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Kindbezogene Fortentwicklung der Grundschule

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Kindbezogene Fortentwicklung der Grundschule

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    1. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 1 Kindbezogene Fortentwicklung der Grundschule

    2. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 2 Maßnahmen Stopp der Vorverlegung des Einschulungsalters ? Einschulungsstichtag ab Schuljahr 2010/2011 ist der 30. September individuelle Förderung der Kinder erfolgt durch eine Ausweitung der Ganztagsangebote flexible Eingangstufe der Grundschule, (also Jahrgangsstufen 1und 2)? die Kinder sollen entsprechend ihrer eigenen Entwicklung ein, zwei oder drei Jahre unterrichtet werden (Ausbau der jahrgangsgemischten Klassen) Gestaltung des Übertritts: begleitete Übertrittsphase von der Jahrgangsstufe 3 bis zur Jahrgangsstufe 5

    3. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 3 Gesamtkonzept der kind- und begabungsgerechten Übertrittsphase ab Schuljahr 2009/10

    4. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 4 Inhalte Zentrales Anliegen Transparenz und Beratung in der Übertrittsphase

    5. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 5 Rechtliches BayEUG - Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, Art. 52 Nachweise des Leistungsstands, Bewertung der Leistungen, Zeugnisse VSO - Schulordnung für die Volksschulen in Bayern überarbeitet zum 1. August 2009, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 14/2009 vom 01. September 2009, § 43 Probearbeiten KMBek „Beratung und Transparenz in der Übertrittsphase“, veröffentlicht im KWMBl Nr. 13/2009 vom 17. August 2009 Ergänzende Informationen zur kind- und begabungsgerechten Übertrittsphase vom 04.09.09 per OWA an die Grundschulen Kind- und begabungsgerechte Übertrittsphase; ergänzende Erläuterungen zur Neugestaltung von § 43 VSO vom 22.10.09 per OWA an die Grundschulen Kind- und begabungsgerechte Übertrittsphase; Entlastungsmaßnahmen in der 4. Jgst. vom 22.10.09 per OWA an die Grundschulen zur Weiterleitung an die Klassenelternsprecher Informationsveranstaltungen für Eltern der Sch. u. Sch. In der Jgst.4 vom 26.10.09 per OWA an die Grundschulen

    6. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 6 Umsetzungsmaßnahmen 1 Erweiterte Elternberatung erweiterter Entscheidungsspielraum bei der Übertrittsentscheidung durch die Eltern ? neue Übertrittsphase von Jahrgangsstufe 3 bis 5 eine intensive Beratung der Erziehungsberechtigten hinsichtlich des Leistungspotentials ihres Kindes Fortbildungsoffensive: Verpflichtende Fortbildung für alle Lehrkräfte aus den Jahrgangsstufen 3 und 4 (bis Ende des Schuljahres 2011/12) zwei Module: Modul 1: einfache Diagnostik und treffsicherere Eignungsfeststellung Modul 2: zielführende Beratungsgespräche mit Eltern Beginn Frühjahr 2010 geplant nach KMS vom 22.10.09

    7. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 7 Umsetzungsmaßnahmen 2 Erhöhung der Transparenz VSO § 43 Abs (1): 1Die Lehrerkonferenz trifft vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres grundsätzlich Festlegungen zur Erhebung von Leistungsnachweisen einschließlich prüfungsfreier Lernphasen; die Festlegungen sind den Schülerinnen und Schülern bekannt zu geben. Ankündigung von Probearbeiten ? 4. Jgst. Richtzahlen für Probearbeiten ? 4. Jgst. Stärkere Ausweisung von Lernphasen ? 1- 4. Jgst.

