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Eigenverantwortliche Schule in Niedersachsen

Eigenverantwortliche Schule in Niedersachsen. – das hat Konsequenzen. Warum brauchen wir die Eigenverantwortliche Schule?. Schule soll besser werden durch ein Konzept für Qualitätsentwicklung um Prozesse im Unterricht und Resultate von Unterricht zu verbessern

truman
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Eigenverantwortliche Schule in Niedersachsen

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Presentation Transcript


  1. Eigenverantwortliche Schulein Niedersachsen – das hat Konsequenzen

  2. Warum brauchen wir die Eigenverantwortliche Schule? Schule soll besser werden • durch ein Konzept für Qualitätsentwicklung • um Prozesse im Unterricht • und Resultate von Unterricht zu verbessern • durch Entscheidungsautonomie der Schulen • durch Abrücken von zentralen Vorgaben • mit Outputorientierung • durch Selbstevaluation • und externe Evaluation

  3. Bisher galt als Grundsatz für Schulqualität ein engmaschiges Netz an Vorgaben in Hinblick auf: • die Schulstruktur • den Ressourceneinsatz • die Unterrichtsinhalte • die Schulorganisation • die Zuweisung und Qualifizierung von Lehrkräften In der künftigen Entscheidungsautonomie von EiSch geht es um: • die Personalentwicklung • die Ressourcenbewirtschaftung • die Unterrichtsorganisation • die Schul- und Unterrichtsprofile • die Mitwirkung von SchülerInnen, Eltern und Kommune Abkehr von der zentral gesteuerten Schule

  4. Hin zur Outputorientierung • Aber was bedeutet das –? • überprüfbare Ergebnisse der pädagogischen Arbeit der einzelnen Schulen • Feinsteuerung und Korrektur bis das Resultat für alle effizient und zufriedenstellend ist • Erreichen der neuen Bildungsstandardsfür Niedersachsen • Orientierungsrahmen Schulqualität

  5. Evaluation heißt das Stichwort • Selbstevaluation der Schule • durch Fragebogen für SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen • werden von der Schule ausgewertet • dann erfolgt jährlich der Rechenschaftsbericht durch die Schulleitung (bis 2011 alle 2 Jahre, danach jährlich) • Weiterleitung des Rechenschaftsberichts an die neue Schulaufsicht • Externe Überprüfung durch die neue Schulinspektion. Sie begutachtet von außen • den Orientierungsrahmen Schulqualität • das Erreichen der Bildungsstandards

  6. Welche Ziele sollen erreicht werden –? • Von 2005 bis 2010 sollen die Schulen in Niedersachsen ihre Qualität nachhaltig verbessern und die Zufriedenheit aller an Schule Beteiligten erhöhen, indem die Schulen . . • Verantwortung für die individuelle Lernentwicklung und individuelle Förderung der Schüler und Schülerinnen übernehmen • Selbständiges Lernen und eigenverantwortliches Handeln der SchülerInnen fördern • Qualität und Quote der Abschlüsse steigern • Wiederholer- und Abbrecherquoten senken • und die Qualität der Arbeit der Lehrkräfte verbessern.

  7. Dafür sollen die Schulen bekommen: • erweiterte Gestaltungsspielräume • klare Verantwortlichkeitsstrukturen • angemessene Unterstützung Alles im Rahmen des NSchG und seiner Erlasse und finanziell ohne große Auswirkungen.

  8. im ersten Schritt: Stundentafel Bildung von Klassen Schulveranstaltungen außerhalb des Wochenstundenplans Zusammenarbeit zwischen den Schulen Dauer einer Unterrichtsstunde im zweiten Schritt: Stundentafel Leistungsbewertung Bildung von Lern-gruppen Erweiterte Gestaltungsspielräume

  9. Was wird sich für die Schulen ändern müssen? 1. Zunächst entwickeln die Schulen ein Schulprogramm mit: • einem Leitbild • pädagogischem Profil • einem Qualitätsentwicklungsplan 2.Fortbildungskonzepte müssen erstellt werden 3.Schulverbünde gebildet werden 4.Unterrichtsorganisation (s.Gestaltungsspielräume) 5.Budget der Schule •Personal- und Fortbildungsmittel, Klassenfahrten/Reisekosten 6.Personalverantwortung für die Schule •Beurteilungen, Beförderungen, Dienstaufsichtsbeschwerden

  10. Die Schulverfassung Entscheidungen werden getroffen von: • der Schulleitung • der Gesamtkonferenz • (dem Schulbeirat)

