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Herzlich willkommen zur redmark Online-Schulung: Versicherungen im Verein –

Herzlich willkommen zur redmark Online-Schulung: Versicherungen im Verein – diese Policen brauchen Sie wirklich. mit Thomas Rodenbüsch, Büroleiter der Versicherungsbüros beim Badischen Sportbund Freiburg e. V. und Nord e. V. Versicherungen im Verein – die Themen …. AGENDA.

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Herzlich willkommen zur redmark Online-Schulung: Versicherungen im Verein –

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  1. Herzlich willkommen zur redmark Online-Schulung: Versicherungen im Verein – diese Policen brauchen Sie wirklich mit Thomas Rodenbüsch, Büroleiter der Versicherungsbüros beim Badischen Sportbund Freiburg e. V. und Nord e. V.

  2. Versicherungen im Verein – die Themen … AGENDA • 1. Warum eine Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss ist • Kfz-Haftpflicht • Vereinshaftpflicht • Vermögensschaden-Haftpflicht • 2. Weitere Versicherungen • Vertrauensschadenversicherung • Rechtsschutzversicherung • Unfallversicherung im Verein (gesetzlich und privat) • Sachversicherungen (z. B. Gebäude-, Inventarversicherung) • 3. Insolvenzversicherung bei Reisen der Vereine (unter gewissen Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben)

  3. Versicherungen im Verein – die Themen … AGENDA • 1. Warum eine Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss ist • Kfz-Haftpflicht • Vereinshaftpflicht • Vermögensschaden-Haftpflicht • 2. Weitere Versicherungen • Vertrauensschadenversicherung • Rechtsschutzversicherung • Unfallversicherung im Verein (gesetzlich und privat) • Sachversicherungen (z. B. Gebäude-, Inventarversicherung) • 3. Insolvenzversicherung bei Reisen der Vereine (unter gewissen Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben)

  4. 1. Die Haftpflichtversicherung 1.1 Ein Muss: Die Autoversicherung Gesetzlich vorgeschrieben und daher ein unbedingtes Muss für Vereine mit Vereinsfahrzeugen. Aktuelle Mindestdeckungssummen in Deutschland betragen • 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, • 1.000.000 Euro für Sachschäden und • 50.000 Euro für Vermögensschäden Tipp: Wählen Sie immer die „unbegrenzte“ Deckung • 50 oder 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögens- schäden (mit Begrenzung auf maximal 8 Millionen Euro je geschädigte Person)

  5. 1. Die Haftpflichtversicherung 1.1 Ein Muss: Die Autoversicherung Zusätzlich möglich: • Teilkasko (gegen Diebstahl, Feuer, Blitzschlag, Haarwild, Glasbruch) und • Vollkasko (zusätzlich selbstverschuldete Unfallschäden und mut- und böswillige Beschädigung durch Dritte) Tipp: Sehr große Preisunterschiede – vergleichen lohnt sich

  6. Versicherungen im Verein – die Themen … AGENDA • 1. Warum eine Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss ist • Kfz-Haftpflicht • Vereinshaftpflicht • Vermögensschaden-Haftpflicht • 2. Weitere Versicherungen • Vertrauensschadenversicherung • Rechtsschutzversicherung • Unfallversicherung im Verein (gesetzlich und privat) • Sachversicherungen (z. B. Gebäude-, Inventarversicherung) • 3. Insolvenzversicherung bei Reisen der Vereine (unter gewissen Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben)

  7. 1. Die Haftpflichtversicherung 1.2 Die wichtigste Police: Die Vereinshaftpflichtversicherung Vereine haften gegenüber Dritten für Sach-, Personen- und Vermögens- schäden. Vereinshaftpflichtversicherung • schützt den Verein vor Schadenersatzansprüchen (Sach-, Personen- und – falls vereinbart – Vermögensschäden), die gegenüber dem Verein von dritter Seite geltend gemacht werden. • Gewährt dem Verein Versicherungsschutz, wenn er „für diese Folgen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird“ (§ 1 Abs. 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht- versicherung (AHB))

  8. 1. Die Haftpflichtversicherung 1.2 Die wichtigste Police: Die Vereinshaftpflichtversicherung Schadenbeispiel Während einer Vereins-Veranstaltung stürzt ein Besucher über eine Un- ebenheit auf dem Veranstaltungsgelände und bricht sich das Bein. Dadurch muss er für mehrere Tage ins Krankenhaus und wird für einige Wochen arbeitsunfähig. Beim Verein macht der Besucher später Schadenersatzansprüche für den ihm entstandenen Schaden geltend, die sich auf ein Schmerzensgeld, mögliche Dauerschäden und die Kosten für die ärztliche und stationäre Behandlung beziehen. Da der Verein die Verkehrssicherungspflicht für das Gelände verletzt hat, ist er dem Geschädigten zum Schadenersatz verpflichtet.

