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AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen. Fachveranstaltung am 08.11.2011 „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“. Inhalt.

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AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

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  1. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Fachveranstaltung am 08.11.2011 „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“

  2. Inhalt 1. Darstellung der Entwicklung von Angebots- und Preisstrukturen (inkl. § 87b SGB XI) in der vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflege, der teilstationären Pflege und bei stationären Hospizen in Niedersachsen 2. Darstellung wesentlicher Neuerungen im Qualitätspapier nach § 113 SGB XI (MuG) 3. Ausgewählte statistische Auswertungen zu Pflegestützpunkten nach § 92c SGB XI 4. Pflegereform auf der Bundesebene 5. Niedersächsischer Pflegepakt AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 2

  3. Darstellung der Entwicklung vonAngebots- und Preisstrukturen • Darstellung der Entwicklung von Angebots- und Preisstrukturen (inkl. § 87b SGB XI) in der vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflege, der teilstationären Pflege und bei stationären Hospizen in Niedersachsen AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 3

  4. Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 4

  5. Pflegesätze der Pflegeeinrichtungen - Mittelwerte (alle Einrichtungen) - AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 5

  6. Verhandlungsergebnisse der Jahre 2008 bis 2010 AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 6

  7. Verhandlungsergebnisse der Jahre 2008 bis 2010 AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 7

  8. Kaufkraft – Bundesländer / Landkreise • Im Ländervergleich entspricht die Kaufkraft eines Bundeslandes dem jeweiligen Durchschnitt der Pflegesätze. • Ausnahmen: Nordrhein-Westfalen, Saarland und Berlin • In den Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen ist ein Zusammenhang zwischen Kaufkraft und Pflegesätzen statistisch nicht zu erkennen. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 8

  9. Kaufkraft im Ländervergleich AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 9

  10. Kaufkraft in Landkreisen und Städten AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 10

  11. Zusammenhang Pflegesatz und -note • Es besteht kein statistischer Zusammenhang zwischen der Höhe des Pflegesatzes und der Pflegenote. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 11

  12. Auswirkungen durch Erhöhung der Pflegesätze • In erster Linie sind die Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörige betroffen, in zweiter Linie die Kommunen als Träger der Sozialhilfe. • Bei einer durchschnittlichen Anhebung des Pflegesatz-niveaus um 1 € pro Tag würden bei derzeit 83.000 Pfle-gebedürftigen in Niedersachsen Mehrkosten von 30,3 Mio. € jährlich entstehen. • Pflegebedürftige würden ca. mit zwei Drittel, die Kommunen ca. mit einem Drittel belastet. • Bei Anhebung des Pflegesatzniveaus in Niedersachsen auf den Durchschnitt der westdeutschen Flächenländer entstünden jährlich Mehrkosten von rd. 259 Mio. €. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 12

  13. Entgeltniveau in Landkreisen und Städten • Das Entgeltniveau aller vollstationären Pflegeeinrichtungen liegt zwischen 78,94 € in der Stadt Hannover und 62,57 € im Landkreis Ammerland (Vergleichsmaßstab: „Preiskennziffer“). • Der Landesdurchschnitt liegt bei 68,79 €. • Trägerschaftsbezogen ist das Entgeltniveau sehr unterschiedlich: • freigemeinnützige Trägerschaft 79,51 € - 66,37 € (72,11 €) • kommunale Trägerschaft 91,91 € - 64,98 € (77,18 €) • private Trägerschaft 77,38 € - 60,69 € (66,82 €) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 13

  14. Preiskennziffer Gesamt AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 14

  15. Preiskennziffer freigemeinnützige Trägerschaft AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 15

  16. Preiskennziffer kommunale Trägerschaft AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 16

  17. Preiskennziffer private Trägerschaft AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 17

  18. Vergütungsvereinbarungenvollstationär • Die Quote von Pflegeeinrichtungen, die jährlich zu Vergü-tungsverhandlungen auffordern, liegt zwischen 30 und 40%, wobei in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen ist, dass auch Vergütungsvereinbarungen mit über ein-jährigen Laufzeiten abgeschlossen werden. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 18

