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6.12.2005, FU-Berlin

6.12.2005, FU-Berlin. "Raumplanung zwischen Politik und Verwaltung" – Planungsthemen, Probleme und Aufgaben im Bundesland Brandenburg Stefan Krappweis Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin

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  1. 6.12.2005, FU-Berlin "Raumplanung zwischen Politik und Verwaltung" – Planungsthemen, Probleme und Aufgaben im Bundesland Brandenburg Stefan Krappweis Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg

  2. Konflikttreppe der gem. Landesplanung Landesplanungskonferenz • Factory-Outlet-Center, Eichstädt, restriktive Linie zu FOC Staatssekretäre • Einkaufszentren Borsig-Gelände Berlin-Tegel Bedenken Bbg; mit Auflagen befürwortet Märkische Spitze“ in Berlin-Marzahn Bedenken Bbg; mit Auflagen geduldet • Möbelmarkt Walter in Vogelsdorf Bedenken Bln; mit Auflagen befürwortet • Multiplex-Kino in Wildau Bedenken Bln; abgelehnt, mangels Ziel vor LEP eV-Inkraftsetzung verwirklicht

  3. Brandenburg und Berlin Brandenburg • 2,57 Mio. EW • 86 EW/km² • 421 Gemeinden eV Bbg: • 0,99 Mio. EW • 224 EW/km² äE: 62 EW/km² Berlin: • 3,39 Mio. EW • 3.800 EW/km²

  4. Themen • Landesentwicklungsplan Zentrale Orte • Leitbild • Stadtumbau • LEP BB • Weitere Aufgaben der Raumplanung

  5. 1. Prognoseschock 2003 - „Baustellen“

  6. Brandenburg + 63.000 EW (+6,6 %) -182.000 EW (-7 %) -244.000 EW (-14,9 %)

  7. Brandenburg – Umverteilung

  8. 3.0 2.5 2.0 1.5 Westdeutschland Ostdeutschland 1.0 0.5 0.0 1950 1960 1970 1980 1990 2000 Geburtenrate:Vergleich alte/neue Länder Quelle: Statistisches Bundesamt

  9. Alters-„Pyramiden“ Brandenburg • 2002 2020 2050 • Kinderjahrgänge wie zu Kriegszeiten Altersschwerpunkt rückt immer weiter nach oben Demo-grafisches Echo des Wendeknicks

  10. Brandenburg 2001 bis 2020 • mehr Zuwanderung(Berlin, Ausland) als Abwanderung (alte Länder): +87.000 EW • aber zu wenig Geburten: -268.300 EW = -182.000 EW (-7 %) (entspricht EW-Zahl des Landkreises Märkisch- Oderland) 2002 2003 Geburten-/Sterbesaldo: - 8.794 -8.892 • Wanderungssaldo: -1.871 +1.034 • Verhältnis 4,7:1

  11. Problem Abwanderung • Alterspezifische Wanderungssalden (Summe der Jahre 1991 bis 1999) mit anderen Bundesländern (gestapelte Werte)

  12. LändervergleichProblem „Wendeknick“ Krippe (unter 3-Jährige) Kita (3-6-Jährige) Quelle: http://www.destatis.de/presse/deutsch/pk/2004/kindertagesbetreuung_2002i.pdf

  13. LEP I Gesamt: 152

  14. Was ist Daseinsvorsorge in Zentralen Orten? Konzentration von Infrastruktur- und Dienstleistung Gesundheit, Bildung, Soziales, Einzelhandel und Mobilität • Land: Krankenhäuser, Hochschulen,SPNV, Landesstraßen • Kreise: weiterführende Schulen, öffentlicher Personennahverkehr, Musikschulen, VHS • Kommunen: Kita, Grundschule, Jugendeinrichtungen, Senioreneinrichtungen, Kommunalverwaltungen • private Träger, z.B. Einzelhandel, ärztliche Versorgung (Kassenärztliche Vereinigung), Kultur- und Freizeiteinrichtungen

