1 / 21

Was bedeutet Bauabrechnung für den öffentlichen Auftraggeber?

Was bedeutet Bauabrechnung für den öffentlichen Auftraggeber?. Landesbetrieb Straßen und Verkehr Harald Knieper. Was bedeutet Bauabrechnung?. Folie 2. Der Begriff Bauabrechnung stammt aus dem privaten Vertrags recht. Folie 3.

luisa
Download Presentation

Was bedeutet Bauabrechnung für den öffentlichen Auftraggeber?

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Was bedeutet Bauabrechnung für den öffentlichen Auftraggeber? Landesbetrieb Straßen und Verkehr Harald Knieper

  2. Was bedeutet Bauabrechnung? Folie 2

  3. Der Begriff Bauabrechnung stammt aus dem privaten Vertragsrecht. Folie 3

  4. Als Sammelbegriff umfasst er die Rechte und Pflichten der Vertragspartner, welche die Höhe des Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers ermitteln. Folie 4

  5. Wenn von Bauabrechnung gesprochen wird, dann sind dieses Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers. Folie 5

  6. Warum muß die Höhe des Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers durch den öffentlichen Auftraggebern festgestellt werden? Folie 6

  7. Die öffentlichen Auftraggeber sind per Gesetz an Haushalts-bestimmungen gebunden. Diese Gesetzte sind unter anderem die BHO und die LHOs. Folie 7

  8. Diese Gesetze und die sich daraus ergebenden Verordnungen verlangen den wirtschaftlichen und sparsamen Einsatz von Haushaltsmitteln. Folie 8

  9. Die Ermittlung der Höhe des Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers ist daher per Gesetz für den öffentlichen Auftraggeber verpflichtend und dient zum wirtschaftlichen und sparsamen Einsatz von Haushaltsmittel. Folie 9

  10. Eine andere Definition, jedoch mit gleicher Schlussfolgerung, kann aus dem Kommentar zur VOB/B von Locher für den § 14 gesehen werden. Folie 10

  11. Locher meint in seinem Kommentar zu § 14 Abs. 1 Satz 1 VOB/B, dass die Bauabrechnung zwei Funktionen erfüllt. Folie 11

  12. Zum einen dient die Bauabrechnung wie zuvor angezeigt der Ermittlung der Höhe des Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers und somit der Verpflichtung der Vergütung des Vergütungsanspruchs durch den Auftraggeber. Folie 12

  13. Der wirtschaftliche und sparsame Einsatz von Haushaltsmittel, welche sich aus den jeweiligen Gesetzten ergeben, verpflichtet die öffentlichen Verwaltungen zur Prüfung der Höhe des Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers. Folie 13

  14. Wie diese Prüfung durchzuführen ist ergibt sich für die jeweiligen Verwaltungen aufgrund von Dienstvereinbarungen. Folie 14

  15. Für den Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz (LSV-RP) zum Beispiel wurde als Dienstvereinbarung die Richtlinien für das Abwickeln der Verträge (Teil 3 des HVA-B StB) eingeführt. Folie 15

  16. Wie die Prüfung der Bauabrechnung durchzuführen ist ergibt sich für den LSV-RP daher aus dem Teil 3 des HVA-B StB. Folie 16

  17. Auszug aus dem Teil 3 des HVA-B StB: 3.7 Rechnungen und Zahlungen Rechnungen Folie 17

  18. Auszug aus dem Teil 3 des HVA-B StB: (4) Bei der Prüfung der Rechnung sind alle Bestandteile des Vertrages und die Ergebnisse der Vertragsabwicklung zu berücksichtigen. Folie 18

  19. Auszug aus dem Teil 3 des HVA-B StB: (4) Bei der Prüfung der Rechnung sind alle Bestandteile des Vertrages und die Ergebnisse der Vertragsabwicklung zu berücksichtigen. Folie 19

  20. Dieses bedeutet, dass es zum Schutze des Auftraggeber vor Übervorteilung durch den Auftragnehmer nicht ausreicht die Prüfung der Mengenermittlung alleine zu betrachten, Folie 20

  21. es müssen alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten bei der Prüfungs-verpflichtung des Auftraggebers bei der Bauabrechnung betrachtet werden. Folie 21

More Related