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Europarecht I Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts

Europarecht I Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts. Quellen des Europarechts. prim äres Gemeinschaftsrecht -Gründungsverträge ihre Anhänge und Protokolle -nachträgliche Ergänzungen und Änderungen. sekundäres Gemeinschaftsrecht VERORDNUNGEN RICHTLINIEN ENTSCHEIDUNGEN

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Europarecht I Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts

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  1. Europarecht IRechtsquellen des Gemeinschaftsrechts

  2. Quellen des Europarechts • primäres • Gemeinschaftsrecht • -Gründungsverträge • ihre Anhänge und • Protokolle • -nachträgliche Ergänzungen • und Änderungen • sekundäres • Gemeinschaftsrecht • VERORDNUNGEN • RICHTLINIEN • ENTSCHEIDUNGEN • EMPFEHLUNGEN • STELLUNGNAHMEN Europarecht = im engeren Sinne das Recht der Europäischen Union (EU), bzw. das Recht der Europäischen Gemeinschaften

  3. Besondere Funktion des Europarechts • es stellt eine eigene Rechtsordnung dar • anders als Völkerrecht !!! • wirkt unmittelbar normativ auf das innerstaatliche Recht der EU-Mitgliedstaaten

  4. Chronologie des primären EU-Rechts Verträge Jahr • 1951 – EGKSV (Geltungsdauer bis 2002.) • 1957 – EWGV, EAGV • 1992 – EUV, Maastricht-Vertrag • 1997 –Vertragvon Amsterdam • 2000 –VertragvonNizza • 2004 – der “Europäische Konvent” (Verfassungsvertrag) • 2007-UnterzeichnungdesReformvertrags inLissabon – seinInkrafttreten 2009

  5. SekundäresEuroparecht • das ganze sekundäre Europarecht = Resultat der Gesetzgebung der Gemeinschaftsorgane im Mitentscheidungsverfahren a) DasEuropäische Parlament b) DerMinisterrat / Rat der Europäischen Union

  6. Verordnungen = uredbe • definiert imArt. 249 des EU-Vertrags: „Die Verordnunghat allgemeine Geltung“  verbindlich in allen ihren Teilen und unmittelbar gültig in allen Mitgliedstaaten ZIEL – Rechtsvereinheitlichung (gleiches Recht in allen Mitgliedstaaten)

  7. Richtlinien = direktive • verbindlichimHinblick auf das zuerreichendeZielfüralleMitgliedstaaten, an die siegerichtetsind ABER • innerstaatliche Stellen können über Form und Mittel der Durchführungentscheiden ZIEL – Rechtsangleichung der Rechtsysteme der Mitgliedstaaten

  8. Entscheidungen = odluke • gerichtet nur aneinzelnen Mitgliedstaaten • verbindlich nur für diese Staaten - im Unterschied zu Richtlinien können Entscheidungen auch an natürliche und juristische Personen gerichtet werden

  9. Empfehlungen und Stellungnahmen = preporuke i mišljenja • nichtrechtlichverbindlichfür diejenigen, an die sie gerichtet werden • immerhin, glaubt man, dass sie großen Einfluss haben, denn der Europäische Gerichtshof bestimmt – sie müssen von den nationalen Gerichtsinstanzen während der Auslegung der EU-Gesetzgebung beachtet werden

  10. DREI SÄULEN DER EUROPÄISCHEN UNION* Eingeführt durch den Vertrag von Maastricht (1993) – Gründung der EU, einer Dachorganisation, die auf drei Säulen beruht • Europäische • Gemeinschaften • (EG) • Europäische • Gemeinschaft • Europäische • Atomgemeinschaft • PRINZIP • DER • SUPRANATIONALITÄT • Polizeiliche und • justizielle • Zusammenarbeit • In Strafsachen • (PJZS) Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) Prinzip des Intergouvernementalismus *Situation vor dem Lissabon-Vertrag

  11. Am 1. Dezember 2009 tritt der Lissabon-Vertrag in Kraft. Er stellt die EU auf eine neueRechtsgrundlage • Das „3 Säulen System der EU“ (Europäische Gemeinschaft, Gemeinsame Außen- undSicherheitspolitik und Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit) gilt nicht mehr, • ab dem 1. Dezember 2009 gibt es nur noch die Europäische Union, die sämtliche Politikbereiche umfasst. • Der Begriff „Europäische Gemeinschaften“ wurde vollständig gestrichen. AlleinigesRechtssubjekt ist zukünftig die EU.