  15. Demografie und Daseinsvorsorge Schulnetzplanung - Bestimmung Schuleinzugsgebiete: Verhältnis eines Schülerjahrgangs zur Gesamtbevölkerung (Mantelbevölkerung) • 15-Jährige heute: 1,5 % , • Neugeborenen-Jahrgang 2003: 0,7% Konsequenz Sekundarschule (2-zügig, 20 Schüler je Klasse abzüglich Gymnasiasten und Schülern an Privatschulen): • Einzugsgebiet heute: 4.200 EW • Einzugsgebiet 2015: 9.000 Einwohner

  16. Tragfähigkeit und Erreichbarkeit

  17. LEP ZOS (Entwurf) Gesamt 63

  18. 2. Leitbild alt: Dezentrale Konzentration Gesamt: 36, davon 11 REZ; Unterschied REZ- und ZO

  19. „Leitbild ablösen“ • RWK-Auswahlkriterien: • > 20.000 EW • - Branchenschwerpunktort • - Internationale Orientierung • Kooperation mit Hochschulen • Ziel: Querschnittsförderung 1993: 2005: • 36 Schwerpunkte 15 RWK • (45 Gemeinden) 26 Gemeinden • 5 categories 1 Kategorie • äE: 22 (25) eV: 14 (20)

  20. Leitbild: Stärken stärken – Wachstum fördern

  21. Leitbild: Stärken stärken – Wachstum fördern • 16 Wachstumsbranchen (Branchen-Kompetenzfelder) • 67 Branchen-Schwerpunktorte • (branchenspezifische Infrastrukturen fördern, GA-I) • GA-G-Förderung: • 1. Basisförderung 17,5 % • Alle Unternehmen mit förderfähigen Investitionen • 2. Potentialförderung 17,5 % • Erweiterungsinvestitionen: im Branchen-Kompetenzfeld • Neuansiedlungen: Branchen-Kompetenzfeld und Branchen-Schwerpunktort • 3. KMU-Zuschlag < 2,5 Mio. € (15 %)

  22. 3. Stadtumbau - Abschied von der Platte

  23. Stadtumbau Ost in Brandenburg • 2002 – 2009: 238,5 Mio. € (Bundes-, Landes- und kommunale Mittel) • 50 % Rückbau, 50 % Aufwertung • Abriss von 44.000 WE möglich Leerstand: • Plattenbau und unsanierte Altbauten • 165.000 WE • 59.000 WE (ca. 35 %) in 22 Stadtumbaustädten • 66.000 WE (ca. 40 %) in anderen Städten > 5.000 EW • 40.000 WE (rund 25 %) in Orten < 5.000 EW • 50 Unternehmen mit > 15 % Leerstand

  24. Städte als „Anker im Raum“ 2005 nach Gebietsreform: • 112 Städte, dav. 89 im äE • 66 % aller EW in Städten Koalitionsvertrag 2004-2009: • Öffentliche Investitionen und Behördenstandorte auf zentrale Orte und Schwerpunktorte konzentrieren. • Hauptorte der Gemeinden und Stadtkerne stärken. • Wohneigentumsförderung auf innerstädtische Entwicklungsgebiete konzentrieren • (Nur noch) bedarfsgerechte Verkehrsinfrastruktur sicherstellen

  25. 4. Planung für die Zukunft – LEP BB Regierungschefs am 24.6.2005 („6-Punkte-Plan“): • Leitbild, das Wachstum fördert, nicht Ausgleich herstellt, Leitbild der Dezentralen Konzentration ablösen • Im LEPro nur noch Grundsätze aufstellen (Ziele in RO-Plänen), stark verschlanken • Aus 3 Plänen einen machen: LEP eV, LEP I und LEP GR zu LEP BB • steuern • verschlanken • integrieren