    8. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 8

    9. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 9 Kind- und begabungsgerechte Übertrittsphase; ergänzende Erläuterungen zur Neugestaltung von § 43 VSO vom 22.10.09 per OWA an die Grundschulen Pädagogischer Ermessensspielraum der Lehrkräfte bleibt vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres grundsätzliche Festlegungen zur Leistungsbewertung (Anforderungsniveau und Anzahl der Proben, Gewichtung mü-schr-pr, usw.) Festlegung prüfungsfreier Lernphasen keineswegs bereits zu Schuljahresbeginn geschehen Ankündigung des konkreten Termins von Probearbeiten in der 4. Jgst. ? mind. 1 Woche zuvor (1 Woche ist nicht immer 7 Tage ? Ziel: kein Überraschungseffekt) Vorgehen bei Erkrankungen und Nachholen einer Probearbeit ? einheitliches Verfahren an der Schule, Absprache mit Erzieh.ber. Richtzahl 22 Proben: bedeutet eine angemessene Zahl in pädagogischer Verantwortung der Schule, keine Verpflichtung, sondern eine verlässliche Orientierung ? Präzisierung des KMBek vom 22.07.09 folgt

    10. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 10 Erhöhung der Transparenz-Übersicht

    11. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 11 Hinweise zum Lernstoff in der 4. Jgst. bis zum Probeunterricht Mathematik: mathematische Inhalte, die nicht Bestandteil des Probeunterrichts sind ( Auflistung siehe KMS vom 29.07.2009 IV.1 – 5 S 7302 – 4.70107 o.V.) erst ab Mai im Unterricht behandeln Deutsch: in Rechtschreiben neue Aufgabenformate (vgl. VERA) anstatt Diktaten ? SchülerInnen auch während des Jahres auf diese Prüfungsform vorbereiten keine Bestätigung über nicht behandelten Lehrstoff mehr notwendig Information an alle Lehrkräfte, die in der 4. Jgst. unterrichten, auch an MR denken

    12. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 12 Hinweise zum Lernstoff in der 5. Jgst. bis zum Probeunterricht aus der 4. Jgst. sind alle Lerninhalte prüfungsrelevant nicht prüfungsrelevant Mathematik: mathematische Inhalte, die kein Bestandteil des Probeunterrichts sind, sind folgende aus dem LZ – Bereich 5.5 „Brüche“: gleichnamige konkrete Brüche addieren und subtrahieren konkrete Dezimalbrüche konkrete Dezimalbrüche addieren und subtrahieren Fachbegriffe: Zähler, Nenner, Bruchstrich, Dezimalstelle ==> erst ab Mai im Unterricht behandeln keine Bestätigung über nicht behandelten Lehrstoff mehr notwendig Information an alle Lehrkräfte, die in der 5. Jgst. unterrichten, auch an MR denken

    13. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 13

    14. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 14 Begleitete Übertrittsphase von der Jgst. 3 bis zur Jgst. 5 intensivierte Beratung der Eltern ab der 3. Jgst. Übertrittsempfehlung für alle Kinder der 4. Jgst. Probeunterricht zusätzliche Entscheidungsmöglichkeit und mehr Verantwortung der Eltern bei der Wahl der weiterführenden Schule nach dem Probeunterricht in der Übertrittsphase engere Verzahnung von Grundschule und weiterführender Schule

    15. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 15 Informationsveranstaltungen für Eltern der Schülerinnen und Schüler in der 4. Jgst. Organisation und Inhalte Anwesenheit von Lehrkräften mit Erfahrung an weiterf. Schulen (v.a. auch „Lotsen-Lehrkräfte“, d.h. GS-L mit Einsatz an weiterf. Schulen) Anwesenheitspflicht von Klasslehrkräften der 4. Jgst. Angebote des schulischen Bildungssystems und dessen An- und Abschlussmöglichkeiten, einschl. berufliches Schulwesen. Schwerpunkt sind die Anforderungsprofile der Schularten Möglichkeiten des Schulwechsels Übertrittsregelungen nach der 4. und 5. Jgst. Begriff „Gelenkklasse“ ? Eingehende Elternberatung Grundlagen: KMBek vom 22.Juli 2009 und überarbeiteter § 29 Abs. 1 VSO

