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HERZLICH WILLKOMMEN !

HERZLICH WILLKOMMEN !. Wortmann & Partner W I R T S C H A F T S P R Ü F E R  S T E U E R B E R A T E R. Inhalt. 1. Begrüßung 2. Unternehmensteuerreform 2008 3. Ertragsteuern Erbschaft-/Schenkungsteuer Umsatzsteuer Jahresabschlüsse/Publizitätspflicht Sozialversicherung.

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HERZLICH WILLKOMMEN !

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Presentation Transcript


  1. HERZLICH WILLKOMMEN ! Wortmann & Partner W I R T S C H A F T S P R Ü F E R  S T E U E R B E R A T E R

  2. Inhalt 1. Begrüßung 2. Unternehmensteuerreform 2008 3. Ertragsteuern • Erbschaft-/Schenkungsteuer • Umsatzsteuer • Jahresabschlüsse/Publizitätspflicht • Sozialversicherung

  3. 2. Unternehmensteuerreform 2008 Stand der Dinge Gesetzentwurf im fortgeschrittenen Stadium Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis Sommer 2007 geplant Gültig ab 2008 Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

  4. 2. Unternehmensteuerreform 2008 Ziele Verbesserung der internationalen steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland Steuervereinfachung durch Schaffung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage bei den Unternehmensteuern Schaffung einer weitestgehenden Rechtsformneutralität Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

  5. 2. Unternehmensteuerreform 2008 Eckpunkte Körperschaftsteuer wird zur föderalen Unternehmensteuer Gewerbesteuer wird zur kommunalen Unternehmensteuer Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlagen für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

  6. 2. Unternehmensteuerreform 2008 Steuerliche Gesamtbelastung aus Körperschaft- und Gewerbesteuer Bisher: ca. 39 % Künftig: knapp unter 30 % Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

  7. 2. Unternehmensteuerreform 2008 Körperschaftsteuer Reduzierung des Steuersatzes: von 25 % auf 15 % Zinsaufwand nur noch eingeschränkt abzugsfähig maximal 30 % vom Gewinn aber: Freigrenze von EUR 1 Mio. und: ggf. Vortrag des übersteigenden Betrages Keine degressive Abschreibung mehr Sofortabschreibung von GWG nur noch für Kleinunternehmen Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

  8. 2. Unternehmensteuerreform 2008 Gewinn vor KSt und GewSt ./. Gewerbesteuer = Gewinn nach GewSt KSt 25 % (neu: 15 %) Solidaritätszuschlag 5,5 % Gesamtbelastung: Bisher 100,00 16,67 83,33 20,83 1,15 38,65 Neue Regelung 100,00 14,00 86,00 15,00 0,83 29,83 Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

  9. 2. Unternehmensteuerreform 2008 Gewerbesteuer Höhere Bemessungsgrundlage: Zinsen, Mieten, Pachten usw. nur noch teilweise abzugsfähig Nicht mehr abzugsfähig als Betriebsausgabe Absenkung der Steuermesszahl von 5 % auf 3,5 % Verbesserte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer Faktor: bisher 1,8 künftig 3,8 Folgen: Weitestgehende Neutralität Umschichtung von Bund auf Kommunen Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

  10. 2. Unternehmensteuerreform 2008 Schaffung einer Rechtsform- neutralität GmbH = Personengesellschaften • Entlastung von Personengesellschaften • durch: • Einführung einer Investitionsrücklage • oder • - Generelle Begünstigung des vom Unter- • nehmen einbehaltenen Gewinns • (ESt 28,5 %) nach Anrechnung der GewSt Bei späterer Entnahme: Nachversteuerung durch Abgeltungssteuer für Dividenden Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

  11. 3. Ertragsteuern Abschreibung Anlagevermögen Anhebung degressive AfA von 20 % auf 30 % 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2007 Danach Streichung im Rahmen der Unternehmenssteuerreform Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

  12. 3. Ertragsteuern Abschreibung Mietwohngebäude Abschaffung der degressiven AfA für Mietwohngebäude Für alle ab 1. Januar 2006 hergestellten oder angeschafften Mietwohngebäude Entscheidend ist Datum des Bauantrags bzw. des Kaufvertrags Ohnehin gilt: nur wirtschaftliche sinnvolle Investitionen! Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

  13. 3. Ertragsteuern Beleghandel Einstufung des sog. Beleghandels als Ordnungswidrigkeit Damit Einführung einer Geldstrafe Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

