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Abmahnungen im E-Commerce Düsseldorf, den 14.09.2007

Abmahnungen im E-Commerce Düsseldorf, den 14.09.2007. Abmahnungen. Allgemeines 2. Was ist eine Abmahnung? 3. Wer darf abmahnen? 4. Wer darf abgemahnt werden? 5. Welche Kosten können entstehen? 6. Wie kann man sich wehren? Wie kann janolaw Ihnen helfen? Die häufigsten Fehler.

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Abmahnungen im E-Commerce Düsseldorf, den 14.09.2007

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  1. Abmahnungen im E-Commerce Düsseldorf, den 14.09.2007

  2. Abmahnungen • Allgemeines 2. Was ist eine Abmahnung? 3. Wer darf abmahnen? 4. Wer darf abgemahnt werden? 5. Welche Kosten können entstehen? 6. Wie kann man sich wehren? • Wie kann janolaw Ihnen helfen? • Die häufigsten Fehler

  3. Allgemeines 1/1 Anfang 2000: erste große Abmahnwelle Grund: neue gesetzliche Pflichtangaben im Online- Impressum wurden nicht beachtet

  4. Allgemeines 1/2 Aktuell: Abmahnwelle bei eBay – Widerrufsbelehrung Schätzungen: Abmahnungen bundesweit mehr als 10.000 (Quelle: Verein Abmahnwelle)

  5. Was ist eine Abmahnung? 2/1 Definition: Die Abmahnung ist die formale Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zukünftig zu unterlassen Problem Zugang: Nach h.M trägt der Abgemahnte das Verlustrisiko auf dem Postweg (anders bei anderen Willenserklärungen) Grund: Abmahnung als „Wohltat“

  6. Was ist eine Abmahnung? 2/2 Inhalt: • Vertretungsanzeige des Anwalts (mit Vollmacht) • Beschreibung des beanstandeten Verhaltens und rechtliche Erläuterung • Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung • Fristsetzung mit Androhung rechtlicher Schritte (Problem: angemessene Frist ist einzelfallabhängig, regelmäßig aber eine Woche bis zehn Tage; Frist zu kurz – angemessene Frist in Lauf gesetzt) • Rechnung (zwischen 100,- und 1.000,- Euro)

  7. Was ist eine Abmahnung? 2/3 Zweck: • außergerichtliches Instrumentarium zur „Marktbereinigung“ • Schutz vor Wettbewerbern, die sich nicht an die Gesetze halten

  8. Wer darf abmahnen? 3/1 Abmahnungsberechtigt: • Mitbewerber, der gleiche oder ähnliche Produkte oder Dienstleistungen anbietet • Verbände, z.B. Verbraucherzentrale, Wettbewerbszentrale • Industrie- und Handelskammer

  9. Wer darf abmahnen? 3/2 • Nicht: Verein „Ehrlich währt am längsten“ oder die e-tail GmbH/BUG AG • Nicht: Anwälte ohne Mandanten • Nicht: sog. „Abmahnanwälte“ (LG Heilbronn 23.4.2007)

  10. Wer darf abgemahnt werden? 4/1 • Grundsatz: nur gewerbliche Unternehmer • Kennzeichen: planmäßige und dauerhafte Leistungen gegen Entgelt • Abgrenzung: zu Privatpersonen, die z.B. nur einen Hausstand auflösen wollen

  11. Wer darf abgemahnt werden? 4/2 Abgrenzungskriterien : • Anzahl der getätigten Geschäfte • Zeitraum der Tätigkeit • professionelle Gestaltung des Angebotes • vermehrte Angebote von Neuware • mehrfacher Verkauf von gleichartiger Ware • eBay: Powersellerstatus (in den letzten 3 Mo durchschnittlich mind. 300 Artikel/Monat oder 4 Artikel/Mo bei einem Handels-volumen von mind. 3.000 Euro/Mo)

  12. Welche Kosten können entstehen? 5/1 • insbes. Anwaltskosten (abhängig von der Streitwerthöhe) • Streitwerte ab 10.000,- Euro (LG Münster, 4.4.2007: 4.000,- Euro für falsche Widerrufsbelehrung) • 1. Problem: im außergerichtlichen Verfahren erfolgt die Streitwertfestsetzung durch die Rechtsanwälte • 2. Problem: im gerichtlichen Verfahren werden die Streitwerte durch unterschiedliche Gerichte auch unterschiedlich beurteilt

  13. Welche Kosten können entstehen? 5/2 • Generell: hohe Streitwertfestsetzung • Grund: abschreckende Wirkung • Nebeneffekte: hohe Gebührenrechnungen locken „schwarze Schafe“

