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Die Betriebsratswahl 2010 aus Arbeitgebersicht

Die Betriebsratswahl 2010 aus Arbeitgebersicht. Reinbek – 20. Januar 2010. I. Betriebsratswahl und Wahlvorstand Pflichten des Arbeitgebers anlässlich der Wahl Kosten der Betriebsratswahl Der Ablauf der Betriebsratswahl Arbeitgeberseitige Gestaltungsmöglichkeiten

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Die Betriebsratswahl 2010 aus Arbeitgebersicht

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Presentation Transcript


  1. Die Betriebsratswahl 2010aus Arbeitgebersicht Reinbek – 20. Januar 2010

  2. I. Betriebsratswahl und Wahlvorstand Pflichten des Arbeitgebers anlässlich der Wahl Kosten der Betriebsratswahl Der Ablauf der Betriebsratswahl Arbeitgeberseitige Gestaltungsmöglichkeiten Grenzen der Einflussnahme Wahlanfechtung und Rechtsschutz

  3. I. Betriebsratswahl

  4. Ausblick auf die Betriebsratswahl 2010: • deutliche Verjüngung der Gremien erwartet • hedonistische Haltung vermutet • (noch) weniger gewerkschaftliche Orientierung • aber auch:- Gremienstabilität durch Desinteresse- Furcht vor Nachteilen in kündigungslastigen Zeiten- weiter abnehmende Wahlbeteiligung

  5. Rechtsgrundlagen der Betriebsratswahl • §§ 7 – 20 BetrVG • Wahlordnung zu § 126 BetrVG • ggf. Tarifvertrag nach § 3 Abs .1 BetrVG

  6. Eckdaten der Betriebsratswahl • Zeitraum: 01.03.2010 – 31.05.2010 • kein bindender Fristenvorlauf • i.d.R. koordiniert mit Ablauf der Amtszeit des Alt-Betriebsrats • aktives Wahlrecht für alle volljährigen MA (§ 7 BetrVG)

  7. Wahlleitung und Durchführung durch den Wahlvorstand • bestellt vom (Alt-)Betriebsrat • nicht zwingend Betriebsräte • begrenzte Amtszeit bis zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Betriebsrats • autonomes Organ der Betriebsverfassung • ausgestattet mit Sonderkündigungsschutz(§§ 103 BetrVG, 15 Abs. 3 KSchG)

  8. II. Pflichten des Arbeitgebers anlässlich der Wahl

  9. faktische Förderungspflicht • strafbewehrtes Behinderungsverbot • Auskunftserteilungspflicht über Mitarbeiterdaten und sonstige wahlrelevante Umstände • Kostentragungspflicht

  10. III. Kosten der Betriebsratswahl

  11. Grundsätze ähnlich Betriebsratskosten: • Rechtsgrundlage § 20 Abs. 3 BetrVG • auch ohne Nennung dort nur „erforderliche“ Kosten • auch: Kosten versäumter Arbeitszeit für Wahlteilnahme • auch: Schulungskosten des Wahlvorstandes

  12. IV. Ablauf der Betriebsratswahl

  13. Vorarbeiten des Wahlvorstandes • Überdenken der betrieblichen Strukturen und deren Einordnung (insb. §§ 1 und 4 BetrVG) • Erstellen eines Zeitplans für die Wahl • Erstellen des Wählerverzeichnisses • hierfür: Informationsbeschaffung beim Arbeitgeber(Auskunftspflicht § 2 Abs. 2 WahlO) • insbesondere: Statusfeststellung § 5 Abs. 3 BetrVG Leitende Angestellte • Feststellung des Wahlverfahrens

  14. Feststellung des Wahlverfahrens • unter 5 wahlberechtigte MA  kein BR • 5 bis 20 MA  einköpfiger BR, vereinfachtes Wahlverfahren § 14 a BetrVG • 21 bis 50 MA  dreiköpfiger BR, vereinfachtes Wahlverfahren • 51 bis 100 MA  fünfköpfiger BR, Wahloption • ab 101 MA  Größenstaffel § 9 BetrVG, allgemeines Wahlverfahren

  15. vereinfachtes Wahlverfahren § 14 a BetrVG(Personenwahl) • allgemeines Wahlverfahren(Listenwahl) • sog. modifiziertes Personenwahlverfahren(falls nur ein Listenvorschlag)

  16. Wahlausschreibung Zulassung der Wahlvorschläge Veröffentlichung der Wahlvorschläge Stimmabgabe Feststellung des Wahlergebnisses Veröffentlichung des Wahlergebnisses Konstituierende Sitzung

  17. Wahlausschreibung • Informationsaushang über die Wahl • Mitteilung von Daten und Orten • Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen • Wählerverzeichnis als Anlage

  18. Zulassung der Wahlvorschläge • Prüfungsverfahren • passives Wahlrecht, wenn aktiv wahlberechtigt und länger als 6 Monate im Betrieb (§ 8 BetrVG) • Wahlvorschlag erfordert Stützunterschriften (5 %-Hürde) • Listen- oder Personenvorschlag, abhängig vom Wahlverfahren

  19. Veröffentlichung der Wahlvorschläge • Informationsaushang über die wählbaren Kandidaten • eröffnet den „Wahlkampf“ • ansonsten keine Ereignisse

  20. Stimmabgabe • Arbeitgeber muss Raum stellen • keine Wahlbeeinflussung bei Stimmabgabe • keine Zugangskontrollen durch Arbeitgeber, keine Beobachtung • Mitarbeiter sind zur Wahl unter Berücksichtigung betrieblicher Belange unter Entgeltfortzahlung freigestellt

  21. Feststellung des Wahlergebnisses • betriebsöffentliche Stimmauszählung • Ergebniserrechnung nach anzuwendendem Wahlverfahren • besondere Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts

  22. Veröffentlichung des Wahlergebnisses • erfolgt durch Aushang nach Wahlannahme durch gewählte Kandidaten • setzt die Anfechtungsfrist nach § 19 BetrVG in Gang

  23. Konstituierende Sitzung • Erste Sitzung des neu gewählten Betriebsrats • Einladung durch Wahlvorstand • wählt Vorsitzenden und Stellvertreter • bleibt im Hintergrund, bis Amtszeit des alten BR endet • Wahlergebnis wird AG mitgeteilt

  24. V. Arbeitgeberseite Gestaltungsmöglichkeiten

  25. VI. Grenzen der Einflussnahme

  26. Begrenzung durch § 119 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVG • bedenke: Betriebsfrieden • bedenke: Vorbelastung für spätere Zusammenarbeit

  27. VI. Wahlanfechtung und Rechtsschutz

  28. Wahlanfechtung nach § 19 BetrVG • 2-Wochen-Frist ab Aushang des Wahlergebnisses • antragsberechtigt sind Arbeitgeber, Gewerkschaft oder drei Arbeitnehmer

  29. Prüfungsmaßstab: • Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren • Verstoß nicht behoben • Wahlergebnis hierdurch geändert oder beeinflusst

  30. Wahlanfechtung vor dem Arbeitsgericht • wenige Verfahren, häufig aber Erfolg bei der Anfechtung • oft lange Verfahrensdauer durch die Instanzen • Kompromiss: Bestellung eines neuen Wahlvorstands und Einleitung einer Neuwahl

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