  14. 3. Ertragsteuern Eigenheimzulage Abschaffung zum 1. Januar 2006 Für alle ab 1. Januar 2006 hergestellten oder angeschafften Eigenheime In Ausnahmefällen kann u.U. auch ab 2006 noch ein Eigenheimzulage- Antrag gestellt werden Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

  15. 3. Ertragsteuern Haushaltsnahe Dienstleistungen Abzugsfähig sind 20 %, maximal EUR 600 jährlich bei privaten Handwerkerleistungen Zusätzlich 20 %, maximal EUR 600 jährlich bei sonstigen häuslichen Dienstleistungen • BegünstigteHandwerkerleistungen: • Renovierungs- • Erhaltungs- und • Modernisierungsaufwendungen Nur Dienstleistungen sind begünstigt, nicht jedoch Materialkosten Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

  16. 3. Ertragsteuern Kinderbetreuungs- kosten Alleinerziehende und erwerbstätige Ehepaare: 2/3 der Betreuungskosten, maximal EUR 4.000 pro Jahr und Kind (wie Betriebsausgaben/Werbungskosten) Alleinverdiener-Paare: nur für Kinder vom 3. bis 6. Lebensjahr Voraussetzung: "Rechnung" und Zahlungsnachweis (keine Barzahlungen!) Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

  17. 3. Ertragsteuern Kindergeld/ Kinderfreibetrag Nur noch bis zum 25. Lebensjahr des Kindes (bislang 27. Lebensjahr) Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

  18. 3. Ertragsteuern Firmenwagen- besteuerung Gemischt genutzte Firmenfahrzeuge von Unternehmern 1 %-Regel oder Fahrtenbuch Bei 1 %-Regel: seit 1. Januar 2006 zusätzlich Nachweis der mindestens 50 %-igen betrieblichen Nutzung Vereinfachte Nachweise möglich (zeitlich begrenzte Aufzeichnungen, Terminkalender, Stundenaufzeich- nungen etc.) Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

  19. 3. Ertragsteuern Pendlerpauschale Ab 2007 keine Abzugsfähigkeit mehr für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte Aber: Abzug "wie Werbungskosten" ab dem 21. Entfernungskilometer (0,30 EUR je km) Achtung: LSt-Pauschale von 15 % nur noch in Höhe der Pauschale ab dem 21. km  Arbeitgeberzuschüsse für Entfernungen bis 20 km künftig voll LSt- und SV-pflichtig Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

  20. 3. Ertragsteuern Reichensteuer Anhebung des Einkommensteuersatzes für Spitzenverdiener von 42 % auf 45 % Zu versteuerndes Einkommen > TEUR 250/TEUR 500 Für Gewinneinkünfte greift ein Entlastungsbetrag (befristet bis 1. Januar 2008) Große verfassungsrechtliche Bedenken! Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

  21. 3. Ertragsteuern Sparerfreibetrag Ab 1. Januar 2007 Absenkung auf EUR 750/EUR 1.500 (zuvor: EUR 1.370/EUR 2.740) Sofern Freistellungsauftrag nicht reduziert wird, nur noch anteilige Berücksichtigungen Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

  22. 3. Ertragsteuern Abgeltungssteuer für Kapitalerträge (Plan) Ab 1. Januar 2009: 25 % auf private Kapitalerträge Ausschüttungen, Zinsen (Abschaffung des Halbeinkünfte- verfahrens) • Private Veräußerungsgeschäfte • (Abschaffung der Spekulationsfrist • von 1 Jahr!) • nur für nach 2008 erworbene Kapitalanlagen Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

  23. 4. Erbschaft-/Schenkungsteuer Beschluss des BVerfG vom 7. November 2006, veröffentlicht am 31. Januar 2007 Erbschaftsteuerreform der Bundesregierung Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

  24. 4. Erbschaft-/Schenkungsteuer Beschluss des BVerfG Erbschaftsteuerrecht derzeit verfassungswidrig • Gleichheitsgrundsatz verletzt bei: • Betriebsvermögen • Grundvermögen • Anteile an KapG (> 25 %) • land- und forstwirtschaftliches • Vermögen Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

  25. 4. Erbschaft-/Schenkungsteuer Beschluss des BVerfG Gesetzgeber wurde verpflichtet bis 31. Dezember 2008 Neuregelung zu treffen Bis dahin bleibt altes Recht anwendbar Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

  26. 4. Erbschaft-/Schenkungsteuer Mögliche Neuregelungen Sicher: Bewertung der Vermögens- gegenstände zu Verkehrswerten Offen: Anhebung von Freibeträgen, um Mehrbelastungen aufzufangen "Omas Häuschen" wird wohl weiter aus der Besteuerung herausfallen Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

