1 / 43

Selbst ndige und Unselbst ndige T tigkeit

Erwerbseinknfte. Einknfte aus Land- und ForstwirtschaftEinknfte aus selbstndiger ArbeitEinknfte aus GewerbebetriebEinknfte aus nichtselbstndiger Arbeit. Keine Erwerbseinknfte. Einknfte aus KapitalvermgenEinknfte aus Vermietung und VerpachtungSonstige Einknfte gem. 29 EStG. Defini

mae
Download Presentation

Selbst ndige und Unselbst ndige T tigkeit

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


    1. Selbständige und Unselbständige Tätigkeit Ein Vergleich

    2. Erwerbseinkünfte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Einkünfte aus selbständiger Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

    3. Keine Erwerbseinkünfte Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Sonstige Einkünfte gem. § 29 EStG

    4. Definition der Tätigkeit persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Auftraggeber Tätigkeit muss nicht persönlich erbracht werden nicht weisungsgebunden eigene Arbeitsmittel geschuldet wird das fertige Werk persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit vom Dienstgeber Tätigkeit muss persönlich erbracht werden weisungsgebunden Arbeitsmittel vom Dienstgeber geschuldet wird das Bemühen Arbeitsort und Arbeitszeit sind vorgegeben

    5. Sozialversicherung Sozialversicherung nach dem GSVG oder dem FSVG bestimmte Berufs- gruppen haben bei der KV die Möglichkeit zum „Opting out“ Sozialversicherung nach dem ASVG oder nach dem BSVG

    6. Einkommensabhängige Steuern Einkommensteuer Erklärungen müssen selbst beim Finanzamt eingereicht werden es können Betriebsausgaben bzw. das Betriebsausgaben- pauschale geltend gemacht werden keine begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes (Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration) Lohnsteuer wird gleich bei der Berechnung vom Dienstgeber abgezogen und an das Finanzamt abgeführt Werbungskosten gegenüber Betriebsausgaben eingeschränkt begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes

    7. Umsatzsteuer umsatzsteuerpflichtig in einigen Fällen umsatzsteuerbefreit nicht umsatzsteuerbar

    8. Art der Einkünfte betriebliche Einkünfte Gewinnermittlung mittels Bilanzierung oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nicht betriebliche Einkünfte (Dienstnehmer ist kein Unternehmer) Gehaltsabrechnung

    9. Vertrag Werkvertrag manchmal an Voraussetzungen gebunden Dienstvertrag keine fachlichen Voraussetzungen notwendig

    10. Freier Dienstvertrag Freelancer Einkommensteuer Umsatzsteuer Sozialversicherung nach dem ASVG

    11. Echter Dienstvertrag Persönliche + wirtschaftliche Abhängigkeit Komplett sozialversichert, auch arbeitslosenversichert Kollektivvertrag gilt Urlaubsanspruch, 13.+14.Gehalt, Entgeltanspruch bei Krankheit, Abfertigung Lohnsteuer wird gleich von Arbeitgeber einbehalten Arbeitnehmerveranlagung: Pendlerpauschale, Alleinverdienerabsetzbetrag, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen

    12. Arbeitslosengeld Anspruch, wenn in den letzten 24 Monaten 52 Wochen lang arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen (=nur echtes Dienstverhältnis zählt) Max. für 20 Wochen, dann Notstandshilfe 55 % des durchschnittlichen Nettogehalts des Vorjahres

    13. Freier Dienstvertrag Geringe persönliche + wirtschaftliche Abhängigkeit sozialversichert, nicht arbeitslosenversichert Kollektivvertrag gilt nicht Kein Urlaubsanspruch, 13.+14.Gehalt, Entgeltanspruch bei Krankheit, Abfertigung Einkommensteuererklärung muss selbst gemacht werden Über 22.000€ umsatzsteuerpflichtig

    14. Geringfügige Beschäftigung Max. Verdienst /Monat: 316,19 € Nur unfallversichert, gilt nur für Arbeitunfälle Möglichkeit zur Selbstversicherung (Kranken- und Pensionsversicherung) um 44,61

    15. Ferialpraktikant Schüler oder Student mit Pflicht zu Praktikum Keine Arbeitspflicht, Ausbildung im Vordergrund Kein Entgeltanspruch, nur Taschengeld Bis Geringfügigkeitsgrenze: nur unfallversichert, darüber auch kranken- und pensionsversichert Kein Kollektivvertrag, Urlaubsanspruch, 13.+14.Gehalt, Entgeltanspruch bei Krankheit, Abfertigung

    16. Volontäre Freiwillige Praxis neben Ausbildung Keine Arbeitspflicht, Ausbildung im Vordergrund Kein Entgeltanspruch, nur Taschengeld Bis Geringfügigkeitsgrenze: nur unfallversichert, darüber auch kranken- und pensionsversichert Kein Kollektivvertrag, Urlaubsanspruch, 13.+14.Gehalt, Entgeltanspruch bei Krankheit, Abfertigung

