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Informationen für den 12. Jahrgang Profiloberstufe + Klausuren erlass

Helene-Lange-Gymnasium. Informationen für den 12. Jahrgang Profiloberstufe + Klausuren erlass. Profile Qualifizierungsphase. Sprachliches Profil mit Französisch Gesellschaftliches Profil mit Geschichte Gesellschaftliches Profil mit Erdkunde Naturwissenschaftliches Profil mit Biologie

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Informationen für den 12. Jahrgang Profiloberstufe + Klausuren erlass

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Presentation Transcript


  1. Helene-Lange-Gymnasium Informationen für den 12. JahrgangProfiloberstufe + Klausuren erlass

  2. Profile Qualifizierungsphase • Sprachliches Profil mit Französisch • Gesellschaftliches Profil mit Geschichte • Gesellschaftliches Profil mit Erdkunde • Naturwissenschaftliches Profil mit Biologie • Ästhetisches Profil mit Kunst / Musik

  3. Grundsätze für alle Profile • Kernfächer sind und bleiben Deutsch, Englisch und Mathe • Das Profilfach hat einen gleichwertigen Status • Zusätzliche vier Stunden in den o.g. Fächern • Hauptsächlich Klassenverband • Alle Noten zählen direkt für das Abitur • Drittes schriftliches Abiturfach • Streichung von Fächern notwendig • Kurse nur in Wahlfächern wie Sprachen und Religion • Neu Sportkurse

  4. Allgemeine Hochschulreife Fächer in den Aufgabenfeldern • AF Isprachlich- literarisch-künstlerisch Deutsch, Fremdsprachen, ästhetische Fächer (außer DS) • AF II gesellschaftlich Geschichte, Erdkunde, WiPo, Religion/Philosophie • AF III naturwissenschaftlich Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Informatik • Unter den vier /fünf Prüffächern muss ein Fach aus jedem Aufgabenfeld sein !

  5. Leistungsüberprüfungen • Klausuren Vorgeschrieben sind 28 Klausuren für das ganze Jahr 12.1 > 11-12 Klausuren 2-4 stündig Klausurplan 12.2 > 17-16 Klausuren 2-4 stündig Klausurplan Klausuren können durch gleichwertige Leistungen ersetzt werden. Fachlehrer fragen. • Unterrichtliche Leistungen • Die Gesamtnote stützt sich ausdrücklich besonders auf die im Unterricht selbst gezeigten Leistungen, z.B. • Aktive Beteiligung • Fachliche Kompetenzen • Kommunikative Fähigkeiten • Hausaufgabenerledigung • Ergebnisse von Tests • Überprüfung von Hausaufgaben • Referate • Präsentationen • Gruppenarbeit • etc.

  6. Gleichwertige Leistungen • Klausuren sollen individuelle Leistungsüberprüfungen sein, die als Ergebnis einer Lernphase dem Schüler Gelegenheit geben, das Gelernte in schriftlicher Form nachzuweisen. • Die Länge der Klausuren ist auf 2-6 Schulstunden festgelegt, je nach Fach und Semester. • Es gibt jeweils definierte zugelassene Hilfsmittel • Gleichwertige Leistungen sind ebenfalls individuelle Leistungsnachweise auf gleichem Niveau, die in anderer Form zu erbringen sind. • Sie sind abhängig vom Unterrichtsgegenstand z.B. in DS, Informatik, WiPo, Kunst etc., möglich aber in allen Fächern. • Präsentationen, Referate, Projektarbeit, …………..

  7. Täuschungs-erlass Konsequenzen • Wer bei Klausuren einen Täuschungs-versuch unternimmt oder dabei hilft, muss mit 0 Punkten und einer Schulstrafe rechnen – bis hin zum Ausschluss vom Abitur • Nur zugelassene Hilfsmittel benutzen, wie z.B. • Wörterbücher • Sprachcomputer (Französisch) • Formelsammlungen • Romane als Arbeitsgrundlage • etc. • Keine elektronischen Hilfsmittel, die eine Fremdhilfe ermöglichen z.B. Internet, Telefon LAN - Bereiche werden protokolliert • Keine vorbereiteten Hilfsmittel, wo auch immer sie deponiert werden • Geben Sie durch Ihr Verhalten keinen Anlass dafür, dass man Ihnen „Doping“ unterstellen könnte- schon der Versuch ist strafbar.