  9. 1. Die Haftpflichtversicherung 1.2 Die wichtigste Police: Die Vereinshaftpflichtversicherung 2.1 Der Umfang des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz erstreckt sich immer auf die • Prüfung des Haftpflichtanspruchs, • Befriedigung der berechtigten Ansprüche und • Abwehr der unberechtigten Ansprüche (notfalls vor Gericht) • 2.2 Verhalten nach dem Schadenfall • Ansprüche gegenüber dem Geschädigten nicht anerkennen oder bezahlen • Geschädigten an Versicherer verweisen • Schaden beim Haftpflichtversicherer auf den Schadenformularen anmelden • und auf eigene (entlastende) Beobachtung verweisen

  10. 1. Die Haftpflichtversicherung 1.2 Die wichtigste Police: Die Vereinshaftpflichtversicherung 2.3 Vor Abschluss – Verbandsversicherungen prüfen Vereinshaftpflichtversicherungen erhalten Sie oft günstig über so genannte Gruppenverträge bei Ihrem Verband (z. B. Deutscher Sängerbund, Bund Deutscher Karneval, Deutscher Guggenmusikverband, Rahmenverträge für Schulfördervereine) Sportvereine, die Mitglied in einem Landessportbund sind, haben automatisch Vereinshaftpflicht-Versicherungsschutz im Rahmen der so genannten Sportversicherungsverträge unter Berücksichtigung besonderer Sportarten (z. B. Reitsport)

  11. 1. Die Haftpflichtversicherung 1.2 Die wichtigste Police: Die Vereinshaftpflichtversicherung 2.4 Worauf sollten Sie beim Haftpflichtversicherungsschutz achten? Mitversichert sollte nach Möglichkeit die persönliche gesetzliche Haftpflicht Ihrer Funktionäre, Aufsichtspersonen, Übungsleiter, Angestellten, Mitglieder und Helfer sein Auf Sondereinschlüsse achten (z. B. Tierhalter-, Haus- und Grundbesitzer- oder Bauherrenhaftpflicht) Es gibt aber auch Ausschlüsse, die teilweise extra versichert werden können, z. B. Mietsachschäden, Schäden an geliehenen Zelten, öffentliche Festveranstaltungen

  12. Versicherungen im Verein – die Themen … AGENDA • 1. Warum eine Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss ist • Kfz-Haftpflicht • Vereinshaftpflicht • Vermögensschaden-Haftpflicht • 2. Weitere Versicherungen • Vertrauensschadenversicherung • Rechtsschutzversicherung • Unfallversicherung im Verein (gesetzlich und privat) • Sachversicherungen (z. B. Gebäude-, Inventarversicherung) • 3. Insolvenzversicherung bei Reisen der Vereine (unter gewissen Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben)

  13. 1. Die Haftpflichtversicherung 1.3 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vereine 1998 erste höchstrichterliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zum Steuerrecht, die inzwischen mehrfach bestätigt und teilweise verschärft wurde. Durch alle diese Entscheidungen zieht sich ein Leitspruch wie ein roter Faden: „Das Ehrenamt haftet wie ein GmbH-Geschäftsführer“

  14. 1. Die Haftpflichtversicherung 1.3 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vereine • Wie ist das Ehrenamt versichert, wenn es persönlich in Anspruch genommen wird? • Privathaftpflichtversicherung: • Die ehrenamtliche Betätigung für Vereinigungen aller Art ist (in der Regel) ausgeschlossen! (I. § 4 II. 2.e) AHB) • Private Rechtsschutzversicherung: • Hat mit Abwehr von Schadenersatzansprüchen nichts zu tun! • Vereinshaftpflichtversicherung (auch Sportversicherung): • Verein gegen Vorstand nicht versichert (Eigenschaden) • Haftpflichtansprüche aus § 69 Abgabenordnung (AO) • ausgeschlossen (§ 4 Ziff. 8 AVB) (persönliche Haftung der • gesetzlichen Vertreter des Vereins für steuerliche • Pflichterfüllung)