  19. Übersicht: „Alter“ der Vergütungs-vereinbarungen vollstationär AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 19

  20. 2. Darstellung wesentlicher Neuerungen im Qualitätspapier nach § 113 SGB XI (MuG) Am 27. Mai 2011 hat die Schiedsstelle Qualitätssicherung nach § 113b SGB XI durch Schiedsspruch • die MuG in der vollstationären Pflege sowie • die MuG in der ambulanten Pflege sowie • die Anlage nach Ziffer 5 (ambulant) bzw. Ziffer 7 (stationär) der MuG in Bezug auf die Qualifikation von Prüfinstitutionen und unabhängigen Sachverständigen nach § 114 Abs. 4 SGB XI (Zertifizierungs- und Prüfverfahren) zum 1. Juni 2011 in Kraft gesetzt. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 20

  21. Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement • In der vollstationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung ist einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement durchzu-führen, die Umsetzungsverantwortung liegt auf der Lei-tungsebene • Das Qualitätsmanagement schließt alle wesentlichen Managementprozesse (z.B. Verantwortung der Leitung, Ressourcenmanagement, Leistungserbringung, Analyse/ Verbesserung) ein und entwickelt diese weiter AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 21

  22. Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement • Über das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement wird sichergestellt, dass • die vereinbarten Leistungen zu der vereinbarten Qualität erbracht werden, • sich die Erbringung der vereinbarten Leistungen an den Bedürfnissen der Bewohner und den fachlichen Erfordernissen orientiert und dass sie stetig überprüft und ggf. verbessert wird, • Verantwortlichkeiten, Abläufe und die eingesetzten Methoden und Verfahren in den Leistungsbereichen der Einrichtung beschrieben und nachvollziehbar sind • Wesentliche Maßnahmen und Verfahren des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements werden dokumentiert • Sie müssen den jeweils beteiligten Mitarbeitern bekannt sein und umgesetzt werden AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 22

  23. Inhalte der Fort- und Weiterbildung • Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft ist eine erfolgreich durchgeführte Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen mit einer Mindeststundenzahl, die 460 Stunden nicht unterschreitet, erforderlich • Die Maßnahme umfasst folgende Inhalte: • Managementkompetenz (Personalführung, Betriebsorganisa-tion, betriebswirtschaftliche Grundlagen, Rechtsgrundlagen, gesundheits- und sozialpolitische Grundlagen), • Psychosoziale und kommunikative Kompetenz • Aktualisierung der pflegefachlichen Kompetenz (Pflegewis-sen, Pflegeorganisation) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 23

  24. Inhalte der Fort- und Weiterbildung • Von der Gesamtstundenanzahl sollten mind. 20% oder 150 Stunden in Präsenzphasen vermittelt worden sein • Die Voraussetzung ist auch durch Abschluss eines betriebswirtschaftlichen, pflegewissenschaftlichen oder sozialwissenschaftlichen Studiums an einer Fachhoch-schule oder Universität erfüllt • Die erforderliche fachliche Qualifikation der Mitarbeiter ist auf Grund von Einarbeitungskonzepten und durch geplante funktions- und aufgabenbezogene Fort- und Weiterbildung sicherzustellen. Dazu ist ein schriftlicher Fortbildungsplan zu erstellen. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 24

  25. Pflegeplanung und -dokumentation • Die Pflegedokumentation muss praxistauglich sein und sich am Pflegeprozess orientieren • Veränderungen des Pflegezustandes sind aktuell (d.h. bis zur nächsten Übergabe) zu dokumentieren • Der individuelle Dokumentationsaufwand muss verhält-nismäßig sein und darf über ein vertretbares und wirtschaftliches Maß nicht hinausgehen AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 25

