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Sind Veränderungen im Kontext der gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig?

Sind Veränderungen im Kontext der gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig?. Mathias Westecker Chancen einer zukunftsorientierten beruflichen und sozialen Teilhabe für Menschen mit schwersten und mehrfachen Behinderungen im Land Bremen 30.10.2013. Personenkreis.

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Sind Veränderungen im Kontext der gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig?

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Presentation Transcript


  1. Sind Veränderungen im Kontext der gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig? Mathias Westecker Chancen einer zukunftsorientierten beruflichen und sozialen Teilhabe für Menschen mit schwersten und mehrfachen Behinderungen im Land Bremen 30.10.2013

  2. Personenkreis Menschen im Erwachsenenalter, … die in vielen Bereichen des alltäglichen Lebens und im Bereich des Arbeitens auf dauerhafte Unterstützung angewiesen sind … mit einer geistigen Behinderung, besonderen Verhaltensweisen, starken Bewegungseinschränkungen, Kommunikationsschwierigkeiten oder mehrfacher Behinderung … für die eine Tätigkeit im Arbeitsbereich einer WfbM auch auf lange Sicht keine Perspektive darstellt und eine Beschäftigung in einer Tagesförderstätte bisher die einzige Alternative ist 2

  3. Arbeit in Deutschland für Menschen mit Behinderung • Menschen mit Behinderung • haben eine Erwerbsarbeit • sind arbeitslos nach SGB II • erhalten Unterstützung im Arbeitsleben durch Integrationsfachdienste etc • arbeiten in einer WfbM nach SGB IX • Und Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung?

  4. Arbeit in Deutschland für Menschen mit schwerer Behinderung • Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf • erhalten Teilhabe am Arbeitsleben in einer WfbM (NRW) • erhalten Teilhabe am Arbeitsleben und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in einer Institution nach SGB XII (Tafö, FuB in WfbM etc.) • erhalten nur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach SGB XII in einer Institution • erhalten tagesstrukturierende Angebote in ihrer stationären Wohneinrichtung • leben ohne Tagesstrukturierung in Heim oder eigener Häuslichkeit • Alle mit Ausnahme NRW Modell erhalten keinen Anspruch auf Rente o Sozialversicherung sowie Unfallversicherung, sind lebenslang über Eltern oder Amt krankenversichert, bekommen keinen Lohn

  5. Es gibt nicht… • Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Tagesförderung • Es gibt keine einheitliche Regelung, wer in WfbM oder draußen bleibt • Es gibt keine verlässlichen Zahlen der Menschen ohne jegliche Tagesförderung • Es gibt keine rechtlich gesicherte Verordnug analog der WVO • Es gibt keine einheitlichen Standards • Es gibt keine einheitlichen Qualitätskriterien • Es gibt keine einheitlichen Verbände, keinen Dachverband • Es gibt keine Selbst-Vertretung • Es gibt keine einheitliche Sprachregelung, Tagesförderung ist nicht einheitlich definiert

  6. Tagesförderung • Klienten werden in erster Linie über ihren Hilfebedarf definiert • Angehörige und Fachkräfte versorgen und beschützen Klienten • Fachkräfte und Angehörige haben konzeptionell sehr vielschichtige Ansprüche • Wohn- und Freizeitangebote stehen im Vordergrund

  7. Nischenthema • Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen in Tagesförderung ist ein Nischenthema für Politik, Verbände, Leistungserbringer, Wissenschaft, Öffentlichkeit, Angehörige, Fachleute • Gleichzeitig gibt es z.B. in HH 4/5 Beschäftigte in WfbM und 1/5 Beschäftigte in Maßnahmen der Tagesförderung

  8. UN Behindertenrechtskonvention • Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung (Art. 24) • Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit (Art. 27) • Die UN-Konvention unterscheidet nicht nach Hilfebedarf oder Behinderungsart • Menschenrechte sind unteilbar

  9. ASMK Prozess • Zugang zum ersten Arbeitsmarkt • Restrukturierung des Werkstattrechts • Menschen ohne Werkstattfähigkeit wurden in den Diskussionen nicht berücksichtigt.

  10. Aus dem Leitbild von Leben mit Behinderung Hamburg „Dem Streben behinderter Menschen nach ihrem eigenen Lebensweg schaffen die Mitarbeiter/innen und Eltern gemeinsam verlässliche und lebendige Grundlagen.“

  11. Angebote 11

  12. Seinen Platz in der Gemeinschaft finden Jeder Mensch will notwendig sein! Prof. Klaus Dörner

  13. Konzept „Arbeit ist möglich“ Ein zweites Milieu neben der Häuslichkeit dient der Integration. Für Erwachsene ist die regelmäßige Arbeit eine wichtige Strukturierung ihres Lebens. Arbeit wird als zielgerichtete Tätigkeit verstanden, bei der ein Produkt hergestellt oder eine Dienstleistung erbracht wird. Es entstehen Produkte und Dienstleistungen, an deren Herstellung die Beschäftigten einen überwiegenden Anteil haben. Die Produkte sind sehr hochwertig und werden von der Gesellschaft als wertvoll anerkannt und gekauft. Die Anerkennung wird darin gesehen, etwas für die Umwelt getan zu haben und somit „notwendig zu sein“, gebraucht zu werden. 13

