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Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium. Grundlagen & Struktur der Oberstufe Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die Leistungsmessung und Notengebung Die besondere Lernleistung Das Abitur Zeitpunkte der Entscheidungen Wiederholung. 2.

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Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

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  1. Die gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasium

  2. Grundlagen & Struktur der Oberstufe Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die Leistungsmessung und Notengebung Die besondere Lernleistung Das Abitur Zeitpunkte der Entscheidungen Wiederholung • 2 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014

  3. Grundlagen und Struktur - ALLGEMEINES Die Oberstufe am Gymnasium umfasst 2 Schuljahre: • Die Qualifikationsphase oder Kursstufe • Die 4 Halbjahre der Kursstufe bilden eine pädagogische Einheit: • Innerhalb der Kursstufe gibt es keineVersetzung • 4 Halbjahreszeugnisse, Noten gehen in das Abiturzeugnis ein (2/3 der Gesamtqualifikation) • 3 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg -

  4. Grundlagen und Struktur – EINTEILUNG DER FÄCHER • 4 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg -

  5. Grundlagen und Struktur – AUFGABENFELDER • Die Fächer sind eingeteilt in 3 Aufgabenfelder: • Das sprachlich-literarisch-künstlerische • Das gesellschaftswissenschaftliche • Das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Aufgabenfeld ist bei der Wahl der Prüfungsfächer in der Abiturprüfung wichtig! • 5 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014

  6. Wahl der Kurse – GRUNDLEGENDES • Die Schülerinnen und Schüler können ihre Fächer aus dem Fächerangebot wählen. Sie sind dabei aber nicht ganz frei, sondern an gewisse Regeln gebunden: • Sie müssen • fünf Kernfächer (aus dem Pflichtbereich) • mindestens 20 Kurse* aus weiteren Fächern • belegen. * Kurs : Unterricht in einem Fach im Zeitraum eines Halbjahres • 6 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014

  7. Wahl der Kurse – KERNFÄCHER • Deutsch • Mathematik • eine Fremdsprache • eine weitere Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft • ein weiteres Fach • (auch eine weitere Fremdsprache oder • eine zweite Naturwissenschaft) (alle Kernfächer sind aus dem Pflichtbereich, Naturwissenschaft: Physik, Chemie oder Biologie) • 7 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014

  8. in allen vier Halbjahren: Geschichte Religion oder Ethik Musik oder Bildende Kunst Zwei Naturwissenschaften (insgesamt) Sport Gemeinschaftskunde Geographie jeweils im Umfang von 2 Wochenstunden Wahl der Kurse – BELEGPFLICHTIGE FÄCHER - falls nicht als Kernfächer belegt - • 8 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014

  9. Im Durchschnitt sind pro Halbjahr mindestens 32 Wochenstundenin Kursen oder Arbeitsgemeinschaften zu besuchen! Wahl der Kurse – ZAHL DER UNTERRICHTSSTUNDEN • 9 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014

  10. Wahl der Kurse – WAHLBEISPIELE I II 32 h 30 h Deutsch Deutsch Kernfächer Kernfächer Mathematik Mathematik Englisch Englisch Biologie Französisch 20 h 20 h Geschichte Geschichte Bildende Kunst Bildende Kunst weitere Fächer weitere Fächer Gk Geo Geo Gk Gk Geo Geo Gk Religionslehre Religionslehre Chemie Chemie Sport 10 h Biologie 12 h Sport Weitere Fächer oder AG‘s erforderlich! • 10 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014

  11. Astronomie Informatik Literatur und Theater Philosophie Psychologie Grundlagen und Struktur – WAHLBEREICH • 11 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014

  12. Leistungsmessung und Notengebung – NOTENSTUFEN Es gibt nur ganze Noten und Punkte! Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht besucht! • 12 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014

  13. Leistungsmessung und Notengebung – ZAHL DER KA • 13 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014

  14. Zusätzlich zu den Klassenarbeiten muss jeder Schüler 3 andere Leistungsnachweise erbringen Sie sind je wie eine Klassenarbeit zu bewerten in Gewichtung und in Anforderungen – Sie sind in verschiedenen Fächern zu erbringen (möglichst in den ersten 3 Halbjahren) Der Schüler kann eine 4. GFS wählen. (bei Wahl muss diese dann auch erbracht werden) Leistungsmessung und Notengebung – GFS • 14 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014