  26. Koalitionsvertrag Brandenburg 2004-2009 • Stadtentwicklung • Wohneigentumsförderung auf innerstädtische Entwicklungsgebiete, die städtische Sanierungsfunktionen besitzen, zu konzentrieren • Verkehr • Der Auseinanderentwicklung der Teilräume entgegenwirken • (Nur noch) bedarfsgerechte Verkehrsinfrastruktur sicherstellen • Noch stärker innovative und alternative Bedienungskonzepte entwickeln und umsetzen (Pilotprojekt Impuls 2005) • Ländliche Entwicklung • Die Förderung von Abwasseranlagen erfolgt auf Grundlage kommunaler Abwasser-beseitigungskonzepte, die den demografischen Wandel zu berücksichtigen haben. •  Berlin-Brandenburg • Hochschulplanung abstimmen. • Krankenhausplanung abstimmen und Aufgaben arbeitsteilig erledigen • Defizite im bisherigen Abstimmungsverfahren im engeren Verflechtungsraum durch gemeinsames Verkehrsplanungsreferat beseitigen • Gemeinsame Aufgabenerledigung im Fort- und Ausbildungsbereich des Polizei- und Justizvollzugsdienstes sowie der kriminologischen Forschung Bildung • Oberschule ersetzt die bestehenden Schulformen Gesamtschule und Realschule • Abitur nach 12 Jahren Medizinische Versorgung und Pflege • Sicherung der medizinischen Versorgung in der Fläche Raumordnung • Anpassung landes- und regionalplanerischer Grundlagen an demografische Entwicklung, finanzpolitische Rahmenbedingungen und wirtschaftspolitische Schwerpunktsetzungen hat Priorität. • Landesentwicklungsplan I (Zentrale Orte) überarbeiten: Hierarchie der Zentralitätsstufen reduzieren, Teilfunktionen vermeiden, weniger zentrale Orte ausweisen. Zentralörtliche Funktion an den Hauptort der Gemeinde binden. • Änderungsbedarf LEPro überprüfen • LEP eV u.a. unter dem Aspekt des demografischen Wandels überarbeiten. • Öffentliche Investitionen und Behördenstandorte auf zentrale Orte und Schwerpunktorte konzentrieren. • Hauptorte der Gemeinden und Stadtkerne stärken.

  27. Planung für die Zukunft Überörtliche Probleme: Zu viel • Menschen am falschen Ort (Sub-/Desurbanisierung) • Häuser (Flächenverbrauch) • Autos (Dispersion) • Konzentration und Desintegration im Einzelhandel • C02 (Energieverbrauch, Erneuerbare Energie) • Hochwasser • Konversionsflächen Zu wenig • Menschen (Demografischer Wandel, ZO) Gemeindegebietsreform macht RO-Ziele unscharf

  28. + Zuwachs Wohnbauflächen Gewerbeflächen Handel + Dienstleistungen (Kaufkraft/Konsum, Tertiärisierung) Freizeit-, Erholungsflächen (Wochenendhaus, Ferienhaus, Camping) Straßen, Flughäfen, Wasserstraßen Abnahme Militärflächen Bahnflächen (Rückzug aus der Fläche, Güterbahn) Industrieflächen (Altindustrie) Trend Siedlungs- und Verkehrsflächen

  29. Zeit und Raum • steigende Reisegeschwindigkeit, sinkender Raumwiderstand, • Konstantes Zeitbudget für Verkehr (5 % von 24 Std.=75 Min) Mobilität in Deutschland 2002, http://www.kontiv2002.de/pdf/mid_projektpraesentation_2_september.pdf • Konstante Reisezeit und wachsende Stadtregion • Stadtregion als „Stundenraum“ • Fußgängerstadt: 4-5 km/h • Pferdebahnstadt: 8 km/h • Straßenbahnstadt: 20 km/h • S-Bahnstadt: 40 km/h • Autostadt: 60 km/h (Stadtautobahnen) 5. 11.304 km² 4. 5.024 km² 3. 1.256 km² 2. 200 km² 1. 50-80 km² „Die Geschichte der Stadt ist die Geschichte des jeweils schnellsten Verkehrsmittels“

