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Die EU-Wasserrahmenrichtlinie

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie. Referat Öffentliches Umweltmanagement 13.01.2005 Christine Röhl, Margarethe Scheffler, Karen Adriaens.

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Die EU-Wasserrahmenrichtlinie

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Presentation Transcript


  1. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie Referat Öffentliches Umweltmanagement 13.01.2005 Christine Röhl, Margarethe Scheffler, Karen Adriaens

  2. „Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muß“ [Wasserrahmenrichtlinie, 1. Erwägungsgrund]

  3. Gliederung • Einführung • Entstehung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie • Verhandlungprozesse • Neue Ansätze der Wasserrahmenrichtlinie • Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland • Chancen, Möglichkeiten und Kritik • Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Berlin

  4. Einführung • Wasser, Süßwasser, ist ein knappes kollektives Gut: eine erneuerbare, aber begrenzte Ressource • Zugang zu Wasser ist ungleich verteilt • Es wird eine globale Wasserkrise erwartet • In Europa, und Deutschland, nicht so sehr ein Problem der Quantität, aber viel mehr der Qualität

  5. Einführung: Wasserkrise? • Pro-Kopf-Verbrauch steigt (Lebensstil) • Bevölkerung nimmt zu • Süßwasservorkommen wird durch Verschmutzung weiter verringert • Externe Effekte, auch für zukünftige Generationen: Verschmutzung, Wasserdistribution, Transport, Hochwasser

  6. Enstehung der Wasserrahmenrichtlinie • Seit 1970 eine Vielzahl von Richtlinien im Rahmen des Gewässerschutzes in der EG-Umweltpolitik • Sektorspezifisch und ordnungsrechtlicher Ansatz • Folge: eine Aneinanderreihung von Richtlinien, fehlende Abstimmung, Integration und Koheränz

  7. 1988, erster Ansatz für die Reform der EU-Wasserpolitik1994, Anfang der ReformarbeitenIn erster Phase wurde an eine Novellierung der bestehenden Richtlinien gedacht (Trinkwasser, Badegewässer)1996: Gesamtkonzept für eine europäische Wasserpolitik1997: Erster Vorschlag für eine neue Wasserrahmenrichtlinie2000: Verabschiedung der Wasserrahmenrichtlinie (22.12.2000) Es hat 12 Jahre gedauert bis die Wasserrahmenrichtlienen zustande gekommen ist

  8. Instutionen und Verhandlungsprozess • Wasserrahmenrichtlinie ist im Laufe eines langwierigen Verhandlungsprozesses zustande gekommen • Unterschiedliche Auffassungen der Mitgliederstaaten (Umweltministerrat) -> Vermittlungsverfahren, u.a. Rechtsverbindlichkeit der Ziele, Zeitplan zur Umsetzung , kostendeckende Wasserpreise, Einbeziehung der Verpflichtungen aus den Meeresschutzabkommen • Zwischen Umweltministerrat und Europäisches Parlament gab es ein Vermittlungsverfahren u.a. zu Kriterien für die Ausweisung Erheblich veränderter Gewässer, und kostendeckenden Wasserpreise

  9. Annäherung unterschiedliche Vorstellungen zwischen Rat und Europäischem Parlament ohne Vermittlungsverfahren, z. B. Berücksichtigung bestimmter gefährlicher Stoffe (Meeresschutzabkommen), Aufnahme endokriner Stoffe in Liste der unerwünschten Stoffe • Ausnahmeregelungen für “künstlichen Gewässer” wurden auf Vorschlag der Kommission übernommen • Unproblematisch wurde ein Vorschlag einer Expertengruppe aus Vertretern der Mitgliedstaaten übernommen: Begriffsbestimmungen, normative Festlegungen für ökologische Zustand, Chemische Qualitätsnormen und Kriterien zur Überwachung