  15. Besondere Leistungen in den Arbeitsgemeinschaften Chor und Orchester in Schulsportwettkämpfen können auf Antrag bei der Leistungsbewertung in den Fächern Musik bzw. Sport mitberücksichtigt werden. Leistungsmessung und Notengebung – BESONDERHEITEN Musik und Sport • 15 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014

  16. Seminarkurs Besuch von zwei Kursen in den ersten beiden Halbjahren mit fächerübergreifendem Thema einschl. Kolloquium und Dokumentation Arbeit aus einem Wettbewerb Bedingung: oberstufen- und abiturgerechtes Anforderungsprofil – Genehmigung der Schulleitung Die besondere Lernleistung - ALLGEMEINES • 16 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014

  17. Die besondere Lernleistung wird durch die beteiligten Fachlehrer einem der drei Aufgabenfelder zugeordnet. Es wird eine Gesamtnote erteilt. Diese kann dann: u. U. anstelle des mündlichen Prüfungsfaches in der Abiturprüfung gewertet werden oder in doppelter Wertung im Block I der Gesamtqualifikation berücksichtigt werden (oder auch nicht in die Wertung einbezogen werden) Die besondere Lernleistung - WERTUNG • 17 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014

  18. Das Abitur - PRÜFUNGSFÄCHER • 18 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014

  19. Abdecken aller drei Aufgabenfelder durch die Prüfungsfächer Bedingung: Kurse der Prüfungsfächer müssen in allen 4 Halbjahren besucht werden Aus dem Wahlbereich ist Informatik als mündliches Prüfungsfach nur dann wählbar, wenn der Unterricht in diesem Fach bereits in Klasse 11 besucht wurde Das Abitur – WAHL DER PRÜFUNGSFÄCHER • 19 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014

  20. Das Abitur – PRÜFUNGSFACHKOMBINATIONEN Deutsch Schriftliche Prüfung Mathematik Fremdsprache Fremdsprache Biologie, Chemie, Physik Bildende Kunst, Musik, Sport Geschichte, Geographie, Gemeinschafts- kunde, Wirtschaft, Religionslehre, Ethik Mündliche Prüfung Fremdsprache, BK, Musik, Geschichte, Geographie, Ge- meinschaftskunde, Religionslehre/Ethik, Biologie, Chemie, Physik Sport, Informatik, Besondere Lernleistung Geschichte, Geographie, Ge- meinschaftskunde, Wirtschaft Religionslehre, Ethik, Besondere Lernleistung mit gesellschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt • 20 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014

  21. Präsentation des Themas oder der Aufgabe in zusammenhängender Rede anschließendes Prüfungsgespräch zur Einordnung des Themas in größere Zusammenhänge (Dauer: etwa 20 Minuten für jedes Fach und jeden Prüfling) Das Abitur – MÜNDLICHE ABITURPRÜFUNG • 21 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014

  22. Gesamtqualifikation - ALLGEMEINES Die Gesamtqualifikation wird in 2 Blöcken ermittelt: Gesamtqualifikation max. 900 Punkte Block I max. 600 Punkte BlockII max. 300 Punkte Block I: Summe der Punkte von mindestens 40 Kursen der Qualifikationsphase Block II: Summe der Punkte der Abiturprüfung • 22 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014

  23. Gesamtqualifikation - ZUSATZBEDINGUNGEN 0 mal 0 Außerdem: Kein belegpflichtiger Kurs mit Null Punkten! Block I max. 600 Punkte BlockII max. 300 Punkte min. 200 Punkte In jedem Block muss mindestens 1/3 der Maximalpunktzahl erreicht werden: Min. 100 Punkte In Block II: mindestens 100 Punkte In 3 Fächern jeweils mind. 20 Punkte In Block I: mindestens 200 Punkte • 23 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014