  12. Supranationalität(nadnacionalna nadležnost) • VerlagerungvonKompetenzenvon der nationalenEbeneaufeinehöherstehendeEbene • Robert SchumannundJeanMonnetgelten als Väter der supranationalenIntergrationstheorie • AUTONOME RECHTSORDNUNG - dieKompetenzeneinersupranationalenOrganisationberuhenauf der ÜbertragungvonSouveränitätsrechtendurchdieMitgliedstaaten

  13. VORRANG DES SUPRANATIONALEN RECHTS • Fähigkeit, Rechtsakte zu erlassen, die unmittelbare Rechtswirkung für natürliche und juristische Personen in den Mitgliedstaaten entfalten. •  Sanktionsmöglichkeit infolge der Verletzung von Vetragspflichten (Klage vor dem Europäischen Gerichtshof)

  14. SAA Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen

  15. SAA – Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen Schritt 1 – Unterzeichunung des Abkommens am 29. Oktober 2001 (ein Interimabkommen)  der Status eines potenziellen Kandidaten Schritt 2 – die kroatiesche Regierung beantragt den Beitritt Kroatiens zur EU in 2003 Schritt 3 – erlangt Kroatien den Status des Beitrittskandidaten in 2004

  16. Wie lauten folgende Syntagmen auf Kroatisch? • die Beziehungen auf vertragliche Ebene heben • auf der Grundlage der Gegenseitigkeit • das nationale Recht dem geltenden Gemeinschaftsrecht angleichen (Angleichung) • den Status eines potenziellen Kandidaten für die Mitgliedschaft zuerkennen • den Beitritt zur EU beantragen / Auftrag stellen auf... • das In-Kraft-Treten (in Kraft treten) des SAA • der Status eines Beitrittskandidaten • der Rahmen für den politischen Dialog 9. Ausbau der wirtschaftlichen und internationalen Zusammenarbeit

  17. Syntagmen – TEIL II 10. Übergang zur Marktwirtschaft 11. schrittweise Errichtung einer Freihandelszone 12. Annährung der Standpunkte der Vertragsparteien zu internationalen Fragen 13. Bereiche Justiz und Inneres 14. Einfuhr- oder Ausfuhrzölle oder Abgaben gleicher Wirkung erheben 15. interne steuerliche Maßnahmen einführen / beseitigen 16. Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes (Acquis Communautaire) 17. das Wettbewerbsrecht, das öffentliche Auftragswesen, der Verbraucherschutz

  18. Lesen Sie den Text auf der Seite 91 – 92 über das SAA und beantworten Sie folgende Fragen. • Was bedeutet das SAA für die Republik Kroatien? • Wie umfangreich ist das SAA mit der RK? • Wann und wo wurde das SAA unterschrieben? • Welchen Status hat die RK laut dem Abkommen? • Wer und wann hat den Beitritt Kroatiens zur EU beantragt? • Seit wann hat Kroatien den Status eines Beitrittskandidaten? • Welche Ziele sind im SAA definiert?

  19. Fragen über SAA – Teil II 8. Was ist der Sinn des politischen Dialogs laut dem SAA? 9. Welche Bereiche sind wichtig bei der regionalen Zusammenarbeit? 10. Wozu muss sich Kroatien angesichts der Errichtung einer Freihandelszone verpflichten? 11. In welchem Zeitraum muss Kroatien seine Rechtsvorschriften dem Gemeinschaftsrecht angleichen? 12. Welche Prioritäten wurden für den Prozess der Rechtsangleichung im SAA festgelegt? 13. Welche konkreten Aufgaben wurden für den Justizbereich genannt?

  20. LesenSiedenText B, S. 93undetscheidenSie, welcherUntertitelpasstzuwelchemAbsatz. • Wirtschaftliche Aspekte der Beitrittskandidatur • Voraussetzungen für den EU-Beitritt • Der gemeinschaftliche Besitzstand und die Verhandlungskapitel • Bestimmungen für den Beitritt laut dem EUV • Der politische Status des Beitrittskandidaten Welcher Untertitel ist zu viel?

  21. Ergänzen Sie das passende Verb. • nach einer Vorbereitungsphase _________ die Beitrittskandidaten der EU ________ • wirtschaftliche und politische Bedingungen / Verpflichtungen _____________ • gemeinschaftliche Standards und Politiken muss ein neuer Mitgliedstaat _______________ • auf den Grundsätzen der Freiheit, Demokratie, etc. _______________ • starke Unternehmen können dem Wettbewerbsdruck erfolgreich _______________ 6. ein Rechtssystem muss auch Eigentumsrechte ____________

  22. Sagen Sie es anders. • mit dem In-Kraft-Treten • in ein Vertrag / Gesetzbuch Eingang finden • in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen • Investitionen tätigen

  23. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit ein Beitrittskandidat als funktionierende Marktwirtschaft eingestuft wird? Ergänzen Sie. - Preise und... - ........ Eigentumsrechte.... - .............. Stabilität..... • Finanz..... • ....

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