  26. Pflegeplanung und -dokumentation • Das Dokumentationssystem beinhaltet alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Aussagen und Informationen in den folgenden Bereichen: • Stammdaten, • Pflegeanamnese / Informationssammlung inkl. Erfassung von pflegerelevanten Biografiedaten, • Pflegeplanung, • Pflegebericht, • Leistungsnachweis AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 26

  27. Pflegeplanung und -dokumentation • Ärztlich verordnete Leistungen sind im Rahmen des ärztlichen Behandlungs- und Therapieplanes durch-zuführen und in der Pflegedokumentation zu doku-mentieren • Zu Beginn der Versorgung ist eine umfassende Informationssammlung über Ressourcen, Risiken, Bedürfnisse, Bedarfe und Fähigkeiten zu erstellen (Pflegeplanung), anhand derer Pflegeziele und Pflege-maßnahmen zu vereinbaren sind • Sind Leistungen für den Pflegekunden/Bewohner erforderlich, werden von diesen aber nicht abgefragt, ist dies in der Pflegedokumentation nachvollziehbar festzuhalten AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 27

  28. Unterkunft und Verpflegung • Unterkunft und Verpflegung Leistungen der Unterkunft und Verpflegung sind fachlich kompetent und bedarfsgerecht zu erbringen. Die fachliche Qualität der Leistungen ist entsprechend der rechtlichen und fachlichen Anforderungen sicher-zustellen. Die Grundsätze zu den nachfolgenden Bereichen sind in der Konzeption darzulegen: • Hausreinigung Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Bei der Raumpflege ist auf die üblichen Schlaf-, Essens- und Ruhezeiten Rücksicht zu nehmen. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 28

  29. Unterkunft und Verpflegung • Wäschepflege Wäschepflege ist auf den notwendigen Bedarf des Bewohners abzustimmen und sachgerecht durch-zuführen. • Hausgestaltung Bei der alten- und behindertengerechten Gestaltung der Einrichtung sind die Bedürfnisse der Bewohner nach räumlicher Orientierung, Wohnlichkeit und jahreszeit-licher Orientierung zu berücksichtigen. • Dokumentation der Leistungserbringung Die Leistungen der Unterkunft und Verpflegung sowie Speise- und Reinigungspläne sind zu dokumentieren. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 29

  30. Ergebnisqualität Kriterien für eine gute Ergebnisqualität sind: • die Pflegeinterventionen sind erkennbar auf Wohlbefin-den, Unabhängigkeit, Lebensqualität, Gesundheitsförde-rung und Prävention gerichtet, • dem Bewohner entsteht kein körperlicher Schaden (Sekundärschaden), • die Ernährung (im Besonderen auch die Flüssigkeits-zufuhr) ist auf die spezifischen ernährungsphysio-logischen Bedürfnisse des Bewohners abgestimmt, der Ernährungszustand ist angemessen, • die Flüssigkeitsversorgung ist angemessen, • die Standards von Hygiene und Sauberkeit sind eingehalten, AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 30

  31. Ergebnisqualität • der Bewohner entscheidet in den alltäglichen Verrichtungen selbst und wird in seiner Eigenständigkeit unterstützt, • der Bewohner verfügt im Rahmen der Körperpflege unter Beachtung der Selbstpflegefähigkeit über die notwendige Unterstützung, • die Selbstbestimmung im Bereich der Blasen- und Darmentleerung ist gewahrt, • der Bewohner verfügt über die angemessene Unterstützung zur Erhaltung der Kommunikationsfähigkeit und zur Beteiligung am sozialen und kulturellen Leben innerhalb und außerhalb der Einrichtung, • die Privat- und Intimsphäre des Bewohners ist berücksichtigt. Wesentliche Kriterien zur Messung der Ergebnisqualität sind insbe-sondere in der Pflege - Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) vom 17.12.2009 aufgeführt. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 31

