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Prävention und Frühe Förderung: was haben Frühe Hilfen und Frühförderung gemeinsam?

Prävention und Frühe Förderung: was haben Frühe Hilfen und Frühförderung gemeinsam? Alexandra Sann Wiss. Referentin des DJI im NZFH „Interdisziplinäre Frühförderung im System der Frühen Hilfen“ Fachtagung des Thüringer Ministeriums für Soziale, Familie und Gesundheit 29. November 2010, Erfurt.

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Prävention und Frühe Förderung: was haben Frühe Hilfen und Frühförderung gemeinsam?

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  1. Prävention und Frühe Förderung: was haben Frühe Hilfenund Frühförderung gemeinsam? Alexandra Sann Wiss. Referentin des DJI im NZFH „Interdisziplinäre Frühförderung im System der Frühen Hilfen“ Fachtagung des Thüringer Ministeriums für Soziale, Familie und Gesundheit29. November 2010, Erfurt

  2. Begriffsverwirrung in der frühen Kindheit Bildung Gesundheit Inklusion Teilhabe benachteiligter Kinder Schutz

  3. Bedeutungswandel der „Frühen Hilfen“ • Urheberschaft des Begriffs „Frühe Hilfen“ bei der „Lebenshilfe“: “Frühe Hilfen – wirksame Hilfen“ als Slogan der Frühförderung in den 70iger Jahren (Thurmair, 2008) • Förderung und Therapie für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder • Multiprofessioneller bzw. interdisziplinärer Ansatz • Begleitende Beratung der Eltern • Familiennah und niedrigschwellig • Entwicklung hin zum Begriff „interdisziplinäre Frühförderung“ • Verankerung im SGB IX im Jahr 2001 • Früherkennung und Frühförderung als zentrale Inhalte

  4. Grundannahmen „Früher Hilfen“ im Aktionsprogramm Frühe Hilfen wollen die Chance des frühen Kontakts des Gesundheitssystems zu den meisten Familien nutzen, um belasteten Eltern rechtzeitig Unterstützung anzubieten, bevor sie evtl. mit der Versorgung ihres Babys überfordert sind. • Abklärung medizinischer und psychosozialer Risiken für eine gesunde Entwicklung der Kinder • Förderung der Erziehungskompetenz der Eltern • Prävention von Vernachlässigung und Misshandlung vom reaktiven zum „aktiven Kinderschutz“

  5. Zielgruppen Früher Hilfen im Aktionsprogramm Schwangere und junge Mütter und Väter in belastenden Lebenslagen: • Psychische Probleme der Eltern (Sucht, Depression) • Belastete Biografien der Eltern (eigene Vernachlässigung Beziehungsabbrüche, negative Bindungserfahrungen) • Eigene Gewalterfahrung, Partnerschaftsgewalt • Merkmale des Kindes: Behinderung, schwieriges Temperament • Frühe Mutterschaft, Alleinerziehende ohne Unterstützungssystem • Fehlendes Erziehungswissen, unrealistische Erwartungen an das Kind • Armut, Arbeitslosigkeit und geringe Bildung

  6. Entwicklung des Begriffs „Frühe Hilfen“ 2006: Aktionsprogramm • Kinderschutzorientierung: Gefahrenabwehr • (indizierte) Prävention von Vernachlässigung und Misshandlung • Hochrisikogruppe • Flächendeckendes Screening  Frühwarnsystem 2010: Begriffsbestimmung NZFH • Breites Unterstützungssystem: universelle, sekundäre und tertiäre Prävention • Bezug zu UNKRK: Schutz, Förderung, Teilhabe • Recht der Eltern auf Befähigung  Hilfenetz