  15. 1. Die Haftpflichtversicherung 1.3 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vereine • Der neue § 31 a BGB zur persönlichen Haftung des unentgeltlich tätigen • Vorstands • Haftung gegenüber dem Verein nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit • Anspruch auf Haftungsfreistellung gegen den Verein, wenn er von Dritten auf Ersatz eines in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schadens in Anspruch genommen wird. Dies gilt nicht, wenn er den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

  16. 1. Die Haftpflichtversicherung 1.3 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vereine • Auswirkungen des neuen § 31 a BGB zur persönlichen Haftung des • unentgeltlich tätigen Vorstands • Erstreckt sich nicht auf die Bereiche Steuer- und Sozialversicherungsrecht • Haftungserleichterung im Innenverhältnis war vorher schon per Satzung möglich • Verlagert externe Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit vom Vorstand auf den Verein • Die Frage, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist eine Auslegungsfrage in jedem einzelnen Fall • Fazit: Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bleibt weiterhin eine • wichtige Zusatzversicherung, wenn ein Vereinsvorstand vor • persönlichen Schadenersatzansprüchen geschützt werden will. • Auch die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche gehört zu den • Aufgaben einer (Vermögensschaden-) Haftpflichtversicherung.

  17. Versicherungen im Verein – die Themen … AGENDA • 1. Warum eine Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss ist • Kfz-Haftpflicht • Vereinshaftpflicht • Vermögensschaden-Haftpflicht • 2. Weitere Versicherungen • Vertrauensschadenversicherung • Rechtsschutzversicherung • Unfallversicherung im Verein (gesetzlich und privat) • Sachversicherungen (z. B. Gebäude-, Inventarversicherung) • 3. Insolvenzversicherung bei Reisen der Vereine (unter gewissen Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben)

  18. 2. Weitere Versicherungen 2.1 Vertrauensschadenversicherung • Schützt Vermögen der Vereine z. B. • schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (Unterschlagung, Betrug) • Ereignisse, die ohne Verschulden der Wagnispersonen eintreten (Raub, Diebstahl, Feuer) • Dringende Empfehlung: • Zahlungsverkehr nur über Konten (keine Privatkonten) • Verfügungen über Konten immer mit zwei Unterschriften • (ab bestimmtem Betrag) • Mindestens einmal pro Jahr Konten-, Buch- und • Kassenprüfung • Hinweis für Sportvereine im Landessportbund: • Eine Vertrauensschadenversicherung kann bereits durch den • jeweiligen LSB-Vertrag bestehen

  19. Versicherungen im Verein – die Themen … AGENDA • 1. Warum eine Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss ist • Kfz-Haftpflicht • Vereinshaftpflicht • Vermögensschaden-Haftpflicht • 2. Weitere Versicherungen • Vertrauensschadenversicherung • Rechtsschutzversicherung • Unfallversicherung im Verein (gesetzlich und privat) • Sachversicherungen (z. B. Gebäude-, Inventarversicherung) • 3. Insolvenzversicherung bei Reisen der Vereine (unter gewissen Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben)

  20. 2. Weitere Versicherungen 2.2 Rechtsschutzversicherung Verschiedene Bausteine, zum Beispiel Schadenersatz-Rechtsschutz zur Durchsetzung eigener Ansprüche des Vereins oder der Mitglieder gegenüber Dritten Arbeitrechtsschutz für Verein als Arbeitgeber Strafrechtsschutz beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder einer fahrlässigen Verletzung von Strafrechtsvorschriften Sozialgerichts-Rechtsschutz Vertrags-Rechtsschutz zur Durchsetzung eigener Ansprüche und Abwehr fremderAnsprüche aus schuldrechtlichen Verträgen

  21. 2. Weitere Versicherungen 2.2 Rechtsschutzversicherung • Mietrechtsschutz für ver- oder gemietete Räumlichkeiten • Verkehrsrechtsschutz für Vereine, die eigene Fahrzeuge haben • (mit Schadenersatz-, Straf- und Verwaltungs-Rechtsschutz in • Verkehrssachen, z. B. Führerschein) • Hinweis für Sportvereine im Landessportbund: • Eine Rechtsschutzversicherung kann bereits durch den jeweiligen • LSB-Vertrag bestehen (allerdings ohne Verkehrs-Rechtsschutz) • Achtung: • Die Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche gehört • nicht in den Zuständigkeitsbereich der Rechtsschutzversicherung!!

