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Verfügbarkeit/Lieferfähigkeit bzw. Bezugsquellen/ Konditionen prüfen

Hilfsmittelversorgung Stand: 11.11.2008. Prüfung der Angaben auf dem Rezept Rücksprache mit dem Arzt bei Unklarheiten. Vorlage des GKV-Rezeptes. Prüfung auf ggf. erforderlich (Zusatz-) Qualifikation (muss bei der Versorgung mit bestimmten Produktgruppen vorhanden sein).

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Verfügbarkeit/Lieferfähigkeit bzw. Bezugsquellen/ Konditionen prüfen

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Presentation Transcript


  1. Hilfsmittelversorgung Stand: 11.11.2008 • Prüfung der Angaben auf dem Rezept • Rücksprache mit dem Arzt bei • Unklarheiten Vorlage des GKV-Rezeptes • Prüfung auf ggf. erforderlich (Zusatz-) • Qualifikation (muss bei der Versorgung • mit bestimmten Produktgruppen • vorhanden sein) Vertragsprüfung Falls das Hilfsmittel Vertragsgegenstand ist, jedoch (noch) nicht Bestandteil des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V ist, muss eine Genehmigung bei der Krankenkasse eingeholt werden nein, Hilfsmittel nicht Vertragsgegenstand Vertragsgegenstand? ja (Kontrahierungszwang) Individuelle Bedürfnisse des Patienten erfragen, geeignetes Produkt auswählen und dem Patienten vorstellen, ggf. Produktmuster aushändigen, bei Bedarf Beratung zu Hause Auswahl zwischen verschiedenen Produkten? ja Beratung nein ja Genehmigungsgrenze zu beachten? Abgabe zum Vertrags-preis/Festbetrag? nein ja nein Verfügbarkeit/Lieferfähigkeit bzw. Bezugsquellen/ Konditionen prüfen Genehmigungsgrenze wird überschritten? nein ja Preiskalkulation Genehmigung bei der Krankenkasse einholen Krankenkasse hat Kostenübernahme bestätigt? nein Patient informieren ja Rezept zurück an Patienten Bestandskontrolle des Hilfsmittels

  2. Bezugsquelle und Konditionen des Hilfsmittels prüfen (falls noch nicht erfolgt), vertragliche Lieferzeiten beachten nein Bestand vorhanden? ja Beschaffung des Hilfsmittels (Einkaufsprozess) Eingang des Hilfsmittels Prüfung der Funktions-fähigkeit des Hilfsmittels • Einweisung und Beratung • Neben den vertraglich geregelten Anforderungen gelten die Qualitätsstandards der einzelnen Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß § 139 SGB V. • Dazu gehören: • Information/Einweisung über die richtige • Handhabung des Hilfsmittels • ggf. Information über die erforderliche • Reinigung • wichtige Hinweise/Warnhinweise • ggf. Erläuterung von Informationsmaterial • Rückfragen beim Patienten/Pflegekraft, ob • noch weitere Fragen bestehen • Patienten die Möglichkeit der Kontaktauf- • nahme mit der Apotheke, z. B. telefonisch, • anbieten, falls Rückfragen oder Probleme • auftreten Abgabe/ggf. Lieferung nach Hause mit Einweisung und Beratung Abrechnung über ARZ; ggf. Einziehen der Zu-/ Aufzahlungen ggf. Archivierung der Genehmigung/Ablehnung der GKV mit Kopien von Rezept und Lieferschein

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