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Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger NETZREGULIERUNGSRECHT § 6 Entgeltregulierung I 25.06.2012

Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger NETZREGULIERUNGSRECHT § 6 Entgeltregulierung I 25.06.2012. GLIEDERUNG. A – Überblick Gegenstand und Ziele (I.) – Ökonomischer Hintergrund (II.) – Instrumente und Systematik (III.) B – Die Entgeltregulierung im Einzelnen

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Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger NETZREGULIERUNGSRECHT § 6 Entgeltregulierung I 25.06.2012

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  1. Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger NETZREGULIERUNGSRECHT § 6 Entgeltregulierung I 25.06.2012

  2. GLIEDERUNG A – Überblick Gegenstand und Ziele (I.) – Ökonomischer Hintergrund (II.) – Instrumente und Systematik (III.) B – Die Entgeltregulierung im Einzelnen § 27 TKG: Grundsätze (I.) – § 28 TKG: Missbräuchliches Verhalten (II.) – § 29 TKG: Anordnungsbefugnis (III.) – §§ 30 ff. TKG: Regulierung der Zugangsleistungen (IV.) – § 39 TKG: Regulierung der Endnutzerleistungen (V.)

  3. GLIEDERUNG A. Überblick I. Gegenstand und Ziele Staatliche Preisbeeinflussung Regulierung von Entgelten für Zugangsleistungen, §§ 30 ff. TKG Regulierung von Entgelten für Endnutzerleistungen, § 39 TKG

  4. GLIEDERUNG A. Überblick I. Gegenstand und Ziele Ziel (§ 27 Abs. 1 TKG) „Ziel der Entgeltregulierung ist es, eine missbräuchliche Ausbeutung, Behinderung oder Diskriminierung von End-nutzern oder von Wettbewerbern durch preispolitische Maßnahmen von Unternehmen mit beträchtlicher Markt-macht zu verhindern.“ • Tendenz: Rücknahme der staatlichen Preiskontrolle

  5. GLIEDERUNG A. Überblick I. Gegenstand und Ziele II. Ökonomischer Hintergrund Preisgestaltung auf durch Mono- bzw. Oligopole gekenn-zeichneten Märkten wegen der Marktmacht der Anbieter defizitär Gewinnmaximierung Ineffizienz Mittel: Abgleich der Entgelte mit wettbewerblichen Entgel-ten

  6. GLIEDERUNG A. Überblick I. Gegenstand und Ziele II. Ökonomischer Hintergrund Gefahren (vgl. Ruthig, § 6/558): Gefahr überhöhter Preise auf regulierten Märkten Keine Innovationsanreize bei zu niedrigen Zugangs-preisen Behinderung von Wettbewerbern bei zu hohen Zu-gangspreisen

  7. GLIEDERUNG A. Überblick I. Gegenstand und Ziele II. Ökonomischer Hintergrund III. Instrumente – Systematik Allgemeine Vorschriften (Unterabschnitt 1) Ziele, § 27 TKG Missbräuchliches Verhalten, § 28 TKG Anordnungsbefugnis, § 29 TKG Entgeltregulierung Zugangsleistungen, §§ 30 ff. TKG (Unterabschnitt 2) Endnutzerleistungen, § 39 TKG (Unterabschnitt 3)

  8. GLIEDERUNG A. Überblick I. Gegenstand und Ziele II. Ökonomischer Hintergrund III. Instrumente – Systematik Unterscheidung von ex-ante und ex-post Regulierung Ex-ante-Regulierung: Genehmigungserfordernis Ex-post-Regulierung: Repressive Kontrolle durch BNetzA (§ 38 TKG)

  9. GLIEDERUNG A. Überblick I. Gegenstand und Ziele II. Ökonomischer Hintergrund III. Instrumente – Systematik Bei Zugangsleistungen Ex-ante-Regulierung Regelfall Ex-post-Regulierung Ausnahme Bei Endnutzerleistungen umgekehrtes Verhältnis