  30. Flächenverbrauch http://slws1.bau-verm.uni-karlsruhe.de/module/bodennutzung/bodenflaesta/bodenflaesta.html#fl1

  31. Raumordnung Lösung ohne Planung: 1. Vor dem Auto: 2. automobil: Lösung mit Planung: Festlegung: • Orte mit Einwohnerwachstum (Zentrale Orte: OZ, MZ) • Orte mit Eigenentwicklung

  32. 5. Weitere Aufgaben der GL • (Aufstellung von Raumordnungsplänen) • Aufsicht über Regionalplanung, Genehmigung RP • Anpassung Bauleitplanung • Zielabweichungsverfahren • Untersagungsverfahren • Raumordnungsverfahren • Braunkohlensanierungspläne • Raumordnungsbericht alle 4 Jahre • Nachbarabstimmung

  33. Zielabweichungsverfahren (§ 11 ROG) Im Einvernehmen mit fachlich berührten Stellen, im Benehmen mit betroffenen Gemeinden (Art. 10 LPlV): Abweichung von Zielen der RO im Einzelfall zulassen • wenn raumordnerisch vertretbar • Grundzüge der Planung nicht berührt (Atypischer Fall, Gleichheitsgrundsatz) antragsbefugt: alle, die Ziele der RO zu beachten haben GL-ZAV: Großbeeren JVA, Großziethen, Splittersiedlung Umsiedlung Selchow

  34. Untersagungsverfahren (§ 12 ROG) Gegen Planungen und Maßnahmen (z.B. Baugenehmigung), die gegen Ziele der RO verstoßen (zeitlich unbefristet) (in Aufstellung befindliche Ziele: für 2 Jahre; im Einvernehmen mit fachlich zuständigen Ressorts in Brandenburg und Berlin, Art. 14 LPlV) Bsp. LEP Flughafen Schönefeld • 6 Untersagungen • 9 weitere im Verfahren • 78 Planungen kritisch eingestuft Vorsorge gegen ungesunde Lebensbedingungen und Entschädigungspflichten, die bei Änderung von Bebauungsplänen entstehen: Bsp. Windteilpläne

  35. Raumordnungsverfahren (§ 15 ROG) – Wann? RoV Prüfung der Raumverträglichkeit von folgenden Planungen, Maßnahmen, wenn im Einzelfall raumbedeutsam u. überörtliche Bedeutung, weitere (P+M, rb, üB) nach Landesrecht möglich: 1.BimSch-Anlage (§ 4 BimSchG) im Außenbereich, Nr. 1-10, Anlage 1 UVPG 2.kerntechnische Anlage 3. Endlagerung radioaktiver Abfälle 4.Deponie 5.Abwasserbehandlungsanlage 6.Rohrleitungsanlage 7.Gewässerausbau, Häfen ab 100 ha, Deiche/Dämme, Landgewinnung Meer 8.Bundesfernstraße 9.Schienenstrecken Bund, Rangierbahnhöfe, KLV-Terminals 10.Versuchsanlage für spurgeführten Verkehr 11.Bundeswasserstraße 12.Flugplatz 13.(aufgehoben) 14.HS-Freileitungen ab 110 kV, Gasleitungen ab 300 mm 15.Feriendörfer, Hotelkomplexe, Beherbergung, Freizeitanlagen 16.bergbauliche Vorhaben 17.Abbau oberflächennahe Rohstoffe ab 10 ha Fläche 18.Magnetschwebebahnen 19.Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe Vorhabenbezogene Fachplanungen - Planfeststellung Landesplanungsvertrag Berlin-Brandenburg: Art. 16 Abs. 2 Landesstraßen