  22. Versicherungen im Verein – die Themen … AGENDA • 1. Warum eine Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss ist • Kfz-Haftpflicht • Vereinshaftpflicht • Vermögensschaden-Haftpflicht • 2. Weitere Versicherungen • Vertrauensschadenversicherung • Rechtsschutzversicherung • Unfallversicherung im Verein (gesetzlich und privat) • Sachversicherungen (z. B. Gebäude-, Inventarversicherung) • 3. Insolvenzversicherung bei Reisen der Vereine (unter gewissen Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben)

  23. 2. Weitere Versicherungen 2.3 Unfallversicherung im Verein (gesetzlich und privat) • 1. Private (Gruppen-) Unfallversicherung (in der Sportversicherung für die Sportvereine im LSB enthalten): • Für Funktionäre, Mitglieder, Angestellte, Trainer, Übungsleiter, Schieds-, Kampf- und Zielrichter sowie Helfer möglich • Versicherungsschutz bei Ausübung der Vereinstätigkeit • Mitversichert sollten Unfälle auf Wegen sowie bei Reisen zu und von der versicherten Tätigkeit sein • Unfälle am auswärtigen Aufenthaltsort sollten mitversichert sein. Private Aufenthaltsverlängerungen fallen jedoch nicht unter den Versicherungsschutz. • 2. Das Wichtigste - Die Invaliditätsentschädigung: • Kapitalleistung bei dauernder, unfallbedingter Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit • 3. Zusatzleistungen: Todesfallleistung, Übergangsleistung, Serviceleistung, Krankenhaustagegeld, Reha-Management

  24. 2. Weitere Versicherungen 2.3 Unfallversicherung im Verein (gesetzlich und privat) • Gesetzliche Unfallversicherung: • Was ist die gesetzliche Unfallversicherung? • Zweig der Sozialversicherung • Pflichtversicherung - Gesetzliche Grundlage: Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) • 1884 als Ablösung der Unternehmerhaftpflicht geschaffen • Befreit Unternehmer von Schadenersatzansprüchen der in seinem Unternehmen beschäftigten und/oder tätigen Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit zu Schaden gekommen sind • Auf die Frage des Verschuldens kommt es für die Leistungen nicht an • Kein Ersatz für Sachschäden oder Schäden, die versicherte Personen Dritten zufügen

  25. 2. Weitere Versicherungen 2.3 Unfallversicherung im Verein (gesetzlich und privat) • Gesetzliche Unfallversicherung: • Welche Aufgaben hat die gesetzliche Unfallversicherung? • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten mit allen geeigneten Mitteln verhüten • nach Eintritt des Versicherungsfalls die Gesundheit und Leistungsfähigkeit mit allen geeigneten Mitteln wiederherstellen (Grundsatz: Rehabilitation vor Rente) • die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen entschädigen (z. B. Todesfall- oder Erwerbsunfähigkeitsrente) • Versicherte Personen? • insbesondere: abhängig Beschäftigte • im Sportverein auch Übungsleiter mit/ohne Lizenz

  26. 2. Weitere Versicherungen 2.3 Unfallversicherung im Verein (gesetzlich und privat) • Gesetzliche Unfallversicherung: Freiwilliger gesetzlicher Unfallversicherungsschutz möglich für: • alle gewählten Ehrenamtsträgerd. h. alle Funktionsträger, die auf der Grundlage der Satzung durch Mitglieder-/ oder Abteilungsversammlung oder von Satzungsorganen gewählt worden sind, z. B. Vereinsvorsitzender, stellv. Vorsitzender, Kassier, Schriftführer, Jugendleiter, Abteilungsleiter, Schriftführer der Abteilung … • alle berufenen Ehrenamtsträgerd. h. alle Funktionsträger, die laut Satzung oder durch Satzungsorgane nicht gewählt, aber „berufen“ worden sindz. B. Vorstand ernennt zur weiteren Mitarbeit im Vorstand ohne Stimmrecht Herrn/Frau ...