  10. GLIEDERUNG A. Überblick I. Gegenstand und Ziele II. Ökonomischer Hintergrund III. Instrumente – Systematik Entgeltmaßstäbe Kosten der effizienten Leistungserbringung (§ 31 Abs. 1 S. 2 TKG) Missbräuchliches Entgelt (§ 28 TKG)

  11. GLIEDERUNG A. Überblick B. Instrumente I. Grundsätze Ziel (§ 27 Abs. 1 TKG) „… eine missbräuchliche Ausbeutung, Behinderung oder Diskriminierung von Endnutzern oder von Wettbewerbern durch preispolitische Maßnahmen von Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht zu verhindern.“

  12. GLIEDERUNG A. Überblick B. Instrumente I. Grundsätze Konsistenzgebot (§ 27 Abs. 2 TKG) „Die Bundesnetzagentur hat darauf zu achten, dass Ent-geltregulierungsmaßnahmen in ihrer Gesamtheit aufein-ander abgestimmt sind“ Zuständigkeit verschiedener Beschlusskammern innerhalb der BNetzA zeitliche und inhaltliche Abstimmung Prüfung, ob Entgeltregulierungsmaßnahme „in einem angemessenen Verhältnis zu den Zielen nach § 2 Abs. 2“ steht

  13. GLIEDERUNG A. Überblick B. Instrumente I. Grundsätze Abstimmung mit Landesmedienanstalten (§ 27 Abs. 3 TKG) Information und Beteiligung, wenn Belange von Rundfunk und vergleichbarer Telemedien betroffen (§ 27 Abs. 3 S. 1 TKG) Antragsrecht (§ 27 Abs. 3 S. 2 TKG)

  14. GLIEDERUNG A. Überblick B. Instrumente I. Grundsätze II. Missbräuchliches Verhalten Verbot missbräuchlichen Verhaltens eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht bei der Forderung und Vereinbarung von Entgelten (§ 28 TKG) Spezialregelung gegenüber allgemeinem Missbrauchsver-bot, § 42 TKG

  15. GLIEDERUNG A. Überblick B. Instrumente I. Grundsätze II. Missbräuchliches Verhalten Prüfung Generalklausel, § 28 Abs. 1 S. 1 TKG Spezialtatbestände, § 28 Abs. 1 S. 2 TKG (Vermutungsregeln des § 28 Abs. 2 TKG) Sachliche Rechtfertigung?

  16. GLIEDERUNG A. Überblick B. Instrumente I. Grundsätze II. Missbräuchliches Verhalten Generalklausel, § 28 Abs. 1 S. 1 TKG Anbieter von Telekommunikationsdiensten oder Be-treiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes Mit beträchtlicher Marktmacht Bei Forderung und Vereinbarung von Entgelten Kein missbräuchliches Ausnutzen der Stellung

  17. GLIEDERUNG A. Überblick B. Instrumente I. Grundsätze II. Missbräuchliches Verhalten Spezialtatbestände, § 28 Abs. 1 S. 2 TKG Preishöhenmissbrauch, § 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TKG Entgelt nur auf Grund der beträchtlichen Markt-macht auf dem jeweiligen Markt der Telekommu-nikation durchsetzbar Vergleich mit wettbewerbskonformen Preis Missbrauch nur bei deutlichem Überschreiten

  18. GLIEDERUNG A. Überblick B. Instrumente I. Grundsätze II. Missbräuchliches Verhalten Behinderungsverbot, § 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 TKG Entgelt beeinträchtigt die Wettbewerbsmöglichkei-ten anderer Unternehmen auf einem Telekommu-nikationsmarkt auf erhebliche Weise Vermutungsregeln des § 28 Abs. 2 TKG Dumping  Entgelt der betreffenden Leistung deckt deren langfristige zusätzliche Kosten einschließlich einer angemessenen Verzin-sung des eingesetzten Kapitals nicht (Nr. 1)

