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BFSV Pauschale: Erhöhung durch Änderung der Berechnung

Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz Conférence suisse des offices de la formation professionnelle Conferenza svizzera degli uffici della formazione professionale Eine Fachkonferenz der EDK | Une conférence spécialisée de la CDIP | Una conferenza specializzata della CDPE.

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BFSV Pauschale: Erhöhung durch Änderung der Berechnung

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  1. Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz Conférence suisse des offices de la formation professionnelle Conferenza svizzera degli uffici della formazione professionale Eine Fachkonferenz der EDK | Une conférence spécialisée de la CDIP | Una conferenza specializzata della CDPE BFSV Pauschale: Erhöhung durch Änderung der Berechnung Pius Felder | Präsident Kommission Finanzen Berufsbildung SBBK Plenarversammlung | Bern | 18. September 2013

  2. ÜBERSICHT Ausgangslage Vorschlag zur Änderung der Berechnung Analyse 3.a) Hinweise zur Berechnung 3.b) Änderungen je Kanton 4. Pro und Contras 5. Diskussion

  3. 1. Ausgangslage • Die Berufsfachschulvereinbarung (BFSV) regelt den interkantonalen Lastenausgleich im Bereich der beruflichen Grundbildung • Jährlich wird die BFSV-Pauschale für die duale- und die schulisch organisierte Grundbildung ermittelt und der Konferenz der Vereinbarungskantone BFSV vorgelegt. Die Berechnungsmethode ist in der Vereinbarung vorgegeben. • Für die Infrastrukturkosten wird in der Berechnung ein pauschaler Satz von 10% dazugerechnet. • Die beiden Kantone SG und ZH sind der BFSV bisher nicht beigetreten. Sie verrechnen den BFSV-Kantonen eine höhere Pauschale.

  4. Die Kommission Finanzen hat festgestellt, dass die 10% für die Infrastrukturkosten eher tief angesetzt sind. Zum Vergleich: Das SBFI rechnet bei der Erhebung der kantonalen Berufsbildungskosten mit einem pauschalen Satz von 20% für die Infrastrukturkosten. • Die BFSV Pauschale würde mit einem pauschalen Infrastruktursatz von 20% steigen. 2. Vorschlag zur Änderung der Berechnung

  5. 3. a) Hinweise zur Berechnung • Da die interkantonalen Finanzflüsse nicht bekannt sind, hat die Geschäftsstelle eine Kantonsumfrage durchgeführt. • Schwierigkeiten der Berechnung: • Die Auswertung der Kantonsumfrage hat gezeigt, dass die berechneten Pro-Kopf Kosten nicht der BFSV-Pauschale bzw. der Pauschalen der beiden Nichtvereinbarungskantone SG und ZH entsprachen. • Der Grund ist, dass verschiedene Leistungen wie IFK, Art 31/Art 32 BBV, bilaterale Finanzierungsabkommen usw. in die gemeldeten Kosten einflossen. • Da die Nichtvereinbarungskantone SG und ZH den Kantonen aktuell eine höhere Pauschale verrechnen, fordern manche BFSV-Kantone bei diesen beiden Kantonen ebenfalls diese höhere Pauschale ein (Gegenrecht). Es ist nicht bekannt, welche Kantone von diesem Gegenrecht Gebrauch machen. 3. Analyse

  6. 3. a) Hinweise zur Berechnung • Vorgehensweise • Um einen besseren Vergleich der aktuellen Nettokosten/-erträge mit denjenigen für den Fall einer Erhöhung der BFSV-Pauschale zu erzielen, wurden nicht die gemeldeten Kosten verwendet, sondern die berechneten Kosten. • Dabei wurde die gemeldete Anzahl Lernende, für welche ein interkantonaler Austausch stattgefunden hat (Wanderungssaldo), mit den angewendeten (BFSV/ZH/SG) Pauschalen 2012/2013 multipliziert. • Folgende Kennzahlen wurden verwendet (Schuljahr 2012/2013): • SOG = Schulisch organisierte Grundbildung • DBG = Duale Grundbildung 3. Analyse

  7. 3. a) Hinweise zur Berechnung • Vorgehensweise • Berechnung von 2 Szenarien: • Szenario blauVeränderung Nettoaufwand bei Tarifverrechnung gemäss Vereinbarung (BFSV-Kantone verrechnen SG und ZH nur den BFSV-Tarif) im Vergleich zu Einheitstarif mit erhöhter Pauschale (Infrastrukturanteil 20%) • Szenario rotVeränderung Nettoaufwand bei gegenseitiger Tarifverrechnung (BFSV-Kantone verrechnen SG und ZH deren Tarif) im Vergleich zu Einheitstarif mit erhöhter Pauschale (Infrastrukturanteil 20%) 3. Analyse

  8. 3.b) Veränderung Nettoaufwand mit Infrastrukturkosten 20%

  9. 3.b) Veränderung Nettoaufwand mit Infrastrukturanteil von 20% in CHF: • Negative Werte: • Diese Kantone würden mit der neuen Pauschale unter dem Strich weniger interkantonale Ausgleichszahlungen leisten bzw. mehr Erträge einnehmen • Positive Werte: • Diese Kantone würden mit der neuen Pauschale unter dem Strich mehr interkantonale Ausgleichszahlungen leisten bzw. weniger Erträge einnehmen • Achtung: Die gemeldeten Zahlen weisen eine geschätzte Fehlerwahrscheinlichkeit von 10-15% auf! 3. Analyse

  10. Die Kommission Finanzen hat bei der Behandlung dieses Geschäfts folgende Überlegungen angeführt: • Vorteile: • Eine Erhöhung der BFSV-Pauschale würde den Kosten der beiden Anbieterkantone SG und ZH für ausserkantonale Lernende eher gerecht gerecht werden, so dass ein Beitritt zur BFSV ins Auge gefasst werden könnte. • Der Tarif ist legitimer, wenn mit demselben pauschalen Satz wie bei der Bundeserhebung gerechnet wird. Die Finanzflüsse haben so eine gewisse Kohärenz. • Nachteil: • Die Tarife werden bei der Anwendung des pauschalen Satzes von 20% für die Infrastrukturkosten steigen. Die zuweisenden Kantone – und damit in der Regel die kleinen Kantone - müssten mehr bezahlen. 4. Pro und Contra

  11. Soll der Konferenz der Vereinbarungskantone BFSV eine Änderung der Berechnung der BFSV-Pauschale (Erhöhung des pauschalen Infrastruktursatzes von 10% auf 20%) beantragt werden? 5. Diskussion

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