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Energieförderung und Finanzielles

Energieförderung und Finanzielles. Wer unterstützt Sie finanziell beim Sanieren?. Kanton. Energieversorger. Gemeinde. Bund. Erkundigen Sie sich frühzeitig. Förderprogramme von Gemeinden. Viele Gemeinden unterstützen ihre Bewohnerinnen und Bewohner bei energetischen Modernisierungen.

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Energieförderung und Finanzielles

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Presentation Transcript


  1. Energieförderung und Finanzielles

  2. Wer unterstützt Sie finanziell beim Sanieren? Kanton Energieversorger Gemeinde Bund Erkundigen Sie sich frühzeitig.

  3. Förderprogramme von Gemeinden Viele Gemeinden unterstützen ihre Bewohnerinnen und Bewohner bei energetischen Modernisierungen. Gemeinde Erkundigen Sie sich frühzeitig.

  4. Förderprogramme von Gemeinden Auszug aus: www.energiefranken.ch

  5. Der Kanton unterstützt Sie beim Modernisieren • Wärmeerzeugung mit Sonnenkollektoren • Wärmenetze • Biogasproduktion • Information und Beratung • Vorgehensberatung Kanton Finanzielle Beiträge des Kantons.

  6. Wärmeerzeugung mit Sonnenkollektoren • 4–6 m2 Kollektorfläche können rund 50 % des Warmwasserbedarfs einer Familie mit 4 Personen erzeugen • Beiträge nach Kollektorfläche: • Fr. 2000.– pauschal für 4–10 m2 • zusätzlich Fr. 150.– je m2über 10 m2 Solarduschen – ein tolles Gefühl.

  7. Information und Beratung • Weiterbildung fördern • Informationsanlässe unterstützen • Minergie-P Zertifizierungskosten • Minergie-Eco Zertifizierungskosten • und weitere Anlässe im Kanton werden finanziell unterstützt.

  8. Vorgehensberatung mit Bericht und Gespräch • Die Vorgehensberatung bildet eine gute Grundlage für die Planung der Sanierung. • Förderbeiträge: • Fr. 800.– bei EFH/Doppel-EFH • Fr. 1200.– bei MFH min. 3 Wohnungen) • Fr. 1500.– bei MFH mit max. 33 % nicht zu Wohnzwecken genutzter beheizter Fläche Zuerst beraten lassen, erst dann sanieren.

  9. Förderbeiträge rechtzeitig beantragen Massnahmen erst ausführen, wenn die Zusicherung vorliegt.

  10. www.dasgebaeudeprogramm.ch • Läuft seit Januar 2010; Dauer des Angebots: 10 Jahre • Schweiz: Jedes Jahr 130 Mio. Franken der CO2-Abgabe • St.Gallen: Jedes Jahr etwa 5–7 Mio. Franken für energetische Gebäudemodernisierungen. Investitionsvolumen 30–40 Mio. Franken • Ansprechpartner ist der Kanton Bund Das Gebäudeprogramm

  11. Was wird gefördert? Fenster Wand, Dach, Boden – gegen aussen oder Erdreich (<2m) Wand, Dach, Boden – gegen unbeheizt oder Erdreich (> 2m) A B B C B A A C C C B 2 m B C C Fensterersatz und Dämmung der Bauteile werden gefördert.

  12. Beiträge: Ersatz der Fenster A • Fr. 40.– je m2 Mauerlichtmass • U-Wert Glas ≤ 0.70 W/m2K entspricht 3-fach Glas • Abstandhalter aus Kunststoff oder Edelstahl einsetzen A A Fr. 40.– je m2.

  13. Beiträge: Wand, Dach, Boden – gegen aussen B • Fr. 40.– je m2 gedämmte Fläche • U-Wert Wand ≤ 0.20 W/m2K entspricht etwa 18 cm Dämmung B B B B Fr. 40.– je m2.

  14. Beiträge: Wand, Dach, Boden – gegen unbeheizt C • Fr. 15.– je m2 gedämmte Fläche • U-Wert Wand ≤ 0.25 W/m2K entspricht etwa 14 cm Dämmung C C C C C Fr. 15.– je m2.

  15. Bedingungen • Bereits beheizte Bauten, welche vor dem Jahr 2000 erstellt wurden. • Mindestbeitrag je Gesuch: 3000 Franken • Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden Modernisieren ist in Etappen möglich.

  16. Finanzierung Eigenmittel Hypothek aufstocken

  17. Was ist bei der Aufstockung der Hypothek zu beachten? • Unterschiedliche Anforderungen, je nach Belastung und finanzieller Situation • Umfassende Unterlagen und ein gutes Konzept vorbereiten • Kosteneinsparungen: tiefere Brennstoffkosten durch energetische Sanierungen, klar mitteilen Angebote der Finanzinstitute vergleichen.

  18. Verändert Sanieren die steuerliche Situation? • Steueramt Kanton St.Gallen, Merkblatt 24 (Auszug):Die Energiespar- und Umweltschutz-investitionen sind grundsätzlich den Unterhaltskosten gleichgestellt. Im Einzelnen gilt folgende Regelung:a) Bei Investitionen, die in den beiden Jahren nach der Anschaffung des Hauses vorge-nommen werden, sind die entsprechenden Aufwendungen zur Hälfte abzugsberechtigt.b) Bei Investitionen, die vom dritten Jahr an vorgenommen werden, sind die Aufwendungen vollumfänglich abzugsberechtigt. Energetische Sanierungen gelten als Unterhaltskosten.

  19. Die Lösung • Informationen einholenInformieren Sie sich frühzeitig bei Gemeinde, Kanton, Bund und Unternehmen über Förderbeiträge • Gesuch stellenStellen Sie das Gesuch für Förderbeiträge immer vor der Ausführung • Angebote nutzenNutzen Sie die Angebote der Förderprogramme

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