  36. 1. Überörtlich raumbedeutsames Vorhaben? 2. Antragskonferenz:Erörterung Untersuchungsrahmen (Scoping), Erstellung ROV-Verfahrensunterlage, Vollständigkeitsprüfung (Verfahrens-Beschleunigung) 3. Einleitung:auf Antrag bzw. von Amts wegen; Beginn 6 Monats-Frist 4. Beteiligungsverfahren: Verfahrensunterlage vom Träger der Planung öffentliche Auslegung in betroffenen Gemeinden, Ämtern, Kreisen und Bezirken von Berlin, Verteilung an die TÖB zur Stellungnahme 5. Prüfung der Raum- und UmweltverträglichkeitGrundlage: Verfahrensunterlage, Stellungnahmen BV, Recherchen, ggf. Erörterungstermin Bewertung durch Landesplanung (Ziele, Grundsätze und sonst. Erfordernisse der RO) 6. Abschluss: landesplanerische Beurteilung (sonstiges Erfordernis d. RO)Feststellung, ob wie geplant, mit Maßgaben oder nicht vereinbar (Rechtswirkung?) 7. Unterrichtung: Vorhabenträger, Beteiligte und Öffentlichkeit Raumordnungsverfahren

  37. Raumordnungsverfahren (§ 15 ROG) Berlin-Brandenburg 1990-6/2001 • Anträge gesamt: 1.096 • Verzicht auf ROV: 571 (Absehensregel § 15 Abs. 2 ROG) • davon Zustimmung: 477 • Ablehnung: 94 • ROV positiv: 260 • ROV negativ: 25 • Antrag zurückgezogen: 125 • Laufende ROV: 100 Quelle: Raumordnungsverfahren im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg, http://www.mlur.brandenburg.de/g/gl_rov.pdf, S. 13

  38. Abgeschlossene ROV in Berlin-Brandenburg 1990-6/2001 Abgeschlossene ROV: • 289 • 94 % positiv • 17 ROV negativ Positive landesplanerische Beurteilung „fast immer mit Maßgaben verbunden“ Bsp. Flughafen,Magnetbahn, Schnellbahntrasse Quelle: Raumordnungsverfahren im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg, http://www.mlur.brandenburg.de/g/gl_rov.pdf, S. 27

  39. Übersicht raumbedeutsame Planung Raumentwicklung raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen raumbedeutsame Planungen raumbedeutsam = raumbeanspruchend und raumbeeinflussend • raumbedeutsame Maßnahmen • (Bau-)Vorhaben bzw. • Anlagen, (einschließlich Anlagen der technischen Infrastruktur, vor allem im Außenbereich gem. § 35 BauGB) • Bodennutzungen (vor allem im Außenbereich gem. § 35 BauGB) • Fördermittel Raumplanungüberfachlich, zusammenfassend Fachplanung • Raumordnung • Bund: Leitvorstellungen, Grund-sätze (Ziele nur in AWZ/Meer) Überörtliche Gesamtplanung • Land: Landesplanung, Ziele im Raumordnungsplan für Landesgebiet • Region: Regionalplanung, Ziele im Regionalplan (Raumordnungsplan für Teilräume der Länder) vorbereitende Fachplanung gebietsbezogene Nutzungsregelung Vorhaben-bezogene Planfeststellung Bei überörtlicher Bedeutung „Privilegierte Fachplanung“ gem. §38 BauGB • Bauleitplanung • Örtliche Gesamtplanung/ Ortsplanung • Gemeinde: Flächennutzungsplan, Bebauungsplan

