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Einleitung

Einleitung. BOS. B ehörden O rganisationen mit S icherheitsaufgaben. Nach Beschluss der Innenministerkonferenz von 1976 sind nur Funkgeräte zugelassen, die den Technischen Richtlinien (TR BOS) entsprechen, Und eine „FuG“- Nummer haben. Lernziele. Rechtlichen Grundlagen.

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  1. Einleitung BOS Behörden Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Nach Beschluss der Innenministerkonferenz von 1976 sind nur Funkgeräte zugelassen, die den Technischen Richtlinien (TR BOS) entsprechen, Und eine „FuG“- Nummer haben.

  2. Lernziele • Rechtlichen Grundlagen • Physikalisch-technische Grundlagen • Sprechfunkbetrieb

  3. § § Verschwiegenheitspflicht Rechtliche Grundlagen • Alle Teilnehmer am Funkbetrieb unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. • Jeder Teilnehmer muss eine Verpflichtungsniederschrift unterschreiben Folgende Straftatbestände sind nach Strafgesetzbuch (StGB) möglich • Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes - § 201 StGB, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre • Verletzung von Privatgeheimnissen - § 203 StGB, Freiheitsstrafe bis 2 Jahre • Vorteilsnahme - § 331 StGB, Freiheitsstrafe bis 2 Jahre • Bestechlichkeit - § 332 StGB, Freiheitsstrafe bis 10 Jahre • Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer • besonderen Geheimhaltungspflicht - § 353 StGB, Freiheitsstrafe bis 3 Jahre

  4. Rechtliche Grundlagen Seit 1. Februar 2001 gilt folgender § 23 Abs. 1a StVO: .. (1 a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist." Also ist die Benutzung eines Mobiltelefon während der Fahrt untersagt. Nur die Benutzung des Mobiltelefon mittels Freisprechanlage wird während der Fahrt weiter erlaubt bleiben. Das Verbot gilt auch für Feuerwehren. Eine Umgehung dieser Regelung durch Inanspruchnahme von Sonderrechten gemäß § 35 Abs. 1 StVO kommt ­ schon im Hinblick auf die Vorbildfunktion der Feuerwehr nicht in Betracht. Die Benutzung von Funkanlagen der Sicherheitsbehörden (BOS-Funk) in Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Hilfsorganisationen fällt dagegen nicht unter die neue Regelung in § 23 Abs. 1 a StVO. Da die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme erfordert, kann es dennoch in schwierigen Verkehrssituationen erforderlich sein, während der Benutzung der Funkanlage mit dem Fahrzeug kurz anzuhalten; dies liegt Im Ermessen des Fahrzeugführers. In aller Regel ist ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr mit mehreren Personen besetzt, so dass die Benutzung der Funkanlage durch einen Beifahrer erfolgen kann.

  5. Amplitude Wellenlänge Physikalisch – technische Grundlagen Funkwelle (elektromagnetische Welle) Eine elektromagnetische Welle ist eine Schwingung, die sich ständig wiederholt und sich dabei räumlich ausbreitet. Die Wellenlänge ist ein kompletter Zyklus von einer Nulllinie zum positiven Höchstwert (Wellenberg) über die Nulllinie zum negative Höchstwert (Wellental) wieder zurück zur Ruhelage. Die Amplitude ist der Abstand zwischen Nulllinie und dem positive bzw. negativem Höchstwert. Die Frequenz (f, in Hertz - Hz) ist die Anzahl der Schwingungen (Zyklen) pro Sekunde. Wellenberg Nulllinie Wellental

