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Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). = Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik. Allgemein. Inkrafttreten am 22.12.2000

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Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

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Presentation Transcript


  1. Wasserrahmenrichtlinie(WRRL) = Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik

  2. Allgemein • Inkrafttreten am 22.12.2000 • Zusammenfassung von über 50 wasserrechtlichen EU-Vorschriften in eine Richtlinie • Geltungsbereich:- Fließgewässer (Einzugsgebiet > 10 km²)- Seen (Fläche > 50 ha)- Grundwasser • Umsetzung bis 2015, ggf. Verlängerung bis 2027

  3. Zeitplan Wasserrahmenrichtlinie 22.12.2000 WRRL in Kraft 2003 Umsetzen in nationales Recht 2004 Benennen der zuständigen Behörden, Bericht 2004 Erste Bestandsaufnahme über den Zustand der Gewässer - Bericht 2005 März 2005 März 2007 Monitoringprogramme Bewirtschaftungsplan Maßnahmenprogramme Bis 2009 Bis 2012 Maßnahmenprogramme müssen umgesetztsein Erreichen der Umweltziele (Überprüfung, Korrektur), ggf. Verlängerung bis 2027 Bis 2015

  4. Ziele Strategische Ziele: • Schutz und Verbesserung der aquatischen Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängigen Landökosysteme, Vermeidung von Verschlechterungen des Zustands der Gewässer • Förderung eines nachhaltigen Wassergebrauchs auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes vorhandener Wasserressourcen • Vermeidung der ökologischen Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren

  5. Operative Ziele bis 2015: • Erreichen/Erhalten eines guten ökologischen und chemischen Zustands der Oberflächengewässer • Bei erheblich veränderten / künstlichen Gewässern: Erreichen eines guten ökologischen Potenzials und eines guten chemischen Zustands • Erreichen eines guten quantitativen und chemischen Zustandes des Grundwassers • Erfüllung aller Normen und Ziele für Schutzgebiete

  6. künstliche (AWB) und erheblichveränderte (HMWB) Wasserkörper Künstliche Wasserkörper (AWB): von Menschenhand geschaffene Oberflächenwasserkörper, z.B. Kanäle, Baggerseen, Hafenbecken Erheblich veränderte Wasserkörper (HMWB) Wasserkörper, die durch physikalische Veränderungen in Folge anhaltender menschlicher Tätigkeiten/Nutzungen in ihrem Wesen erheblich verändert wurden und ohne signifikante Einschränkung oder Aufgabe dieser menschlichen Nutzung den „guten ökologischen Zustand“ nicht erreichen können

  7. Zuständigkeit Zuständig für die Umsetzung der WRRL ist das Land Niedersachsen MU NLWKN Die unteren Wasserbehörden • liefern Daten an das NLWKN • sind stimmberechtigte Mitglieder in den Gebiets-kooperationen (inkl. Einbringung und Umsetzung von Maßnahmenplanungen) • sind stimmberechtigte Mitglieder in den Arbeitsgruppen

  8. Umsetzung in Flusseinzugsgebieten • Flussgebietseinheiten • Bearbeitungsgebiete • Gebietskooperationen • Arbeitsgruppen

  9. 1.Flussgebietseinheiten Loslösung von politischen Grenzen Deutsche Beteiligung an 10 Flussgebieten (Maas, Rhein, Donau, Ems, Weser, Elbe, Oder, Warnow/Peene, Schlei/Trave, Eider) Beispiel: Flussgebietseinheit Elbe: Beteiligung von 4 Staaten (Deutschland, Polen, Tschechien, Österreich) Beteiligung von 10 deutschen Bundesländern Niedersächsischer Anteil = 6 %

  10. 2. Bearbeitungsgebiete • Schaffung von 34 Bearbeitungsgebieten • Verkleinerung der unübersichtlichen Flussgebiets-einheiten auf Flächengrößen von 1.500 bis 2.500 Km² • Aller gehört zur Flussgebietseinheit der Weser • Aller verläuft durch die Bearbeitungsgebiete 14 (Aller/Quelle), 17 (Aller/Örtze) und 22 (Aller/Böhme) • Landkreis Celle auch betroffen durch Bearbeitungsgebiet 16 (Fuhse/Wietze)

