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Forum Liegenschaftskataster 2014 Einzelfragen / Sonstiges

Forum Liegenschaftskataster 2014 Einzelfragen / Sonstiges. Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Uwe Dreßler / Jürgen Schön. Nummer 14.4 VVLiegVerm , Inhalt der Vermessungsschriften Die Vermessungsschriften bestehen entsprechend dem Vermessungsantrag im Allgemeinen aus

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Forum Liegenschaftskataster 2014 Einzelfragen / Sonstiges

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  1. Forum Liegenschaftskataster2014Einzelfragen / Sonstiges Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Uwe Dreßler / Jürgen Schön

  2. Nummer 14.4 VVLiegVerm, Inhalt der Vermessungsschriften • Die Vermessungsschriften bestehen entsprechend dem Vermessungsantrag im • Allgemeinen aus • - der Niederschrift über den Grenztermin und den Vollmachten, • dem Grenzzeugnis, wenn für die Grenzpunkte Vermessungskoordinaten im • amtlichen Bezugssystem eingeführt wurden, • - den Aufzeichnungen über die Abmarkung und den Vollmachten, • - dem Nachweis über die Bekanntgaben, • - dem Nachweis über die Punktidentität, • - dem Vermessungsriss in analoger Form, • - den digitalen Punktdaten als Ergebnis der Liegenschaftsvermessung antragsbezogen • als teilqualifizierte objektstrukturierte NAS-Erhebungsdaten in zwei Dateien (getrennt • nach verwendeten,jedochnicht veränderten bzw. veränderten und neuen Lagefest- • punkten, Objektpunkten und sonstigen Punkten), • - der Darstellung des örtlichen Bestandes der baulichen Anlagen in einem Auszug aus der • Liegenschaftskarte, • - dem Fortführungsbeleg. Forum Liegenschaftskataster 2014

  3. VVLiegVerm Nummer 14.4 Vermessungsschriften Im Zuge einer Liegenschaftsvermessung verwendete und erzeugte Unterlagen, die nicht zu den Vermessungsschriften gehören, sind bei der Vermessungsstelle aufzubewahren. Sie sind der Katasterbehörde auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Forum Liegenschaftskataster 2014 VVLiegVerm Erläuterungen Daten, die noch nicht Bestandteil des amtlichen Vermessungswesens sind. Erzeugte Unterlagen sind alle sich aus dem Erhebungsprozesses ergebenden Daten, Auswertungen und Produkte ( z. B. Berechnungsprotokolle etc.).

  4. Grenzbezug Gebäude Forum Liegenschaftskataster 2014

  5. Der Grenzbezug ist entbehrlich, wenn die Kartengenauigkeit für die lagerichtige Darstellung des Gebäudes gegeben ist.

  6. Bereitstellung von vorläufigen Flurstückskennzeichen Eine Bereitstellung von vorläufigen Flurstücksnummern ist nicht zwingend geregelt. Optional kann die Reservierung von Flurstückskennzeichen wie in den ALKIS-Richtlinien Brandenburg, ALKIS – OK Bbg beschrieben, vorgenommen werden.

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