  14. Wie kann man sich wehren? 6/1 • Grundsatz: keine Reaktionspflicht • Gefahr: einstweilige Verfügung - ist eine Entscheidung in einem gerichtlichen Eilverfahren - Gerichtsort: sog. „fliegender Gerichtsstand“ - Untersagung, weitere Wettbewerbsverstöße zu begehen - Folgen: Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro oder sechs Monate Haft

  15. Wie kann man sich wehren? 6/2 • Einstweilige Verfügung soll die Angelegenheit nur vorläufig regeln • falls nicht einverstanden: Einspruch, der zum Hauptsacheverfahren beim Landgericht (Streitwert > 5.000,00 Euro) führt • Folge: hohe Gerichts- und Anwaltskosten bei Niederlage

  16. Wie kann man sich wehren? 6/3 Außergerichtliche Vorgehensweise: • Abmahnung berechtigt: Gerügten Fehler beseitigen, Unterlassungserklärung unterzeichnen (Wirkung: mind. 30 Jahre). Exkurs: Kündigung der Unterlassungserklärung • Abmahnung zum Teil berechtigt: Modifizierung der Erklärung • Verstoß: häufig zu weit formuliert • Vertragsstrafe: üblich: ca. 5.000,- Euro • Sinnvoll: Versuch der Streitwertreduzierung

  17. Wie kann man sich wehren? 6/4 Gerichtliche Vorgehensweise: • Gegenabmahnung • Schutzschrift (116 Landgerichte oder www.schutzschriftenregister.de) • Negative Feststellungsklage • Streitgenossenschaft • Beschwerde RAK, Schadenersatz

  18. Wie kann janolaw Ihnen helfen? 7/1 janlaw AG „Sie können heute wohl leichter Sprengstoff herstellen, als ein rechtlich zutreffendes Angebot im Internet präsentieren“ (RA Rolf Becker in „Abmahnung ist Anwalts Liebling“, Spiegel Online 15.08.2007) Produkte Beratung

  19. Wie kann janolaw Ihnen helfen? 7/2 beobachtet janolaw AG Urteile (LG, OLG, BGH) Gesetze Produkte Beratung

  20. Wie kann janolaw Ihnen helfen? 7/3 jano Online jano Services janoConsult janoCash janoContract janoCall janoText

  21. Die häufigsten Fehler 8/1 Widerrufsbelehrung: • Fristbeginn („Die Frist beginnt frühestens...“)* -> KG Berlin 5.12.2006, OLG Hamm 15.3.2007 • Fristdauer („vier Wochen“ statt „ein Monat“) -> OLG Hamburg 26.3.2007 • Fehlende Hervorhebung der Widerrufsbelehrung* -> § 1 Abs. 4 Satz 3 BGB InfoVO: „...in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form“ janoConsult janoCash janoContract janoCall janoText

  22. Die häufigsten Fehler – Beispiele 8/2 Widerrufsbelehrung Fristbeginn wird falsch beschrieben -> KG Berlin 5.12.2006, Az.: 5 W 295/06 -> OLG Hamm 15.3.2007, Az.: 4 W 1/07 janoConsult janoCash janoCall

  23. Die häufigsten Fehler – Beispiele 8/3 Widerrufsbelehrung Fehlende Hervorhebung der Widerrufsbelehrung -> § 1 Abs. 4 Satz 3 BGB InfoVO: „...in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form“, nur bei Belehrung in AGB und in Textform janoConsult janoCash janoCall

  24. Die häufigsten Fehler 8/4 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): • Versendungsrisiko wird dem Kunden aufgebürdet* -> widerspricht §§ 474 Abs. 2, 447 Abs. 1 BGB • Gerichtsstands- oder Erfüllungsortklauseln gegenüber Verbrauchern -> §§ 29, 38 ZPO • Angebot freibleibend* -> überraschende Klausel § 305c Abs. 1 BGB janoConsult janoCash janoContract janoCall janoText

  25. Die häufigsten Fehler – Beispiele 8/5 Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB) Versendungsrisiko wird dem Kunden aufgebürdet -> widerspricht §§ 474 II, 447 Abs. I BGB ontract janoConsult janoCash janoCall

  26. Die häufigsten Fehler – Beispiele 8/6 Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB) „Angebot freibleibend“ -> LG Hamburg 18.01.2007, Az. 315 O 457/06, überraschende Klausel § 305c Abs. 1 BGB Überraschend eklausel janoConsult janoCash janoCall

  27. Die häufigsten Fehler 8/7 Impressum: • Nur Nachname im Impressum -> KG Berlin 13.02.2007 • Keine Angabe der Telefonnummer, str. zurzeit beim EuGH janoConsult janoCash janoContract janoCall janoText

  28. janoConsult janoCash janoContract janoCall janoText

  29. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung: • sschiefer@janolaw.de • vbaldus@janolaw.de • vbalsu

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