  40. 6 Ebenen der Raumentwicklung/ Raumplanung Raumentwicklung überörtlich: EU: 25 Staaten, 453 Mio. Einwohner, 116 EW/km² Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK), aber keine RO-Kompetenz; 3 Leitbilder, 60 Optionen: polyzentrisches System von Metropolregionen (Integrationszonen der Weltwirtschaft) auch durch TEN gewährleisten; Erschließung Metropolregionen durch TEN vorrangig; Realisierung über Strukturfonds, TEN-Projekte Raumplanung (Bund, Länder, Regionen, Gemeinden) Bund: 82 Mio. Einwohner, 231 EW/km² Bundesraumordnung: Leitbilder und 49 Grundsätze („allgemeine Vorgaben“): u.a. Dezentrale Konzentration; Siedlungstätigkeit und soz. Infrastruktur in ZO, TI in der Fläche; Verkehrsvermeidung; Verdichtungsraum, ländlicher Raum, strukturschwacher Raum; Erholung, Freizeit, Kultur, Land- und Forstwirtschaft, Naturgüter, Verkehr, Verteidigung, Wirtschaft/ Dienstleistungen/ Gewerbe, Wohnen. Realisierung über Geld, Fördermittel, Fachplanung des Bundes 16 Länder: Landesraumordnung/Landesplanung: 1 : 100.000-1 : 300.000 Ziele der Raumordnung (verbindliche Vorgaben = „Festlegungen“) in Raumordnungsplänen (Landesentwicklungspläne): Zentrale Orte, Entwicklungsachsen, Siedlungsschwerpunkte, Standorte u. Trassen raumbedeutsamer Infrastruktur, großflächiger EH; Vorranggebiete, Eignungsgebiete; Realisierung über Anpassungspflicht gem. ROG und BauGB 115 Regionen: Regionalplanung:1:50.000 – 1 : 100 000 Grundsätze und Ziele der Landesplanung konkretisieren: z.B. ZO unterer Stufe, Vorranggebiete u. -standorte, Eignungsgebiete; sonstige innergemeindliche gebietsscharfe Abgrenzungen (z.B. Versorgungskerne für EH); Grünzäsuren; Realisierung über Anpassungspflicht gem. ROG und BauGB

  41. 6 Ebenen der Raumplanung örtlich: 12.353 Gemeinden: Bauleitplanung Flächennutzungsplan (FNP) 1:5.000-1:50.000 „Darstellungen“: Art der Nutzung, Verkehrsflächen Bebauungsplan (B-Plan); VEP 1 : 1.000 - 1 : 5000 „Festsetzungen“: Art und Maß der Nutzung: GFZ, GRZ, Baugrenze, Baulinie, Bauweise, Bauhöhe, Höhe, Bepflanzung

  42. Raumplanungsebenen – Anpassung – Gegenstrom - öffentliche u. private Belange Europäisches Raumentwicklungskonzept – EUREK Leitbild „regional ausgewogene nachhaltige Entwicklung“, 3 Leitbilder, 60 Optionen Gegenstromprinzip (§ 1 Abs. 3 ROG) Anpassungspflicht gilt nur für an der Planung Beteiligte Beteiligung soll Abwägungsfehler vermeiden helfen: BauGB § 4a Abs. 1: Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange. ROG § 7 Abs. 6: Es ist vorzusehen, dass den öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit frühzeitig und effektiv Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans und seiner Begründung sowie zum Umweltbericht zu geben ist. Vgl. §§ 3, 4, 4a BauGB Anpassungspflicht: die planerische Letztentscheidung nach Beteiligung und Abwägung ist bindend für nachfolgende Planungsebenen, öffentliche Planungsträger, Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit (§ 1 Abs. 4 und § 7 BauGB, § 4 Abs. 1 u. § 5 ROG) Raumordnung des Bundes (ROG, RoV) Leitvorstellung „nachhaltige Raumentwicklung“ mit 8 Maßgaben, ( § 1 Abs. 2 ROG, s.u. Notizen); 49 Grundsätze der Raumordnung, im Sinne der Leitvorstellung anzuwenden. Nur in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee stellt der Bund auch Ziele der Raumordnung auf (wie die Länder und Regionen) Landesplanung (LaplaG, RO-Pläne) Grundsätze der Raumordnung durch Raumordnungspläne konkretisieren, darin bildenZiele der Raumordnung das eigentliche Steuerungsinstrument (verbindl. Vorgabe, abschließend abgewogen, planerische Letztentscheidung als zeichn./textliche Festlegung mit Anpassungspflicht für Gemeinden und TÖB), zu kennzeichnen Öffentlichkeit Fachplanungen Öffentliche Planungsträger § 5 ROG, § 7 BauGB Regionalplanung (LaplaG/RegplaG) Grundsätze und hochstufige Ziele der Raumordnung durch Regionalpläne (Raumordnungspläne für Teilräume der Länder) weiter konkretisieren, Entwicklung aus Raumordnungsplan für das Landesgebiet Beteiligung, Abwägung ( bottom up) Anpassungspflicht (sofern beteiligt; top down) Träger öffentlicher Belange Bauleitplanung Gemeinden (BauGB) Darstellungen (FNP) und Festsetzungen (B-Plan, VE-Plan, weitere Satzungen) nach Anpassung an die Ziele der Raumordnung