  6. Physikalisch – technische Grundlagen Wellenlänge Die jeweilige ungefähre Wellenlänge bestimmt die gebräuchliche Bezeichnung (Frequenzband), wie 4m- und2m-Bereich.Die genaue Wellenlänge (Lambda) errechnet sich aus der Ausbreitunkgeschwindigkeit (c) der Funkwellen (300 000 km/s oder 300 000 000 m/s) geteilt durch die Frequenz (f).Durch die Angabe der Lichtgeschwindigkeit wird auch die Ausbreitung der Funkwellen dieses Bereichs deutlich - nämlich ähnlich wie das Licht. Man sprich von einer quasi-optischen Ausbreitung. D.h. Empfang besteht überall dort wo eine Sichtverbindung zwischen Sender und Empfänger besteht. Der etwas größere Empfangbereich auch außerhalb der direkten Sichtlinie kommt durch Reflexion und Streuung zustande. 2 m Bandbereich 167,560 - 169,380 MHz    (Unterband) 172,160 - 173,980 MHz    (Oberband)  4 m Bandbereich 74,215 - 77,475 MHz         (Unterband) 84,015 - 87,255 MHz         (Oberband)

  7. Physikalisch – technische Grundlagen Wellenbereiche Langwelle (Kilometerwellen) 10 km – 1 km 30 – 300 kHz Mittelwelle 1 km – 100 m 300 kHz – 3 MHz Kurzwelle (HF) 100 m – 10 m 3 – 300 MHz VHF (Ultrakurzwellen,Meterwellen) 10 m – 1 m 30 – 300 MHz UHF (Dezimeterwellen) 1 m – 10 cm 300 MHz – 3 GHz Bereiche Für BOS - Funk • 8 m – Band, ca. 35/39 MHz, kaum genutzt • 4 m – Band, ca. 75/85 MHz • 2 m – Band, ca. 165/170 MHz • 70 cm – Band, ca. 444/449 MHz, Richtfunkstrecken

  8. Physikalisch – technische Grundlagen Bereiche Für BOS - Funk • 8 m – Band, ca. 35/39 MHz, kaum genutzt • 4 m – Band, ca. 75/85 MHz • 2 m – Band, ca. 165/170 MHz • 70 cm – Band, ca. 444/449 MHz, Richtfunkstrecken Unterband Oberband Unterband Oberband UKW - Rundfunk 4 m 2 m 87,5 MHz 74 MHz 108 MHz 174 MHz

  9. Modulation Die (z.B. in Kanaltabellen angegebene) Frequenz entspricht der Frequenz der sogenannten Trägerwelle in der Ruhelage. Diese wird mittels eines Oszillators (Stabilisierung durch Quarze) erzeugt. Die tatsächliche Frequenz schwangt im Rhythmus der Sprachschwingungen um die Ruhelage (Frequenzmodulation - FM). Zur ausreichenden Sprachverständlichkeit genügt die Übertragung des Frequenzbereichs zwischen 300 Hz und 3000 Hz (3 KHz). Frequenzen im 2 m Band Frequenzen im 4 m Band Kanal 20 31 50 53 55 56 Unterband 167,940 168,160 168,540 168,600 168,640 168,660 Oberband 172,540 172,760 173,140 173,200 173,240 173,260 Kanal 443 492 500 504 470 502 Unterband 76,135 77,115 77,275 77,355 76,675 77,315 Oberband 85,935 86,915 87,075 87,155 86,475 87,115 Arbeitskanal Nord Übungskanal Nord Arbeitskanal Süd Übungskanal Süd Rettungskanal BF Flensburg

  10. Physikalisch – technische Grundlagen Wellenausbreitung • VHF – Wellen breiten sich ähnlich wie Licht aus – quasi-optische Ausbreitung • Reflexion an harten Oberflächen, Absorption an weichen Oberflächen • Dämpfung durch Luft

  11. Sprechfunkbetrieb 4 m Band Kanal 443 GU über Relaißtation Die Relaißtation empfängt im Unterband, und sendet es unverändert im Oberband Empfangen Kanal 443 Oberband Senden Kanal 443 Unterband

  12. Sprechfunkbetrieb Anruf Leitstelle Schleswig von Florian Schleswig 41/44/2 Kommen ! Annahme Hier Leitstelle Schleswig Kommen ! Gespräch Während des Gespräches wird der Rufnahme nicht wiederholt. Ende !

