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Nahrungsmittelspekulation: Was machen meine Bank und meine Versicherung?

Nahrungsmittelspekulation: Was machen meine Bank und meine Versicherung?. Nahrungsmittelspekulation und das Recht auf Nahrung. Folie 1. Was ist das Recht auf Nahrung? (1). ein weltweit anerkanntes Menschenrecht: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948), Art. 25:

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Nahrungsmittelspekulation: Was machen meine Bank und meine Versicherung?

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Presentation Transcript


  1. Nahrungsmittelspekulation: Was machen meine Bank und meine Versicherung? • Nahrungsmittelspekulation und das Recht auf Nahrung Nahrungsmittelspekulation und das Recht auf Nahrung Folie 1

  2. Was ist das Recht auf Nahrung? (1) • ein weltweit anerkanntes Menschenrecht: • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948), Art. 25: • «Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschliesslich Nahrung, …» • Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (1966), Art. 11: • «Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschliesslich ausreichender Ernährung, ... Die Vertragsstaaten unternehmen geeignete Schritte, um die Verwirklichung dieses Rechts zu gewährleisten, …» • jeder Mensch hat Anspruch auf Schutz und Gewährleistung dieses Rechts: • jeder Mensch ist ein «Rechtsträger» (rights holder) • die Staaten bzw. Behörden sind «Verpflichtungsträger» (duty bearers) • zur Überwachung und Durchsetzung: «Rechenschaftsorgane» (accountability agencies)  Nahrungsmittelspekulation und das Recht auf Nahrung Folie 2

  3. Was ist das Recht auf Nahrung? (2) • Allgemeiner Kommentar Nr. 12 des UN-Ausschusses zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten: «Das Recht auf angemessene Nahrung ist dann verwirklicht, wenn jeder Mann, jede Frau und jedes Kind … jederzeit physisch und wirtschaftlich Zugang zu angemessener Nahrung oder Mitteln zu ihrer Beschaffung hat.» • Jean Ziegler, erster UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung: Das Recht auf Nahrung ist «das Recht, einen regelmässigen, dauernden und uneingeschränkten Zugang - entweder direkt oder mittels Kauf - zu quantitativ und qualitativ angemessener Nahrung zu haben, die den kulturellen Traditionen der eigenen Bevölkerung entspricht und ein physisch und geistig, individuell und kollektiv erfüllendes und würdiges Leben ohne Angst gewährleistet».  Nahrungsmittelspekulation und das Recht auf Nahrung

  4. Wie verstösst Nahrungsmittelspekulation gegen das Recht auf Nahrung? • Spekulation mit Agrarrohstoffen und Nahrungsmitteln • trägt zu Preissteigerungen und hohen Preisen von Grundnahrungsmitteln bei • führt zu häufigeren und stärkeren Preisschwankungen • lässt über Preissteigerungen die Zwischenhändler und Grossbauern profitieren, nicht aber die Kleinbauern  am Existenzminimum lebende Menschen können nicht mehr genügend Nahrungsmittel kaufen • bereits unterernährte Menschen können sich noch weniger Nahrungsmittel leisten • unvorhersehbare Preisentwicklungen bremsen Investitionen in der kleinbäuerlichen Landwirtschaft zulasten der langfristigen Ernährungssicherheit • Unterernährung führt zu Krankheiten, lebenslänglichen Entwicklungsschäden bei Kindern und Jugendlichen und zu frühzeitigem Tod • kein «erfüllendes und würdiges Leben ohne Angst» mehr möglich  Nahrungsmittelspekulation und das Recht auf Nahrung

  5. Was hat der Staat für menschenrechtliche Pflichten? (1) • Achtungspflicht: Menschenrechtsverträglichkeit des staatlichen Handelns • Schutzpflicht: Schutz vor Menschenrechtsverstössen durch Dritte • Gewährleistungspflicht: aktive Erfüllung von Menschenrechten •  auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene •  auch gegenüber RechtsträgerInnen im Ausland: • Maastrichter Prinzipien zu den extraterritorialen Staatenpflichten: • «20. Alle Staaten haben die Verpflichtung, von Verhalten Abstand zu nehmen, das den Genuss und die Ausübung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten durch Personen ausserhalb ihres Territoriums unmöglich macht oder beeinträchtigt. […] • 24. Alle Staaten müssen die notwendigen Massnahmen ergreifen um sicherzustellen, dass nicht-staatliche Akteure, […] wie […] transnationale Konzerne und andere Firmen, den Genuss von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten nicht unmöglich machen oder beeinträchtigen. […]» Nahrungsmittelspekulation und das Recht auf Nahrung

  6. Was hat der Staat für menschenrechtliche Pflichten? (2) Dies bedeutet bezüglich Nahrungsmittelspekulation: • Achtungspflicht:keine Beteiligung des Staates an Nahrungsmittel-spekulation über Geldanlagen (von Gemeinwesen, staatl. Pensionskassen, staatl. Betriebe, …) und über die Kantonalbanken • Schutzpflicht: Schutz der Bevölkerung im Globalen Süden vor spekulationsbedingten Preissteigerungen mittels Regulierungen/Verboten • In der Pflicht sind: • Exekutiven auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene (Gemeinderäte, Stadt- und Kantonsregierungen, Bundesrat, Ämter) • Legislativen auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene (Stadt- und Kantonsparlamente, Bundesparlament) Nahrungsmittelspekulation und das Recht auf Nahrung