  27. 4. Erbschaft-/Schenkungsteuer Erbschaftsteuer- reform Neuregelung bereits in Arbeit Weitere Neuregelung aufgrund des BVerfG-Urteils bis zum 31. Dezember 2008 Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

  28. 4. Erbschaft-/Schenkungsteuer Gesetzentwurf Unternehmens- Nachfolge (I) • Wegfall bisheriger Vergünstigungen • für Betriebsvermögen: • Freibetrag TEUR 225 • Bewertungsabschlag 35 %, • günstige Steuerklasse Einführung eines "Abschmelzmodells" grundsätzlich ab 1. Januar 2007 aber Wahlrecht für Übertragungen bis Verkündigung des Gesetzes soll gewährt werden Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

  29. 4. Erbschaft-/Schenkungsteuer "Abschmelzmodell" Stundung der ErbSt/SchSt auf sog. produktives Vermögen über 10 Jahre Erlass von 10 % der ErbSt/SchSt für jedes Jahr der Betriebsfortführung Einführung einer Freigrenze von TEUR 100 Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

  30. 4. Erbschaft-/Schenkungsteuer Unproduktives Vermögen (Auswahl) Vermietete Grundstücke, Schiffe, Lizenzen etc. Anteile an KapG < 25 % Anteile an Gesellschaften, soweit diese unproduktives Vermögen besitzen Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

  31. 4. Erbschaft-/Schenkungsteuer Betriebs- fortführung Keine Betriebsaufgabe/-veräußerung, Insolvenz Fortführungsklausel: Erhalt des Gesamtbildes der wirtschaftlichen Verhältnisse Offenbar vom "Tisch": Arbeitsplatzklausel Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

  32. 4. Erbschaft-/Schenkungsteuer Empfehlungen Generell gilt: Es wird wohl kaum günstiger werden! Aber: Keine übereilten Entscheidungen treffen! Anstehende Schenkungen sollten bis 2008 vollzogen werden. Für Betriebsvermögen ist im Einzelfall abzuwägen. Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

  33. 5. Umsatzsteuer Anhebung von 16 % auf 19 % Für alle Lieferungen und Leistungen, die ab 1. Januar 2007 erbracht werden Ermäßigter Steuersatz von 7 % bleibt unverändert Umsatzsteuer = "Mehrwertsteuer" Jürgen AlgermissenSteuerberater

  34. 5. Umsatzsteuer Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung Allein maßgeblich für die Anwendung des Steuersatzes (16 bzw. 19 %) Nicht ausschlaggebend: Datum der Rechnungsausstellung Nicht ausschlaggebend: Datum der Bezahlung Jürgen AlgermissenSteuerberater

  35. 5. Umsatzsteuer Zeitpunkt der Erbringung der Gesamtleistung Z.B. Bauleistung November 2006 bis Februar 2007 Anzahlung mit 16 % USt im Dezember 2006 Abnahme des Werks im Februar 2007 Schlussrechnung mit 19 % USt im Februar 2007 und Nachberechnung von 3 % USt auf die vorherige Anzahlung Jürgen AlgermissenSteuerberater

  36. 5. Umsatzsteuer Aufteilung einer Gesamtleistung (z.B. Schlüssel- fertigbau) Selbständige Teilleistung (z.B. Rohbau, Heizung, Elektro) in 2006: 16 % Selbständige Teilleistung (z.B. übrige Gewerke) in 2007: 19 % Im Voraus gesonderte Entgeltvereinbarung für wirtschaftlich teilbare Leistung Jürgen AlgermissenSteuerberater

  37. 5. Umsatzsteuer Verträge über Dauerleistungen (z.B. Miete, Pacht, Leasing, Wartung) Können als Rechnung im USt-lichen Sinne gelten Dafür müssen die für Rechnungen geltenden Merkmale im Vertrag angegeben sein Solche Verträge sind an den ab 1. Januar 2007 geltenden Steuersatz von 19 % anzupassen Achtung: Altverträge – Übergangsregelungen – Steuerzinsnachteile Jürgen AlgermissenSteuerberater

  38. 5. Umsatzsteuer Pflichtangaben in Rechnungen (I) Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers Steuernummer (oder USt-ID-Nr.) des leistenden Unternehmers Rechnungsnummer Jürgen AlgermissenSteuerberater