  24. Gesamtqualifikation – BLOCK I (Bedingungen) Höchstens 20% der angerechneten Kurse mit jeweils weniger als 5 Punkten! (bei 40 – 44 angerechneten Kursen: max. 8 Kurse, bei 45 – 49: max. 9!) • 24 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014 Mindestens 40 belegte Kurse

  25. den Noten der Prüfung in den einzelnen Fächern in vierfacher Wertung. Gesamtqualifikation – BLOCK II Die Punktsumme in diesem Block setzt sich zusammen aus: • 25 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014

  26. Gesamtqualifikation – Zulassung zur schriftlichen Prüfung Grundsatz: Es muss nach dem bisherigen Stand möglich sein, die allg. Hochschulreife zu erhalten d.h. Mindestbelegpflicht ist erfüllt Wahl der Prüfungsfächer entspricht den Bedingungen 200 Punkte in Block I sind erreichbar Kein anrechnungspflichtiger Kurs mit 0 NP Weniger als 9 anrechnungspflichtige Kurse unter 5 NP • 26 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014

  27. Das Abitur – Besonderheiten schriftliche Prüfung In Bildender Kunst, Musik und Sport enthält die Prüfungeinen schriftlichen und einen fachpraktischen Teil. Beide Teile werden gleich gewichtet • 27 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014

  28. In Bildender Kunst und Musik kann die Prüfung fachpraktische Teile enthalten In mündlichen Prüfungsfach Sport besteht die Prüfung aus einem fachpraktischen Teil und einem mündlichen Teil. Das Abitur – Besonderheiten mündliche Prüfung • 28 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014

  29. kann als mündliches Prüfungsfach nur wählen, wenn das entsprechende Fach (in Religion der gleichen Konfession) in der gesamten Kursstufe besucht wurde das Fach auch in der vorhergehenden Klasse 11 bzw. 10 besucht oder in einer Prüfung im 1. Halbjahr entsprechende Kenntnisse nachgewiesen wurden Das Abitur – SPEZIELLE REGELUNGEN Religion und Ethik • 29 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014

  30. Wer (aus gesundheitlichen Gründen) vom Sportunterricht befreit ist, - muss Ersatzkurse für die fehlenden Kurse in Sport besuchen - kann Sport nicht als Prüfungsfach wählen Das Abitur – SPEZIELLE REGELUNGEN Sport • 30 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014

  31. kann als mündliches Prüfungsfach nur gewählt werden, wenn durch die schriftlichen Prüfungsfächer alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sind auch in der vorhergehenden Klasse 11 bzw. 10 Unterricht in Informatik besucht wurde. Das Abitur – SPEZIELLE REGELUNGEN Informatik • 31 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014

  32. kann nur als Kernfach belegt werden gleichzeitig zu Wirtschaft sind nur die Kurse in Gemeinschaftskunde im 1. Halbjahr und Geographie im 3. Halbjahr zu belegen Gemeinschaftskunde oder Geographie können aber nur dann als mündliches Prüfungsfach gewählt werden, wenn beide Kurse besucht werden Das Abitur – SPEZIELLE REGELUNGEN Wirtschaft • 32 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014

  33. Zeitpunkte der Entscheidungen • 33 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014

  34. Wiederholung • 34 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014 Jahrgangsstufe 1: Einmalige Wiederholung möglich, wenn • die vorangehende Klasse nicht wiederholt wurde • am Ende des 2. Halbjahres feststeht, dass keine Zulassung zur schriftlichen Prüfung möglich ist • in Härtefällen Halbjahre 2 oder 3:einmalige Wiederholung möglich, wenn • die vorangehende Klasse nicht wiederholt wurde • in besonderen Härtefällen

  35. Wiederholung • 35 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 05.11.2014 Bei Nichtzulassung zur schriftlichen Prüfung: • 2. und 3. Halbjahr können wiederholt werden • oder das 3. Halbjahr entweder • nach halbjähriger Unterbrechung • oder nach dem Besuch des 4. Halbjahrs Bei Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung oder Nichtbestehen der Abiturprüfung: • Die Halbjahre 3 und 4 Die Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden!

  36. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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