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Changing Requirements in Nursing Education and Practice

Explore the evolving demands in nursing education and practice, including societal, demographic, and epidemiological changes, and the need for new skills and competencies. Discover how nurses can adapt and improve patient care in various healthcare settings.

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Changing Requirements in Nursing Education and Practice

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Presentation Transcript


  1. Eckpunkte einer zukünftigen Pflegeausbildung Pläne der EU zur Erhöhung der Zugangsvoraussetzungen Landespflegekongress Rostock 25.10.2012 Mecklenburg Vorpommern Prof. Dr. M. Reinhart Diplom-Pädagogin Gesundheits- und Krankenpflegerin Theologische Hochschule Friedensau Studiengangsleitung B.A. Gesundheits- und Pflegewissenschaften Web: http://th-friedensau.de Mail to: marGARETE.REINHART@TH-FRIEDENSAU.DE

  2. gesellschaftlich vorgelagerte Aspekte des Wandels pflegerischer Anforderungen und Aufgaben • gesellschaftlicher Wandel • Wertewandel • demografischer Wandel • epidemiologischer Wandel • Strukturwandel im Gesundheitssystem • Europäisierung des Bildungs- und • Beschäftigungsmarkts

  3. Millionen Jahr … demografischer Wandel … … Erwerbsbevölkerung bis zum Jahr 2040 … Quelle: Langhoff, Thomas (2009) Den demographischen Wandel im Unternehmen erfolgreich gestalten, Springer, S. 258

  4. Wandel im epidemiologischen Spektrum Verletzungen chronische Erkrankungen andere Erkrankungen Verletzungen chronische Erkrankungen andere Erkrankungen … epidemiologischer Wandel … Quelle: BMJ 2002

  5. … Strukturwandel im Gesundheitssystem ... Ressourcen Qualität Arbeitsdichte Personal Management

  6. … Strukturwandel im Gesundheitssystem ... • gefühlte Belastung im Pflegealltag ...

  7. … Veränderte Anforderungenan die Pflege im Krankenhaus [SGB V] ... • Unterstützung von Prozessverläufen, Übernahme von Prozessverantwortung • Übernahme von Case Management • Übernahme von Risikomanagement • Übernahme von Qualitätsmanagement • Übernahme von Entlassungsmanagement • Komplexes Pflegehandeln im Umgang mit Multimorbidität und Komorbidität • Komplexes Pflegehandeln mit Fokus: alte Menschen • Hohe Versorgungsintensität, starke Versorgungsbeschleunigung Quelle: Dr. A. Büscher, Uni Bielefeld, www.uni-bielefeld.de/gesundhw/ag6/mitarbeiter/buescher.html

  8. … Veränderte Anforderungen in der ambulanten Pflege im Geltungsbereich des SGB V und SGB XI … • Häusliche Intensivpflege mit hohem Komplexitätsgrad und Technikeinsatz • Lebensweltliche Orientierung zur Unterstützung häuslicher Pflegearrangements (Nutzerorientierung, Familienorientierung, Gemeinde- bzw. Populationsorientierung) • Case und Care Management Aufgaben • Interdisziplinäre Problemanalysen und Interventionen • Berücksichtigung und Gestaltung des lokalen Umfeldes (Gemeindeorientierung) • Edukative und beratende Aufgaben Quelle: Dr. A. Büscher, Uni Bielefeld, www.uni-bielefeld.de/gesundhw/ag6/mitarbeiter/buescher.html

  9. … Veränderte Anforderungen in der stationären Pflege im Geltungsbereich des SGB XI … • Versorgung Schwer- und Schwerst- Pflegebedürftiger • Kürzere Verweildauer im Pflegheim, Hospizcharakter • Heimbewohner im Krankenhaus • Haus- und fach- und zahnärztliche Betreuung organisieren/sicherstellen • Angehörigenarbeit • Begleitung Sterbender • abendliche und nächtliche Versorgung • Pflegerisches Assessment und Maßnahmenplanung sowie deren Dokumentation • Steuerung der Versorgung individueller Bewohner Quelle: Dr. A. Büscher, Uni Bielefeld, www.uni-bielefeld.de/gesundhw/ag6/mitarbeiter/buescher.html

  10. Veränderungen in den übergeordneten Querschnittsaufgaben der Pflege • Notwendigkeit, pflegerische Standards (professionelle Leistungsniveaus) zu erarbeiten • für die pflegerische Ausbildung • für die Pflege in unterschiedlichen Settings • auf Grundlage bester verfügbarer Evidenz • angesichts veränderter Bedarfslagen • Kompetenz zur Einschätzung komplexer Sachverhalte • Entwicklung von pflegerischen Interventionen und Indikatoren zur Messung der Pflegeoutcomes Quelle: Dr. A. Büscher, Uni Bielefeld, www.uni-bielefeld.de/gesundhw/ag6/mitarbeiter/buescher.html