    17. Dienstleistungsscheck Erst ab 2005 Für personennahe Dienstleistungen im Haushalt (Reinigung, Einkauf, Gartenarbeit,…) Dienstgeber kauft Scheck und gibt ihn Dienstnehmer, damit alle Pflichten erfüllt Dienstnehmer löst Scheck bei AMS ein und bekommt je nach Summe/Monat vollen Betrag ? nur unfallversichert, oder mit Abzügen ? ist auch kranken- und pensionsversichert

    18. Mehrere Dienstverhältnisse Während des Jahres jedes Dienstverhältnis so behandelt, als wäre es das einzige Steuer: nach Jahresende Pflichtveranlagung beim Finanzamt : höheres Einkommen hat höheren Steuersatz ? Summe der Einkommen wird nach versteuert (Geld dafür zurücklegen!) Sozialversicherung: wenn Summe über Höchstbemessungsgrundlage (3.450 €/Monat) ? Rückerstattung von Sozialversicherung möglich

    19. Dienstverhältnis und selbständige Arbeit nicht beim gleichen Unternehmen Steuer: Zuverdienst bis 730 €/Jahr steuerfrei, wenn darüber => Steuererklärung notwendig Sozialversicherung: bis 3.794,28 €/Jahr keine Sozialversicherungspflicht, darüber Meldung bei der Gewerblichen Sozialversicherung (GSVG)

    20. Mutterschutz Nur für echten Dienstvertrag, dem Dienstgeber Schwangerschaft melden Keine Nachtarbeit, schweres Heben, Akkordarbeit, Rauch, Hitze, Kälte, …. Kündigungs- und Entlassungsschutz: ab Eintritt Schwangerschaft bis 4 Wochen nach Ende Karenz Schutzfrist: Arbeitsverbot 8 Wochen vor Geburtstermin (bei Gefahr für Mutter oder Kind auch schon früher) bis 8 Wochen nach Geburt

    21. Wochengeld Während der Schutzfrist echtes Dienstverhältnis: durchschnittl. Nettoverdienst der letzten 3 Monate Freies Dienstverhältnis: 7,01 €/Tag Geringfügig Beschäftigt: nur wenn freiwillig selbst versichert, 7,01 €/Tag Selbständig: nur wenn Mutter in der dieser Zeit von anderer Arbeitkraft entlastet wird 23,05 €/Tag

    22. Karenz Nur für echte Dienstnehmer Recht auf Arbeitsfreistellung gegen Entfall des Entgelts, wenn Kind im gemeinsamen Haushalt Bis zum 2. Geburtstag des Kindes Kündigungsschutz bis 4 Wochen nach Ende der Karenz Mindestdauer 3 Monate

    23. Kinderbetreuungsgeld Steht allen zu Durchführung Mutter-Kindpass-Untersuchung verpflichtend Zuverdienstgrenze: 14.600 €/Jahr Höhe: 14,53 €/Tag, also ca.463 €/Monat Bis zum 30. Lebensmonat, bei Teilung der Betreuung bis zum 36. Lebensmonat Bezieherin ist automatisch krankenversichert Immer nur für das jüngste Kind

    24. Elternteilzeit Eltern können einseitig bestimmen, dass sie nur noch Teilzeit arbeiten möchten Nur in Bertreiben mit mehr als 20 Mitarbeitern, mind. 3 Jahre dort beschäfitgt Von Ende der Schutzfirst bis längstens 7. Geburtstag Danach Recht auf Rückkehr zu vorheriger Arbeitszeit Kündigungsschutz bis 4 Wochen nach Ende der Elternteilzeit, aber längstens bis 4.Geburtstag

    25. Familienbeihilfe Je nach Alter und Zahl der Kinder 105-170 €/Monat Zuverdienstgrenze für Kind über 18J.: 8.725 €/Jahr, wenn darüber muss für das ganze Jahr zurückbezahlt werden Für Kinder in Berufsausbildung (Erfolgsnachweis) bis 26J., sonst bis 18J.