  14. Konzept „Arbeit ist möglich“ Jede Arbeitsgruppe hat klare und überschaubare Arbeitsabläufe entwickelt. Durch das Aufgliedern in kleine Handlungsschritte und durch individuelle Hilfestellungen („Helfende Hand“) werden passende Tätigkeiten gefunden. Die Arbeitsvorgänge können leicht nachvollzogen werden. Hilfsmittel und vor allem arbeitsunterstützende Geräte erleichtern die Heranführung an die Arbeit. Die Arbeit erfolgt weitgehend ohne zeitlichen und ökonomischen Druck. Individuelle Lösungen werden den Wünschen und Fähigkeiten der einzelnen Beschäftigten am besten gerecht. 14

  15. Konzept „Arbeit ist möglich“ • Jede Arbeitsgruppe ist ein komplexes Sozialsystem mit eigenen Regeln, Ritualen, Aufgaben und Abläufen. • Durch die gemeinsame Tätigkeit entsteht eine neue Form der Begegnung zwischen den Beschäftigten sowie zwischen den päd. Mitarbeitern und den Beschäftigten. Die Beziehung wird stärker von der sachbezogenen Ebene der gemeinsamen Tätigkeit geprägt. • Die Einzelnen erleben sich im gemeinsamen Arbeitsprozess. • Arbeitsangebote: Kerzen-, Papier-, oder Lebensmittelherstellung, Holz-, Textil- und Kunstprodukte, Hauswirtschaftliche und Bürotätigkeiten, Dienstleistungen

  16. Berufliche Bildung Feinwerk • Feinwerk: ein Konzept von Leben mit Behinderung Hamburg • Dauer: 2 Jahre nach Aufnahme in der Tagesstätte • Für jeden Beschäftigten, unabhängig vom Hilfebedarf • Ziele: • Verschiedene Arbeitsbereiche kennenlernen • Erweiterung der vorhandenen Fähig- und Fertigkeiten • Motivation fördern und Neugierde wecken • Wahlmöglichkeiten schaffen

  17. Berufliche Bildung Feinwerk

  18. Auf Achse – Arbeiten außerhalb der Tagesstätte • Arbeitsangebote, Erfahrungs- und Begegnungsräume an Orten des regulären Arbeitslebens • Teilhabe am Arbeitsleben und an der Gemeinschaft erweitern • Erweitern des Tätigkeitsspektrums • Wahlmöglichkeiten bieten • Personenzentrierung • Entwickeln einer flexiblen Angebotsstruktur

  19. Tagesförderung in Hamburg 2013 • Ein gesichertes Angebot • Wahlmöglichkeiten in allen Stadtteilen • 11 Träger mit über 50 Standorten • Aktualisierte Leistungsvereinbarung • Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben sind Grundlage für alle • Deutliche Trennung von WfbM und Tagesförderung • Dezentrale, kleine, wohnortnahe Einrichtungen

  20. Stärken erkennen – Konzept entwickeln • Von der Tagesförderstätte zur Tagesstätte • Jeder Mensch will notwendig sein • Arbeit für alle • Tagesstruktur für Erwachsene • Von der WfbM lernen

  21. Erfolge feiern – Unterstützung holen • Konzept in allen Einrichtungen verbindlich einführen • Mitarbeiter einbeziehen • Angehörige und Lehrer überzeugen • Geschäftsführung, Leitungen und Mitarbeiter aus anderen Bereichen informieren und Erfolgsgeschichten erzählen • Organisatorische Einheit schaffen

  22. Öffentlichkeit herstellen • Fachtagung in Hamburg organisieren • Artikel schreiben • Öffentliche Veranstaltungsreihe „Arbeit ist möglich“ • Austausch auf externer Fachtagung • In Fachverbänden von Erfolgsgeschichten berichten

  23. Gemeinsame Aktivitäten • MF-Arbeitskreis • NAHT Gründung • Marktplatz NAHT • WfbM-Messe Nürnberg • Gemeinsamer Flyer • Gemeinsame Plakate

  24. Wettbewerb und Kooperation • Gute Angebote der Mitbewerber wertschätzen • Selber weitere gute Angebote entwickeln • Rahmenkonzept mit den Dachverbänden entwickeln • Das Gespräch mit dem Kostenträger aktiv suchen • Verhandlungen vorbereiten und kompetent führen • Praxisbezug im Auge behalten

  25. NAHT

  26. NAHT in Hamburg • Regelmäßiger Austausch mit stabiler personeller Besetzung • Marktplatz NAHT jährlich • Gemeinsame Verhandlungen mit dem Kostenträger • Mindeststandards bei allen Trägern • Konzeptionelle Weiterentwicklung bei allen Trägern

  27. NAHT in Hamburg • Auf Augenhöhe mit WfbM und anderen Trägern • Kontaktpflege in andere Bundesländer • Mitarbeit „Bildung ist Teilhabe“ • Mitarbeit „Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf“

  28. Forderungen im Arbeitskreis für Menschen mit schwerer Behinderung • Anspruch auf Leistungen zur beruflichen Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben für alle. • Unterscheidung zwischen sog. „werkstattfähigen“ und „nicht-werkstattfähigen“ Menschen, wie sie derzeit in § 136 SGB IX beschrieben ist, ist aufzuheben. • „Arbeitnehmerähnliche Status“ sowie die damit verbundenen Sozialversicherungsleistungen müssen auch für den benannten Personenkreis in vollem Umfang gewährt werden. • Unbestimmte Rechtsbegriffe in § 136 SGB IX sind zu streichen. Diese führen in der Praxis zu Rechtsunsicherheiten und sehr unterschiedlichen Auslegungen.

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