  7. Vermeiden (-) Kind: gesundheitliche Gefährdung, Entwicklungs-gefährdung, Kindeswohlgefährdung Eltern: Überforderung, Scheitern, Eingriffe ins Elternrecht Fachkräfte: Einzelkämpfertum, Delegation von Verantwortung Gemeinwesen: Versäulung, Versorgungslücken Stärken (+) Kind: sichere Bindung, altersgemäße Entwicklung, Teilhabechancen Eltern: Befähigung, Erleben von Selbstwirksamkeit, (soziale und berufliche Integration?) Fachkräfte: Kompetenzstärkung, gemeinsame Verantwortungs-übernahme Gemeinwesen: Kooperation und Vernetzung, bedarfsgerechte Versorgung, familienfreundliche Infrastruktur Ziele Früher Hilfen

  8. Der systemorientierte Ansatz Früher Hilfen • Lokale und regionale Unterstützungssysteme • mit vertikalen Schnittstellen zwischen früher Förderung und Gefahrenabwehr • Und horizontalen Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen Akteuren.

  9. Vertikale Schnittstellen im System Früher Hilfen SGB VIII: Fördern (§ 16) Helfen (§ 27) Schützen (§ 8a) Ressourcen Risiken Frühe Hilfen Gefährdungsschwelle Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen

  10. Unterschiede in Rolle und Auftrag Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung Hochschwellig (Verwaltungsverfahren) kurativ Verpflichtung zur Mitwirkung/ Eingriff in Elternrecht • Frühe Hilfen Niedrigschwellig präventiv freiwillig Prävention Intervention

  11. Frühe Hilfen aus der Sicht der Praxis Frühe Hilfen sind in unserem Amt …

  12. Frühe Hilfen aus der Sicht der Praxis Ergebnis einer Faktorenanalyse der Daten Gruppe 1: frühe Förderung • Frühzeitige Unterstützung für alle Eltern • Präventive Maßnahmen zur Stärkung der Erziehungskompetenz Gruppe 2: präventiver Kinderschutz • Hilfesystem für Familien in besonderen Problemlagen • Rechtzeitige Interventionen zur Verbesserung des Kinderschutzes

  13. Horizontale Schnittstellen im System Früher Hilfen Kinder- und Jugendhilfe Achtes Sozialgesetzbuch SGB VIII Gesundheits-wesen Fünftes Sozialgesetzbuch SGB V System Früher Hilfen Frühförderung Neuntes und zwölftes Sozialgesetzbuch SGB IX, XII Schwanger-schaftsberatung Schwangerschaftskonfliktgesetz SchKG

  14. Ansatzpunkte Früher Hilfen in der Schwangerenberatung • Beantragung von Mitteln der „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ • Beratung über: - Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung - familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien - Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Schwangerschaft - soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere - Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und ihre Familien - Schwangerschaftsabbruch und damit verbundene physische und psychische Folgen - Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte i. Z. mit einer Schwangerschaft - und Unterstützung bei Wohnungssuche, Betreuungsmöglichkeiten des Kindes • Nachbetreuung nach Schwangerschaftsabbruch oder Geburt eines Kindes • Schwangerschaftskonfliktberatung gem. § 219 StGB

  15. Ansatzpunkte Früher Hilfen im Gesundheitssystem • Gynäkologie (Schwangerschaftsvorsorge) • Geburtskliniken • (Familien-)Hebammen • Kinderkliniken • Sozialpädiatrische Zentren • Niedergelassene Pädiatrie (Früherkennungsuntersuchungen) • Öffentlicher Gesundheitsdienst • Rund um die Geburt (vor allem beim 1. Kind) sind Eltern Ratschlägen und Hilfeangeboten gegenüber besonders aufgeschlossen. • Eine im medizinischen Kontext etablierte Risikoabklärung (mit sozialen und psychosozialen Risiken) wird häufig nicht als diskriminierend empfunden. • Fachkräfte müssen sowohl für die Risikoerkennung und –Bewertung als auch für die Ansprache der KlientInnen sensibilisiert und geschult werden.