  39. 5. Umsatzsteuer Pflichtangaben in Rechnungen (II) Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung Nettoentgelt Anzuwendender Steuersatz USt-Betrag Bruttentgelt Jürgen AlgermissenSteuerberater

  40. 5. Umsatzsteuer Pflichtangaben in Rechnungen (III) Datum der Rechnungsausstellung Seit 1. Januar 2007 immer auch der Leistungszeitpunkt (selbst wenn Rechnungsausstellungsdatum = Leistungszeitpunkt !) Risiko: Versagung des Vorsteuerabzugs Jürgen AlgermissenSteuerberater

  41. 5. Umsatzsteuer Kleinbetrags- rechnungen Anhebung des Gesamtbetrages ab 1. Januar 2007 auf max. EUR 150,00 • Pflichtangaben: • Vollständiger Name und Anschrift • des leistenden Unternehmers • Ausstellungsdatum • Menge und Art der gelieferten • Gegenstände bzw. Umfang und Art • der sonstigen Leistung • Bruttorechnungsbetrag (Entgelt und • Steuerbetrag in einer Summe) • Anzuwendender Steuersatz • (bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung) Jürgen AlgermissenSteuerberater

  42. 5. Umsatzsteuer BMF, Schreiben vom 16. Oktober 2006 Steuersatz für Umsätze mit getrockneten Schweineohren Schweineohren getrocknet nicht getrocknet genießbar nicht genießbar Verwendung als Tierfutter Für den menschlichen Verzehr Bleibt einem gesonderten BMF-Schreiben vorbehalten 7 % 19 % Jürgen AlgermissenSteuerberater

  43. 6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht EHUG seit 1. Januar 2007 Gesetz über elektronische Handels- register und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister www.unternehmensregister.de Jürgen AlgermissenSteuerberater

  44. 6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht Elektronisches Unternehmens- register (I) Eintragungen in den Handels-, Genossen- schafts- und Partnerschaftsregistern und dort eingereichte Dokumente Rechnungslegungsunterlagen (i.W. Jahres- abschlüsse) Gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Bekanntmachungen Meldungen von börsennotierten Unternehmen Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte (nicht: Verbraucherinsolvenzen) Jürgen AlgermissenSteuerberater

  45. 6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht Elektronisches Unternehmens- register (II) • Für börsennotierte AG sämtliche veröffent- • lichungspflichtige Informationen wie z.B. • Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder • Satzung • Einberufung und Niederschriften • der Hauptversammlung • Jahres- und Halbjahresfinanzberichte, • Zwischenmitteilungen • Ad-hoc-Meldungen • etc. Jürgen AlgermissenSteuerberater

  46. 6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht Elektronisches Unternehmens- register (III) • Für GmbH und GmbH & Co. KG z.B. • Jahresabschluss • Gesellschaftsvertrag • Gesellschafterliste "Portal" in die HR, GenR und PR Kosten: EUR 5/EUR 10 je nach Unternehmensgröße Jürgen AlgermissenSteuerberater

  47. 6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht Umfang der Offenlegungs- pflichten Für Kapitalgesellschaften, d.h. AG, GmbH, KGaA Für OHG und KG, sofern keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter • Abhängig von der Größe • des Unternehmens (§267 HGB): • Bilanzsumme • Umsatzerlöse • Durchschnittliche Mitarbeiterzahl Jürgen AlgermissenSteuerberater

  48. Klein Mittelgroß Groß Bilanz- summe ≤ EUR 4,015 Mio. ≤ EUR 16,06 Mio. > EUR 16,06 Mio. Umsatz-erlöse ≤ EUR 8,03 Mio. ≤ EUR 32,12 Mio. > EUR 32,12 Mio. Mitar- beiter ≤ 50 ≤ 250 > 250 6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht Größenmerkmale (§ 267 HGB) Mindestens zwei der Größenmerkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen überschritten sein Jürgen AlgermissenSteuerberater

  49. 6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht Offenlegung des Jahresabschlusses (kleine Unternehmen) Bilanz (verkürzt) Anhang (verkürzt) Jürgen AlgermissenSteuerberater

  50. 6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht Offenlegung des Jahresabschlusses (mittelgroße Unternehmen) Bilanz (verkürzt mit Zusatzangaben) Gewinn- und Verlustrechnung (verkürzt) Anhang (verkürzt) Lagebericht Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Ergebnisverwendungsvorschlag und -beschluss Bericht des Aufsichtsrats (ggf.) Jürgen AlgermissenSteuerberater

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