    16. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 16 Begriff „Gelenkklasse“ Grundlage: KMBek vom 26.10. 2009 Erläuterung des Übertritts ? keine abschließende Schullaufbahnentscheidung Jgst. 5 hat Gelenkfunktion Klassenkonferenz berät zum Halbjahr über Schullaufbahneignung anhand des Leistungspotentials und des Lern- und Arbeitsverhaltens Bei erhöhtem Förderbedarf Initiierung von Fördermaßnahmen ab dem 2. Schulhalbjahr an den derzeit besuchten Schularten, z. B. anhand von Intensivierungsstunden oder eines Ganztagesangebotes

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    18. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 18 Unter www.meinbildungsweg.de erläutert zum einen eine Informationsgrafik das gesamte differenzierte Schulsystem in Bayern, auch in englischer und türkischer Sprache. Zum anderen können Schüler, Eltern und Lehrkräfte interaktiv erfragen, wie der individuelle schulische Bildungsweg eines Schülers in Bayern verlaufen kann und welche Möglichkeiten sich an jedem Knotenpunkt eröffnen. Es gibt auch 5 Beispiele besonderer Art, die die Vielzahl an Möglichkeiten des gegliederten bayerischen Schulsystems zeigen.Unter www.meinbildungsweg.de erläutert zum einen eine Informationsgrafik das gesamte differenzierte Schulsystem in Bayern, auch in englischer und türkischer Sprache. Zum anderen können Schüler, Eltern und Lehrkräfte interaktiv erfragen, wie der individuelle schulische Bildungsweg eines Schülers in Bayern verlaufen kann und welche Möglichkeiten sich an jedem Knotenpunkt eröffnen. Es gibt auch 5 Beispiele besonderer Art, die die Vielzahl an Möglichkeiten des gegliederten bayerischen Schulsystems zeigen.

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    20. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 20 Begriffe Leistungserhebungen Leistungserhebungen überprüfen den Lernerfolg und den Stand der Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler Leistungsnachweise Zum Nachweis des Leistungsstands erbringen die Schülerinnen und Schüler in angemessenen Zeitabständen entsprechend der Art des Fachs schriftliche, mündliche und praktische Leistungen (? Art. 52 BayEUG) Schriftliche Leistungsnachweise werden durch Proben erbracht. (? § 43 VSO)

    21. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 21 Lehrplan für die bayerische Grundschule Kapitel I - Grundlagen und Leitlinien (Juli 2000) Leistungsfeststellung in der Grundschule soll Prozess und Ergebnis einbeziehen. Sie beschreibt den individuellen Lernfortschritt und schließt mündliche Äußerungen im Unterricht, kreative, musische, soziale und praktische Fähigkeiten und Leistungsanteile bei Gemeinschaftsarbeiten und Projekten ein. Sie dient als Grundlage für die weitere Planung des Unterrichts und als Diagnoseinstrument zur individuellen Förderung aller Schüler. Leistungsbeurteilung setzt die erreichten Kenntnisse, Einsichten, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Beziehung zu den Anforderungen des Lehrplans und deren Verwirklichung im Unterricht. Sie ermöglicht dem Kind in einer vertrauensvollen Atmosphäre, sich selbst zunehmend realistischer einzuschätzen und hilft bei der weiteren Schullaufbahnentscheidung. Im Zeugnis durch Noten dokumentierte Leistungen beschreiben nur einen Teilbereich seines Könnens.

    22. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 22

    23. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 23

    24. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 24 Erhöhung der Transparenz 4. Jgst. - 1 Ankündigung von Probearbeiten spätestens eine Woche vorher ankündigen?? „Proben sollen lediglich eine Woche vorher angekündigt werden.“ (Pressemitteilung des KM Nr.215 vom 20.10.2009) genauen Termin, nicht nur Woche, ansagen Probe nur an dem Tag, an dem das Fach im Stundenplan ausgewiesen ist Gültigkeit nur für die 4. Jahrgangsstufe

    25. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 25 Erhöhung der Transparenz 4.Jgst. - 2 Richtzahlen für Probearbeiten nur für die 4. Jahrgangsstufe Zeitraum bis zum Übertrittszeugnis D 12 / M 5 / HSU 5 für weitere Fächer keine Angaben Richtwerte als Orientierung, nicht verbindlich (KMBek vom 22.10.09)

