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Die EU und ihre Institutionen

Die EU und ihre Institutionen. Gudrun Schwarz – Bibliothek der Universität Konstanz. Überblick. EU heute EU – Geschichte und Entwicklung Organe der EU Zusammenspiel der Organe EFTA, EWR, Schengen, Euro-Zone Weitere Organisationen in Europa. EU heute. Mitgliedstaaten:. 28.

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Die EU und ihre Institutionen

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Presentation Transcript


  1. Die EU und ihre Institutionen Gudrun Schwarz – Bibliothek der Universität Konstanz

  2. Überblick • EU heute • EU – Geschichte und Entwicklung • Organe der EU • Zusammenspiel der Organe • EFTA, EWR, Schengen, Euro-Zone • Weitere Organisationen in Europa

  3. EU heute Mitgliedstaaten: 28 Gesamtbevölkerung: ca. 506,8 Mio. Gesamtfläche: 4.382.879 km² Amtssprachen: 24

  4. Die Symbole der EU Die europäische Flagge Die europäische Hymne Europatag 9. Mai Motto „In Vielfalt geeint“

  5. Geschichte der EU (1) • 18.4.1951: Vertrag von ParisEuropäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl – EGKS • 25.3.1957: Verträge von Rom- Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – EWG- Europäische Atomgemeinschaft - EURATOM • 30.7.1962: Gemeinsame Agrarpolitik • 1965: FusionsvertragEGKS + EWG + EURATOM = EG

  6. Geschichte der EU (2) • 1986: Einheitliche Europäische Akte – EEA • 1992: Vertrag von Maastricht--> Vertrag über die Europäische Union--> 3-Säulenstruktur • 1997: Vertrag von Amsterdam • 2001: Vertrag von Nizza • 2009: Vertrag von Lissabon • Zeittafel

  7. Entwicklung der EU – Gebiet (1)

  8. Entwicklung der EU – Gebiet (2)

  9. Organe der EU

  10. Europäischer Rat • seit Vertrag von Lissabon vollwertiges Organ • Sitz: Brüssel • Staats- und Regierungschefs der 28 MGS, Präsident der EU-Kommission, Präsident des Europäischen Rates • legt als oberstes politisches Entscheidungs-gremium die Leitlinien der EU fest • tagt viermal im Jahr: „Gipfeltreffen“ • Tagesgeschäft: Präsident des Europäischen Rates

  11. Rat der EU – Ministerrat (1) • vertritt die Interessen der einzelnen MGS • Sitz: Brüssel • Vorsitz wechselt alle 6 Monate zwischen den MGS • zehn unterschiedliche „Formationen“:--> Treffen der jeweiligen Fachminister • übt Legislativgewalt zusammen mit dem Parlament aus • Gremium mit der größten Entscheidungsbefugnis • die Länder haben je nach Größe unterschiedliches Stimmrecht

  12. Rat der EU – Ministerrat (2) • Abstimmungen entweder einstimmig, mit einfacher oder mit qualifizierter Mehrheit • Qualifizierte Mehrheit: • Mehrheit der MGS (in bestimmten Fällen eine Zweidrittelmehrheit) • mindestens 260 von insgesamt 352 Stimmen für den Vorschlag • auf Nachfrage: Ja-Stimmen müssen mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung der Union entsprechen

  13. Europäisches Parlament (1) • direkt von den EU-Bürgern gewählt • Legislativorgan • Legislaturperiode: 5 Jahre • z.Zt. 7. Wahlperiode mit 766 Abgeordneten • Mitglieder des EP sind in Fraktionen und nicht nach MGS organisiert • Sitz: Straßburg (mit Ausschusssitzungen in Brüssel und Verwaltung in Luxemburg)

  14. Europäisches Parlament (2) • Geschichte: • 1952: Gemeinsame Versammlung • 1962: Europäisches Parlament • 1979: Erste Direktwahl zum EP • Zunächst nur Kontrollbefugnisse und keine legislative Kompetenz • 1993: gleichberechtigter Legislativpartner • Aufgaben: • Rechtsetzung • Haushalt • Kontrolle

  15. Europäische Kommission (1) • 28 Kommissare (je MGS 1 Kommissar) • darunter 1 Präsident • Kollegialorgan: je Kommissar 1 Stimme, Mehrheitsentscheidungen • Sitz: Brüssel • tagt wöchentlich • aufgeteilt in Generaldirektionen und Dienste, denen jeweils 1 Kommissar vorsteht

  16. Europäische Kommission (2) • Aufgaben: • Initiatorin der Gemeinschaftspolitik: Sie schlägt dem Parlament und dem Rat neue Rechtsvorschriften vor • „Hüterin der Verträge“: sie sorgt (gemeinsam mit dem Gerichtshof) für die Einhaltung des EU-Rechts • Exekutivbefugnisse: sie ist für die Verwaltung und Ausführung des EU-Haushalts zuständig und setzt dieEU-Politik durch konkrete Maßnahmen um • vertritt die EU auf internationaler Ebene und ist auch für die Aushandlung völkerrechtlicher Verträge zuständig

  17. Europäische Kommission (3)

  18. Europäische Kommission (4)

  19. Gerichtshof der EU • Hüter des Rechts: Judikative • Gerichtssystem besteht aus 3 Gerichten: • Gerichtshof (EuGH)--> früher Europäischer Gerichthof • Gericht (GeI) (seit 1989)--> früher Gericht erster Instanz • Gericht für den öffentlichen Dienst (seit 2004) • Sitz: Luxemburg • interne Arbeitssprache: französisch • Verfahrenssprache: alle Amtssprachen

