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Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst

Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst. Die Beurteilungsrichtlinie (BRL) des Landes Niedersachsen. Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst. 1) Einleitung/Definition 2) Allgemeine Inhalte 3) Konkretes Vorgehen

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Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst

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Presentation Transcript


  1. Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Die Beurteilungsrichtlinie (BRL) des Landes Niedersachsen

  2. Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst 1) Einleitung/Definition 2) Allgemeine Inhalte 3) Konkretes Vorgehen 4) Umsetzung an der Hochschule Vechta Behrens/Kocar

  3. Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst 1) Einleitung/Definition • Beschluss der Landesregierung im Dezember 2006, das Beurteilungswesen auf einen erweiterten Beschäftigtenkreis auszudehnen • Ziel: „…ein aussagefähiges, möglichst objektives und vergleichbares Bild der Leistungen der Beschäftigten zu erstellen und (…) Feststellungen über die erkennbar gewordenen allgemeinen Fähigkeiten und Kenntnisse zu treffen“ (BRL, § 1) • Ziel: „…Entscheidung über die Verwendung der Beschäftigten und über ihr dienstliches Fortkommen (…) am Grundsatz der Bestenauslese auszurichten“ (BRL, § 1) Behrens/Kocar

  4. Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst 2) Allgemeine Inhalte • Anwendungsbereich • Beurteilungsarten • Leistungsbeurteilung und Befähigungseinschätzung • Gesamturteil Behrens/Kocar

  5. Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst • Anwendungsbereich - Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - Ausnahmen: - künstlerisches und wissenschaftliches Personal an Hochschulen - Beamtinnen und Beamte auf Zeit Behrens/Kocar

  6. Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst • Beurteilungsarten - Regelbeurteilung alle drei Jahre - Stichtag von der obersten Dienstbehörde - 2007 für Laufbahngruppe des höheren Dienstes - 2008 für die übrigen Laufbahngruppen - Ausnahmen: - künstlerisches und wissenschaftliches Personal an - Hochschulen - Beamtinnen /Beamte des einfachen Dienstes und bestimmter Besoldungsgruppen (A 9+Z, A 13, A 13+Z) - Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Entgeltgruppe 8 und niedriger - Beschäftigte nach Vollendung des 55. Lebensjahres - Sondergruppen (Beurlaubungen, Tätigkeitswechsel, etc.) Behrens/Kocar

  7. Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst • Beurteilungsarten - Beurteilung aus besonderem Anlass - Beurteilung während der Probezeit - Beurteilung im Rahmen des Aufstiegs - bei der Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis - alle werden beurteilt vor: - der Übertragung/Bewerbung auf einen höherwertigen Posten - einer Beförderung - einer Versetzung - einer Bewerbung um Zulassung zum Aufstieg Behrens/Kocar

  8. Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst • Leistungsbeurteilung und Befähigungseinschätzung - die Regelbeurteilung besteht grundsätzlich aus einer Bewertung der gezeigten Leistungen und einer davon getrennten Befähigungseinschätzung Behrens/Kocar

  9. Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst • Leistungsbeurteilung - bewertet werden die Arbeitsergebnisse und die tatsächlich beobachteten Leistungen der Beschäftigten - Grundlage ist die Aufgabenbeschreibung des Dienstpostens/ des Arbeitsplatzes - Leistungsmerkmale (Katalog) werden bezogen auf die jeweilige Aufgabe zur Bewertung herangezogen - zusätzlich sind bis zu drei Leistungsmerkmale zu nennen, um ggf. Besonderheiten der Aufgabe besser zu erfassen - Abschließend erfolgt eine Gesamtbewertung der Leistungsmerkmale mit einer kurzen Begründung Behrens/Kocar

  10. Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst • Befähigungseinschätzung - Einschätzung der allgemeinen Fähigkeiten, Kenntnisse und dienstlich bedeutsamen Eigenschaften - Befähigungsmerkmale (Katalog) werden bezogen auf die jeweilige Aufgabe zur Bewertung herangezogen - auf Wunsch sollen auch eigene Angaben der/des Beschäftigten in die Beurteilung aufgenommen werden - eine Gesamtbewertung findet nicht statt - Hinweise zur körperlichen Leistungsfähigkeit nur zulässig, wenn diese für die Verwendung der/des Beschäftigten bedeutsam werden könnten Gesamturteil Behrens/Kocar

  11. Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst 3) Konkretes Vorgehen Das Beurteilungsverfahren umfasst: • Die Beurteilungskommission • Die Erstbeurteilung • Die Zweitbeurteilung • Die Bekanntgabe der Beurteilung Behrens/Kocar

  12. Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst 1. Die Beurteilungskommission - Leitung durch Behördenleitung - Zusammensetzung: Zweitbeurteilerinnen/-beurteiler, AB Personal, Gleichstellungsbeauftragte, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung - Aufgabe: Festlegung der einheitlichen Beurteilungskriterien und -maßstäbe - Unterrichtung der Zweitbeurteilerinnen/-beurteiler über die festgesetzten Maßstäbe Behrens/Kocar

  13. Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst 2. Die Erstbeurteilung - oberste Dienstbehörde legt fest, wer als Erstbeurteilerin/- beurteiler fungieren soll - in der Regel sollen die/der unmittelbare Vorgesetzte dies übernehmen - andere Person, wenn nur maximal drei Personen unterstellt sind - dafür ist die umfassende Kenntnis der zu beurteilenden Person und ihrer Tätigkeiten zwingend erforderlich - Gespräch mit der zu beurteilenden Person vor der Beurteilung (Aufgabenbereiche klären, Abgleich der Eindrücke des Leistungs- und Befähigungsbildes) - Weiterleitung der Erstbeurteilung an die/den Zweitbeurteiler/in Behrens/Kocar

  14. Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst 3. Die Zweitbeurteilung - höhere Vorgesetzte mit breiter Führungsverantwortung - bestätigt, ergänzt oder ändert die Erstbeurteilung - bei Nichtübereinstimmung von Erst- und Zweitbeurteilung ist die Zweitbeurteilung maßgebend - eine abweichende Beurteilung ist zu begründen Behrens/Kocar

  15. Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst 4. Die Bekanntgabe der Beurteilung - die Beurteilung ist der/dem Beschäftigten auszuhändigen - es ist darüber ein Gespräch zu führen - Bekanntgabe ist aktenkundig zu machen und zusammen mit der Beurteilung zu den Personalakten zu nehmen - Alle mit dem Beurteilungswesen verbundenen Unterlagen sind vertraulich zu behandeln Behrens/Kocar

  16. Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst 4) Umsetzung an der Hochschule Vechta - Stichtage werden vom Land vorgegeben - Informationsveranstaltung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Einsetzung der Beurteilungskommission - Festlegung der Beurteilungsmaßstäbe - Schulung der Beurteilerinnen und Beurteiler - Infoveranstaltung für die Beschäftigten Behrens/Kocar

  17. Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Zeitplan für die Hochschule Vechta Behrens/Kocar

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