  16. Ansatzpunkte Früher Hilfen im Bereich der Frühförderung • medizinische Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder • nichtärztliche sozialpädiatrische, psychologische, heilpädagogische, psychosoziale Leistungen und die Beratung der Erziehungsberechtigten unter ärztlicher Aufsicht (Komplexleistung in Verbindung mit heilpädagogischen Leistungen) • nichtärztliche therapeutische, psychologische, heilpädagogische, sonderpädagogische, psychosoziale Leistungen und die Beratung der Erziehungsberechtigten durch interdisziplinäre Frühförderstellen • „Graubereich“ von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen aufgrund psychosozialer Belastungen der Familien, • erhöhte Auftretenswahrscheinlichkeit von Behinderungen in der Zielgruppe Früher Hilfen (z.B. Schädigungen des Kindes durch Suchtmittelgebrauch)

  17. Ansatzpunkte Früher Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe • Allgemeine Förderung der Erziehung: z.B. kommunale Begrüßungspakete, Erstbesuchsdienste, zielgruppenspezifische Formen der Familienbildung • Gemeinsame Wohnformen für Eltern und Kinder: z.B. Mutter-Kind-Einrichtungen für jugendliche Mütter • Betreuung und Versorgung des Kindes inNotsituationen: z.B. Familienpflege • Kindertagesbetreuung: z.B. Entlastungstagespflege, Kontingentplätze in Krippen • Erziehungsberatung: z.B. Entwicklungspsychologische Beratung, Schreibabyambulanzen • Hilfe zur Erziehung: z.B. Ambulante Erziehungshilfen rund um die Geburt • Erziehung in einer (heilpädagogischen) Tagesgruppe: z.B. KindErleben • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder: wie kann die Versäulung zwischen SGB V, VIII und IX überwunden werden?

  18. Unterschiede von Frühen Hilfen und Frühförderung • Ziele und Fokus der Arbeit • Zielgruppen • Arbeitsweisen • Zusammenwirken unterschiedlicher Professionen

  19. Frühe Hilfen Früherkennung von psychosozialen Belastungen in Familien Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern  Vermeidung einer möglichen Kindeswohlgefährdungen Frühförderung Früherkennung von Entwicklungs-gefährdungen von Kindern Unterstützung und Förderung der Entwicklung von Kindern  Abmilderung/Kompensation einer drohenden Behinderung Ziele/Fokus von Frühen Hilfen und Frühförderung

  20. Frühe Hilfen Eltern mit hohen persönlichen Belastungen Familiensysteme mit mangelnden Ressourcen Kinder mit psychosozialen Entwicklungsrisiken Frühförderung Kinder mit angeborenen oder erworbenenkörperlichen, geistigen bzw. seelischen Beeinträchtigungen und einem spezifischem Förderbedarf Eltern mit behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern Zielgruppen von Frühen Hilfen und Frühförderung

  21. Frühe Hilfen Risikoscreening Information und Beratung Förderung der Mutter-Kind-Interaktion Aufsuchende Sozialarbeit Hilfe zur Erziehung Frühförderung Diagnostik Medizinische und psychologische Therapien Heil- und sonderpädagogische Behandlung Anleitung und Beratung von Eltern Arbeitsweisen von Frühen Hilfen und Frühförderung

  22. Frühe Hilfen Soziale Berufe: SozialpädagogInnen, PsychologInnen, BeraterInnen Medizinische Berufe: Hebammen, Kinderkrankenschwestern, ÄrztInnen LaienhelferInnen Frühförderung ÄrztInnen (Sozialpädiatrie) Kinder- und JugendpsychiaterInnen und -psychotherapeutInnen HeilpädagogInnen, Logo-, Moto- und ErgotherapeutInnen Professionen in den Frühen Hilfen und der Frühförderung

