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Die Vorwissenschaftliche Arbeit als Teil der neuen Reifeprüfung ab 2014/15

Die Vorwissenschaftliche Arbeit als Teil der neuen Reifeprüfung ab 2014/15. Drei-Säulen-Modell Vorwissenschaftliche Klausuren Mündliche Prüfungen Arbeit  (wahlweise 3 oder 4) (3 bzw. 2). Die VWA als Paket.

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Die Vorwissenschaftliche Arbeit als Teil der neuen Reifeprüfung ab 2014/15

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  1. Die Vorwissenschaftliche Arbeitals Teil der neuen Reifeprüfung ab 2014/15 Drei-Säulen-Modell Vorwissenschaftliche Klausuren Mündliche Prüfungen Arbeit (wahlweise 3 oder 4) (3 bzw. 2) Prof. Josef Thaler

  2. Die VWA als Paket Die Vorwissenschaftliche Arbeit setzt sich zusammen aus: Schriftlicher Arbeit + Präsentation + Diskussion (40.000 - 60.000 Z.) (Dauer: 10-15 min)   Gemeinsame Note durch Kommission

  3. Lernziele • Vertiefte Sachkenntnis im Themenbereich • Methodenkompetenz; Fähigkeit, wissenschaftlich zu arbeiten  Studierfähigkeit • Projektkompetenz: langfristiges Planen, eigen-ständiges, ausdauerndes Arbeiten • Präsentationskompetenz

  4. Erwartungen hinsichtlich„vorwissenschaftliches Niveau“ • Fragen zu einem Thema formulieren können • Literatursuche • Quellen bewerten können (Brauchbarkeit, Seriosität) • Mit Quellen (Primär- u. Sekundärlit.) arbeiten können: exzerpieren und bibliografieren • Passende Methoden einsetzen können • Sachlich-neutral schreiben; Fachtermini beherrschen • Zitationsregeln anwenden können • Div. Textsorten beherrschen (Vorwort, Abstract etc.)

  5. Gesetzliche Rahmenbedingungen • SchülerIn wählt betreuende Lehrperson (auch Nicht-KlassenlehrerIn) • In jedem Fach möglich • Auch fächerunabhängige Themen möglich, sofern sachkundige Lehrperson vorhanden (Bsp. Tanzsport) • 1 Thema kann von bis zu drei Sch. bearbeitet werden (Bedingung: unterschiedliche Zugänge) • Möglichkeit von Teamarbeit (identifizierbare Beiträge) • Abfassung auch in lebender Fremdsprache möglich

  6. Pflichten und Rechte der betreuenden Lehrperson • Jede Lehrperson kommt für die Betreuung in Frage • Lehrperson darf Thema ablehnen (berechtigte Gründe vorausgesetzt), nicht aber SchülerIn • Direktor kann Lehrperson als „sachkundige Person“ mit Betreuung einer VWA beauftragen • Lehrperson muss/darf max. drei Arbeiten betreuen • Beratung bei Themenkonkretisierung und Exposé • ausführliche „Erwartungsbesprechung“ (Contracting) am Ende des ersten Semesters der 7. Klasse

  7. Pflichten und Rechte der betreuenden Lehrperson • „Kontinuierliche Betreuung“ in der 8. Klasse (Feed-backs zu Zwischenergebnissen, aber keine Korrektur) • Korrektur u. Beschreibung der Arbeit(en) innerhalb dreier Wochen • Abschließende Besprechung im Hinblick auf Präsen-tation und Diskussion • Aufzeichnungen über Arbeitsprozess (Betreuungs-protokoll)

  8. Formale Anforderungen an die VWA • Einreichung eines Exposés mit Titel / Untertitel und Erwartungshorizont: Fragestellung bzw. Leitfragen, Gründe der Themenwahl, angestrebte Methode(n), vor-läufige Gliederung, geplante Literatur • Umfang: 40.000 bis maximal 60.000 Zeichen = ca. 18-27 Seiten bei 1,5-Zeilen-Abstand (ohne Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Anhang u. Ä.)

  9. Formale Anforderungen an die VWA Verpflichtende Bestandteile der schriftlichen Arbeit • Titelblatt • Abstract • Inhaltsverzeichnis • Einleitung – Hauptteil – Schluss (Fazit, Resümee) • Literaturverzeichnis • Ehrenwörtliche Erklärung • Begleitprotokoll des Schülers / der Schülerin Anwendung schulintern festgelegter Zitierregeln

  10. Inhaltliche Anforderungen • relevante Fragestellung • Fundierte Kenntnisse im Themengebiet (aber keine neuen Erkenntnisse!) • Sinnvoller, folgerichtiger Aufbau • Kritische Nutzung von Informationsquellen • Methodenkompetenz • Eigenständiges Denken, Arbeiten und Schlussfolgern • Argumentative Begründung von Thesen • Fähigkeit zu korrektem schriftlichem Ausdruck

  11. Präsentation und Diskussion der Arbeit • Eigener Termin im April – vom LSR verfügt • 10-15 min – davon mehr als die Hälfte für Diskussion • Kommissionsmitglieder (Vorsitzende/r, Direktor, KV) können Verständnis- und Vertiefungsfragen stellen • Positive Beurteilung bleibt auch bei Nicht-Bestehen anderer Teile der Matura aufrecht.Negative Beurteilung verunmöglicht nicht (!) das Antreten zu den Klausuren u. mündlichen Prüfungen. Arbeit ist neu zu schreiben (mit neuer Themen-stellung) und im Herbst zu präsentieren.

  12. Erwartete Vermittlungskompetenzen • Sachverhalte klar und systematisch darstellen können • Inhaltliche Kompetenz • Ursachen und Zusammenhänge aufzeigen können • Geeignete Medien zur Visualisierung einsetzen • Gutes Zeitmanagement

  13. Zeitplan 6. bis 8. Klasse

  14. Zeitplan

  15. Zeitplan

  16. Unterstützende Maßnahmen seitens der Schule und des LSR

  17. Kursmaterialien auf Datapool-Schüler • Gesetzliche Grundlagen und Eckdaten • Themenfindung und Exposé • Bausteine und Aufbau einer VWA • Aufgaben der Betreuungsperson • Dokumentation des Arbeitsprozesses • Recherchieren und Exzerpieren • Einteilung der Wiss‘en, wiss. Begriffe, Forschungsmeth. • Zitieren und Fußnoten • Sprache und Stil einer wiss. Arbeit • Design und Layout • Beurteilungskriterien • Literatur und Links • Verbindliche schulische Vorgaben • Zeitplan

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