geprägt von Abwehrkämpfen gegenüber Verschlechterungen • unterschiedliche Regelungen für Angestellte und Arbeiter/ Arbeiterinnen • Erosionsprozess bei den Arbeitgeberverbänden ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

  4. Vorgeschichte der Neugestaltung öD • 1994 Beschluss „Tarifpolitisches Programm“ ÖTV und DAG • 1997 Beschluss „Tarifpolitisches Programm der ÖTV“ • 11/2001 Beschluss der BTK zur Bildung einer „Modernisierungskommission“ zur grundlegenden Modernisierung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes • 04/2002 Beschluss der BTK „Abschluss Prozessvereinbarung“ • 01/2003 im Rahmen des Abschlusses der Tarifrunde „Prozessvereinbarung für die Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes (TVöD)” • 05./06.05.2003 Beschluss der BTK zu Zielen und Verfahren des Prozesses zur Neugestaltung des Tarifrechts ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

  5. Ziele der Neugestaltung • Schaffung eines einheitlichen, überschaubaren und nachvollziehbaren Tarifrechts für Angestellte und Arbeiter/Arbeiterinnen bei Bund, Länder und Gemeinden in West und Ost; • diskriminierungsfreies Tarifrecht; • Erhöhung der Attraktivität des Tarifrechts auch für jüngere Beschäftigte; • Vereinbarkeit von Beruf, Familie und privaten Interessen; • zukunftsorientierte Gestaltung des Eingruppierungsrechts; • keine Verweisung im Tarifvertrag auf beamtenrechtliche Vorschriften • Erhalt der Flächenwirkung des Tarifvertrages • Erhalt unserer Durchsetzungsfähigkeit in Tarifauseinandersetzungen ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

  6. ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

  7. Neugestaltung Tarifrecht Öffentlicher Dienst „Krisen“ im Prozess • 19. Mai 2003 Interview der Vorsitzenden der TdL Verlassen der Verhandlungsgemeinschaft von Bund/ Ländern/ Kommunen; nur noch „situative Zweckbündnisse“ Kündigung der Zuwendungs- und Urlaubsgeldtarifverträge • 17. Juni 2003 - die Mitgliederversammlung der TdL beschließt die Kündigung der Zuwendungs- und Urlaubsgeldtarifverträge • 09. Juli 2003 - Sitzung der BundestarifkommissionFortsetzung des Prozesses • Februar 2004TdL fordert von ver.di bis März 2004 ein Verhandlungsfähiges Angebot, insbesondere Im Hinblick auf eine Angleichung West-Ost • TdL hat zum 30. April 2004 die Arbeitszeitbestimmungen für das Tarifgebiet West gekündigt. ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

  8. Was ist die aktuelle Situation in den Ländern und bei der TdL? • TdL hat zum 30. April 2004 die Arbeitszeitbestimmungen für das Tarifgebiet West gekündigt. • ver.di hat Wiederinkraftsetzung bis zum 30. April 2004 der Arbeitszeitbestimmungen und TV Zuwendung und Urlaubsgeld gefordert. • TdL hat am 30. April 2004 Verhandlungsbereitschaft„ohne Vorbedingungen und Tabus“ erklärt. • Verhandlungen waren am 12. Mai 2004. • ver.di hat Wiederinkraftsetzung gefordert. • TdL hat keine Bereitschaft erklärt. • ver.di hat Scheitern erklärt und beendet die Verhandlungen mit der TdL • Daraus folgt: Ende der Friedenspflicht ! ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

  9. Wie läuft der Prozess nach dem Ausscheiden der TdL weiter? • Gespräche finden in einer erweiterten Lenkungsgruppe statt • Vertreten in der Lenkungsgruppe sind nur noch Bund, VKA und ver.di • Lenkungsgruppe wurde um ehrenamtliche Kolleginnen und Kollegen aus den Projektgruppen erweitert • Projektgruppen bleiben bestehen, tagen je nach Verhandlungsstand in der Lenkungsgruppe • Verhandlungen zur „EU-Arbeitszeitrichtlinie“ (Bereitschaftsdienst) finden unabhängig davon statt ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

  10. Erste Lenkungsgruppensitzung • Bund und VKA bedauern, dass TdL nicht weiter an Gesprächen teilnehmen darf • ver.di wird aufgefordert die Entscheidung zu revidieren • ver.di bedauert die Entscheidung der TdL • Rückkehr der TdL bei Wiedereinsetzen der gekündigten Tarifverträge Zuwendung, Urlaubsgeld und Arbeitszeitvorschriften • Lenkungsgruppe wird ab sofort im engen Rhythmus tagen • Wesentliche Eckpunkte sollen bis September geklärt sein • Dazu zählen:Arbeitszeit, Eingruppierung, Entgelt/leistungsorientierte Vergütung, Entgeltfortzahlung/“Unkündbarkeit“/Befristungen ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

  11. Ausgangslage - Arbeitszeit • In der Projektgruppe A2 in wesentlichen Punkten keine Einigung • Arbeitgeber fordern für die Arbeitszeit einen TV-V „light“ • Regelungen des TV-V sollen in wesentlichen Punkten verschlechtert werden • Strittige Punkte waren insbesondere • Arbeitszeitkorridor • Arbeitszeitkonto • Ausgleichszeitraum für Überstunden • Definition Nachtschicht ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

  12. Ergebnis der Verhandlungen zur Arbeitszeit - Grundsätzlich - • Grundlage sind Arbeitszeitregelungen des TV-V (§§ 8-11 TV-V) • Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienste werden im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie verhandelt • Faktorisierung und Höhe der Zuschläge werden im Rahmen Entgelt vereinbart • Arbeitszeitvolumen ist nicht Gegenstand des Neugestaltungsprozesses Gesamteinigungsvorbehalt ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

