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2.Teil: Mittelvergabe

2.Teil: Mittelvergabe. 1. Einschreibung und Rückmeldung der Studierenden. Einschreibung und Rückmeldung. obligatorische Einschreibung und Rückmeldung für ALLE Studierenden nach ihrer Aufnahme in einem integrierten Studiengang

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2.Teil: Mittelvergabe

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Presentation Transcript


  1. 2.Teil: • Mittelvergabe

  2. 1. Einschreibung und Rückmeldung der Studierenden

  3. Einschreibung und Rückmeldung • obligatorische Einschreibung und Rückmeldung für ALLE Studierenden nach ihrer Aufnahme in einem integrierten Studiengang • der Studierender beginnt ein neues Programm = Einschreibung • der Studierender studiert in einem Programm weiter = Rückmeldung • Einschreibung und Rückmeldung erfolgen ausschließlich online auf unserer Internetseite: • www.dfh-ufa.org

  4. Fristen • vom 2. Mai bis spätestens zum 30. September 2011 • Einschreibung für das ganze akademische Jahr - keine Rückmeldung im Sommersemester 2012 • Studierende, die nach dem 30. September 2011 ausgewählt werden und ihr Studium im Sommersemester 2012 beginnen, können sich ausnahmsweise zwischen dem 15. Januar und dem 31. März 2012 einschreiben

  5. Konsequenzen bei nicht erfolgter Einschreibung bzw. Rückmeldung • keine nachträgliche Einschreibung bzw. Rückmeldung • keine Mobilitätsbeihilfe für den Studierenden • keine zusätzlichen Zuwendungen für diesen Studierenden im Rahmen der Infrastrukturmittel • Verfälschung der Studierendenzahlen: kann Auswirkungen bei der Evaluation des Studienganges haben • im Fall einer negativen Evaluation: neue Einschreibungen sind unmöglich

  6. Studierendenbericht • nach jedem Aufenthalt im Partner- bzw. Drittland auszufüllen • der Studienrender kann sich bei der DFH erst dann rückmelden, wenn er den Studienrendenbericht ausgefüllt hat • er ist Teil der Evaluation des Studienganges

  7. Studienabbruch • Studienabbrüche und Studienunterbrechungen müssen der DFH unverzüglich gemeldet werden • bitte das Formular „Studienabbruch“ oder „Studienunterbrechung“ verwenden • Rückzahlung der Mobilitätsbeihilfe erfolgt durch die Hochschule innerhalb von 4 Wochen nach der Meldung des Abbruches • Ausnahmen: Abbruch wegen Krankheit, Verlust des Prüfungsanspruches, bei schriftlicher Beantragung eines Erlasses der Rückzahlungspflicht beim Präsidenten der DFH

  8. DFH - Zertifikat • für die Studierenden, die während ihres gesamten DFH – Studiums bei der DFH eingeschrieben waren und alle Abschlüsse erhalten haben • jeder Programmbeauftragte meldet die Absolventen seines Studienganges im Rahmen des alljährlich zu erstellenden Verwendungsnachweises • Erstellung der Zertifikate auf Antrag des Programmbeauftragten bei der DFH

  9. DFH - Zertifikat

  10. 2. Beantragung der Mittel

  11. Vorfinanzierung • betrifft die Mobilitätsbeihilfe für das Wintersemester und die sprachliche Vorbereitung • Antrag zwischen Juni und August mit einem Formular, das den Programmbeauftragten Anfang Juni per E-Mail zugeschickt wird • bitte senden Sie das ausgefüllte Antragsformular unterschrieben zurück • Vorschuss wird ohne großen bürokratischen Aufwand an Ihre Hochschule ausbezahlt

  12. Namensliste der Studierenden und Zahlen • Einschreibungen und Rückmeldungen der Studierenden werden unter „Infos online“ auf unserer Internetseite www.dfh-ufa.org angezeigt • Zugang erfolgt anhand der von der DFH gegebenen Identifikationsnummer und des Passworts • Anfang Juni: Namensliste und Zahlen sind online verfügbar • Frist für die Validierung der Namensliste und der Zahlen: • 4. Oktober 2011 • Je früher jedoch die Formulare der DFH vorliegen, desto früher können der Zuwendungsvertrag erstellt und die Mittel überwiesen werden

  13. Namensliste der Studierenden Und Zahlen • 1. Etappe: die Namensliste der Studierenden ausfüllen und validieren • Bestätigung der Teilnahme der Studierenden an dem Studiengang • Informationen über die Studierenden (Datum der Einschreibung, Matrikelnummer, Name, Vorname, etc.) werden automatisch erstellt • Informationen über die Inlands-, Partnerlands- oder Drittlandsphase werden automatisch vorab ausgefüllt • Beantragung der Mobilitätsbeihilfe muss vom Programmbeauftragten ergänzt werden • sobald sich alle Studierenden eingeschrieben haben, können die endgültigen Informationen eingegeben und validiert werden

