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Die gymnasiale Oberstufe am THG

Die gymnasiale Oberstufe am THG. Die gymnasiale Oberstufe. www.thg-dinslaken.de Schule=> Oberstufe => Wahlhilfen. Die gymnasiale Oberstufe. Was ist „gymnasiale Oberstufe“?. Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildungsgang der Sekundarstufe I fort und schließt mit der Abiturprüfung ab.

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Die gymnasiale Oberstufe am THG

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Presentation Transcript


  1. Die gymnasiale Oberstufe am THG

  2. Die gymnasiale Oberstufe www.thg-dinslaken.de Schule=> Oberstufe => Wahlhilfen

  3. Die gymnasiale Oberstufe Was ist „gymnasiale Oberstufe“? Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildungsgang der Sekundarstufe I fort und schließt mit der Abiturprüfung ab. Der Besuch dauert in der Regel 3 Jahre. Eine Jahrgangsstufe kann wiederholt werden (Höchstverweildauer 4 Jahre).(In Ausnahmefällen ist eine weitere Wiederholung möglich.) Bei Nichtbestehen der Abiturprüfung kann die Jahrgangsstufe Q2 zusätzlich wiederholt werden.(Verweildauer 5 Jahre)

  4. Organisation Die gymnasiale Oberstufe Was ist neu gegenüber der Sekundarstufe I? • Kurse statt Klassen (Entschuldigungsverfahren) Beratungslehrer • Individ. Schullaufbahnplanung u. -beratung • Bewertungsbereiche Klausuren und „SoMi“ • Punktesystem in Qualifikationsphase • Neue Fächer (S, I, PA, SW, PL, IF, TC) • Kooperation mit OHG und EBGS

  5. Das Entschuldigungsverfahren • Alle SchülerInnen müssen jede Stunde, an der sie nicht teilgenommen haben, mit dem Entschuldigungsformular entschuldigen. • Bei Nichtvolljährigen Unterschrift eines Elternteils • Die Entschuldigung muss in der ersten Stunde nach dem Wiedererscheinen dem Lehrer zur Abzeichnung vorgelegt werden.

  6. Entschuldigung bei Klausuren Bis 12.00 Uhr Anruf im Sekretariat! Ansonsten verfällt der Anspruch auf Einräumung eines Nachschreibetermins =>Note ungenügend für die Klausur

  7. Auswirkung derFehlzeiten Wer mehr als 20 Stunden innerhalb von 30 Schultagen unentschuldigt fehlt, kann gemäß Schulgesetz entlassen werden.

  8. Organisation Die gymnasiale Oberstufe Wie ist die gymnasiale Oberstufe organisiert? Q2.2Q2.1Q1.2Q1.1 Abiturprüfung in 2 LK und 2 GK Qualifikationsphase 2 LK + 8 GK Einführungsphase EF 11 GK + 1 Vk

  9. Abschlüsse Die gymnasiale Oberstufe Welche Abschlüsse sind in der gymnasialen Oberstufe erreichbar? • Mittlerer Schulabschluss nach der Jahrgangsstufe 10 (EF) • Fachhochschulreife (schulischer Teil) nach der Jahrgangsstufe 11 (Q.1) • Allgemeine Hochschulreife(Abitur)

  10. Abschlüsse Die FHR nach der Q.1 berechtigt nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem einjährigen Praktikum zum Studium an einer Fachhochschule

  11. Wochenstunden in der Oberstufe • Anzahl der Wochenstunden in der gymn. Oberstufe: insgesamt 102 Absolutes Minimum: 100 Absolutes Maximum: 108 abhängig von der Blockung • Bandbreite je Jahrgangsstufe: 32 –36 Wochenstunden (durchschnittlich also 34 Wochenstunden => Nachmittagsunterricht ).

  12. Aufgabenfelder Die gymnasiale Oberstufe Welche Fächer werden angeboten? I Das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld Deutsch, Englisch,Französisch, Lateinisch (nur EF), Spanisch, Italienisch Kunst; Musik (nur EF), in Q1: IP, VP; Theater, KS, MW(?) Sport und Religion gehören keinem Feld an. II Das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld Geschichte, Erziehungswissenschaft, Philosophie, Erdkunde, Sozialwissenschaften III Das math. -naturwissenschaftlich-techn. Aufgabenfeld Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Informatik, Technik

  13. Wochenstunden in der Oberstufe • Planung der gesamten Schullaufbahn bereits jetzt erforderlich LuPO (Laufbahn und Planungstool Oberstufe) ermöglicht dies Verbindlich sind jetzt nur die Belegungen für die 10 (=Einführungsphase / EF)

  14. Die Einführungsphase (10) Belegverpflichtungen 11 Grundkurse evtl. 1 Vertiefungsfach (abhängig vom Leistungs-stand oder der Wochenstundenzahl) und • •Jedes Fach wird 3-stündig unterrichtet. Ausnahmen: neu einsetzende Fremdsprache (4-stündig), Vertiefungskurse: 2-stündig. • Ein Fachwechsel (Ausnahme: Vertiefungskurse) ist zum Halbjahr nicht möglich. • 34 Wochenstunden sind zu belegen. (z. B. EF.1 33 Std. und EF.1 35 Std.)