  27. Versicherungen im Verein – die Themen … AGENDA • 1. Warum eine Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss ist • Kfz-Haftpflicht • Vereinshaftpflicht • Vermögensschaden-Haftpflicht • 2. Weitere Versicherungen • Vertrauensschadenversicherung • Rechtsschutzversicherung • Unfallversicherung im Verein (gesetzlich und privat) • Sachversicherungen (z. B. Gebäude-, Inventarversicherung) • 3. Insolvenzversicherung bei Reisen der Vereine (unter gewissen Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben)

  28. 2. Weitere Versicherungen 2.4 Sachversicherungen (z. B. Gebäude- und Inventarversicherung) • Gebäudeversicherung für Vereine mit eigenem Vereinshaus • Versicherbar sind jeweils Schäden am Gebäude selbst, die Kosten für Abbruch- und Aufräumarbeiten und der Mietausfall • Feuerversicherung ersetzt Gebäudeschäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und den Absturz von Flugkörpern sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten • Leitungswasserversicherung ersetzt u. a. Gebäudeschäden durch bestimmungswidrig auslaufendes Leitungswasser aus • fest verlegten Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung • den sonstigen mit dem Rohrsystem fest verbundenen Einrichtungen der Wasserversorgung • Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung

  29. 2. Weitere Versicherungen 2.4. Sachversicherungen (z. B. Gebäude- und Inventarversicherung) • c) Sturmversicherung ersetzt Gebäudeschäden durch Sturm ab Windstärke 8 (z. B. abgedeckte Dächer, eingedrückte Fensterscheiben) • Hinweis: • Weitere Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, • Lawinengefahr) sind je nach Lage des Gebäudes gegen Mehrprämie • versicherbar • Bei Neubauten können Sie in der Regel eine kostenlose Feuer- • Rohbauversicherung abschließen • Versicherungswert in der Gebäudeversicherung ist (falls nicht anders • vereinbart) der Neuwert

  30. 2. Weitere Versicherungen 2.4 Sachversicherungen (z. B. Gebäude- und Inventarversicherung) • Inventarversicherung für vereinseigene bewegliche Sachen innerhalb von Gebäuden (= Versicherungsort) • Entschädigungfür versicherte bewegliche Sachen, die (wie in der • Gebäudeversicherung) durch Feuer, Leitungswasser und/oder Sturm • zerstört oder beschädigt werden • Zusätzlich versicherbar: Einbruchdiebstahl (ED) mit Vandalismus nach • einem Einbruch • Versicherungswert: = Neuwert der versicherten Sachen (bei ED auch Zeitwerterstattung möglich) • Tipp: Fragen Sie Ihren Verband nach günstigen Zusatzversicherungen

  31. Versicherungen im Verein – die Themen … AGENDA • 1. Warum eine Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss ist • Kfz-Haftpflicht • Vereinshaftpflicht • Vermögensschaden-Haftpflicht • 2. Weitere Versicherungen • Vertrauensschadenversicherung • Rechtsschutzversicherung • Unfallversicherung im Verein (gesetzlich und privat) • Sachversicherungen (z. B. Gebäude-, Inventarversicherung) • 3. Insolvenzversicherung bei Reisen der Vereine (unter gewissen Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben)

  32. 3. Insolvenzversicherung bei Reisen der Vereine 3. Insolvenzversicherung bei Reisen der Vereine (unter gewissen Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben) • Sicherungspflicht (!!) nach § 651 k BGB besteht, wenn • die „Reisen“ • länger als 24 Stunden dauern, • mindestens eine Übernachtung (zzgl. Verpflegung bzw. Transport) einschließen und • der Reisepreis pro Person EUR 75,- übersteigt; • Die Sicherungspflicht entfällt, wenn der Verein oder Verband nur gelegentlich Reisen veranstaltet. • Das Merkmal gelegentlich wird aber bereits dann verneint, wenn mehr als zwei Reisen pro Jahr veranstaltet werden.

  33. 3. Insolvenzversicherung bei Reisen der Vereine

  34. Versicherungen im Verein – die Themen … Das haben wir heute besprochen: • 1. Warum eine Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss ist • Kfz-Haftpflicht • Vereinshaftpflicht • Vermögensschaden-Haftpflicht • 2. Weitere Versicherungen • Vertrauensschadenversicherung • Rechtsschutzversicherung • Unfallversicherung im Verein (gesetzlich und privat) • Sachversicherungen (z. B. Gebäude-, Inventarversicherung) • 3. Insolvenzversicherung bei Reisen der Vereine (unter gewissen Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben)

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