  43. überörtliche Belange der Fachplanung Abfall Bergbau; Rohstoffabbau Bodenschutz Denkmalschutz Energietrassen Forstwirtschaft Immissionsschutz Luft Lärm (Umgebungslärm) Lärm (Fluglärm) Landwirtschaft Natur- und Landschaftsschutz Verkehr Luftverkehr Personenbeförderung Schiene Straße Wasserstraße Verteidigung Wasserwirtschaft Wasserversorgung Abwasserbeseitigung Gewässerschutz Gewässerausbau Hochwasserschutz • öffentliche Planungsträger (§ 7 BauGB): • treffen mit rechtsverbindlicher Wirkung Regelungen zur Bodennutzung für Fachbelang (sog. Fachplanung, Bsp. Straßenbehörden) • setzen ggü. Eigentümern durch Mehrstufigkeit der Fachplanung: 1. Vorbereitende Fachplanung 2. Verbindliche Fachplanung 3. gebietsbezogene Nutzungsregelung 4. Vorhaben-bezogene Planfeststellung • Schützende Fachplanung • Eingreifende Fachplanung

  44. überörtliche Belange der Raumordnung 49 Grundsätze des Bundes zur Raumordnung (§ 2 Abs. 2 ROG): • räumlich zu: • Siedlungsstruktur • Freiraumstruktur • Verdichtungsräume • ländliche Räume • strukturschwache Räume • sachlich zu: • Erholung • Freizeit/Sport • Kultur / Kulturlandschaft • Land- und Forstwirtschaft • Lärmschutz/Luftreinhaltung • Naturgüter/Biotopverbund • Siedlungstätigkeit • Soziale und technische Infrastruktur • Verkehr • Verteidigung • Wasserwirtschaft/Hochwasserschutz • Wirtschaft/Gewerbe/DL • Wohnen

  45. überörtliche Belange der Raumordnung • 49 Grundsätze des Bundes zur Raumordnung (§ 2 Abs. 2 ROG) und BauGB-Grundsätze: • Zentrale Orte: Konzentration auf Zentrale Orte bei Siedlungstätigkeit (Wohnen, Arbeitsstätten), sozialer Infrastruktur, Einzelhandel, großfl. EH (verbrauchernahe Versorgung, Zentrale Versorgungsbereiche) • Verdichtete Räume: Wohn-, Produktions- und DL-Schwerpunkte • Siedlungsentwicklung: auf integriertes Verkehrssystem ausrichten, Eigenentwicklung der Gemeinden bei Wohnraumversorgung gewährleisten • Luftaustausch: Freiraum für Luftaustausch erhalten • Erholung in N+L siedlungsnah sicherstellen • Verkehrsverlagerung in hoch belasteten Räumen auf Schiene und Wasserstraße, Zielgruppe u.a.: Pendler, Gütertransit • Verkehrsvermeidung durch Funktionsmischung (Bsp. Zentrale Orte) • Flächenverbrauch: Reduzierung