  11. Pflegebezogene Forderungen des Sachverständigenrates– Gesundheit http://www.svr-gesundheit.de • zeitgemäße, neue Aufgabenverteilung • verbesserte Kooperation • stärkere Einbeziehung nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe • größere Handlungsautonomie • eigenständige Einschätzung des Pflegebedarfs • selbstständige Verordnungsfähigkeit von Pflegebedarfsartikeln • Einführung von Modellklauseln zur Erprobung der stärkeren Einbeziehung pflegerischer Berufe • Akademisierung und weitere Profilierung der Gesundheitsberufe • Optimierung des Einsatzes der personellen Ressourcen, um die Potenziale der unterschiedlichen Berufsgruppen für eine effiziente und effektive Gesundheitsversorgung zu nutzen

  12. Der Wissenschaftsrat (2012):Veränderte Anforderungen – veränderte Qualifizierung Angehörige der Gesundheitsfachberufe, die mit komplexen Aufgaben betraut sind, müssen in der Lage sein : • ihr Handeln auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zu reflektieren, • die Versorgungsmöglichkeiten evidenzbasiert zu prüfen, • das eigene Handeln anzupassen Die veränderten Qualifikationserfordernisse führen zu einem Bedarf an  ReflectivePractitioners • die erforderlichen Kompetenzen sind akademische Kompetenzen und sollen an einer Hochschule erworben werden. Die Kompetenzen des ReflectivePractitioner • werden nicht an den berufsbildenden Schulen für die Gesundheitsfachberufe vermittelt • sie können auch nicht durch eine Weiterentwicklung der Ausbildung an den berufsbildenden Schulen vermittelt werden. Quelle: Wissenschaftsrat (2012). Empfehlungen zu hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2411-12.pdf

  13. Der Koalitionsvertrag, 17. Legislaturperiode • … wollen wir die Pflegeberufe in der Ausbildung durch ein neues Berufsgesetz grundlegend modernisieren und zusammenführen. Quelle: WACHSTUM. BILDUNG. ZUSAMMENHALT. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP 17. Legislaturperiode, S .92 Erfahrungen z.B. unter: http://www.public-health.uni-bremen.de/downloads/abteilung4/publikationen/Abschlussbericht_Generalistische_Pflegeausbildung.pdf Akademie städtisches Klinikum München. Generalistische Pflegeausbildung mit integrierter Fachhochschulreife. Abschlussbericht • Teil I – Konzeption Rainer Ammende – Akademie städt. Klinikum München • Teil II – Evaluation Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck – Universität Bremen Birte Luther – Universität Bremen • Teil III – Resümee Rainer Ammende – Akademie städt. Klinikum München Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck – Universität Bremen Birte Luther – Universität Bremen

  14. Problemaufriss: Pflegebildung Pflegebildung erfolgt auf drei Ebenen: • Berufsfachschulen und Schulen des Gesundheitswesens • berufliche Erstausbildung zur Altenpflegerin, Gesundheits- und Kranken- oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin • Weiterbildungsinstitutionen • Anpassungs- und Aufstiegsqualifizierungen • Hochschulen • Studiengänge Pflegemanagement, Pflegepädagogik und Pflegewissenschaft • aktuell 37 primärqualifizierende Studiengänge mit und ohne Berufszulassung • Quelle: http://www.bildungsrat-pflege.de

  15. Reformbedarf: Pflegebildung Zielrichtungen sind: • Aufhebung der formalen Trennung der unterschiedlichen Pflegeausbildungen • Überwindung der Sonderstellung pflegerischer Bildung im Bundesbildungssystem • Vermittlung pflegefokussierter, zukunftsoffener Qualifikationen

  16. Reformansätze: Pflegebildung • Bund-Länder Kommission: Eckpunkte zur Vorbereitung eines Entwurfs zur Vorbereitung eines neuen Pflegeberufegesetzes vom 01.03.2012 • Ablösung des Altenpflege- und das Krankenpflegegesetz durch ein neues Pflegeberufegesetz. • Die Altenpflegeausbildung, die Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung und die Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung werden zu einer generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung zusammengeführt. • Es wird eine neue akademische Ausbildung eingeführt.

  17. Reformansätze: Pflegebildung • Der Wissenschaftsrat Empfehlungen zu hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen vom 13. 07. 2012 • Angehörige der Gesundheitsfachberufe, die mit komplexen Aufgaben betraut sind, müssen in der Lage sein • ihr Handeln auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zu reflektieren, • die Versorgungsmöglichkeiten evidenzbasiert zu prüfen, • das eigene Handeln anzupassen. Download unter: http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2411-12.pdf

  18. Hochschul- zugangsberechtigung 10-jähriger Schulabschluss … Systematik der Bildungswege in der Pflege … Promotion Master-Studium [konsekutiv oder weiterbildend] Modularisierte Anpassungs- und/oder Aufstiegsweiterbildung Berufstätigkeit generalistische Pflegeausbildung Studium Bachelor of Science/Arts in Nursing

