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Seminar Mobile Verkehrsüberwachung mit ViDistA – Verfahren 2004 in Würzburg 08.11. - 10.11.2004

Klaus-G. Westphal von der Industrie- und Handelskammer Braunschweig öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Straßenverkehrstechnik 38304 Wolfenbüttel, Im Großen Teiche 7, Tel./Fax: 05331/42050.

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Seminar Mobile Verkehrsüberwachung mit ViDistA – Verfahren 2004 in Würzburg 08.11. - 10.11.2004

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Presentation Transcript


  1. Klaus-G. Westphalvon der Industrie- und Handelskammer Braunschweig öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Straßenverkehrstechnik38304 Wolfenbüttel, Im Großen Teiche 7, Tel./Fax: 05331/42050 Studium der Elektrotechnik an der TU Braunschweigab 1974 wiss. Mitarb. an der TUBS und Sachverständigentätigkeitseit 1990 selbständig als Sachverständiger Lehrbeauftragter an der FH Wolfenbüttel-BraunschweigArbeitsgebiete:Meßverfahren zur Überwachung des VerkehrsLichtsignalanlagenTechnik zur Bestimmung der AtemalkoholkonzentrationAuftraggeber: überwiegend Amtsgerichte ViDistA Nov. 2004

  2. Klaus-G. Westphalvon der Industrie- und Handelskammer Braunschweig öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Straßenverkehrstechnik38304 Wolfenbüttel, Im Großen Teiche 7, Tel./Fax: 05331/42050 neues Arbeitsgebiet:Beratung bei der Zulassung von Geräten zur Überwachung des Verkehrs Auftraggeber: Hersteller ViDistA Nov. 2004

  3. Ansprüche an die Länge der Nachfahrstrecke bei der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten mit ViDistA SeminarMobile Verkehrsüberwachung mit ViDistA – Verfahren 2004in Würzburg 08.11. - 10.11.2004 ViDistA Nov. 2004

  4. Gliederung 1 Vorgaben in der Literatur 2 Besonderheit bei Videonachfahrsystemen 3 Technische Gegebenheiten Abhängigkeiten, Definitionen 4 Vorschlag für eine Faustregel ViDistA Nov. 2004

  5. Länge der Nachfahrstrecke in der Literatur ViDistA Nov. 2004

  6. Probleme z.B.: Nachfahrabstand zu kurz: Sicherheitsabstand unterschrittenNachfahrabstand zu lang: Einhaltung eines gleich bleibenden Abstandes schwierigNachfahrstrecke zu kurz: Herstellung eines gleichbleibenden Abstandesinnerhalb kurzer Zeit schwierigNachfahrstrecke zu lang: Gefahr des Pendelns, „Gewöhnung“ an einen langsam sich ändernden Abstand deshalb ... ViDistA Nov. 2004

  7. Faustregel Nachfahrabstand = ½ Tachowert (max. ganzer Tachowert) Nachfahrlänge = 6- bis 10-facher Nachfahrabstand aber ... ViDistA Nov. 2004

  8. Die bisherigen Werte und die (Faust-)Regel Nachfahrt mit Bilddokumentation Nachfahrabstand = ½ Tachowert (max. ganzer Tachowert) Nachfahrlänge = 6- bis 10-facher Nachfahrabstand sind entwickelt und gelten nur fürNachfahrt ohne Bilddokumentation. Für müssen eigene Überlegungen angestellt werden. ViDistA Nov. 2004

  9. Nachfahrt mit Videonachfahrsystemen Literatur: Wird die Nachfahrt durch Fotos belegt und sind diese in kurzem Abstand (ca. 1-2 Sekunden) ausgelöst,kommt man mit „erheblich“ geringeren Nachfahrstrecken aus. Das kann verallgemeinert werden zu:Wird die Nachfahrt durch Bilder belegt ...und betrifft dann auch Nachfahrten, die durch Videobilder dokumentiert sind. ViDistA Nov. 2004

  10. Technische Gegebenheiten mit v in km/h s in m t in s Geschwindigkeit = Weg / Zeit Für die folgenden Überlegungen ist davon ausgegangen, daßdie Auflösung des Wegstreckenzählers: 1 munddie Auflösung der Zeitmessung: 0,02 sbeträgt. Dann würde man bei der Mindestweglänge von 1 m und der kleinsten Zeit von 0,02 sbereits eine Geschwindigkeit von 180 km/h erfassen können. ViDistA Nov. 2004

  11. Minimale Nachfahrlänge ViDistA Nov. 2004

  12. Nachfahrlänge 10 m (1) ViDistA Nov. 2004

  13. Nachfahrlänge 10 m (2) ViDistA Nov. 2004

  14. Vorgabe Meßauflösung Fazit:Mit einer x-fachen Verlängerung der Nachfahrlänge ergibt sich auch die Anzahl der Zeitschritte x-fach. Dann ergibt sich auch die Meßauflösung höher. Je höher die gemessene Geschwindigkeit ist, desto geringer ist die Meßauflösung.Die Meßauflösung beschreibt den Geschwindigkeitsschritt, der mit einem einzigen Zeitschritt erzielt wird. Es stellt sich daher die Frage, wie lang die Nachfahrstrecke sein muß, so daß auch bei höchster Meß- bzw. Auswertegeschwindigkeit die Meßauflösung noch einem vorgegebenen Wert entspricht. ViDistA Nov. 2004

  15. Meßauflösung bei 200 km/h Im folgenden wird davon ausgegangen, daß die Meßauflösungbei 200 km/h mindestens 1 km/h betragen soll. Mit : ergibt sich die Meßauflösung zu: aufgelöst nach s: bzw. mit der Geschwindigkeit: ViDistA Nov. 2004

  16. Nachfahrlänge: Abhängigkeiten (1) ViDistA Nov. 2004

  17. Nachfahrlänge: Abhängigkeiten (2) ViDistA Nov. 2004

  18. Entwicklung der Meßgeschwindigkeit (1) ViDistA Nov. 2004

  19. Entwicklung der Meßgeschwindigkeit (2) ViDistA Nov. 2004

  20. Entwicklung der Meßgeschwindigkeit (3) ViDistA Nov. 2004

  21. Entwicklung der Meßgeschwindigkeit (4) ViDistA Nov. 2004

  22. Entwicklung der Meßgeschwindigkeit (5) ViDistA Nov. 2004

  23. Entwicklung der Meßgeschwindigkeit (6) ViDistA Nov. 2004

  24. Entwicklung der Meßgeschwindigkeit (7) ViDistA Nov. 2004

  25. Fazit Vorschlag für Faustregel, sofern mit 0,02-s-Zeitschritten (Halbbilder) gearbeitet wird:Die Länge der Nachfahrstrecke muß größer als der gefahrene Geschwindigkeitswert (als Meter-Wert) sein. ViDistA Nov. 2004

  26. Ende Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit ViDistA Nov. 2004

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