  8. Fachhochschulreife schulischer Teil • Bei normalem Verlauf der 12. Jahrgangsstufe erreicht der Schüler am Ende einen qualifizierten Abschluss, der - ergänzt durch ein einjähriges Praktikum oder eine Ausbildung – zur Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule berechtigt. • Wird auf Antrag bei Verlassen der Schule als Extra-Zeugnis ausgestellt • Zur Ermittlung des Ergebnisses der FHR in Form einer Durchschnittsnote werden 19 Punktwerte aus 12.+12.2 herangezogen • Darunter müssen enthalten sein : • 1. Deutsch, • 2. einer fortgeführten Fremdsprache, • 3. Geschichte • 4. Wirtschaft/Politik oder Geographie, • 5. Mathematik • 6. einer Naturwissenschaft • 7. dem Profil gebenden Fach ( von diesen 7 jeweils beide Noten) • Je eine Halbjahresleistung aus: 1. Religion oder Philosophie 2. dem ästhetischen Bereich (Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel). • In einem Fach können höchstens zwei Leistungen angerechnet werden. Leistungen, • In themengleichem Unterricht kann nur eine Leistung angerechnet werden. • Zu diesen 16 Punktwerten können 3 weitere Punktwerte nach dem Prinzip der „Optimierung“ oder „Best of…..“ addiert werden

  9. Bestandteiledes Abiturs : Block I Alte Prüfungsordnung 2007 • Der BLOCK I bezeichnet alle Noten der Qualifizierungsphase, die für die Zulassung und die Bewertung herangezogen werden. • Von den ca. 50 Noten während der 4 Semester werden 40 gewertet. • Von diesen 40 Noten liegen ca. 33 Noten durch den Verordnungstext fest. • Die Auswahl er verbleibenden Punktwerte erfolgt nach dem Prinzip der Optimierung Neue Prüfungsordnung 2010 (Entscheidung durch Unterschrift) • Der BLOCK I bezeichnet alle Noten der Qualifizierungsphase, die für die Zulassung und die Bewertung herangezogen werden. • Von den ca. 50 Noten während der 4 Semester werden 36 gewertet. • Von diesen 36 Noten liegen ca.29 Noten durch den Verordnungstext fest. • Die Auswahl der verbleibenden Punktwerte erfolgt nach dem Prinzip der Optimierung.

  10. Einzubringende Noten Alte Prüfungsordnung • jeweils vier Noten der 5 Prüffächer • vier Noten des in der Prüfung abgewählten Kernfaches • Darüber hinaus müssen herangezogen bzw. enthalten sein : • fünf Noten aus den Naturwissenschaften Ph,B,Ch ( ggf. eine Note Info) • vier Noten aus den PeF • zwei Noten aus den Fächern Ku/Mu/DS • zwei Noten aus den Fremdsprachen F/L • zwei Noten Geschichte • drei Noten aus Ek/Wipo • zwei Noten aus R/Phil

  11. Einzubringende Noten Neue Prüfungsordnung • jeweils vier Noten der 4 Prüffächer • vier Noten des in der Prüfung abgewählten Kernfaches • Darüber hinaus müssen herangezogen bzw. enthalten sein : • vier Noten aus den Naturwissenschaften Ph,B,Ch ( ggf. eine Note Info) • vier Noten aus den PeF • eine Noten aus den Fächern Ku/Mu/DS • zwei Noten aus den Fremdsprachen F/L • zwei Noten Geschichte • zwei Noten aus Ek/Wipo • zwei Noten aus R/Phil

  12. Abiturprüfungsfächer • Zwei schriftliche Prüfungsfächer aus den drei Kernfächern • Schriftliche Prüfung im Profilfach • Vierte Prüfung als a) mündliche Prüfung b) Präsentationsprüfung • Z.B. Erdkunde Profil 1. D 2. M 3. Ek 4. freie Auswahl aus den durchgängig belegten Fächern (nicht Englisch, Sport, DS) 5 Prüfungsfächer Nur dann, falls nach der alten PO eine weitere schriftliche Prüfung gewünscht wird