    26. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 26 Erhöhung der Transparenz 4.Jgst. - 3 Stärkere Ausweisung von Lernphasen in der Jahrgangsstufe 4 im Zeitraum von Unterrichtsbeginn bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses (Sept. – Mai) vier Unterrichtswochen ohne bewertete Probearbeiten in den Fächern D/M/HSU auch rhythmisiert, d.h. für jedes Fach einzeln auch Abweichungen zwischen Parallelkassen möglich andere Leistungsnachweise (mü/pra) möglich Organisation im pädagogischen Ermessen

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    28. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 28 Nachweise des Leistungsstands, .. Art.52 BayEUG Zum Nachweis des Leistungsstands erbringen die Schüler in angemessenen Zeitabständen entsprechend der Art des Fachs schriftliche, mündliche und praktische Leistungen. Art, Zahl, Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung der Leistungsnachweise richten sich nach den Erfordernissen der jeweiligen Schulart und Jahrgangsstufe sowie der einzelnen Fächer. Die Art und Weise der Erhebung des Leistungsstandes ist den Schülern vorher bekannt zu geben und die Bewertung der Leistungen ist den Schülern mit Notenstufe und der Begründung für die Benotung zu eröffnen. Die einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsnachweise sowie die gesamte während eines Schuljahres oder sonstigen Ausbildungsabschnitts in den einzelnen Fächern erbrachte Leistung werden nach folgenden Notenstufen bewertet: sehr gut = 1 gut = 2 befriedigend = 3 ausreichend = 4 mangelhaft = 5 ungenügend = 6 Leistungsnachweise dienen zum einen der Leistungsbewertung und zum anderen als Beratungsgrundlage für Fördermaßnahmen.

    29. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 29 Grundsätzliches zur Leistungsbewertung weiterhin gilt für alle Jahrgangsstufen Die Leistungsbewertung hat in pädagogischer Verantwortung der Lehrkraft zu erfolgen. Es müssen mü/schr/pra Leistungen für die Gewinnung der Jahresfortgangsnote hinzugezogen werden. Mündliche und praktische Leistungsbewertungen müssen wie schriftliche Leistungserhebungen eindeutig mit Datum und Stoff nachweisbar sein. ? keine Mitarbeitsnote als mündliche Note Es gibt keine amtlichen Vorgaben zur Gewichtung der Teilbereiche in Deutsch und Mathematik, aber es müssen alle Fachbereiche in die Bewertung einfließen.

    30. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 30 Grundsätzliches zu Proben weiterhin gilt: in der 1. Jgst. keine Proben in der 2. Jgst. erst ab dem Halbjahr bewertete Probearbeiten in allen Jgst. mit Proben Begrenzung der Anzahl: höchstens zwei Proben pro Woche Begrenzung des Stoffes: „Der Stoff muss sich aus dem unmittelbaren Unterrichtsablauf ergeben.“ ? keine „größeren Lernabschnitte“ wie in der HS Nachholen von Probearbeiten möglich, wenn der Leistungsstand wegen Versäumnissen nicht hinreichend beurteilt werden kann. Anmerkung: Lt. BayEUG und VSO sind schriftliche Leistungsnachweise Proben, demzufolge gibt es in der GS keine Kurzproben, Extemporale, Stegreifaufgaben oder sonstiges als schriftliche Prüfungsform. NEU!!!! „Das Spektrum der Arten von Proben war in der GS immer vielfältig und soll es auch bleiben.“ Pressemitteilung des KM Nr.215 vom 20.10.2009 Proben müssen das Kriterium erfüllen, dass Sie die Leistungen in den vier verschiedenen Anforderungsstufen überprüfen. (Reproduktion/ II Reorganisation/ III Transfer/ IV Problemlös. Denken)

    31. DB für HS-Schulleiter, Ortenburg 12.11.2009 Johanna Buchberger-Zapf, Staatliche Schulämter Passau 31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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