  23. Berührungspunkte von Frühen Hilfen und Frühförderung • Ziele : negative Entwicklungsbedingungen so früh wie möglich erkennen und mit zielgerichteten Unterstützungsmaßnahmen für Eltern und Kinder entgegenwirken  biopsychosoziales Modell menschlicher Entwicklung • Zielgruppen: Kinder mit (drohender) Behinderung stellen erhöhte Fürsorgeanforderungen an die Eltern, Kinder aus Familien in Unterversorgungslagen sind häufiger von Entwicklungsverzögerungen und Behinderungen betroffen, behinderte Eltern als besondere Gruppe • Arbeitsweisen: Beratung, Begleitung und Unterstützung von Eltern als zentraler Faktor zur Schaffung förderlicher Entwicklungsbedingungen von Kindern (z.B. durch EPB) • Zusammenwirken unterschiedlicher Professionen: sektorübergreifende Vernetzung und Kooperation als weiterer Gelingensfaktor ganzheitlicher Förderkonzepte

  24. Kooperation im Bereich Früher Hilfen:bestehende Kooperation

  25. Kooperation im Bereich Früher Hilfen:Häufigkeit der Kooperation (1 = selten; 5 = oft)

  26. Kooperation im Bereich Früher Hilfen:Bedeutung der Kooperation (1 = unwichtig; 5 = sehr wichtig)

  27. Kooperation im Bereich Früher Hilfen:Bewertung der Kooperation (1 = sehr unzufrieden; 5 = sehr zufrieden)

  28. Frühe Hilfen – Herausforderungen für die Zukunft Idee eines inklusiven Gemeinwesens: bedarfsorientierte Unterstützungs- und Hilfeangebote für alle Kinder und Familien Aktiver Kinderschutz durch Prävention und Intervention: „eingebettete“ Strategie von früher Förderung/Unterstützung für alle Familien über spezifische Hilfeansätze für Familien in Risikolagen bis zu verlässlichen Reaktionsketten bei Kindeswohlgefährdung Zugängeöffnen zu Familien und zu Unterstützungsangeboten : integrierte Zentren für Familien im Sozialraum (13. Kinder- und Jugendbericht), dabei besondere Zielgruppen (z.B. Familien mit Migrationserfahrung) spezifisch ansprechen Schnittstellenqualifizieren zwischen unterschiedlichen Hilfesystemen  Beratungsangebote und interdisziplinäre Schulungen für Fachkräfte Frühe Hilfen verstetigen: trotz Wirtschaftskrise und Einbruch bei kommunalen Haushalten die Investitionen in Prävention sichern

  29. Bundeskinderschutzgesetz (Frühe Hilfen) • SGB VIII: Sollverpflichtung im § 16 • Erweiterung des AdressatInnenkreises auf werdende Eltern • Konkretisierung der Leistungsinhalte (Pflege des Säuglings, Bindung, Förderung der Eltern-Kind-Interaktion etc.) • SGB VIII: strukturelle Vernetzung in § 81 • Explizite Nennung von Familien-/Jugendgerichten, Schwangerschaftsberatungsstellen, Einrichtungen des Gesundheitswesens als Kooperationspartner • Verankerung der Kooperation mit Jugendhilfe im Schwangerschaftskonfliktgesetz • Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz KKG (neu) • Informationspflicht ggü. (werdenden) Eltern im Hinblick auf das örtliche Leistungsangebot (rechtliche Grundlage für Willkommensbesuche)

  30. Weiterförderung des NZFH • Ca. 8 Mio. Euro für zweite Förderphase bis Ende 2014 • Inhaltliche Schwerpunkte: • Interdisziplinäre Qualifizierung von Fachkräften • Systematische Wirksamkeitsforschung: Vergleich unterschiedlicher Interventionsansätze (auch mit geschulten Laien) • Entwicklung von Modellen guter Praxis: intelligente kommunale Systeme (Prävention und Intervention im Kinderschutz) • Entwicklung von Qualitätskriterien und Qualitätsstandards • Erprobung von Methoden zur systemorientierten Analyse von problematischen Kinderschutzverläufen • Weiterentwicklung des Internetportals: Darstellung von Initiativen von Ländern, Kommunen und Trägern

  31. www.fruehehilfen.de

  32. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !Dipl. Psych. Alexandra Sannwiss. Referentin des DJIim Nationalen Zentrum Frühe Hilfensann@dji.de089-62306-323

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