  11. Entscheidungsgremien Teil I 1. trägt die Gesamtverantwortung für die Schule 2. sorgt für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der Schule 3. ist Vorgesetzte oder Vorgesetzter aller an der Schule tätigen Personen 4. sorgt für die Einhaltung der Rechts- und Verwaltungs-vorschriften und der Schulordnung 5. trifft die notwendigen Maßnahmen in Eilfällen, in denen die vorherige Entscheidung der zuständigen Konferenz oder des zuständigen Ausschusses nicht eingeholt werden kann, und unterrichtet hiervon die Konferenz oder den Ausschuss unverzüglich 1. die Ausgestaltung der eigenverantwortlichen Arbeit der Schule 2. das Schulprogramm 3. die Schulordnung, 4. die Geschäfts- und Wahl-ordnungen der Konferenzen und Ausschüsse 5. Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22) 6. Schulpartnerschaften 7. die Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer im Schulbeirat 8. einen Vorschlag zur Namensgebung sowie Der Schulbeiratunterstützt die schulische Arbeit, gibt Anregungen für Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung und ist Bindeglied zur Schul-öffentlichkeit. Er wirkt an der Erarbei-tung des Schulprogramms und an der Aufstellung des Plans zur Bewirtschaftung der Haushaltsmittel mit. Er trifft jedoch keine Entscheidungen! Bis auf eine Ausnahme: § 113 b-c (Wirtschaftliche Betätigung, Spenden und Sponsoring)

  12. Entscheidungsgremien Teil II 6.vertritt die Schule nach außen, 7. führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte, 8. trägt die Verantwortung für die Bewirtschaftung des Budgets, 9. führt den Vorsitz in der Gesamtkonferenz, 10. erstellt jährlich einen Plan über die Verwendung der Mittel und Personalressourcen, 11. trifft Maßnahmen zum Personalmanagement und zur Personalentwicklung und 12. entscheidet in allen übrigen Angelegenheiten, in denen nicht eine Konferenz oder der Schulbeirat zuständig ist. 9. Grundsätze der a) Leistungsbewertung und Beurteilung b) Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung, c) Unterrichtsverteilung und Stundenpläne, d) Stundenanrechnungen auf die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte, e) Regelungen der Vertretungsstunden, f) Tätigkeiten der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, g) Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern bis zu drei Monaten, h) Durchführung von Projektwochen und i) Bewirtschaftung der Haushaltsmittel. Der Schulbeiratunterstützt die schulische Arbeit, gibt Anregungen für Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung und ist Bindeglied zur Schul-öffentlichkeit. Er wirkt an der Erarbei-tung des Schulprogramms und an der Aufstellung des Plans zur Bewirtschaftung der Haushaltsmittel mit. Er trifft jedoch keine Entscheidungen! Bis auf eine Ausnahme: § 113 b-c (Wirtschaftliche Betätigung, Spenden und Sponsoring)

  13. der Gesamtkonferenz wie bislang durch §36 im NSchG geregelt, also keine Veränderungen dem Schulbeirat Mitglieder des Schulbeirats sind die Schulleiterin oder der Schul-leiter sowie jeweils ein oder zwei Vertreterinnen oder Vertreter 1. der Erziehungsberechtigten, 2. der Schülerinnen und Schüler, 3. der Lehrkräfte der Schule und 4. des Schulträgers 5. zwei weitere Mitglieder aus dem schulischen Umfeld, die nicht einer der bereits vertretenen Gruppen angehören (Insgesamt 7-11 Mitglieder) Zusammensetzung von:

  14. Kritische Anmerkungen I • Verwaltungsaufgaben werden den Schulen überverantwortet. Versprochene Unter-stützung ist nicht in Sicht. • Der Mangel von Lehrkräften wird dadurch nicht behoben. Lehrkräfte sollen lediglich effizienter eingesetzt werden. • Der Mangel an finanziellen Ressourcen soll nun selbst verwaltet werden.

  15. Kritische Anmerkungen II • Die zugestandenen Gestaltungsspielräume sind keine echten Freiräume, denn das NSchG sowie seine Erlasse behalten über-wiegend nach wie vor ihre Gültigkeit.

  16. Kritische Anmerkungen III • Das Mitbestimmungsrecht von Eltern und SchülerInnen in der Schule ist nicht verbessert worden, dabei sollten doch alle an Schule Beteiligten gleichsam mitwirken, mitverantworten und mitentscheiden dürfen. Parität ist ein Fremdwort geblieben.

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