  11. 3.Gebietskooperationen • Landkreis Celle ist Mitglied der Geko 17 Aller/Örtze • weitere Mitglieder sind Vertreter des Naturschutzes, der anerkannten Naturschutzverbände, der Gemeinden, der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, der Bundeswasser-straßenverwaltung, der Wasserwerksbetreiber, der Stadt Celle und der Unterhaltungsverbände • Geschäftsführung und Moderation der Geko 17 wurde dem NLWKN Verden übertragen • Landkreis Celle nimmt auch an Sitzungen der Geko 16 – Fuhse/ Wietze – teil, wenn Gewässer innerhalb des LK behandelt werden

  12. Gebietskooperationen: Aufgaben • Auseinandersetzung mit den Anforderungen des NWG zur Wasserbewirtschaftung (regionale Lösungen) • Erarbeitung der wichtigsten Wasserbewirtschaftungs-fragen, Einstufung der Gewässer • Aufstellung der Bewirtschaftungsziele (Benennung von Ausnahmen und Zielabweichungen) • Einfluss auf die Gestaltung der Bewirtschaftungspläne • Erarbeitung der Maßnahmenprogramme für das Bearbeitungsgebiet • Informationsaustausch

  13. 4. Arbeitsgruppen • Mitglieder sind Teil der Gebietskooperationen • Abarbeitung von Schwerpunktthemen aus den Gekos • Landkreis Celle ist Mitglied der Arbeitsgruppe HMWB (Erheblich veränderte Wasserkörper), Arbeitsauftrag: Bewertung EU-relevanter Gewässer nach dem Grad ihrer Veränderungen • Landkreis Celle ist Mitglied der Arbeitsgruppe Maßnahmenplanung, Arbeitsauftrag: Festlegung von Maßnahmen nach der WRRL und Planung der zeitlichen Umsetzung

  14. Sachstand 1. Geko 17 (Aller / Örtze) • 9 Sitzungen von Ende 2006 bis Ende 2007 • 15.000 Euro Landesmittel stehen für „eigene“ Projekte pro Jahr zur Verfügung • Auftrag: Machbarkeitsstudie zur Wiederherstellung / Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit der Örtze (bereits vergeben) • Auftrag: Ökologische Untersuchung im Staubereich der Wehranlage an der Örtze (geplant, Beschluß am 01.04.2008) • Abstimmung weiterer Maßnahmenplanungen

  15. 2. Arbeitsgruppe HMWB • 9 Sitzungen • Bewertung von 61 Gewässern mit einem Einzugsgebiet > als 10 km² wie folgt: • 4 natürliche Gewässer • 11 künstliche Gewässer • 46 erheblich veränderte Gewässer • Bewertung der Gewässer nach Struktur und Vorgaben für biologische Bewertung fehlen noch

  16. 3.Arbeitsgruppe Maßnahmenplanung • 3 Sitzungen • Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges gemäß WRRL • Unterteilung in folgende 3 Kategorien: • Maßnahmendurchführung bis 2015 umsetzbar • Maßnahmendurchführung möglicherweise bis 2015 umsetzbar • Maßnahmendurchführung absehbar nicht umsetzbar • Übernahme der Maßnahmenplanung in ein öffentlich zugängliches Internetportal als Kataster

  17. Finanzierung / Kosten • Das Land Niedersachsen will für den Zeitraum 2008 bis 2015 zwischen 40 und 50 Mio. Euro für Maßnahmen zur Verfügung stellen. • Für Niedersachsen steht rein rechnerisch pro Jahr ein Betrag von 6,25 Mio. Euro zur Verfügung • Pro Gebietskooperation könnte im Mittel eine Summe von rund 208.000 Euro p. A. beansprucht werden. • Beispiel: Renaturierung eines 29 km langen Gewässers • Voll-Renaturierung kostet ca. 100 Mio. Euro • Eingeschränkte Renaturierung kostet ca. 50 Mio. Euro • Minimallösung kostet ca. 9 Mio. Euro

  18. Finanzierung nach Gewässerpriorisierung • Wegen der nicht flächendeckenden Maßnahmenfinanzie- rung beabsichtigt das Land, Maßnahmen nur in Gewäs-sern mit einer hohen Priorität anteilig zu finanzieren: • Kriterien für Gewässerpriorisierung:- Zugehörigkeit zu wasserabhängigen FFH-Gebieten oder zum Fließgewässerschutzsystem- Einstufung des biologischen Besiedlungspotenzials- Bedeutung als überregionale Fischwanderroute

  19. Fazit Die WRRL stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen, die es zur Stärkung des integrativen Gewässerschutzes zu meistern gilt. Aufgrund des von der WRRL gesetzten Zeitdrucks gilt es, die erforderlichen finanziellen und organisatorischen Entscheidungen zügig zu treffen.

  20. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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