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9. Klasse – und dann? Wege vom Sonderpädagogischen Förderzentrum zum Beruf

9. Klasse – und dann? Wege vom Sonderpädagogischen Förderzentrum zum Beruf. Berufs-ausbildung. Berufsvor-bereitung. un-/angelernte Arbeit. Arbeits- losigkeit. Vollausbildung hohe Anforderungen Besuch der Regelberufsschule oder Förderberufsschule

jacques
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9. Klasse – und dann? Wege vom Sonderpädagogischen Förderzentrum zum Beruf

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  1. 9. Klasse – und dann?Wege vom Sonderpädagogischen Förderzentrum zum Beruf Berufs-ausbildung Berufsvor-bereitung un-/angelernte Arbeit Arbeits- losigkeit AK-SDW-Schwaben, Stand: 01/2008

  2. Vollausbildung hohe Anforderungen Besuch der Regelberufsschule oder Förderberufsschule Ziel: Gesellenbriefbeinhaltet Hauptschulabschluss Werkerausbildung geringere Anforderungen Besuch der Förderberufsschule Ziel: Werkerbriefbeinhaltet Hauptschulabschluss Berufsausbildung bedeutetTheorie in der BerufsschulePraxis im Betrieb oder in einer Einrichtung AK-SDW-Schwaben, Stand: 01/2008

  3. Vollausbildung Metallbauer § 25 HWO / §4 BBiG / früher: Schlosser 3,5 Jahre Grundbildung + eine Fachrichtung Theoretische Prüfung: Konstruktionstechnik: 150 min 40 % Funktionsanalyse: 150 min 40 % Sozialkunde: 60 min 20 % Praktische Prüfung (21 Stunden): 2 Kundenaufträge bearbeiten 30 min Fachgespräch führen Selbstständiges Planen + Umsetzen Ablauf begründen Werkerausbildung Metallbearbeiter § 42 m HWO / § 66 BBiG 3,5 Jahre Grundbildung Theoretische Prüfung: Fachtheorie: 60 min 50 % Fachrechnen: 45 min 20 % Fachzeichnen: 45 min 20 % Sozialkunde: 30 min 10 % Praktische Prüfung (14 Stunden): Manuelles Arbeiten: 70 % Maschinelles Arbeiten: 10 % Schweißen/Brennschneiden: 20 % AK-SDW-Schwaben, Stand: 01/2008

  4. Beispiele fürVollausbildung und Werkerausbildung • Die endgültige Entscheidung Gärtner/Gartenfachwerker ist bis zur 11. Kl. möglich. • Die Nachprüfung zum Koch ist für den Beikoch möglich (4. Ausbildungsjahr). • Eine Weiterqualifizierung zum Vollausbildungsberuf (zusätzliches Ausbildungsjahr) ist in allen Werkerberufen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. AK-SDW-Schwaben, Stand: 01/2008

  5. Voll- oder Werkerausbildung sind möglich. Der Ausbildungsvertrag wird bei einem Träger (= außerbetriebliche Einrichtung, wie z.B. Kolping) abgeschlossen. Ziel ist es, den Auszubildenden während der Ausbildung an einen Betrieb der freien Wirtschaft zu vermitteln. Voraussetzung für die BaE ist der vorherige Besuch einer berufsvorbereitenden Maßnahme (BvB oder BVJ). BaE – Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen AK-SDW-Schwaben, Stand: 01/2008

  6. … der Agentur für Arbeit (AfA) BvB = Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme … der Berufsschule BVJ = Berufsvorbereitungsjahr Berufsvorbereitende Maßnahmen … AK-SDW-Schwaben, Stand: 01/2008

  7. BvB = Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme • Jugendliche erproben sich in verschiedenen Bereichen (Holz, Metall, Hauswirtschaft, …), dann folgt die Vertiefung eines Bereichs. • Sie besuchen 1-2 Tage in der Woche die Förderberufsschule.(bei 2 Tagen: - Erwerb des Hauptschulabschlusses ist möglich - Berufsschulpflicht ist erfüllt) • Dauer: 9 bis 11 Monate • Ziel: - Berufsfindung - Berufsausbildung (häufig schließt sich eine Lehre im BBW an) • Jugendliche bekommen eine Vergütung von der Agentur für Arbeit. AK-SDW-Schwaben, Stand: 01/2008

  8. BVJ = Berufsvorbereitungsjahr • Der Jugendliche entscheidet sich von Anfang an für ein Berufsfeld. • Um aufgenommen zu werden, muss man sich in der 9. Klasse mit dem Zwischenzeugnis bei der Förderberufsschule schriftlich bewerben und an zu einem Vorstellungsgespräch erscheinen. • Das BVJ ist eine rein schulische Maßnahme (5-Tage-Woche in der Berufsschule). • Der Unterricht findet in Praxis und Theorie statt. • Dauer: 1 Schuljahr • Bei erfolgreichem Abschluss: - Hauptschulabschluss - Erfüllung der Berufsschulpflicht • Ziel: - Berufsvorbereitung/Berufserprobung in einem bestimmten Berufsfeld - Für eine Berufsausbildung fit werden - Eine Ausbildungsstelle am freien Arbeitsmarkt finden • Jugendliche bekommen keine Vergütung. AK-SDW-Schwaben, Stand: 01/2008

  9. … der Agentur für Arbeit (AfA) BvB = Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme EQJ = Einstiegsqualifizierung für Jugendliche … der Berufsschule BVJ = Berufsvorbereitungsjahr Weitere Maßnahmen … AK-SDW-Schwaben, Stand: 01/2008

  10. EQJ = Einstiegs-Qualifizierung für Jugendliche • Der Jugendliche erlernt an 3 bis 4 Tagen praktische Fähigkeiten in einem Betrieb und besucht an einem Tag die Fachklasse 10 in der Berufsschule. • Dauer: bis zu 1 Jahr • Ziel: - Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis (der Betrieb entscheidet) - Die EQJ kann im Nachhinein als 1. Lehrjahr anerkannt werden • Jugendliche bekommen eine Vergütung von der Agentur für Arbeit. AK-SDW-Schwaben, Stand: 01/2008

  11. Un-/angelernte Arbeit • Jugendliche, für die keine Ausbildung und keine berufsvorbereitende Maßnahme in Frage kommt, arbeiten … … als Hilfsarbeiter oder … häufig in 400 € Jobs. • Sie müssen trotzdem einmal pro Woche die Berufsschule besuchen. AK-SDW-Schwaben, Stand: 01/2008

  12. Arbeitslosigkeit Arbeitslose Jugendliche müssen die 3jährige Berufsschulpflicht erfüllen. • JoA-Klasse (Jugendliche ohne Ausbildung) • Förderberufsschule: 1 x pro Woche, 3 Jahre lang • Regelberufsschule: Blockunterricht in 3 x 8 Wochen, aber nach einem Block ist eine Befreiung möglich. Häufige Probleme: Schwänzen, Kriminalität, Sozialhilfe, Sucht, … AK-SDW-Schwaben, Stand: 01/2008

  13. Was kommt nach dem SFZ? Ausbildung Vollausbildung Werkerausbildung BaE Maßnahme BvB BVJ EQJ Un-/angelernte Arbeit JoA Arbeitslosigkeit JoA Ziel: Integration ins Berufsleben AK-SDW-Schwaben, Stand: 01/2008

  14. Kleine Lernzielkontrolle Sie wissen, was die Abkürzungen bedeuten!!! FSJ BaE BvB BGJ HWO BFZ JoA AfA HtH BBiG WfbM BVJ IHK EA abH ÜQ BBW EQJ HWK

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