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Rudolf Zajac Peter Pažitný

Reform des Gesundheitswesens in der Slowakei. Rudolf Zajac Peter Pažitný. I. Introduction - Slovakia. Population: 5,4 million people Living Standard: 51% of EU average Middle income country. Ausgaben auf Gesundheitswesen. USA. GER. CZ. SVK. DEN. ESP. IRE. ROM.

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Presentation Transcript


  1. Reform des Gesundheitswesens in der Slowakei Rudolf ZajacPeter Pažitný

  2. I. Introduction - Slovakia Population: 5,4 million people Living Standard: 51% of EU average Middle income country

  3. Ausgaben auf Gesundheitswesen USA GER CZ SVK DEN ESP IRE ROM Ausgaben auf Gesundheits-wesen als % aus BIP BIP per capita in PPP in USD Quelle: OECD

  4. Deficit der Offentlichen Finanzen(% der BIP)

  5. Einstellung des gegenwärtigen Systems Solidarität Wiederspruch zwischen den Quellen und der Solidarität Quellen 5 (Privatisierungsseinnahmen) 17 (informelle Zahlungen) 8 23 (Steuern) (direkte Zahlungen) 47 (Abgaben) Solidarität 0 Quellen

  6. Folgen Überschuss an Nachfrage und Angebot 3 Ausgaben 1 2 Preise und Ausgaben 3 endlose Nachfrage 1 Menge

  7. LUX CZ SVK HUN Effektivitätskluft Anhand Korrektionen um die Einkommenshöhe, um Beschäftigungsrate und Altersstruktur WÄCHST bis zum Posten: Input : Output 0,526 : 0,612

  8. Effektivität des Gesundheitswesens Luxembourg Slowakei Effektivität = 0,612 Effektivität = 1,000

  9. Slovakia the leader in Reforms ? • Tax Reform (2003) – Corporate and Wage Tax – 19 % • Pension Reform (2003) – Two pillars (public and private) • Public Administration Reform (2004) – Fiscal Decentralization • Labour Market Reform (2003) – Modern Labour Code • Health Care Reform - Stabilization (2003) - Reform Acts (2004)

  10. Vorreform - „Vorbereitung“ des Bürgers oder Stabilisierung (Juni 2003) Application of marginalco-payments

  11. Gesetz über die Gesundheitsfürsorge Gesetz über die Krankenkassen und Aufsicht über der Gesundheitsfürsorge Gesetz überdie Gewährleister der Gesundheitsfürsorge und über ständische Organisationen Gesetz über die Krankenversicherung Gesetz über den Umfang der Gesundheitsfürsorge, die aufgrund der öffentlichen Krankenkassen getilgt wird Gesetz über den Rettungsdienst Reformpuzzle

  12. Reformprinzipien • gleiche Fürsorge für gleichen Bedarf • Zahlungsfähigkeit • Universelle Deckung • Schutz der Patientenrechte • Eintreibung der Spielregeln • Gesundheitsfürsorge ist technisch gesehen eine Dienstleistung und ethisch eine Berufung • Sicherstellung des freien Zutrittes der Gewährleister mit Lizenz zum Gesundheitsmarkt

  13. Philosophische Hauptveränderungen • Höhere Verantwortung der Krankenkassen für den Einkauf der Gesundheitsfürsorge und finanziellen Schutz des Patienten • Höhere Verantwortung des Gewährleisters für die Gewährung der Gesundheitsfürsorge • Höhere Verantwortung des Patienten für seinen Gesundheitszustand

  14. Gesundheitsfürsorge Grundprinzip: Gesundheitsfürsorge ist technisch gesehen eine Dienstleistung und ethisch eine Berufung.

  15. Klare Definitionen und Regeln • Definition der Vorgehensweise „lege artis“ • Definition der unaufschiebbaren Fürsorge • Definition des informierten Einverständnisses • Zugang und Abgabe der Krankendokumentation und Schutz der Angaben bzgl. des Patienten • Leistungskataloge zur Ermittlung und zur Behebung der Krankheit (sehe Gesetz über den Umfang) • Integrierte Europäische Charta der Patientenrechte (z.B. Recht auf die Auswahl des Gewährleisters, auf würdige Herangehensweise des Arztes an den Patienten, auf Informationen über den Gesundheitszustand,...) • Grundlagen der Bioethik (Transplantationen, Sterilisierungen, biomedizinische Forschung)

  16. Krankenversicherung Respektiert: • Solidarität • Zahlungsfähigkeit Muss sicherstellen: • universelle Deckung ohne Einfluss der sozialen Stellung des Empfängers

  17. Krankenversicherung öffentliche Krankenversicherung (solidarisch) Umfang wird vom Sondergesetz bestimmt, obligatorisch Individuelle Krankenversicherung Sichert die individuellen Bedürfnisse, fakultativ

  18. Umverteilung gemäss der Aufwandsziffer (Risikos) Ziel: für jeden Versicherten gleichen Quellenumfang gemäss seiner Risikoziffer vorzubereiten