  19. Die Europäische Union

  20. EU-Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen v. 07.09.2005Quelle: Europäisches Amtsblatt (EU ABl.) L 255/22 v. 30.09.2005, BrüsselReform der EU-Richtlinie 2005/36/EG11. September 2012Pflegewissenschaftler sprechen sich für die geplante EU-Reformzur Pflegeausbildung aus | Gemeinsames Schreiben an alle deutschen Abgeordneten im EU-Parlament- Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (dip)- Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP)- Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP)- Dekanekonferenz Pflegewissenschaft Europaweite Berufsanerkennung der Pflege - rechtliche Grundlage -

  21. Der europäische Bildungsraum … Bologna-Prozess 1999 ... Hochschulbildung Kopenhagen-Prozess 2002 ... Allgemeine + Berufliche Bildung Master Bachelor Berufsbildungsabschlüsse ECTS ECVET Module Lerneinheiten

  22. WHO Survey [2008/09] Erhebung über die Situation von Pflege und Hebammenwesen in den Mitgliedsstaaten der WHO in Europa

  23. WHO Survey 2008/2009 - Erweiterung der beruflichenAufgaben und Rolle der Pflege - • das Berufsfeld der Pflege und des Hebammenwesens erweitert sich: • Case Management als pflegerische Aufgabe (19 Länder) • unabhängige Rolle der Pflege in der Behandlung (18 Länder) • Verschreibung von Medikamenten und Hilfsmitteln durch Pflegende (12 Länder – weitere Länder sind dabei, die erforderlichen Regularien zu ändern, um das zu ermöglichen) • Eine Debatte über die erweiterte pflegerische Praxis und die dazu notwendigen Regularien ist erforderlich

  24. Problemaufriss: Erweiterung der pflegerischen Aufgaben • In Modellvorhaben sollen Pflegende heilkundliche Tätigkeiten ohne vorherige ärztliche Veranlassung als eigenständige Leistungserbringer erbringen. Rechtsgrundlage ist das Pflegeweiter-entwicklungsgesetz von 2008 sowie das Sozialgesetzbuch V, § 63c • In Konsequenz dazu sind die berufszulassenden Ausbildungsgesetze in den Ausbildungs- und Prüfungsverfahren entsprechend erweitert worden. • Modellvorhaben nach SGB V, § 63 c stehen noch aus, eine Arbeitsgruppe G-BA erarbeitet dazu Vorschläge

  25. Erweiterung der beruflichen Aufgaben in der PflegeHeilkundeübertragungsrichtlinie v. 20.11.2011 • Richtlinieüber die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V vom 20. Oktober 2011 • Teil B. - Besonderer Teil der Richtlinie 1. Diagnosebezogene Tätigkeiten Diabetes mellitus Typ 1 Diabetes mellitus Typ 2 Chronische Wunden z.B. Ulcus cruris Demenz (nicht palliativ) Hypertonus (ohne Schwangerschaft) • 2. ProzedurenbezogeneTätigkeiten Infusionstherapie / -Injektionen Stomatherapie / Wechsel Trachealkanülen Magensonden… / Katheter… Atemtherapie Ernährung… / Ausscheidung… Schmerzmanagement Casemanagement/ Psychosoziale Versorgung

  26. Erweiterung der beruflichen Aufgaben in der PflegeHeilkundeübertragungsrichtlinie v. 20.11.2011

  27. WHO Survey 2008/2009SchulausbildungvorEintritt in die pflegerischeBerufsausbildung

  28. Pflegeausbildung in Europa • ... in 24 von 27 Ländern der EU gilt die Studierbefähigung als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung - die Ausnahmen sind hier: Deutschland, Luxemburg und Österreich. • ... In 22 Ländern der EU ist die Pflegeerstausbildung ausschließlich an Hochschulen angesiedelt Ausnahmen davon sind zu finden: auf Malta, in der Republik Irland, in Schweden. Hier sind stufenweise (vorakademische) Berufsabschlüsse = Diploma in Higher Education sowie (akademische) Bachelor- und Masterabschlüsse zu finden, die aber alle auf der Hochschulebene angesiedelt sind.

  29. Pflegeausbildung in Europa • Frankreich hat die Ausbildung 2009 von der postsekundären Akademie an die Universität verlagert. • Großbritannien wird den vorakademischen Abschluss (Diplom in Higher Education) auf Hochschulebene ab 2011 einstellen. • In 3 Ländern, in Belgien, Niederlande und Österreich, kann die pflegeberufliche Erstqualifikation sowohl als Studium an (Fach-) Hochschulen als auch als Berufsausbildung absolviert werden. • In Deutschland und Luxemburg sind die Pflegeausbildungen bildungssystematisch auf der Sekundar-Stufe-II (Berufsausbildung).

  30. Pflegeausbildung in EuropaHochschulausbildung | Pflege und Therapieberufe | Deutschland: Status quo Das Verhältnis der Absolventen: Grundständiges Studium - Berufsbildende Schule Pflege: 1 : 30 (21.000/Jahr) Therapieberufe: 1 : 10 ( 4.700/Jahr) Hebammenwesen: 1 : 5 ( 500/Jahr) Quelle: Wissenschaftsrat (2012). Empfehlungen zu hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2411-12.pdf

  31. Die Zukunft soll man nicht voraussehen wollen, sondern möglich machen. Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944), frz. Flieger u. Schriftsteller

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