  46. Überörtlicher Belang – Verkehrsvermeidung • - Soziale Infrastruktur in Zentralen Orten konzentrieren • - Verkehr vermeiden • 4 Schüler: Schulweg insgesamt? • Zentraler Schulstandort: • 4 x 5 km = 20 km • Dezentraler Schulstandort: • 9 + 8 + 4 + 3 km = 24 km 3 km Schule 5 km 8 km 4 km Schule 5 km 5 km 9 km 5 km

  47. Grundsätze und Ziele der Raumordnung(§ 3 ROG, im Wortlaut s.u. Notizen) Grundsätze: allgemeine Vorgaben zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums ...für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen Grundsätze und sonstige Erfordernisse (in Aufstellung befindliche Ziele der RO, Ergebnisse von Raumordnungsverfahren, landesplanerische Stellungnahmen) sind zu „berücksichtigen“ („gelbe Ampel“). Ziele: Verbindliche Vorgabe vom Träger der Landes- und Regionalplanung als textliche oder zeichnerische Festlegung räumlich oder sachlich bestimmt oder bestimmbar, Beteiligung von Gemeinden und TÖB; abschließend abgewogen, Letztentscheidung; Kein Abwägungsspielraum, Beachtung/ Anpassung („rote Ampel“); für öffentliche Stellen (u.a. kommunale Bauleitplanung) gilt Beachtenspflicht bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen gem. § 4 Abs. 1 ROG bzw. Anpassungspflicht gem. § 1 Abs. 4 BauGB (Eselsbrücke: Zahlendreher 4-1, 1-4); Anpassungspflicht gem. BauGB schließt auch nachträgliche Änderung von Bauleitplänen, insbesondere FNP, ein.

  48. Ziele der Raumordnung Kontext Flächenverbrauch Ziele der RO „verbindliche Vorgabe“ in RO-Plänen“ § 3 ROG Ziele allg.: smart-Regel Grundsatz: allg. Aussagen Unterschied Ziel/Grundsatz: Ziel: Kein Abwägungsspielraum Beachtung = „rote Ampel“ Grundsatz: Abwägungsspielraum Berücksichtigung = „gelbe Ampel“ Inhalt räumlich und sachlich bestimmt, abschließend abgewogen, textlich/zeichn. festgelegt Form sprachlich verbindlich: ist zu; hat zu, zulässig, Vorrang vor Ziele "Festlegungen" - Landesplanerische Letztentscheidung - Beachtens-/Anpassungspflicht für Bauleitplanung - Konkretisierung ja, Abwägung nein (i.S. berücksichtigen)

  49. Ziele der RO • Sprachliche Verbindlichkeit

  50. Grundsatz oder Ziel? • Eine ressourcenschonende Siedlungsstruktur soll angestrebt werden. • Siedlungserweiterungen zu Lasten des „Freiraumes mit besonderem Schutzanspruch“ sind unzulässig. • Im Verlauf von „Grünzäsuren“ ist das Zusammenwachsen von Siedlungsbereichen zu verhindern, bezogen auf bestehende Bebauungsgrenzen ist eine weitere Siedlungstätigkeit unzulässig. • Wohnungsnahe Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen sollen geschaffen werden. • Einer teilräumlich einseitigen Konzentration von Einzelhandelsgroßprojekten soll entgegengewirkt werden. • In Gemeinden ohne mittel- und oberzentrale Funktion ist Siedlungsentwicklung nur für die Eigenentwicklung möglich, ein Angebotszuwachs von 10 % des Wohnungsbestandes von 2003 darf im Planungszeitraum nicht überschritten werden. • Raumbedeutsame Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 5.000 m² Verkaufsfläche sind in der Regel nur Ober- und Mittelzentren zuzuordnen. • Besucherintensive, städtebaulich nicht integrierbare Freizeiteinrichtungen sind an Schienenhaltepunkten (mind. S-Bahn und Regionalbahn) anzulegen. • Eine enge verkehrsgünstige Zuordnung von Wohn- und Arbeitsstätten ist anzustreben.

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