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Die neue gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium (ab 2010)

Die neue gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium (ab 2010). im Bildungszentrum Reutlingen-Nord W. Kopp & M. Schreiner. Struktur. Grundkonzeption Fächer, Kurse und Belegungspflicht Punktesystem und Noten Gleichwertige Leistungen Abiturprüfung Besondere Lernleistung Abrechnung

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Die neue gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium (ab 2010)

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Presentation Transcript


  1. Die neue gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium (ab 2010) im Bildungszentrum Reutlingen-Nord W. Kopp & M. Schreiner

  2. Struktur • Grundkonzeption • Fächer, Kurse und Belegungspflicht • Punktesystem und Noten • Gleichwertige Leistungen • Abiturprüfung • Besondere Lernleistung • Abrechnung • Termine und Internetadressen

  3. Das Gymnasium vermittelt Schülern mit entsprechendenBegabungen und Bildungsabsichten einebreite und vertiefteAllgemeinbildung, die zur Studierfähigkeit führt. • Das Gymnasium fördert insbesondere die Fähigkeit, • theoretische Erkenntnissenachzuvollziehen, • schwierige Sachverhaltegeistig zu durchdringen, • sowievielschichtige Zusammenhängezu durchschauen, zu ordnen und verständlich vortragen und darstellen zu können. • Aus dem Schulgesetz für Baden-Württemberg §8 Gymnasium

  4. Welche Fächer gibt es? * In diesen Fächern können im Verlauf der Kursstufennur 2 Kursebesucht werden.

  5. Was ist ein Kurs? • Der Unterricht in einem Fach über ein halbes Jahr wird Kurs genannt. • Beispiele: • Mathematik: 4 Kurse (12.1, 12.2, 13.1, 13.2) • Psychologie*: 2 Kurse (13.1, 13.2)

  6. Wie viele Stunden hat ein Kurs? • Vierstündige Kurse • Kurse in den Pflichtkernfächern • Kurse den Wahlkernfächern • Kurse in jeder Fremdsprache • (ausgenommen: spät beginnende können auch zwei- oder dreistündig sein) • Zweistündige Kurse • Kurse in jedem anderen Fach • Zweistündige Seminarkurse

  7. Welche Kurse müssen belegt werden? • Vierstündige Kurse (jeweils vier Kurse) • 3 Pflichtkernfächer • Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache aus dem Pflichtbereich der Sekundarstufe I • 1. Wahlkernfach • Eine weitere Pflichtfremdsprache aus der Sekundarstufe I oder • Physik oder Biologie oder Chemie • 2. Wahlkernfach • Jedes Fach aus dem Pflichtbereich

  8. Welche Kurse müssen belegt werden? • Zweistündige Kurse (jeweils vier Kurse) • Musik oder Bildende Kunst • Geschichte • Gemeinschaftskunde (12.1 & 13.2) bzw. Geographie (12.2 & 13.1) • Sonderfall: • Ist Wirtschaft Wahlkernfach, so werden Geographie in 12.2 und Gemeinschaftskunde in 13.2 erlassen, es sei denn, man wählt eines dieser Fächer als mündliches Prüfungsfach. • Religionslehre bzw. Ethik • Zwei der Fächer Physik, Chemie oder Biologie • Hinweis: • Ist eine Naturwissenschaft 4-stündig, so muss nur eine weitere zweistündig belegt werden, • Sport

  9. Kurszahl und Wochenstunden • 20 4-stündige Kurse • mind. 20 2-stündige Kurse • durchschnittlich 32 Wochenstunden pro Halbjahr (AGs werden mitgezählt) Zur Kurswahl mit Winprosa

  10. Wie wird in der Kursstufe und im Abitur bewertet? Bei der Leistungsbewertung werden die Punktzahlen nach folgender Tabelle – je nach Tendenz – zugeordnet.

  11. GFS/ gwL • Mögliche Formen • Schriftliche Hausarbeiten, Projekte, experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, Referate bzw. Präsentationen, mündliche Prüfungen, … • Rahmenbedingungen • Verpflichtung zu drei solcher Leistungen im Laufe der Kursstufe (eine vierte ist möglich) • Wahl von drei (vier) verschiedenen Fächern (jedes Fach ist wählbar) • Zusatz zu Klausuren, kein Ersatz, Gewichtung wie Klausur • Tutor koordiniert

  12. Schriftliches und mündliches Abitur • In der Abiturprüfung wird jeder Schüler in fünf Fächern geprüft. • Es gibt: • vier schriftliche Prüfungsfächer • ein mündliches Prüfungsfach

  13. Schriftliche Prüfungsfächer • Die vier schriftlichen Prüfungsfächer sind: • alle dreiPflichtkernfächer • Deutsch • eine Fremdsprache • Mathematik • ein Wahlkernfach

  14. Mündliches Prüfungsfach • Es müssen in der Abiturprüfung alle drei Felder abgedeckt werden. Das bedeutet: • Gesellschaftswissenschaften noch nicht schriftlich geprüft: • Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Feld (Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft, Religion oder Ethik) • oder eine besondere Lernleistung aus diesem Feld. • Gesellschaftswissenschaften bereits schriftlich geprüft: • Beliebiges Fach aus dem Pflichtbereich • oder eine beliebige besondere Lernleistung • (oder eine spät beginnende Fremdsprache)

  15. Sport, Musik, Kunst als mündliches Prüfungsfach • Bildende Kunst und Musik kann fachpraktische Teile enthalten. • Sport enthält einen mündlichen (Punktzahl wird einfach gewertet) und einen fachpraktischen Teil (Punktzahl wird doppelt gewertet).