  14. Namensliste der Studierenden Und Zahlen

  15. Namensliste der Studierenden und Zahlen • 2. Etappe: die Zahlen prüfen und validieren • die Zahlen werden automatisch berechnet – aber bitte prüfen und validieren Sie diese • wenn Sie einen Fehler feststellen, gehen Sie zurück zur Namensliste • diese Zahlen dienen als Grundlage für die Erstellung des Zuwendungsvertrags und für die Berechnung der bewilligten Mittel • sobald der Programmbeauftragter die Zahlen validiert hat, wird die DFH durch eine automatische E-Mail darüber informiert • sobald alle Partner einer Kooperation das Formular validiert haben, kann der Zuwendungsvertrag erstellt werden

  16. Namensliste der Studierenden undZahlen

  17. Zuwendungsvertrag undAuszahlung der Zuwendungen • der Zuwendungsvertragwird dem Programmbeauftragten zugesandt zwecks:  Prüfung der Angaben  Angabe der Aufteilung der bewilligtenMittelsowie der Bankverbindungen  Unterschrift durch die Hochschulleitung und durch den Programmbeauftragten selbst • RücksendungeinesExemplars an die DFH bis spätestens15.Dezember 2011 • Auszahlung der Zuwendungen:  wenn die Hochschule bereits den zählmäßigen Nachweis des Verwendungsnaweises sowie die Tabelle der Studierenden für das vergangene Jahr bei der DFH eingereicht hat  abzüglich eventuell nicht verausgabter Infrastrukturmittel oder Mittel für die sprachliche Vorbereitung

  18. Finanzierungsrichtlinien 2011-2012 • Infrastrukturmittel (Summe pro Kooperation) • Vorbereitungsphase : Pauschalbetragi.H.v. 10.000 €* für binationale Studiengänge / 30.000 €* fürtrinationaleStudiengänge • Erprobungsphase: Pauschalbetragi.H.v. 5.000 €* / 10.000 €* / 15.000 €* entsprechend der Zahl der Studierenden in der Auslandsphase • Etablierte Phase: Pauschalbetragi.H.v. 5.000 €* • langfristigeStudienaufenthalte: Pauschalbetragi.H.v. 2.000 €* • keineInfrastrukturmittelfürnegativevaluierte, ruhendeundauslaufendeStudiengänge * gültig für 2011/12

  19. Finanzierungsrichtlinien 2011-2012 2. Mobilitätsbeihilfen(abgesehen von Studiengängen in der Vorbereitungsphase) • für die bei der DFH eingeschriebene Studierende in der Partner- oder Drittlandsphase • 270 € pro Monat* • Deckelung: 60* Mobilitätsbeihilfen pro Kooperation (max. 162.000 €*) • Förderung während des Praktikums wenn dies obligatorisch gemäß der geltenden Studienordnung ist + im Partnerland stattfindet • Vertrauensschutzregelung: imFalleeinernegativen Evaluation odernach der DeklarationalsAuslaufmodell, können die schonbei der DFH eingeschriebenenStudierendenvon der Mobilitätsbeihilfeprofitieren (je nachFalleinJahroder bis Ende des Studiums) * gültig für 2011/12

  20. Finanzierungsrichtlinien 2011-2012 3. Mittelfür die sprachlicheVorbereitung • wirdzurFinanzierung der sprachlichenVorbereitungfürbei der DFH eingeschriebeneStudierendebewilligt, die erstmaligihreAuslandsphaseimPartnerland / Drittlandantreten • integrierteStudiengänge: Pauschalbetragi.H.v. 4.000 €* pro Kooperation pro Studierendengruppevon bis 40 Studierenden, die sichdaserste Mal imPartnerland / Drittlandbefinden • langfristigeStudiengänge: 300 €* pro Studierender, der sichdaserste Mal imPartnerland / Drittlandbefindet • nurfürpositivevaluierteStudiengänge • Zusammenarbeit mit Deutsch-Uni Online * gültig für 2011/12

  21. Vertrauensschutzregelung der DFH Im Falle eines aus qualitativen Gründen negativ evaluierten Studiengangs: • wenn der Studierende bereits zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der negativen Evaluation seine Auslandsphase begonnen hat, wird er bis zum Erwerb des Doppeldiploms von der DFH gefördert. Das DFH-Zertifikat kann verliehen werden. • Wenn der Studierende zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der negativen Evaluation seine Auslandsphase noch nicht begonnen hat, kann dieser nur im akademischen Jahr unmittelbar nach der Bekanntgabe der negativen Evaluation von der DFH gefördert werden. Das DFH-Zertifikat kann ihm nicht verliehen werden.

  22. Vertrauensschutzregelung der DFH Im Falle eines aus budgetären Gründen negativ evaluierten Studiengangs oder im Falle von auslaufenden Studiengänge: • alle Studierende werden bis zum Ende Ihres Studiums von der DFH gefördert und das DFH-Zertifikat kann ihnen verliehen werden. Achtung ! Um von der Vertrauensschutzregelung profitieren zu können, müssen sich die Studierenden für das betreffende akademische Jahr bei der DFH rückmelden!

  23. Für alle weiteren Fragen • Studierendensekretariat: Hélène Dinter / Dominique Boeglen • Namensliste der Studierenden / Zahlen: Hélène Dinter / Dominique Boeglen • Studienabbruch / Unterbrechung: Hélène Dinter • Zertifikate: Caroline Heigenhauser • Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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