  10. Inhalt und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

  11. Ansätze der Richtlinie • Ziel: einen guten chemischen und biologischen Zustand aller Oberflächengewässer und eine gute chemische und mengenmäßige Qualität des Grundwassers bis 2015 (spätestens 2027) zu erreichen • Ganzheitlicher ökologischer Ansatz von Quelle bis Mündung (Flußeinzugsgebiete) • Bewirtschaftungsplan für gesamten Lauf bzw. Flußeinzugsgebiet • Einbeziehung der Öffentlichkeit (Transparenzerhöhung)

  12. Guter ökologischer Zustand • 5 stufige Klassifizierung der ökologischen Gewässerqualität • Güteklasse I entspricht anthropogen unbeeinflusst

  13. Umsetzung der Maßnahmen • 1. Schritt: Bestandesaufnahme: Ermitteln der anthropogenen Belastungen der Oberflächengewässer und Grundgewässer und Einschätzung der Auswirkung • 2. Schritt: Bewirtschaftungsplan: Welche Maßnahmen müssen betrieben werden um das Umweltziele zu erreichen? • 3. Schritt: Umsetzung

  14. Zeitplan 1.Schritt 2.Schritt 3.Schritt

  15. Wirtschaftliche Analyse I • wirtschaftliche Bedeutung von Wassernutzung in jeder Flussgebietseinheit • Überprüfung der Umweltauswirkungen menschlicher Tätigkeiten • Wie entwickeln sich die Wirtschaftsfaktoren im Laufe der Zeit, und wie wirkt sich das auf die Belastungen aus?

  16. Wirtschaftliche Analyse II • Wie entwickeln sich Wassernachfrage und Wasserangebot im zeitlichen Verlauf und welche Probleme dürften sich hieraus ergeben • Beurteilung aktueller Kostendeckungsgrade • Kostenwirksamkeitsanalyse für Maßnahmen

  17. Insgesamt ein Schritt auf dem Weg zur Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer auf einem europaweiten einheitlichen Niveau Weitere neue Ansätze • kostendeckende Preise erheben (betriebswirtschaftliche Kosten und Umwelt- Ressourcenkosten) • Anwendung des kombinierten Ansatzes von Emissionsobergrenzen und Qualitätsstandards • Strenge Fristen für Zielerreichung

  18. Umsetzung ins deutsche Recht • Knapp 3 Jahre Zeit für Umsetzung (bis 22.12.2003) • Novellierung des WHG im Juni 2002 • Umsetzung in 16 Länderwassergesetze notwendig • Für Bewirtschaftungspläne: Kooperationsmechanismen erforderlich unter Ländern (bzw. Wasserwirtschaftsverwaltungen) • Facharbeitsgruppen in Länderarbeitsgemeinschaften Wasser und Bund sind für die fachliche Umsetzung verantwortlich • Kommission arbeitet aktiv mit um interpretationsbedürftige Teile harmonisch zu lösen

  19. Flußgebietseinheiten

  20. Novellierung des WHG • Nachhaltige Entwicklung bei der Gewässerbewirtschaftung • Koordinierungspflicht • Bewirtschaftungsziele • Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen • Öffentlichkeitsarbeit • Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramme

  21. Stand der Umsetzung in Landesgesetze

  22. Beeinflussung anderer nationaler Politikfelder • Landwirtschaft: Berücksichtigung diffuser Stoffeinträge • Naturschutz: Schutz der Lebensräume und Arten (bessere Wasserqualität-> Verbesserung der Lebensräume) • Küsten- Meeresschutz: WRRL betrifft Übergangsgewässer und Küstengewässer -> Qualität der Meere unmittelbar betroffen

  23. Kritik • Abweichung von strengen Ziel möglich (Schlupflöcher), großer Ermessungsspielraum -> enger Abstimmungsprozess nötig • keine konkreten Kriterien zur Bestimmung und Sicherstellung einer guten chemischen Qualität des Grundwassers (Tochterrichtlinie)

