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Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) 2014. Wie geht es jetzt weiter?. Agrarinvestitionsförderungsprogramm 2014 Ausblick. Antragsverfahren wurde auf der Grundlage der „alten“ Anträge und dem Fördergrundsatz zum Rahmenplan 2014 fortgeführt
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Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) 2014 Wie geht es jetzt weiter? ALFF Altmark
Agrarinvestitionsförderungsprogramm 2014 Ausblick • Antragsverfahren wurde auf der Grundlage der „alten“ Anträge und dem Fördergrundsatz zum Rahmenplan 2014 fortgeführt • Vorzeitiger Maßnahmebeginnwurde/ weiter bewilligt, Finanzierungsrisiko beim Zuwendungsempfänger • Richtlinienentwurf ist erarbeitet • Antragsunterlagen / Verfahren (Gutachterausschuss / Auswahl) • Aktuelle Probleme: • GAK / Nationale Rahmenregelung von KOM noch nicht genehmigt • Abstimmungen zur ELER-DVO und zu Beihilfe-Verordnungen / Mitzeichnung MF / LRH • Mittelfreigabe • Ziel: Beginn des Bewilligungsverfahren Ende Oktober ALFF Altmark
Fördergrundsatz AFP – Was ist neu? Förderung von Kooperationen / OPG besondere Anforderungen im Bereich Verbraucher-, Umwelt-, oder Klimaschutz Stallbauinvestitionen Erfüllung der Vorgaben gemäß der Anlage Nicht förderfähig Maschinen- und Erntelagerhallen (Ausnahme klimatisierter Lagerräume für Obst-Gemüse und Sonderkulturen) Mindestinvestitionsvolumen 20 T€; max. förderungsfähiges Investitionsvolumen von 2,0 Mio. € im Zeitraum 2014 bis 2020 Zuschuss bis zu 20% (Basisförderung) / Investitionen in die besondere Tierhaltung bis zu 40% Zuschuss / Abstand mindestens 20 % (Milchkühe/Mastrinder 10 %) Junglandwirte-Zuschuss + 10 % max. 20 T€ Erschließungskostenzuschuss 20 % Betreuergebühren 2,5 % des fIv bis zu 500 T€, darüber hinaus 1,5 % fIv förderfähig, Sockel 6 T€ max. 17,5 T€ Gebühren, Fördersatz max. 60 % Agrarinvestitionsförderungsprogramm 2014 ALFF Altmark
Landesspezifische Regelungen – Was ist neu? Investitionskonzept Förderung als allgemeine Aufwendung Prosperitätsgrenze Beibehaltung Einkommensprosperität, Erhöhung auf 170 / 220 T€ positive Einkünfte, juristischen Personen und PG bei Kapitalanteil von mehr als 10 v. H. Tierbestandsobergrenzen Förderausschluss bei Überschreitung des Investitionsvolumens von 4,5 Mio. € (Grundlage standortbezogene Genehmigung nach Immissionsschutzrecht) Bodenbindung Tierhaltung 2,0 GV/ha selbstbewirtschaftete Fläche Anrechnung des fIV 2 Mio. € innerhalb der Förderphase, vollständige Anrechnung aller Förderungen verbundener Unternehmen/Gesellschafter unabhängig von der Höhe der Beteiligung Agrarinvestitionsförderungsprogramm 2014 ALFF Altmark
Landesspezifische Regelungen – Was ist neu? Zuwendungsempfänger Förderausschluss börsennotierte Aktiengesellschaften und Unternehmen mit Umsatz von mehr als 10 Mio. € /a (ohne Beteiligungen an Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen) Rückforderungsvorbehalt bei Gesellschafterwechsel Erfüllung der Voraussetzungen wie zum Zeitpunkt der Bewilligung innerhalb Zweckbindungsfrist Agrarinvestitionsförderungsprogramm 2014 ALFF Altmark
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ALFF Altmark