  20. EuGH • je MGS 1 Richter • zusätzlich 9 Generalanwälte • Amtsperiode: 6 Jahre • tagt als Plenum, als Große Kammer (13 Richter) oder als Kammer (mit 3 oder mit 5 Richtern) • Verfahrensarten: • Vorabentscheidungsersuchen • Klage wegen Vertragsverletzung • Nichtigkeitsklage • Untätigkeitsklage • Rechtsmittel

  21. GeI • je MGS 1 Richter • Amtsperiode: 6 Jahre • tagt als Plenum, als Große Kammer (13 Richter), als Kammer (mit 3 oder mit 5 Richtern) oder als Einzelrichter • Verfahrensarten (u.a.): • Klagen natürlicher oder juristischer Personen gegen Maßnahmen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union • Klagen der Mitgliedstaaten gegen die Kommission bzw. Rat • Klagen auf dem Gebiet der Gemeinschaftsmarke

  22. Zusammenspiel der Organe

  23. Gesetzgebungsakte der EU • nur im Rahmen der durch die Verträge zugewiesenen Politikbereiche • Verordnung: allgemeine Geltung, in allen ihren Teilen verbindlich, gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, Umsetzung in nationales Recht nicht notwendig („Durchgriffswirkung“) • Richtlinie: „ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel“ • Beschlüsse (früher Entscheidungen): „Beschlüsse sind in allen ihren Teilen verbindlich. Sind sie an bestimmte Adressaten gerichtet, so sind sie nur für diese verbindlich.“ • Empfehlungen und Stellungnahmen: „ Empfehlungen und Stellungnahmen sind nicht verbindlich“

  24. EFTA • Europäische Freihandelszone (European Free Trade Association) • gegründet 1960 • Ziel: Vertiefung des Handels und wirtschaftliche Zusammenarbeit • Viele Gründungsmitglieder inzwischen Mitglieder der EU • Mitgliedsstaaten:Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz

  25. EWR • Europäischer Wirtschaftsraum • 1992 gegründet • Wirtschaftsbeziehungen zwischen EU und EFTA • Mitglieder:EU + (EFTA-Schweiz) • Binnenmarktregelungen der EU gelten überwiegend auch im EWR

  26. Schengen-Zone • Wegfall der Personenkontrollen • „Außengrenzen“ (Visa) • Weiter Zollkontrollen (Übertritt EFTA-EU) • Insgesamt sehr kompliziert, da diverse Ausnahmen

  27. Eurozone

  28. Andere Organisation in Europa • Europarat --> Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR • EFTA • OECD • United NationsEconomicCommissionfor Europe UNECE • Regionalbüro für Europa der WHO • OSZE • NATO • WEU

  29. Europarat • älteste politische Organisation Europas • keine institutionelle / vertragliche Verbundenheit mit der EU --> aber gleiche Flagge, Logo, Hymne… • klassisch völkerrechtliche Organisation mit verbindlichen Abkommen (Konventionen) • Sitz: Straßburg • 47 Mitgliedstaaten • 2 Amtssprachen: Englisch und Französisch

  30. Europarat – Mitgliedstaaten

  31. Ziele des Europarats • Einsatz für die Menschenrechte --> Europäische Menschenrechtskonvention EMRK • Sicherung demokratischer Grundsätze • Sicherung rechtsstaatlicher Grundprinzipien • Bekämpfung des Terrorismus • Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts --> Europäische Sozialcharta

  32. Organe des Europarats • Ministerkomitee: • Entscheidungsorgan • Mitgliedstaaten werden durch die Außenminister vertreten • Parlamentarische Versammlung: • beratendes Organ • die Parlamente der Mitgliedstaaten entsenden Vertreter (keine originäre Wahl) • Unterstützung durch Sekretariat, das vom Generalsekretär geleitet wird

  33. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte – EGMR (1) • Überprüft Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung der MGS in Bezug auf die Verletzung der Konvention (EMRK) • Sitz: Straßburg • bis 1998 kein ständiges Gericht, sondern wurde erst nach Vorprüfung tätig • ab 1998 als ständiger Gerichtshof • jeder MGS entsendet einen Richter

  34. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte – EGMR (2) • nationaler Rechtsweg muss erschöpft sein • Verfahrenssprache englisch / französisch • Entscheidungen für die MGS verbindlich • EMRK kann auch von nationalen Gerichten angewandt werden • Entscheidungsdatenbank frei im Web verfügbar (HUDOC)

  35. Europarat / Europäischer Rat / Rat der EU Europäischer Rat / Rat der EU (Ministerrat) Europarat nicht EU rein völkerrechtlich politischer Zusammenschluß v.a. Menschenrechte, Folter, Terrorismus etc. Sitz: Straßburg • Organe der EU • Vertretung der MGS • Legislativorgan • Entscheidungsgremium • Politikbereich der EU • Sitz: Brüssel

  36. EuGH / EGMR EuGH EGMR Gericht des Europarats über EMRK Sitz: Straßburg • Gericht der EU • über EU-Gesetze • Sitz: Luxemburg

  37. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Stand: Januar 2014

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