  16. Zusätzliche mündliche Prüfung in einem schriftlich geprüften Fach Jeder Schüler kann – freiwillig oder unfreiwillig* – in bereits schriftlich geprüften Fächern zusätzlich mündlich geprüft werden. * bei Festlegung durch den Prüfungsvorsitzenden.

  17. Unterschiede in den beiden mündlichen Prüfungen

  18. Die besondere Lernleistung (bLL) • Teilnahme an einem Seminarkurs • Fachübergreifende Themenstellung • Wahl des individuellen Themas zu Beginn von 12.1 • Betreuung durch i.d.R. zwei Lehrkräfte • 2 Halbjahre + Dokumentation + Kolloquium • Bewertung als Einheit mit max. 60 Punkten (Leistungen der 2 Halbjahre + Dokumentation + Kolloquium) • Schülerbezogene Zuordnung zu einem Aufgabenfeld • Teilnahme an einem Bundes- oder Landeswettbewerb • Schulleitung entscheidet über Anerkennung • Zusätzlich Dokumentation und Kolloquium • Lehrkraft der Schule bewertet den Wettbewerbsbeitrag erneut (max. 30 NP), ebenfalls eine Dokumentation und ein Kolloquium (je 15 NP) • Jeder Schüler kann max. eine besondere Lernleistung erbringen.

  19. Die „Jokerfunktionen“

  20. Pflichtanrechnung in Block I • Kurse in den fünf Kernfächern (20 Kurse) • Mindestens 20 weitere Kurse, darunter (falls nicht anderweitig eingebracht) • Bildende Kunst oder Musik (2 Kurse) • Geschichte (4 Kurse) • Gemeinschaftskunde / Geographie (2x2 Kurse, Sonderfall Wirtschaft beachten) • 2 Naturwissenschaften (2 x 4) • Falls noch nicht enthalten: • Kurse des mündlichen Prüfungsfachs (4 Kurse)

  21. Wahlanrechnung in Block I • Zu diesen 40 Kursen können weitere Kurse angerechnet werden, wenn dadurch die durchschnittliche Punktzahl der Kurse ansteigt. • In diesem Fall wird die mittlere Punktzahl aller angerechneten Kurse bestimmt und diese mit 40 multipliziert. • Die besondere Lernleistung ist – falls sie nicht das mündliche Prüfungsfach ersetzt – auch im Block I anrechenbar. Dabei wird die erreichte Notenpunktzahl für die bLL verdoppelt, also sind maximal 30 Punkte anrechenbar.

  22. Mindestanforderungen • Block I (Qualifikationsphase) • mindestens 200 von 600 möglichen Punkten • maximal 20% der angerechneten Kurse mit weniger als 5 Notenpunkten (bis 44 Kurse darf man 8 „unterbelegen“, von 45 – 49 Kursen darf man 9 unterbelegen, ...) • kein belegpflichtiger Kurs mit 0 Punkten • Block II (Abiturprüfung) • mindestens 100 von 300 möglichen Punkten • in 3 Prüfungsfächer je mindestens 5 Punkte (einfache Wertung)

  23. Termine in 10 • Februar/März: Infophase über Inhalte und Anforderungen der Kurse durch Lehrkräfte • März: Abfrage der Koop-Kurse (verbindliche Meldungen) • März / April / Mai: • Durchführung der Basiswahl vor Osterferien (komplette Kurswahl einschl. Angabe von Prüfungsfächern und der besonderen Lernleistung) • Auswertung der Basiswahl (endgültiges Kursangebot / Schienenmodell) • Wer muss 4stündige Kurse umwählen? • Juli: Durchführung der Hauptwahl

  24. Termine in 11 / 12 • Nach Ausgabe des Zeugnisses für 11.2: • Festlegung des 4.schriftlichen Prüfungsfachs (ein Wahlkernfach) • Bei Belegung von zwei oder mehr Fremdsprachen: Wahl dieser Fremdsprachen als Pflicht- oder Wahlkernfach • Nach Ausgabe des Zeugnisses für 12.1: • Wahl des mündlichen Prüfungsfachs • Nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung: • Angabe der anzurechnenden Kurse • Entscheidung über Anrechnung der besonderen Lernleistung • Evtl. Festlegung der zusätzlichen mündlichen Prüfung

  25. www.cmh-soft.de • Klick auf „winprosa“ - „Serviceseiten für Schüler/innen“ Leitfaden Abitur 2012 NGVO(Abiturverordnung Gymnasien der Normalform) www.bzn.rt.bw.schule.de Präsentationen über die NGVO

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