    26. Studienbeihilfe Voraussetzungen: Soziale Bedürftigkeit, günstiger Studienerfolg, Beginn des Studiums vor Ende des 30.Lebensjahres, noch kein abgeschlossenes Studium, max. 2 Studienwechsel, gesetzliche Studienzeit + 1 Semester/Abschnitt Zuverdienstgrenze 5.814 €/Jahr, bei ausschließlich unselbständiger Arbeit 7.195 €/Jahr, auch Pensionen, Renten, Karenzgeld, Krankengeld zählen zum Verdienst Wenn darüber, muss Studienbeihilfe im Ausmaß der Überschreitung zurückgezahlt werden

    27. Mitversicherung bzw. Selbstversicherung während des Studiums Ist nur Krankenversicherung Mitversicherung bei Eltern bis 27J. möglich, Leistungsnachweis wie bei Familienbeihilfe Studentische Selbstversicherung zum begünstigten Tarif von 20,38 €/Monat Einkommen aus selbständiger Tätigkeit unter 5.814 €/Jahr Mindeststudiendauer + 1 Semester/Abschnitt Höchstens 2 Studienwechsel Kein abgeschlossenes Studium

    28. Der Weg in die Selbständigkeit Schritt 1: Gründungsberatung in der Wirtschaftskammer Schritt 2: Anmeldung des Gewerbes beim Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft Schritt 3: Antrag auf eine Steuernummer beim Finanzamt, oder einfach zu uns

    29. Kammerumlage KU 1 KU 2 Grund- umlage 3 %o von der Vorsteuer Umsatzfreigrenze 150.000,- € 0,05 % von der Lohnsumme Freigrenze abhängig von der Art des Gewerbes

    30. Sozialversicherung Als Selbständiger unterliegt man im Normalfall dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz Die Versicherungsanstalt ist die SVA Die Internet-Adresse lautet www.sva.or.at

    31. Sozialversicherung GSVG Krankenversicherung 9 % Pensionsversicherung 15 % Unfallversicherung 83,16 €

    32. Sozialversicherung GSVG Mindestbeitrag in 1.776,- € jährlich 3 Anfangsjahren 148,- € monatlich „normaler“ 3.240,85 € jährlich Mindestbeitrag 270,07 € monatlich Höchstbeitrag 11.675,16 € jährlich 972,93 € monatlich

    33. Ausnahmen von der GSVG-Versicherungspflicht Ruhendmeldung des Gewerbes Verpachtung bedingte Rücklegung Kleinstunternehmerregelung

    34. Neuer Selbständiger …selbständig erwerbstätige Personen, die aufgrund einer betrieblichen Tätigkeit Einkünfte haben, die nicht bereits nach einem Bundesgesetz der Pflichtversicherung unterliegen.

    35. Neue Selbständige „Pfuscher“ (gewerbliche Tätigkeit, ohne Gewerbeschein ausgeübt) manche Freiberufler Kommanditisten einer KG oder KEG, außer sie sind reine Kapitalgeber oder angestellt (dann ASVG-versichert)

    36. Neue Selbständige „kleine“ Versicherungsgrenze: 3.794,16 € pro Jahr „große“ Versicherungsgrenze: 6.453,36 € pro Jahr

    37. Neue Selbständige keine automatische Anmeldung über Magistrat durch Gewerbeschein Meldung bei der SVA (bei gewünschter Vollversicherung) unter der Versicherungsgrenze durch die Weiterleitung der Einkünfte durch das Finanzamt an die SVA

    38. Freiwillige (Kranken-)Versicherung (Opting In) freiwillige Vollversicherung gem. § 19a ASVG freiwillige Krankenversicherung gem. § 16 ASVG KV-Opting In gem. § 3 Abs. 1 Z 2 GSVG Vollversicherungsoption gem. § 2 Abs 1 Z 4 GSVG

    39. Mehrfachversicherung Bei Tätigkeit als Neuer Selbständiger und Gewerbetreibender gilt man als Gewerbetreibender Bei selbständiger und unselbständiger Tätigkeit kann Antrag auf Differenzvorschreibung gestellt werden.

    40. Grenzen Einkommensteuer WK-Mitglied, ohne Alleinverdienerabsetzbetrag: 12.095,16 € WK-Mitglied, mit Alleinverdienerabsetzbetrag: 13.414,16 €

    41. Grenzen Lohnsteuer unselbständig, ohne Alleinverdienerabsetzbetrag 14.490,- € unselbständig, ohne Kind mit Alleinverdienerabsetzbetrag 15.834,- € unselbständig, mit Kind mit Alleinverdienerabsetzbetrag 16.310,- € alle Gehälter inkl. Sonderzahlungen

    42. Umsatzsteuer Normalsteuersatz 20 % begünstigter Steuersatz 10 % echte Steuerbefreiung unechte Steuerbefreiung Kleinunternehmergrenze: 22.000,- €

    43. Regelbesteuerung Vorteile wenn man an Unternehmer verrechnet ist USt nur Durchläufer man kann die Vorsteuer geltend machen evtl. Vorsteuerpauschale kein Problem, wenn während des Jahres Grenze überschritten wird.

    44. Regelbesteuerung Nachteile bei Verrechnung an Private wird man teurer monatliche oder quartalsmäßige Abgabe von Voranmeldungen

More Related