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Arbeitszeit an Tankstellen

Arbeitszeit an Tankstellen. Forum Tankstelle 28. September 2010. GESETZLICHE GRUNDLAGE. Arbeitszeitgesetz – ArbZG vom 06. Juni 1994 regelt die Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten der erwachsenen Arbeitnehmer an Werktagen sowie an Sonn- und Feiertagen. BEGRIFFE. Was ist Arbeitszeit

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Arbeitszeit an Tankstellen

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Presentation Transcript


  1. Arbeitszeit an Tankstellen Forum Tankstelle 28. September 2010

  2. GESETZLICHE GRUNDLAGE Arbeitszeitgesetz – ArbZG vom 06. Juni 1994 regelt die Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten der erwachsenen Arbeitnehmer an Werktagen sowie an Sonn- und Feiertagen

  3. BEGRIFFE • Was ist • Arbeitszeit • Ruhepause • Ruhezeit • Nachtzeit • Nachtarbeit • Nachtarbeitnehmer ?

  4. BEGRIFFE Arbeitszeit Beginn bis Ende der Arbeit, Zeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Wegezeiten von der Arbeitsstätte zur Wohnung und zurück sind keine Arbeitszeiten.

  5. BEGRIFFE Ruhepause Arbeitsunterbrechung von mind. 15 Minuten Dauer. Muss im voraus feststehen (tgl. bei Arbeitsbeginn Rahmen festlegen). Erste Pause spätestens nach 6 Stunden. Bei 6 bis 9 Stdn. Arbeitszeit mind. 30 Minuten Pause, darüber hinaus 45 Minuten

  6. BEGRIFFE Ruhezeit Die Zeit zwischen dem Ende eines Arbeitstages und ihrem Wiederbeginn am nächsten Arbeitstag, bei Schichtarbeitern zwischen 2 Schichten. Ruhezeit ist weder Bereitschaftsdienst noch Rufbereitschaft. Die Ruhezeit muss ununterbrochen11 Stunden betragen.

  7. BEGRIFFE Nachtzeit 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr, in Bäckereien 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr Nachtarbeit Übersteigt 2 Stunden Arbeitszeit zur Nachtzeit

  8. BEGRIFFE Nachtarbeitnehmer Leisten auf Grund der Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht oder Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr.

  9. ARBEITSZEIT • Arbeitszeit • Die tägliche Arbeitszeit • darf 8 Stunden nicht überschreiten • darf bis auf max. 10 Stunden verlängert werden

  10. ARBEITSZEIT Sonntagsarbeit Mind. 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei Für Sonn- und Feiertage gibt es einen Ersatzruhetag = 24 Stdn. in Verbindung mit einer Ruhezeit (11 Stdn.)

  11. ARBEITSZEIT Aufzeichnungspflicht werktägliche Arbeitszeiten > 8 Stdn. sowie Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen sind aufzuzeichnen auch bei unter 8 Stunden Die Aufzeichnungspflicht des § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) soll die Aufsichtsbehörde in die Lage versetzen, die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften zu kontrollieren. Aufzuzeichnen ist jede 8 Stunden überschreitende Arbeitszeit an Werktagen und jede Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen, und zwar auch dann, wenn diese Arbeitszeit nur eine kurze Zeitspanne umfasst

  12. ARBEITSZEIT Nachtarbeit Die Anzahl der aufeinander folgenden Nachtschichten sollte möglichst gering sein (=3). Eine körperliche Anpassung, wie sie von Beschäftigten empfunden wird, die fünf und mehr Nächte am Stück arbeiten, findet nach medizinischen Erkenntnissen nicht statt. Die Nachtschichtblöcke sollen also möglichst kurz sein.

  13. ARBEITSZEIT Nachtarbeit Nach einer Nachtschichtphase sollten möglichst 24 arbeitsfreie Stunden folgen. Möglichst lange Ruhezeiten nach den Nachtschichtblöcken ermöglichen die Erholung von den Phasen der Nachschicht.

  14. ARBEITSZEIT Ruhezeit Wochenendfreizeiten im Block sind besser als einzelne freie Tage. Der Nutzwert der freien Tage am Wochenende ist höher als in der Woche, daher sollte zumindest ein freier Tag am Samstag oder Sonntag sein, der andere entsprechend der Freitag davor oder der Montag danach.

  15. VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT • Christa Ehlert • Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd • Regionalstelle Gewerbeaufsicht • Kaiserstrasse 31, 55116 Mainz • Telefon: 06131/96030-35 • Email: christa.ehlert@sgdsued.rlp.de

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