  24. Ausblick • große Herausforderung für Verwaltung durch ganzheitliche Bewirtschaftungsansatz -> Umorientierung • Bewirtschaftungsplan für gesamtes Flussgebiet-> Einflussnahme der Unterlieger höher • Wasserpreisaspekt als offener Prozess der nur schrittweise gelingen wird, Methoden zur Berechnung der Umwelt- und Ressourcenkosten stehen noch aus • Muss in andere Politikfelder hineinreichen (Energie, Chemie)

  25. Umsetzung der WRRL Berlin Umsetzung der WRRL Berlin

  26. Flussgebiet und Koordinierungsraum • Flusseinzugsgebiet Elbe • Zusammenschluss Bundesländer an der Elbe zu national organisiertem Koordinationsbund Flussgemeinschaft Elbe • Bildung von Koordinierungsräumen innerhalb der Flusseinzugsgebiete • Berlin: Koordinierungsraum Havel

  27. Institutionen & Akteure • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin • Oberste Wasserbehörde • 15 weitere nachgeordnete Behörden mit Umsetzung WRRL befasst (Oberste Naturschutzbehörde, Berliner Forsten etc.) • Enge Zusammenarbeit m. Brandenburg (grenzüberschreitende Gewässer) Ministerium f. Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung • Öffentlichkeit • Wasserbetriebe • Industrie & Handelskammer • Landesfischereiamt • Berliner Umwelt- und Naturschutzverbände

  28. Stand der Umsetzung • Umsetzung in Landesrecht noch nicht abgeschlossen • Berliner Wassergesetz novelliert, aber noch nicht in Kraft • Bestandesaufnahme abgeschlossen • Zuordnung Einzugsgebiete • Typisierung Ökosysteme • Erfassung signifikanter Belastungen

  29. Oberflächengewässer

  30. Ammonium- Stickstoffgehalt der Gewässer

  31. Ausnahmen • Künstliche Gewässer & erheblich veränderte Oberflächengewässer (naturnaher Rückbau aus ökonomischen und nutzungsbedingten Gründen nicht möglich) • Ziel: gutes ökologisches Potenzial erreichen • Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Gewässereigenschaften ohne Nutzung aufzugeben

  32. Grundwasser • Einteilung in Grundwasserkörper • Ziel: guter mengenmäßiger und chemischer Zustand d. Grundwassers • Grundwasserabhängige Landökosysteme (Wald, Feuchtwiesen, Quellen etc.) • Ziel: keine signifikanten Schädigungen im Wasser- und Stoffhaushalt

  33. Grundwasserabhängige Landökosysteme

  34. Endergebniss • Oberflächenwasser • 250km Fliessgewässer, 100km künstlich, 110 erheblich verändert, 2 Gewässer annähernd naturnah • Zielstellung bisher bei 1% erreicht, bei 25% unklar, bei 74% unwahrscheinlich (beinhaltet auch künstl. & erheblich veränderte Gewässer) • Grundwasser • 4 Grundwasserkörper • Zielstellung: mengenmäßig ok, Zielerreichung chemischer Zustand bei 3 GWK unwahrscheinlich

  35. Ausblicke • Bestandesaufnahme Grundlage für Monitoring Programm ab 2006 • Handlungsfelder d. Maßnahmenprogramme • Oberflächenwasser: Maßnahmenprogramme gemäß Abfallbeseitigungsplan 2001 ausreichend um Nähr- und Schadstoffe zu reduzieren ggf. Zeitliche Raffung; Strukturverbessernde Maßnahmen • Grundwasser: keine Handlungsfelder erkennbar, zur Verbesserung d. schlechten chemischen Zustands greift Erlass d. Trinkwasserschutzgebiete, abwassertechnische Erschließung in Siedlungsgebieten & Altlastensanierung

  36. Bewertung & Probleme • WRRL Grundwasser „nur“ Verschlechterungsverbot • WRRL in vielen Behörden und bei Betroffenen noch nicht angekommen • Sehr ökologisch orientierter Ansatz – kaum Nutzerfreundlich • Vorhandene Nutzung und guter ökologischer Zustand kaum vereinbar – Zielerreichung unklar

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