  13. Ergebnis der Verhandlungen zur Arbeitszeit - Definition Arbeitszeit - • Arbeitszeit wird für alle um gesetzliche Feiertage vermindert. • Neu für Schicht und Wechselschicht! • Ausgleichszeitraum grds. bis zu einem Jahr • Bei Wechselschichtarbeit werden die Pausen in die Arbeitszeit eingerechnet. ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

  14. Bewertung der Ergebnisse Arbeitszeit • Verbesserungen im Detail zu den Regelungen des TV-V • z.B. Dienstvereinbarung • Arbeitsunfähigkeit bei Zeitausgleich aus Konto tariflich geregelt • Für ArbeiterInnen Verschlechterung bei dem Überstundenbegriff / Ausgleichszeitraum • Verbesserungen für von Schicht- und Wechselschicht betroffene Beschäftigte Überprüfung in den B-Gruppen ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

  15. EingruppierungForderungen von ver.di • Zielsetzung: diskriminierungsfreies Eingruppierungsrecht • EU-konform, • Bezahlung soll an der auszuübenden Tätigkeit ansetzen, • Anforderungen wie Qualifikation, Verantwortung, soziale Kompetenz ....sind vorab zu definieren, • einheitlicher Bewertungsmaßstab (Alle Tätigkeiten sind nach denselben Kriterien zu bewerten) • Transparenz (Heraushebungen von einer Entgeltgruppe zur nächsten müssen logisch und nachvollziehbar sein) • Alle Anforderungen und Belastungen einer Tätigkeit sind zu erfassen ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

  16. Ergebnisse Eingruppierung • diskriminierungsfreies Eingruppierungsrecht • bundeseinheitliche Regelung die auch ohne weitere Ausgestaltung eingruppierend ist • Bewährungs-, Zeit- und Tätigkeitsaufstiege entfallen • 15 Entgeltgruppen ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

  17. Ergebnisse Eingruppierung • Grundsatzeinigung zur Eckeingruppierung 1. Beschäftigte mit Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Ausbildung in einem nach dem BBiG anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren voraussetzen. (Dem BBiG stehen die entsprechenden Bestimmungen der HandwO gleich. Die Ausbildungsvoraussetzungen gelten durch den erfolgreichen Abschluss der Ersten Prüfung oder des Verwaltungslehrgangs I als erfüllt.) sowie 2. Beschäftigte, die ohne diese Ausbildung aufgrund entsprechender Fähigkeiten diese oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben Protokollerklärung zu Ziffer 1: Die mindestens zweieinhalbjährigen Ausbildungen nach altem Recht sind gleichgestellt. ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

  18. Ergebnisse Eingruppierung • Qualifikationsebenen werden übereinstimmend festgehalten • Unterhalb der Eckeingruppierung bestehen weitere Entgeltgruppen • Fachhochschulabschluss • Abschluss an einer wissenschaftlichen Hochschule ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

  19. Struktur der Eingruppierung ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

  20. Welche Ergebnisse gibt es sonst noch • Allgemeiner Teil • Mantel • Probezeit (6 Monate, es sei denn es ist eine kürzere Zeit vereinbart) • Personalakten (Recht auf Einsicht) • Nebentätigkeit (Anzeige beim AG) • Zeugnis (Endzeugnis,Zwischenzeugnis, vorläufiges Zeugnis) • Versetzung/ Zuweisung/ Abordnung • Personalgestellung • Qualifizierung • Arbeitszeit • Führung auf Probe • Führung auf Zeit Gesamteinigungsvorbehalt ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

  21. Was muss noch geregelt werden? • Mantel • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall • Beendigung von Arbeitsverhältnissen • Notlagen- / Härtefallregelungen • Arbeitsbefreiung/ Urlaub • Regelungen für Auszubildende ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

  22. Entgelt / Leistung • Vergütungsstruktur • Entgeltbestandteile • Sonderzahlungen • Leistungs-/ und Ertragsorientierung • Finanzierung • Rahmenregelung ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

  23. Verhandlungsstand Auszubildende • Erste Gespräche über Neugestaltung Ausbildungs-TV wurden geführt • Ziel von ver.di: • Einheitliche Ausbildungsregelungen für alle Berufe • Einführung einer Ausbildungsquote ( 7 %) • Verbesserte Anrechnung Berufsschulzeiten • Einheitliche Bildungsurlaubsregelung • Verbindliche Übernahmeregelungen • Diskussion: Prozentuale Ausbildungsvergütung an Ecklohngruppe orientiert • Arbeitgeber blockieren die Verhandlungen ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

  24. Nächste Schritte Weitere Termine wichtige Termine: • 15.- 17. September (Berlin) Entgelt/leistungsorientierte Vergütung EIngruppierung • 30. September - 1. Oktober (Köln)Entgeltfortzahlung/“Unkündbarkeit“/Befristungen • 24. September Verhandlungskommission ver.di • 30. SeptemberMitgliederversammlung VKA • 20.-23. OktoberBundestarifkommission ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

  25. Was ist noch wichtig? • Tarifrunde 2005 • Forderungsaufstellung: Dezember 2004 • Laufzeit bis 31. Januar 2005 • Ausgangslage • Schlechte Wirtschaftsdaten • Arbeitgeber werden Einsparungen einfordern • Arbeitgeber werden Verlängerte Arbeitszeiten fordern • Risiko: Vermischung Neugestaltung und Tarifrunde • Das bedeutet • Frühzeitige Informationen sind notwendig • Arbeitskampffähigkeit herstellen ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

  26. Es gibt viel zu tun:Bringt Euch Ein! Ach ja, und „Danke schön!“ für´s lange Zuhören...

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