  19. GLIEDERUNG A. Überblick B. Instrumente I. Grundsätze II. Missbräuchliches Verhalten Preis-Kosten-Schere (Nr. 2) Spanne zwischen dem Entgelt, das Netzbe-treiber Wettbewerbern für eine Zugangsleis-tung in Rechnung stellt, und dem entspre-chenden Endnutzerentgelt reicht nicht aus, um einem effizienten Unternehmen die Erzielung einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals auf dem Endnut-zermarkt zu ermöglichen Vorleistungsentgelt + angemessene Marge > Endnutzerentgelt

  20. GLIEDERUNG A. Überblick B. Instrumente I. Grundsätze II. Missbräuchliches Verhalten Bündelung (Nr. 3) Unternehmen nimmt bei seinem Produkt-angebot eine sachlich ungerechtfertigte Bündelung vor Z.B. Pakete für Endverbraucher Insbesondere maßgeblich: Ist es effizien-ten Wettbewerbern des Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht möglich, das Bündelprodukt zu vergleichbaren Konditionen anzubieten?

  21. GLIEDERUNG A. Überblick B. Instrumente I. Grundsätze II. Missbräuchliches Verhalten Diskriminierungsverbot, § 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TKG Bevorteilung einzelner Nachfrager gegenüber anderen Nachfragern gleichartiger oder ähnlicher Telekommunikationsdienste Durch niedrigere Entgelte Neu: § 28 Abs. 1 S. 3 TKG: schließt Nr. 3 aus

  22. GLIEDERUNG A. Überblick B. Instrumente I. Grundsätze II. Missbräuchliches Verhalten Diskriminierungsverbot, § 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TKG § 28 Abs. 1 S. 3: Differenzierung von Entgelten i.R.v. Risikobeteiligungsmodellen bei Projekten zur Errichtung von Netzen der nächsten Gene-ration i.d.R. keine Verhaltensweise gem. S. 2 Nr. 3, wenn: Differenzierung der Aufteilung des Investi-tionsrisikos zwischen Investoren sowie zwi-schen Investoren und Zugangsbegehrenden dient, und alle tatsächlichen und potenziellen Nachfrager bei Berücksichtigung des Risikos gleich behandelt werden

  23. GLIEDERUNG A. Überblick B. Instrumente I. Grundsätze II. Missbräuchliches Verhalten Sachliche Rechtfertigung Bei Behinderungs- und Diskriminierungsverbot, nicht bei Preishöhenmissbrauch Interessenabwägung (Unternehmen / Nutzer) unter Berücksichtigung der Regulierungsziele Abwägungsparameter: Grad der Marktmacht Z.B. Kreditwürdigkeit; frühere Vertragsverletzungen Beweislast bei marktmächtigem Unternehmen

  24. GLIEDERUNG A. Überblick B. Instrumente I. Grundsätze II. Missbräuchliches Verhalten III. Anordnungsbe-fugnis § 29 TKG räumt BNetzA Eingriffsbefugnisse zu Zwecken der Vorbereitung und Durchführung der Entgeltregulierung ein Spezialregelung gegenüber den allgemeinen Befugnissen der §§ 126 ff. TKG Erhebung der zur Entgeltregulierung erforderlichen Infor-mationen, § 29 Abs. 1 Nr. 1 TKG Vorgaben für die Form der Kostenrechnung (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 TKG) und deren Methoden (§ 29 Abs. 2 TKG)

  25. GLIEDERUNG A. Überblick B. Instrumente I. Grundsätze II. Missbräuchliches Verhalten III. Anordnungsbe-fugnis Anordnung, Zugang unter bestimmten Tarifsystemen anzubieten und bestimmte Kostendeckungsmechanismen anzuwenden, § 29 Abs. 3 TKG Zwangsgeld, § 29 Abs. 4 TKG Vorgabe, in welcher Form ein Entgelt oder eine Entgeltän-derung einschließlich der Leistungsbeschreibung und sonstiger entgeltrelevanter Bestandteile zu veröffentlichen ist, § 29 Abs. 5 TKG Eingriffsbefugnisse gegenüber nicht marktmächtigen Unternehmen, § 29 Abs. 6 TKG

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