  7. Was hat die Wirtschaft für menschenrechtliche Pflichten? (1) • im klassischen Verständnis sind nur Staaten Verpflichtungsträger und rechtlich bindenden Pflichten unterworfen • Wandel: in der Völkerrechts-Lehre vermehrt Zuordnung von Rechten und Pflichten auch an Individuen und Unternehmen (rechtlich nicht bindend) • Menschenrechtserklärung, Präambel: «damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft […] sich bemühen, […] die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und […] ihre […] Anerkennung und Einhaltung […] zu gewährleisten» • Wirtschafts- und Sozialpakt, Präambel: «… dass der einzelne gegenüber seinen Mitmenschen und der Gemeinschaft […] Pflichten hat und gehalten ist, für die Förderung und Achtung der in diesem Pakt anerkannten Rechte einzutreten …» • Allgemeiner Kommentar 12 zum Pakt: «[…] obliegt allen Mitgliedern der Gesellschaft - Einzelpersonen, Familien, […] sowie dem privaten Unternehmenssektor - eine Verantwortung dafür, das Recht auf angemessene Ernährung zu verwirklichen» Nahrungsmittelspekulation und das Recht auf Nahrung

  8. Was hat die Wirtschaft für menschenrechtliche Pflichten? (2) • UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte (Ruggie): • «II. Die Unternehmensverantwortung für die Achtung der Menschenrechte • … • 11. Unternehmen sollen Menschenrechte achten. Dies bedeutet, dass sie es vermeiden sollen, Menschenrechte anderer zu verletzen, und dass sie sich mit den nachteiligen Auswirkungen auf die Menschenrechte befassen, in die sie involviert sind.» • Fazit: • Die Unternehmen haben (noch) keine rechtlich verbindliche Verpflichtung, aber eine vielfach statuierte Verantwortung zur Achtung der Menschen-rechte. Nahrungsmittelspekulation und das Recht auf Nahrung

  9. Was hat die Wirtschaft für menschenrechtliche Pflichten? (3) • Dies bedeutet bezüglich Nahrungsmittelspekulation: • Banken und Fondsanbieter müssen Agrargüter aus ihren spekulativen Anlageformen entfernen und dürfen keine Anlageformen/Finanzinstrumente mehr anbieten, die sich auf Agrargüter beziehen. • Versicherungen inkl. Pensionskassen müssen ihre Kapitalien aus Anlagen abziehen, die auf Agrarrohstoffe spekulieren, und dürfen nicht mehr in solche investieren. Nahrungsmittelspekulation und das Recht auf Nahrung

  10. Was haben die Individuen für menschenrechtliche Pflichten? • ähnlich Unternehmen: keine rechtlich verbindliche Verpflichtung, aber eine explizite Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte • Dies bedeutet bezüglich Nahrungsmittelspekulation: Wir sind aufgefordert, • bei unseren Banken nachzufragen, ob sie mit unserem Geld auf Agrarrohstoffe spekulieren • bei unseren Versicherungen (inkl. Pensionskassen und Vorsorgestiftungen) nachzufragen, ob sie unsere Prämiengelder in Agrarrohstoff-Märkten anlegen • die Banken und Versicherungen aufzufordern, aus diesen Geschäften auszusteigen • allenfalls die Bank und die Versicherung zu wechseln. Nahrungsmittelspekulation und das Recht auf Nahrung

  11. Beobachtung Beobachtung • Verpflichtungsträger: • Staaten • Regierung, Behörden (Exekutive) • Parlamente (Legislative) Rechenschaftsorgane: z.B. Menschenrechtsrat, CESCR, Sonderberichterstatter parlamentarische Kommissionen, CSOs Gerichte,Menschenrechts-Gerichtshöfe Anordnung, Druck Norden Wiedergut- machung Gewährleistung Verletzung Achtung Achtung Schutz Beschwerde Information, Druck Rechtsträger: Individuen Gemeinschaften Dritte: Individuen Unternehmen Verstoss Süden Akteure und Prozesse aus menschenrechtlicher Sicht Nahrungsmittelspekulation und das Recht auf Nahrung

  12. Verpflichtungsträger: • Schweiz als Staat • Bundesrat • Parlament Rechenschaftsorgane: z.B. zivilgesellsch. Organisationen, z.B. BFA, FO, FIAN, Juso, … Sonderberichterstatter RaN,FAO, UNCTAD, … Information, Druck, Initiative Schutz: Regulierung, Verbot der Spekulation keine Geld-anlagen in Spekulation Achtung: Information, Druck, Anregung Rechtsträger: Individuen Gemeinschaften Dritte in der Schweiz: Banken, Versicherungen, … KundInnen der Finanzinstitute Verstoss durch Spekulation Aufgabe der Spekulation Geld Druck Nahrungsmittelspekulation aus menschenrechtlicher Sicht Nahrungsmittelspekulation und das Recht auf Nahrung

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