  32. Zertifizierungs- und Prüfverfahren • Unabhängige Sachverständige und Prüfinstitutionen sind Personen oder Gesellschaften, die definierte Voraussetzun-gen erfüllen (u. a. persönliche Eignung, pflegerische Ausbil-dung, Berufserfahrung, Auditorenausbildung, Führungs-kompetenz, QPR-Schulung) • Die Anträge auf Anerkennung sind bei den Landesver-bänden der Pflegekassen im Land zu stellen • Die Anerkennung erstreckt sich auf alle Bundesländer AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 32

  33. Zertifizierungs- und Prüfverfahren • Die Landesverbände erteilen die Anerkennung als Bescheid für die Dauer von maximal drei Jahren • Sachverständige und Prüfinstitutionen müssen wirtschaft-lich und organisatorisch unabhängig sowie zuverlässig sein • Die Landesverbände überprüfen jährlich, grundsätzlich durch Vor-Ort-Prüfungen, ob diese Voraussetzungen noch vorliegen • Unabhängige Sachverständige und Prüfinstitutionen müs-sen einen Ausschuss zur Sicherung der Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit einrichten AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 33

  34. Zertifizierungs- und Prüfverfahren • Das Prüfverfahren ist einer Qualitätsprüfung nach § 114 Abs. 2 SGB XI gleichwertig anzuerkennen, wenn es • die Qualitätsanforderungen der Vereinbarung zu den Maßstäben und Grundsätzen • die Qualitätsprüfungsrichtlinien einschließlich der Anla-gen • die Expertenstandards sowie • die Pflege-Transparenzvereinbarungen zugrunde legt • Alternativ: Anerkennung von QM-Systemen nach DIN EN ISO 9001 oder EFQM AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 34

  35. Zertifizierungs- und Prüfverfahren • Die Ergebnisse sowie die dabei gewonnen Daten und Informationen sind den Landesverbänden der Pflegekassen, den zuständigen Trägern der Sozialhilfe und der Heimaufsichtsbehörde sowie der geprüften Pflegeeinrich-tung mitzuteilen. • Die Transparenzberichte nach § 115 Abs. 1a SGB XI sind nach den geltenden Transparenzvereinbarungen zu erstel-len. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 35

  36. 3. Pflegestützpunkte Ausgewählte statistische Auswertungen zu Pflegestützpunkten nach § 92 c SGB XI AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 36

  37. Grundlagen Beginnend mit dem Landkreis Schaumburg wurde seit Januar 2010 durch die Pflegestützpunkte ein umfangreiches Serviceangebot für ältere Menschen und deren Angehörige geschaffen. Die in den Kommunen vorhandenen Strukturen wurden teilweise genutzt und im Rahmen des Pflegestützpunktes zusammen-geführt und weiterentwickelt. Auf diese Weise werden bürokratische Doppelstrukturen verhindert. Im Pflegestützpunkt erhalten pflegebedürftige oder von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen sowie ihre Angehörigen ein umfangreiches Hilfs- und Beratungsangebot, das träger- und anbieterübergreifend, wettbewerbs-neutral und aus einer Hand organisiert ist. Die vorhandenen Angebote von Pflege- und Krankenkassen einerseits und des jeweiligen Landkreises andererseits werden besser miteinander vernetzt und ergänzt. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 37

  38. Aktueller Überblick - Niedersachen In Niedersachsen eröffnen seit dem 01.01.2010 etappenweise die regionalen Pflegestützpunkte. Mittlerweile existieren bereits 30 zugelassene Pflegestützpunkte in Niedersachsen(Stand 10/2011). Insgesamt 15 Kommunen sprachen sich bisher aus verschiedensten Gründen gegen die Einrichtung eines Pflegestützpunktes aus. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 38

  39. Aktueller Überblick - Deutschland Bundesweit eröffneten inzwischen 371zugelassene Pflegestützpunkte (Stand 07/2011). [1]In Brandenburg werden Einzelverfügungen für die Errichtung von Pflegestützpunkten erlassen. Aus diesem Grund gibt es keine festen Planzahlen. Quelle: Kuratorium Deutsche Altershilfe, 07.07.2011 AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 39