  13. Präsentationsprüfung als viertes Abiturprüfungsfach (mündliche Prüfung) • „Die Präsentationsprüfung ist ein mediengestützter Vortrag mit anschließendem Kolloquium, auch naturwissenschaftliche Experimente sowie musikalische oder künstlerische Darbietungen sind mögliche Bestandteile.“ • Fachbezogen, aber fachübergreifende Themenstellungen sind möglich und wünschenswert.“ • Aufgabenstellungen erfolgen durch die Fachlehrkraft des 3. Semesters • im 4. Semester.(Betreuer) • Ein Zeitfenster zur Herstellung der schriftlichen Dokumentation) • von vier Wochen wird festgesetzt . (Deadline) • Anschließend Anfertigung einer schriftlichen Dokumentation ( 3-5 Seiten) • durch den Prüfling (Weitere Details bei Ihrem Fachlehrer) • Ca.10 Tage später – während der Prüfungstage des mündlichen Abiturs – findet die Prüfung ( Kolloquium) vor einem gesonderten Fachausschuss statt. • Gesamtnote wird festgelegt und geht in die Abiturprüfung ein

  14. Besondere Lernleistung als 5. Prüfungsfach (BLL) • Eigenständige individuelle schriftliche Dokumentation eines vereinbarten Themas in Anlehnung an ein Schulfach. • Prüfling verabredet mit einem Prüflehrer Thema zu Beginn von 13.1 . – !!!! Qualität des Themas auf Abiturniveau ! • Die Arbeit umfasst 20 bis 30 Seiten nach definierten Methoden und inhaltlichen Anforderungen. • Einbringen von Bundeswettbewerbsleistungen sind möglich. • Die Dokumentation wird von Erst- und Zweitkorrektor bewertet. • Die Endnote wird nach einem halbstündigen Kolloquium durch • eine AbiturPrüfungskommission festgelegt. • Die Endnote geht in die Abiturprüfung ein.

  15. Berufliche Orientierung Bewerbertraining in Zusammenarbeit mit einer Versicherung. WIWAG-Seminare in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberverband Berufliche Orientierung durch erfahrene Praktiker in der Schule Informationsmaterial Berufsinfotag in der Schule Besuch von Uni-Tagen in z.B. Kiel, Hamburg, Heide Trotz der Konzentration auf die schulischen Anforderungen vermitteln wir in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern Eindrücke und Erfahrungen durch Begegnungen mit Beruf und Studium, um den Berufsfindungsprozess bei den Jugendlichen anzustoßen.

  16. Präsenzpflicht Wer der Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht nicht nachkommt, hat unverzüglich über die Gründe einen Nachweis zu führen. Hierfür genügt im Allgemeinen eine schriftliche Erklärung der Eltern oder des/der volljährigen Schülers/Schülerin. Die Schule verlangt einen weiteren Nachweis (Attest), sofern angekündigte Leistungsüberprüfungen wie Klausuren, Referate, Präsentationen oder Test versäumt werden. Entzieht sich ein Schüler/eine Schülerin vorsätzlich der Leistungsfeststellung in einem Fach kann dieses Fach mit 0 Punkten bewertet werden. Dies kann dazu führen, dass ein Schuljahr wiedeholt werden muss. Die Schüler/Schülerinnen sind auf diese Möglichkeit vorher hinzuweisen und dies ist zu dokumentieren (siehe Erklärung) Die Gründe für ein Fernbleiben vom Unterricht sind der Schule stets schriftlich mitzuteilen. a) Krankheit: Wenn eine Schülerin/ein Schüler erkrankt, ist die Schule (Sekretariat Frau Warnholz unter 04331 14120) zwischen 8.00 und 9.00 Uhr telefonisch zu unterrichten, damit der Klassenlehrer informiert werden kann. Unverzüglich - d.h. innerhalb von zwei Schultagen nach der Rückkehr in die Schule ist die schriftliche Mitteilung an den Klassenlehrer zu übergeben, anschließend ist sie den Kurslehrerninnerhalb einer Woche unaufgefordert vorzulegen. Bei verspäteter Vorlage der Entschuldigung/ des Attestes gilt die Zeit als unentschuldigtes Fehlen – es folgen Sanktionen bis zur Entlassung. b) Beurlaubung : Muss ein Schüler/eine Schülerin aus anderen Gründen dem Unterricht fernbleiben (Vorstellungstermine, Prüfungen, praktische Fahrprüfung etc.), so muss er/sie sich rechtzeitig vorher durch den Klassenlehrer oder Oberstufenleiter beurlauben lassen und die Beurlaubung den betroffenen Lehrkräften vorlegen. Die Inhalte des Unterrichts sind nachzuarbeiten (incl. Hausaufgaben)

  17. Sprechstunde des Oberstufenleiters: • Donnerstag 10-14 oder nach Vereinbarung • E-Mail Kontakt unter : prey@hela-rd.de • Über Frau Warnholz unter 04331- 14120 • Good Luck

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