  15. Vertiefungsfächer • Zweistündige Halbjahreskurse • Halbjährlicher Wechsel ist möglich. • Förderung bei Leistungsdefiziten im Kernfachbereich: M, E • Über die Teilnahme entscheidet die Schule (Begrenzung der Teilnahme auf Schülerinnen und Schüler mit ausgewiesenem Förderbedarf = Note 4 und schlechter). • Keine Benotung, sondern qualifizierende Bemerkungen („teilgenommen“, „mit Erfolg teilgenommen“, „mit besonderem Erfolg teilgenommen“); • Fehlzeiten werden auf dem Zeugnis vermerkt. • Anrechnung auf Wochenstundenzahl, aber nicht versetzungswirksam • keine Anrechnung im Rahmen der Gesamtqualifikation. Zweistündige Halbjahreskurse (bis zu 4 in der EP, bis zu 2 in der QP). Halbjährlicher Wechsel ist möglich. Förderung bei Leistungsdefiziten im Kernfachbereich: D, M, Fremdsprache. Integraler Bestandteil des Fächerangebotes der Schule. Über die Teilnahme entscheidet die Schule (Begrenzung der Teilnahme auf Schülerinnen und Schüler mit ausgewiesenem Förderbedarf). Keine Benotung, sondern qualifizierende Bemerkungen („teilgenommen“, „mit Erfolg teilgenommen“, „mit besonderem Erfolg teilgenommen“); Fehlzeiten werden auf dem Zeugnis vermerkt. Anrechnung auf Wochenstundenzahl, aber nicht versetzungswirksam und keine Anrechnung im Rahmen der Gesamtqualifikation. Vertiefungsfächer

  16. Sport als 4. Abiturfach • Sportliche Leistungsfähigkeit (LK-Niveau, Ausdauerleistung) • Vertiefung des Theorie – Praxis – Bezuges. • Klausurpflichtin der EF • Im Abitur: Praktische Prüfung + mündliche Prüfung • Mathe weiteres Abifach

  17. Schriftlichkeit in Stufe EF 2 Klausuren / Hj. M D Alle Fremdsprachen 1 Klausur / Hj. In einer Gesellschaftswissenschaft (Ek, Ge, Pa, Pl, Sw) In einer Naturwissenschaft (PH, BI, CH) Weitere Fächer freiwillig

  18. Versetzungsordnung EF -> Q1 Grundlage der Versetzung 9 Pflichtkurse 1 Wahlpflichtkurs + 10 Fächer = Mahnungsfrist: 10 Wochen Versetzt ist, wer in den 10 Fächern... ... ausreichende oder befriedigende Leistungen ... höchstens einmal mangelhafte Leistungen erbracht hat

  19. Versetzungsordnung EF => Q1 5 im Kernfachbereich (D,M, fortgef. FS): Versetzung nur bei Ausgleich durch eine 3 im Kernfachbereich ! kein Ausgleich im Kernfachbereich : Versetzung nur durch NP!

  20. Latinum 9.2 9.1 EF.1 EF.2 Latinum Kl.6 4 Kleines- Kl.6 4 5 5 Latinum 4 5 5 Kl.6 Kl.6

  21. Die Qualifikationsphase Belegverpflichtungen insgesamt: 38 - 40 anrechenbare Kurse evtl. Projektkurs 2 Leistungskurse + und 8 Grundkurse Leistungskurse werden 5-stündig unterrichtet. Grundkurse werden 3-stündig unterrichtet. Ausnahmen: neu einsetzende Fremdsprache: 4-stündig Projektkurse: 2-stündig

  22. Projektkurse • Angebot als zweistündiger Jahreskurs in Q1 => Die Belegung ist optional / freiwillig ! • Abgrenzung von der Obligatorik des Lehrplans => individuelles Thema im Rahmen eines vom Lehrplan unabhängigen Oberthemas • Ziel: Präsentation eines selbständig konzipierten und erarbeiteten Produktes • Anbindung an ein Referenzfach aus der Qualifikationsphase wie z. B. Englisch oder Ge • Jahresnote am Ende des PK, Anrechnung im Umfang von 2 Grundkursen (Gk-Niveau) • Die Belegung entpflichtet von der Erstellung einer Facharbeit.

  23. Projektkurse Folgende Angebote sind in der Planung: • Im Bereich Ku/E: Oberthema „Bild und Text“ • Im Bereich Ge: Oberthema „Dinslaken“ • Im Bereich E: Wirtschaftsenglisch • Im Bereich IF/Sw: Microcontroller und ihre gesellschaft- lichen Auswirkungen

  24. Pflichtbelegung Geschichte/SoWi Pflichtbelegung von Geschichte und SoWi Wer in der EF nicht GE und/oder SW belegt und bis zum Ende der Q1 fortsetzt, muss PflichtbelegungGSW in der Jgst. Q2 Zusatzkurse in GE und/oder SW belegen ( 3-stündig )

  25. Die gymnasiale Oberstufe Fremdsprachenbedingungen • Für Schüler, die in der Sek I zwei Fremdsprachen gelernt haben (1. FS: 5-9; 2. FS: 6-9) I. Eine aus S I fortgef. Fremdsprache (1. FS ab 5 oder 2. FS ab 6) Belegung bis Q2.2 oderII. fFS bis EF.2 und nFS EF-Q2 (4-stündig) als GK. Belegung bis Q2.2 2.Für Einsprachler: fFS bis EF.2 und nFS EF-Q2 (4-stündig) als GK. Belegung bis Q2.2 3. Schüler/innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist: Die Pflichtbelegung in der fortgef. FS kann durch eine Feststellungsprüfung in der Muttersprache Ende 9 und Ende 10 ersetzt werden.

  26. Die gymnasiale Oberstufe www.thg-dinslaken.de Schule=> Oberstufe => Wahlhilfen Informationen zu den neuen Fächern Bedienungsanleitung LuPO PPP “Die gymnasiale Oberstufe”

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