  40. Anzahl und Ort der Beratung AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 40

  41. Beratung nach Schwerpunktthema AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 41

  42. Durchschnittliche Beratungsdauer *= Quelle: Zusammenfassung der jährlichen Berichte der niedersächsischen Pflegestützpunkte. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 42

  43. Fallabschluss und Weiterleitung *= Quelle: Zusammenfassung der jährlichen Berichte der niedersächsischen Pflegestützpunkte. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 43

  44. Kassenzugehörigkeit der beratenen Personen *= Quelle: Zusammenfassung der jährlichen Berichte der niedersächsischen Pflegestützpunkte. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 44

  45. Mitarbeiterqualifikation Die nds. Pflegestützpunkte beschäftigten 2010 insgesamt 59 Mitarbeiter/-innen. Als sinnvoll stellte sich insbesonderedas Zusammenwirken verschiedener Fachdisziplinen in einem Team heraus. *= Quelle: Zusammenfassung der jährlichen Berichte der niedersächsischen Pflegestützpunkte. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 45

  46. Finanzierungsanteil der Pflegekassen Die anteilige Finanzierung seitens der niedersächsischen Pflegekassen erfolgt ab der Eröffnung des Pflegestütz-punktes. Der jährliche Betrag wird entsprechend gekürzt, sofern der Pflegestützpunkt nicht die kompletten zwölf Monateeines Kalenderjahres betrieben wurde. Somit konnten die neben-stehenden Summen an die einzelnen Pflegestützpunkte gezahlt werden. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 46

  47. 4. Pflegereform auf der Bundesebene • 2011 – Das Jahr der Pflege! ... (???) • Was ist bisher geschehen? – Das Gesetz zur Familienpflegezeit ist verabschiedet und wird zum 1.1.2012 in Kraft treten; Federführung liegt im Familienministerium • Die „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ soll bis Ende 2011 politisch konsentiert sein (Inhalt: Vereinheitlichung der Ausbildungsberufe in der Pflege inkl. Finanzierungsregelung, Anpassung an EU-Vorgaben); Fachkräftemangel bleibt insgesamt Thema • Ein Eckpunktepapier der Bundesregierung bzw. des BMG zur Reform des SGB XI liegt bisher nicht vor! AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 47

  48. Bisher im Rahmen der Reformdiskussion behandelte Themen: • Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff/Reform Eingliederungshilfe • Neue Versorgungsformen/Technikunterstützung • Entlastungsangebote für pflegende Angehörige • Flexibilisierung der (ambulanten) Leistungen • Stärkung von Prävention und geriatrischer Rehabilitation (Kostenträger SGB XI?) • Dynamisierung der Leistungen AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 48

  49. Ausbau der Pflegeberatung (Zuständigkeiten?) • Organisationsreform des MDK • Finanzierung der Behandlungspflege in Pflegeheimen • Finanzreform gesamt: Beitragssatzerhöhung; Beitragsbemessungsgrenze; ergänzender individueller/kollektiver Kapitalstock innerhalb/außerhalb des Systems; Rolle der PKV • Förderung Ehrenamt • Weiterentwicklung Qualitätssicherung und –transparenz • Ärztliche Versorgung in Heimen; Neuordnung ärztlicher Tätigkeiten (Substitution, Delegation) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 49

  50. Kompromiss der Koalitionsspitzen vom 6.11.2011: • Steuerliche Anreize für eine freiwillige Pflege-Vorsorge nach dem Riester-Modell • Anstieg des Pflegebeitrages um 0,1 %-Punkte zum 1.1.2013 • Die hieraus resultierenden 1,1 Mrd. € sollen im Wesentlichen den Demenzkranken zugute kommen • (Wieder-)Einsetzung der Expertenrunde zum Pflegebedürftigkeitsbegriff; Finanzrahmen bleibt wie oben beschlossen unverändert • Ambulante Pflegeeinrichtungen sollen wahlweise für bestimmte Zeiteinheiten „gebucht“ werden können, nicht für bestimmte (Komplex-)Leistungen AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 50

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