  19. Krankenkassen und Aufsicht über die Gesundheitsfürsorge Krankenkassen • Pflicht zur Abwicklung der Krankenversicherung • Möglichkeit individueller Versicherung • Möglichkeit der Krankenversicherung • Transformierung heutiger öffentlicher Gesellschaften zu Aktiengesellschaften Aufsichtsbehörde • Erlässt Erlaubnisse (Lizenzen) den Krankenkassen • Kontrolliert die Solvenz der Krankenkassen • Beaufsichtigt und kontrolliert • die Kassen, ob sie die Gesundheitsfürsorge im gesetzlichen Umfang gekauft haben • die Gewährleister, ob diese lege artis gewährt wurden

  20. Pluralität der Krankenkassen – ja oder nein? Auswahl Auswahl Auswahl UMVERTEILUNG Einkauf der GF Einkauf der GF Einkauf der GF

  21. Einkaufsmittel Auswahl des Gewährleisters aufgrund der Qualität und des Preises Krankenversicherung Qualitätsstandards Das Gesetz schreibt den Kassen die Zahlungsmechanismen nicht vor.

  22. Ziel: Steigerung der Kassenpflicht Patientenmanagement Krankenhaus Krankenkasse Patient Arzt (PAS, ŠAS)

  23. Rettungsdienst • Bestandteil des integrierten Rettungssystems (IZS) • Solche Organisierung der Dienstleistung des Rettungsnetzes, dass man in Kooperation mit der IZS oder selbstständig zu 98 % der Bürger in weiniger als 10 Minuten gelangt.

  24. Gesetz über die Gewährleister Grundprinzipien: • Den freien Zugang der berechtigten (mit Lizenz) Gewährleister zu gewährleisten • Die Leistung der Staatsämter erster Instanz an Fachkammern zu übertragen • Das Gesetz beinhaltet den ethischen Kodex des Gewährleisters, Pflicht der lebenslangen Weiterbildung und Kontrolle • Transformiert die grössten KH`s in AG`s, wobei die Aktien meist von Hochschulen, Städten und Regionen gehalten werden

  25. Gesetz über den Umfang Grundprinzip: Gleiche Fürsorge für gleichen Bedarf.

  26. Liste der Prioritäten bzgl. der Bürger Quelle: FOCUS, Januar 2004

  27. Kategorisierungskriterien (§ 9) Bei der Kategorisierung der Diagnosen wird geachtet auf: • die Ernsthaftigkeit der Krankheit, • Fähigkeit verschiedener Versichertengruppen an der Heilung finanziell mitzuwirken * * - die Höhe der Versichertenzahlung kann man in Abhängigkeit von Indikationsbegrenzungen, Alter und Prioritäten der Gesundheitspolitik festlegen.

  28. Leistungskatalogisierung Festlegung einer diagnostischen und therapeutischen Standardvorgehensweise(Gesetz über die Gesundheitsfürsorge) Leistungen, die zur Krankheitsermittlung führen (Diagnostikleistungen) Krankheit Leistungen, die zur Behebung der Krankheit führen (Heilungsleistungen)

  29. Kategorisierungsmodel Leistungen 1 2 3 ... cca 9 000 Krankheiten - voll erstattete Leistung - teilweise erstattete Leistung - unerstattete Leistung

  30. Sozialgleichgewicht Die Höhe der Mitbeteiligung der Bürger wird nicht erhöht, jedoch ändert sich die Ausgabenstruktur gemäss der Prioritäten.

  31. Kategorisierungsmodel in der Praxis Vysoká miera spoluúčasti è è êêPARLAMENTêê 5 è Niedriger Beteiligungsmass è Krankenkassen 3 Optimálna výška è spoluúčasti è è 3 Ministerium Fachleute 1 2 3 ... cca 9 000 Kritische Risiken: • finanzieller Schutz der Patienten vor dem Risiko hoher Kosten • unaufschiebbare Fürsorge • chronische Krankheiten Krankheiten - Zahlung aus VZP - Mitbeteiligung des Versicherten

  32. Verantwortung des Patienten Materialisierung der Verantwortung des Patienten für Präventionen und Einhaltung des Heilungsregimes Krankenkasse hat das Recht auf • Geltendmachung des Anspruches auf Zahlung der gewährten Gesundheitsfürsorge gegenüber dem Versicherten, sollte ihm diese nachweislich infolge der Verletzung des Heilregimes oder infolge der Einnahme eines Suchtmittels gewährt worden sein, • dem Versicherten einen Zahlungsteil zurückzuerstatten, der seiner Beteiligung entspricht, sollte der Versicherte regelmässig an Vorsorgeuntersuchungen und -impfungen teilnehmen und er eine gesunde Lebensweise führt.

  33. Position of political decisions How much sources? Increase effectiveness and decrease the expectations of citizens Efficiency Netherlands Slovakia How much benefits 1,000 0,612

  34. NEUE SPIELER Aufsichtsbehörde Finanzen Aufsicht über GF Aufsicht über KV Krankenversicherung Gewährleister Finanzen Umfang Gesundheitsfürsorge Lizenz Erlaubnis Kammern VÚC, MZ SR Lizenz Erlaubnis Finanzen Rettungsdienst

  35. ... ??? ... We're lucky that the hole is not on our side

  36. DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Wir begrüssen gerne Ihre Bemerkungen und Sie finden weitere Informationen unter www.zdravotnictvo.sk und www.reformazdravotnictva.sk

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