  13. Sprechfunkbetrieb 41/44/2 Kennzahl (Anzahl) Funkrufnahme Amt / Träger

  14. Sprechfunkbetrieb Funkverkehrskreis -- Florian Schleswig -- 41 Handewitt 23 Gelting 42 Harrislee 33 20 Kappeln 42 32 40 Schafflund 21 Kappeln - Land 41 53 Eggebek 51 30 22 Süderbrarup 40 31 23 50 Oeversee 15 Tolk 50 52 20 51 Hürup 21 14 Böklund 53 14 52 Satrup 22 13 Silberstedt 33 Glücksburg 12 Schuby 15 12 10 32 Langballig 13 10 Schleswig 31 Sörup 11 Haddeby 11 30 Steinbergkirche 60 60 Kropp 61 Stapelholm 61

  15. Sprechfunkbetrieb Funkrufnahmen Feuerwehr 1 Kreisbrandmeister 11 ELW Einsatzleitwagen 14 MZF Mehrzweckfahrzeug 21 TLF 8/18 Tanklöschfahrzeug 23 TLF 16/25 Tanklöschfahrzeug 24 TLF 24/50 Tanklöschfahrzeug 41 LF 8 Löschgruppenfahrzeug 43 TSF-W Tragkraftspritzenfahrzeug 44 LF 16 Löschgruppenfahrzeug 45 LF 16-TS Löschgruppenfahrzeug 47 TSF Tragkraftspritzenfahrzeug 48 TSF-GW Tragkraftspritzenfahrzeug 62 SW 2000 Schlauchwagen 81 NAW Notarztwagen 83 RTW Rettungswagen

  16. Sprechfunkbetrieb Wann müssen welche Meldungen abgesetzt werden ! Gerätehaus Vor dem Ausrücken aus dem Gerätehaus ! Einsatzstelle Bei Ankunft an der Einsatzstelle ! Nach der ersten Erkundung Wichtig ! Leitstelle sofort über Ausmaß informieren Bei längeren Einsätzen >1 Std Lageberichte ! Bei Evakuierung, Sperrung von Straßen, Verkehrsbehinderungen ! Nachforderung (Personal, NAW, Nachbarwehren) Beendigung des Einsatzes ! Gerätehaus Vor dem Ausschalten des Funkgerätes !

  17. Sprechfunkbetrieb 2 m Einsatzstellenfunk Anruf Florentine Handewitt 10 von Florentine Handewitt 1 Kommen ! Annahme Hier Florentine Handewitt 10 Kommen ! Gespräch Während des Gespräches wird der Rufnahme nicht wiederholt. Ende !

  18. Sprechfunkbetrieb NEU 2 m Funkrufnahmen Ortswehr Handewitt MZF/ELW LF 16/12 TLF 16/25 Atemschutz Florentine Handewitt Florentine Handewitt Florentine Handewitt Florentine Handewitt Wehrführer 1 GrpFü 10 GrpFü 20 1 .TruppFüh A1 TruppM A1.2 Stell. Wehrf. 2 Maschinist 11 Maschinist 21 2 .TruppFüh A2 Zugführer 3 Melder 12 Melder 22 TruppM A2.2 3 .TruppFüh A3 GrpFü z.b.V 4 A-Trupp 13 A-Trupp 23 TruppM A3.2 W-Trupp 14 W-Trupp 24 Melder MZF 5 S-Trupp 15 S-Trupp 25 Grundsätzlich verwenden wir den Kanal 55 in besonderen Lagen kann der Einsatzleiter für zb Atemschutz einen gesonderten Kanal anordnen

  19. Noch Fragen ? Schlusswort Danke für Ihre Aufmerksamkeit !

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